Im Jahre 1950 wurde in der Europäischen Menschenrechtskonvention das Recht auf freie Meinungsäußerung festgelegt. Dieses Recht hat es den Medien nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs nach und nach ermöglicht, sich von jeder Form staatlicher Bevormundung zu befreien. Informationen zu verbreiten und informiert zu werden gilt heute als ein Grundpfeiler der Demokratie.
Der Europarat und alle seine Organe haben an dieser langfristigen Entwicklung mitgewirkt. Den Bemühungen des Ministerkomitees, der Parlamentarischen Versammlung und des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes ist es in einem hohen Maße zu verdanken, dass heute die Freiheit der Medien als weitgehend garantiert betrachtet werden kann.
Der Europarat verfügt seit Februar 1981 über einen Lenkungsausschuss für Massenmedien (CDMM). Er untersteht der Generaldirektion für Menschenrechte und lenkt und koordiniert die Medienpolitik des Europarates.
Durch die Auslegung von Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention legt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Recht auf freie Meinungsäußerung fest. Der Gerichtshof verweist darauf, dass das Recht auf Information über alle politischen und wirtschaftlichen Interessen zu stellen ist. Diese Grundfreiheit bildet eine der Grundpfeiler unserer Demokratien und ist vom Staat gebührend zu schützen.
Dennoch ist diese Grundfreiheit ständigen Bedrohungen ausgesetzt. Die Berichte verschiedener Organisationen zur Verteidigung der Pressefreiheit erinnern jährlich daran, dass auch heute noch zahlreiche Verstöße gegen die Pressefreiheit zu beklagen sind. Vor allem in den ehemaligen kommunistischen Staaten müssen in diesem Zusammenhang noch große Anstrengungen unternommen werden. Nicht zuletzt verlangt auch die Globalisierung nach unserer verstärkten Wachsamkeit, damit die Vielfalt und der Pluralismus innerhalb der europäischen Medienlandschaft nicht gefährdet wird.
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