|
| |
Allgemeines zur Weiterbildung
|
|
Im Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen
(SächsHG vom 11. Juni 1999) im § 8 Absatz (2) werden weiterbildende Studienangebote
als eine Aufgabe der Hochschulen beschrieben, die die ständige Erneuerung,
Erweiterung oder Vertiefung des mit dem berufsqualifizierenden Abschluß
erworbenen Wissens und Könnens ermöglichen sollen.
|
Im § 22 "Weiterbildende Studien" heißt es u.a.: |
(1)
|
Weiterbildende Studien sollen angeboten werden als |
1. |
Tages- und Wochenlehrgänge oder Kontaktstudien, die insbesondere
dazu beitragen, Fachkenntnisse dem neuesten wissenschaftlichen Entwicklungsstand
anzupassen, den Überblick über Zusammenhänge des Fachgebietes zu erweitern
und die Fähigkeit zum Umgang mit wissenschaftlichen und künstlerischen
Arbeitsmethoden und Erkenntnissen zu entwickeln, |
2. |
Gasthörerstudium, |
3. |
Postgraduale Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudien können zu einem weiteren
berufsqualifizierenden Hochschulabschluß führen. Sie sollen in der Regel
vier Semester dauern. |
(2)
|
Weiterbildende Studien stehen Bewerbern mit
abgeschlossenem Hochschulstudium sowie solchen Bewerbern offen, die
die für die Teilnahme erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere
Weise erworben und nachgewiesen haben. Sofern der Studiengang es erfordert,
kann bei der Zulassung zu weiterbildenden Studien auch der Nachweis
einer beruflichen Praxis verlangt werden. |
(3) |
Das Lehrangebot der weiterbildenden Studien
soll aus in sich geschlossenen Abschnitten bestehen. Für Ergänzungs-
und Aufbaustudiengänge sind Studienordnungen und Prüfungsordnungen
gemäß §§ 21 und 24 zu erlassen, sofern diese zu einem berufsqualifizierenden
Abschluß führen. Soweit Prüfungsordnungen für staatliche Weiterbildungsstudiengänge
eine Zwischenprüfung vorsehen, erlassen die Hochschulen eine Prüfungsordnung
nach § 24. |
|
Trotz gesetzlicher Vorgaben ist das Angebotsvolumen
der wissenschaftlichen Weiterbildung, die nicht zu Unrecht als "zweites Standbein"
universitärer Ausbildung charakterisiert wird, noch viel zu gering.
Hier gibt es eine Reihe von Gründen, die zum einen
in den noch gültigen universitären Rahmenbedingungen und zum Teil in der
noch nicht ausreichenden Bereitschaft der Hochschulen begründet wird, sich
als Dienstleister in Sachen Bildung zu emanzipieren und nutzerorientierte,
bedarfsgerechtere Studienmodelle und -konzepte anzubieten.
Lebenslanges Lernen oder auch lebensbegleitendes
Lernen braucht auch eine universitäre Lobby und der Slogan "more learning,
less teaching" zeigt wohl in eine hochschuldidaktisch erfolgversprechende
Richtung.
Die Angebote der TU
Chemnitz beziehen sich sowohl auf hochschulinterne Formen der Weiterbildung
als auch auf weiterbildende Studien. Wir hoffen auch, daß es zukünftig möglich
sein wird, über eine Kooperationsvereinbarung mit der TUCed wissenschaftliche
Weiterbildung institutionell außerhalb, aber universitär zu betreiben.
An einigen Universitäten der Bundesrepublik Deutschland
gibt es sogenannte Zentren
der wissenschaftlichen Weiterbildung, an manchen heißen diese Einrichtungen
Kontaktstellen für Weiterbildung.
Der Arbeitskreis "Universitäre Erwachsenenbildung
e.V." ist die Interessenvertretung von wissenschaftlichen Einrichtungen der wissenschaftlichen Weiterbildung.
Die AUE
- Arbeitsgemeinschaften der Einrichtungen für Weiterbildung (AG-E) und
für das Fernstudium (AG-F) - stehen für alle Interessierten ebenso offen,
wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Wissenschaftliche Weiterbildung Älterer
(BAG WiWa). |
|