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18. Juli 2006

Bericht aus der Kabinettssitzung

  1. Bayern und Bund machen gemeinsam Druck für mehr Beschäftigung älterer Arbeitnehmer / Staatsregierung und Bayerische Wirtschaft wollen gemeinsam Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer verbessern / Stoiber: „Wichtige Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg und sozialen Zusammenhalt“
  2. Bayern richtet ab 2008 Vorsorgefonds für künftige Altersversorgung von Beamten ein / Stoiber: „Meilenstein für nachhaltige Finanzpolitik in Bayern“ / Finanzierung des Fonds ohne Kreditaufnahme / Faltlhauser: „Vorsorgefonds wird generationengerecht finanziert“
  3. Bayern schließt Zielvereinbarungen mit allen Hochschulen ab / Wissenschaftsminister Goppel bezeichnet das neue Steuerungsinstrument „Zielvereinbarung“ als zentrales Element der Hochschulreform“
  4. Ministerrat beschließt LEP-Fortschreibung 2006 / Huber: „Weichen für die weitere positive Entwicklung in Bayern gestellt“
  5. Kabinett beschließt neuen Gesetzentwurf, um Handlungsspielräume der Kommunen zu erweitern und Bürokratie im Kommunalbereich abzubauen / Sinner: „Für unsere Kommunen gilt das Motto ‚Weniger Bürokratie – mehr Bürgermeister’“ / Modellkommunen testen Entlastung von Regeln und neue Handlungsspielräume
 

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  1. Bayern und Bund machen gemeinsam Druck für mehr Beschäftigung älterer Arbeitnehmer / Staatsregierung und Bayerische Wirtschaft wollen gemeinsam Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer verbessern / Stoiber: „Wichtige Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg und sozialen Zusammenhalt“

    Das Bayerische Kabinett hat heute Leitlinien beschlossen, mit denen Hand in Hand mit der Bayerischen Wirtschaft die Beschäftigungschancen für ältere Arbeitnehmer verbessert werden sollen. Am Mittwoch berät das Bundeskabinett ebenfalls über Initiativen für verbesserte Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmer. Im Herbst sollen in der Großen Koalition konkrete Entscheidungen fallen. Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber bezeichnete es nach der Diskussion mit vbw-Präsident Randolf Rodenstock im Ministerrat als absolut positives Signal, dass sich die Bayerische Wirtschaft gemeinsam mit der Staatsregierung das Ziel gesetzt hat, älteren Arbeitnehmern mehr Chancen zu geben. Stoiber unterstrich, dass gute Beschäftigungschancen auch für ältere Arbeitnehmer eine wichtige Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg und sozialen Zusammenhalt in ganz Deutschland sind. Stoiber: „Wir müssen bei Beschäftigung und Einstellung weg vom Jugendkult der letzten Jahrzehnte. Für eine gute Zukunft müssen wir in unserem Land stärker auf die Erfahrungen und das Leistungspotential der Älteren bauen. Mit ihrem über Jahrzehnte erworbenen Wissen können sie wichtige Stützen in ihren Betrieben sein und dem ganzen Land wichtige Impulse geben.“ Stoiber begrüßte, dass in der Großen Koalition gemeinsam und mit Nachdruck an Impulsen für mehr Beschäftigung von älteren Arbeitnehmern gearbeitet wird. Nach den Worten Stoibers sollten alle Überlegungen für bessere Chancen älterer Arbeitnehmer im Herbst in der Großen Koalition gemeinsam gebündelt werden und zügig in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Notwendig ist, so Stoiber, dass die wirtschaftlichen, rechtlichen und tariflichen Rahmenbedingungen in Deutschland so gestaltet werden, dass ältere Mitarbeiter als vollwertige Arbeitnehmer begriffen werden.

    Stoiber betonte, die Steigerung der Erwerbsbeteiligung Älterer sei angesichts der demographischen Entwicklung für Wohlstand und soziale Sicherheit in Deutschland absolut notwendig. Stoiber: „Wir können es uns nicht leisten, dass immer weniger Beschäftigte in die Sozialkassen einzahlen, während ältere erfahrene Mitbürger ihre Leistungskraft nicht einbringen können.“ Mit einer Erwerbsquote der 55- bis 64-Jährigen von 42 Prozent liegt Deutschland unter dem europäischen Durchschnitt und weit hinter Ländern wie Schweden (69 Prozent), Dänemark (60 Prozent) oder Finnland (51 Prozent). Deutschland verfehlt hier auch das Ziel des EU-Rates von Lissabon, für die gesamte Europäische Union bei dieser Erwerbsquote 50 Prozent zu erreichen.

