Gender Mainstreaming 
 
Gender Mainstreaming und Frauenförderung sind zwei sich ergänzende Strategien, um das Grundrecht auf Gleichberechtigung von Frauen und Männern tatsächlich durchzusetzen (vgl. Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, Artikel 18 der Verfassung des Freistaates Sachsen).
Publikation

Im Januar 2004 hat das Sozialministerium eine Informationsschrift und Ideensammlung zu Gender Mainstreaming im Freistaat Sachsen veröffentlicht, die vom Zentrum für Frauen- und Geschlechterforschung der Universität Leipzig erstellt wurde.

Broschüre: Gender Mainstreaming im Freistaat Sachsen
(PDF, 450 kByte)
Ergänzung zur Broschüre: GM in Hessen, Saarland
(PDF, 23 kByte)
Bedeutung
Die Verantwortung für Gleichstellungspolitik soll auf eine breitere Ebene in Verwaltung, Politik und Wirtschaft verteilt werden.
Geschlechtsspezifische Unterschiede sollen durch die Entwicklung neuer Routinemethoden systematisch sichtbar gemacht werden.
Durch Artikel 2 und 3 des Amsterdamer Vertrags ist die Umsetzung von GM für alle EU-Vertragsstaaten zur Verpflichtung geworden.
Definitionen

„Gender Mainstreaming besteht in der Reorganisation, Verbesserung, Entwicklung und Bewertung von Entscheidungsprozessen in allen Politikbereichen und Arbeitsbereichen einer Organisation mit dem Ziel, in alle Entscheidungsprozesse die Perspektive des Geschlechterverhältnisses einzubeziehen und alle Entscheidungsprozesse für die Gleichstellung der Geschlechter nutzbar zu machen.“
Expertinnengruppe des Europarates

GM ist die systematische Einbeziehung der jeweiligen Situation, der Prioritäten und der Bedürfnisse von Frauen und Männern in alle Politikfelder, wobei mit Blick auf die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sämtliche allgemeinen politischen Konzepte und Maßnahmen an diesem Ziel ausgerichtet werden und bereits in der Planungsphase aber auch in der Durchführung, Begleitung und Bewertung der betreffenden Maßnahmen deren Auswirkungen auf Frauen und Männer berücksichtigt werden.
Quelle: "Einhundert Worte für Gleichheit", Glossar veröffentlicht von der Europäischen Kommission (GDV)

Einführung von Gender Mainstreaming in den obersten Landesbehörden des Freistaates Sachsen
Pressemitteilung - Sächsische Staatsregierung beschließt die Einführung von Gender Mainstreaming in den obersten Landesbehörden
(PDF, 26 kByte)
Konzeption zur Einführung von Gender Mainstreaming in den obersten Landesbehörden des Freistaates Sachsen"
(PDF, 104 kByte)
Bisherige Schritte zur Umsetzung von Gender Mainstreaming auf Landesebene

Bereits im März 2001 wurde für den Freistaat Sachsen im Auftrag der damaligen Staatsministerin für Gleichstellung von Frau und Mann in der Staatskanzlei ein "Konzept zum Gender-Mainstreaming-Ansatz in der EU-Strukturfondsförderung" mit der Konzentration auf den ESF erstellt. Darüber hinaus ist die Berücksichtigung der Chancengleichheit als ein Querschnittsthema im Operationellen Programm der Strukturfondsförderung 2000 bis 2006 sowie in den Programmen der Gemeinschaftsinitiativen im Freistaat Sachsen verankert.

Im August 2002 sind die Regeln zur Kabinettsarbeit für die Fachressorts um einen Prüfungspunkt zur gleichstellungspolitischen Relevanz von Kabinettsvorlagen ergänzt worden.

Von Juli 2003 - Dezember 2004 hat das Sozialministerium ein Modellprojekt im Landkreis Torgau-Oschatz zur Umsetzung von Gender Mainstreaming in Kommunen gefördert und unterstützt.

Auf der Grundlage der gewonnenen Erfahrungen wurde eine Handreichung erstellt, die sächsischen Kommunen als Orientierungshilfe dienen soll.

Implementierung von GM in die systematische Führungskräftefortbildung sowie andere Fortbildungsveranstaltungen für Landesbedienstete (laufend in Arbeit)

Weitere Koordinierungseinrichtungen in Sachsen

  • Zentrum für Frauen- und Geschlechterforschung an der Universität Leipzig
  • Koordinierungsstelle Gender Studies (KoGenS) an der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit Dresden (FH)
  • HWP-Projektgruppe Geschlechterverhältnisse in Forschung und Ausbildung an der Technischen Universität Dresden
Freigabe: 21.09.2005 (SMS) Seitenanfang