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Allgemeines zur Weiterbildung

Im Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (SächsHG vom 11. Juni 1999) im § 8 Absatz (2) werden weiterbildende Studienangebote als eine Aufgabe der Hochschulen beschrieben, die die ständige Erneuerung, Erweiterung oder Vertiefung des mit dem berufsqualifizierenden Abschluß erworbenen Wissens und Könnens ermöglichen sollen.
Im § 22 "Weiterbildende Studien" heißt es u.a.:

(1)

Weiterbildende Studien sollen angeboten werden als
1. Tages- und Wochenlehrgänge oder Kontaktstudien, die insbesondere dazu beitragen, Fachkenntnisse dem neuesten wissenschaftlichen Entwicklungsstand anzupassen, den Überblick über Zusammenhänge des Fachgebietes zu erweitern und die Fähigkeit zum Umgang mit wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeitsmethoden und Erkenntnissen zu entwickeln,
2. Gasthörerstudium,
3. Postgraduale Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudien können zu einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluß führen. Sie sollen in der Regel vier Semester dauern.

(2)

Weiterbildende Studien stehen Bewerbern mit abgeschlossenem Hochschulstudium sowie solchen Bewerbern offen, die die für die Teilnahme erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben und nachgewiesen haben. Sofern der Studiengang es erfordert, kann bei der Zulassung zu weiterbildenden Studien auch der Nachweis einer beruflichen Praxis verlangt werden.
(3) Das Lehrangebot der weiterbildenden Studien soll aus in sich geschlossenen Abschnitten bestehen. Für Ergänzungs- und Aufbaustudiengänge sind Studienordnungen und Prüfungsordnungen gemäß §§ 21 und 24 zu erlassen, sofern diese zu einem berufsqualifizierenden Abschluß führen. Soweit Prüfungsordnungen für staatliche Weiterbildungsstudiengänge eine Zwischenprüfung vorsehen, erlassen die Hochschulen eine Prüfungsordnung nach § 24.

Trotz gesetzlicher Vorgaben ist das Angebotsvolumen der wissenschaftlichen Weiterbildung, die nicht zu Unrecht als "zweites Standbein" universitärer Ausbildung charakterisiert wird, noch viel zu gering.

Hier gibt es eine Reihe von Gründen, die zum einen in den noch gültigen universitären Rahmenbedingungen und zum Teil in der noch nicht ausreichenden Bereitschaft der Hochschulen begründet wird, sich als Dienstleister in Sachen Bildung zu emanzipieren und nutzerorientierte, bedarfsgerechtere Studienmodelle und -konzepte anzubieten.

Lebenslanges Lernen oder auch lebensbegleitendes Lernen braucht auch eine universitäre Lobby und der Slogan "more learning, less teaching" zeigt wohl in eine hochschuldidaktisch erfolgversprechende Richtung.

Die Angebote der TU Chemnitz beziehen sich sowohl auf hochschulinterne Formen der Weiterbildung als auch auf weiterbildende Studien. Wir hoffen auch, daß es zukünftig möglich sein wird, über eine Kooperationsvereinbarung mit der TUCed wissenschaftliche Weiterbildung institutionell außerhalb, aber universitär zu betreiben.

An einigen Universitäten der Bundesrepublik Deutschland gibt es sogenannte Zentren der wissenschaftlichen Weiterbildung, an manchen heißen diese Einrichtungen Kontaktstellen für Weiterbildung.

Der Arbeitskreis "Universitäre Erwachsenenbildung e.V." ist die Interessenvertretung von wissenschaftlichen Einrichtungen der wissenschaftlichen Weiterbildung.

Die AUE - Arbeitsgemeinschaften der Einrichtungen für Weiterbildung (AG-E) und für das Fernstudium (AG-F) - stehen für alle Interessierten ebenso offen, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Wissenschaftliche Weiterbildung Älterer (BAG WiWa).

Christian Meixner
30. September 2003
Technische Universität Chemnitz, Straße der Nationen 62, 09107 Chemnitz
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