    Vbw-Präsident Rodenstock betonte, dass ältere Arbeitnehmer wieder stärker in den Arbeitsprozess einbezogen werden müssen. Rodenstock verlangte, dass jedes der derzeitigen arbeitsmarktpolitischen Instrumente für Ältere, das aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert wird, auf seinen Wirkungsgrad überprüft wird. Wirkungslose Instrumente müssten ausgesondert und die Mittel auf die wirkungsvollen Instrumente fokussiert werden. Rodenstock begrüßte die von der Bundesregierung geplante erleichterte Befristungsmöglichkeit für ältere Arbeitnehmer. Dies ermutige zur Einstellung älterer Arbeitnehmer. Am erfolgreichsten sei die Wiedereingliederung älterer Arbeitnehmer durch einen echten wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland zu erreichen. „Dazu sind verbesserte politische Rahmenbedingungen im Sinne von mehr Markt und Wettbewerb auf allen Feldern erforderlich.“

    Arbeitsministerin Christa Stewens forderte eine gemeinsame Kraftanstrengung von Staat, Unternehmen und Tarifparteien für die Steigerung der Erwerbsquote älterer Arbeitnehmer. An die Unternehmer appellierte Stewens, durch verstärkte Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmen die Beschäftigungsfähigkeit älterer Mitarbeiter zu verbessern und ihre besonderen Stärken zu nutzen. Die Gewerkschaften forderte sie auf, eine Flexibilisierung des Arbeitsrechts zugunsten älterer Arbeitnehmer mitzutragen.

    Stewens stellte im Kabinett die Leitlinien vor, die Staatsregierung und Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft in den politischen Entscheidungsprozess einbringen wollen:

    1. Durch die Konzentration der Mittel der Bundesagentur für Arbeit auf effektive und effiziente Maßnahmen zur raschen Eingliederung Älterer sollen ihre Beschäftigungschancen verbessert werden.


    2. Verstärkte Anreize für längere Beschäftigung: Die so genannte 58er-Regelung soll nicht verlängert werden. Bisher ermöglicht sie es Arbeitslosen, die 58 Jahre oder älter sind, Arbeitslosengeld I oder II zu beziehen, ohne dass sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und entsprechende Eigenbemühungen zur Beendigung ihrer Arbeitslosigkeit vornehmen müssen.


    3. Arbeitsrechtliche Einstellungshemmnisse gegenüber Älteren sollen beseitigt werden.


    4. Tarifvertragliche Regelungen sollen zugunsten älterer Arbeitnehmer flexibilisiert werden. Insbesondere sollen flexiblere Regelungen beim Arbeitszeitvolumen und bei der leistungsorientierten Bezahlung möglich werden.


    5. Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmen sollen verstärkt werden. Durch tarifvertragliche Regelungen sollen Arbeitgeber zur Schaffung zertifizierter und zielgruppenspezifischer Weiterbildungsangebote verpflichtet werden. Arbeitnehmer sollen verstärkt auch in ihrer Freizeit betriebliche Weiterbildungsangebote nutzen.


    Arbeitsministerin Stewens kündigte für Ende des Jahres einen gemeinsamen Kongress mit der vbw an, bei dem die Chancen, die sich aus der Einstellung älterer Arbeitnehmer für Betriebe ergeben, öffentlichkeitswirksam dargestellt werden sollen.

    Bereits heute fördert die Staatsregierung nach den Worten von Stewens eine Vielzahl von Projekten zur Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser aus Mitteln des Arbeitsmarktfonds Bayern und des Europäischen Sozialfonds. Auch auf Bundesebene seien in den vergangenen Jahren – zusätzlich zu den bestehenden gesetzlichen Fördermöglichkeiten für Ältere im Rahmen der Arbeitsförderung der Arbeitsverwaltung – Programme gestartet worden, die einen längeren Verbleib älterer Arbeitnehmer im Beruf bzw. einen Wiedereinstieg Älterer zum Ziel hatten, wie beispielsweise die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) oder die Initiative „Perspektive 50 Plus – Beschäftigungspakte in den Regionen“. Dennoch seien weitere Anstrengungen von Nöten.


  2. Bayern richtet ab 2008 Vorsorgefonds für künftige Altersversorgung von Beamten ein / Stoiber: „Meilenstein für nachhaltige Finanzpolitik in Bayern“ / Finanzierung des Fonds ohne Kreditaufnahme / Faltlhauser: „Vorsorgefonds wird generationengerecht finanziert“

    Bayern geht neue Wege zur nachhaltigen Finanzierung der Versorgungsausgaben für Beamte. Der Ministerrat hat heute beschlossen, ab dem 1. Januar 2008 einen Vorsorgefonds einrichten, der in den kommenden Jahrzehnten die steigenden Ausgaben des Staates für die Altersversorgung von Beamten absichert. Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber unterstrich, dass Bayern mit der Einrichtung eines solchen Vorsorgefonds seinen Kurs einer nachhaltigen Haushaltspolitik konsequent fortsetzt, um die Altersversorgung der Beamten langfristig zu sichern und die jüngere Generation in zwanzig bis dreißig Jahren nicht über Gebühr zu belasten. Stoiber: „Der Vorsorgefonds ist ein weiterer Meilenstein für unsere solide Finanzpolitik. Auf der Basis unseres ausgeglichenen Haushalt 2006 setzen wir ein weiteres klares Signal für die verlässliche und generationengerechte Finanzierung der Belastungen von morgen. Wir stellen uns dem Problem steigender Versorgungsaufwendungen und sichern langfristig den Spielraum für eine gestaltungskräftige Politik in Bayern.“ Stoiber kündigte an, dass Bayern seinen Erfolgsweg solider öffentlicher Finanzen auch in Zukunft konsequent weitergehen werde. Stoiber: „Bayern zeigt, dass es sich für die Menschen ganz konkret auszahlt, wenn wir die Herausforderungen der Zukunft mit einer nachhaltigen Haushaltspolitik annehmen.“

    Das Kabinett beauftragte Finanzminister Kurt Faltlhauser den Bayerischen Landtag über diese Grundentscheidung zu informieren und dem Kabinett einen Gesetzentwurf für die Einrichtung eines solchen Pensionsfonds vorzulegen. Die Grundidee ist, dass der Staat bei jeder Einstellung eines neuen Beamten einen finanziellen Beitrag an den Pensionsfonds abführt, aus dem dessen spätere Versorgungsausgaben finanziert werden. Berechnungen des Finanzministeriums zeigen, dass die steigenden Versorgungsausgaben in Zukunft einen immer größeren Anteil der öffentlichen Ausgaben binden und die politische Handlungsfähigkeit erheblich einschränken. Ursache dafür sind die starken Personalmehrungen in den 60er und 70er Jahren. Die Zahl der Versorgungsempfänger des Staates wird in den nächsten 20 Jahren von heute rund 100.000 um 70 Prozent auf nahezu 170.000 steigen. Faltlhauser betonte, dass mit dem Pensionsfonds die Haushaltsbelastungen durch steigende Versorgungsausgaben verstetigt werden. Es sei ein Gebot der Generationengerechtigkeit und Zeichen einer nachhaltigen Haushaltspolitik, wenn künftige Generationen durch Rücklagenbildung der heutigen Generation entlastet werden und so auch in den Jahren hoher Belastungen finanzpolitischer Gestaltungsspielraum erhalten bleibt. Faltlauser: „Auch der Bund und einige Länder setzen auf Fonds zur Finanzierung der künftigen Versorgungsausgaben. Aber nur Bayern hat einen ausgeglichenen Haushalt und finanziert den Pensionsfonds nicht aus neuen Krediten. Denn für kommende Generationen macht es keinen Unterschied, ob sie einen Berg aus Schulden oder Pensionsverpflichtungen erben.“

    Das Kabinett hat für den neuen Vorsorgefonds folgende Eckpunkte festgelegt:

    1. Einführung ab dem Jahr 2008
      Der Vorsorgefonds wird noch in dieser Legislaturperiode eingerichtet. Mit der Zuführung der notwendigen Mittel wird ab dem 1. Januar 2008 begonnen.


    2. Pauschaler Zuführungsbetrag von anfangs 500 Euro pro Person und Monat Ab dem 1. Januar 2008 sollen für jeden neu eingestellten Beamten pauschal 500 Euro pro Monat aus dem Haushalt in den Fonds fließen. In der Summe ergibt sich daraus bereits im ersten Jahr ein zweistelliger Millionenbetrag, der in den Folgejahren entsprechend der Zahl der neu eingestellten Beamten kontinuierlich ansteigen wird. Auf diese Weise wird die Einführung des Pensionsfonds mit der auch künftig notwendigen Konsolidierung des ausgeglichenen Haushalts durch zunächst vergleichsweise moderate, aber kontinuierlich steigende Zuführungen in Einklang gebracht. In der Ansparphase wird bis zum Jahr 2025 ein Kapitalstock von rund 5,7 Milliarden Euro aufgebaut, der dann die Finanzierung der Versorgungsausgaben spürbar unterstützt und die laufenden Haushalte durch Entnahmen aus dem Kapitalstock entlastet. Faltlhauser: „In unserem Modell ist eine Unterstützung des Haushaltes in den Jahren der stärksten Belastung, also bereits in rund 20 Jahren, möglich. Das führt zur „Untertunnelung“ des zu erwartenden Versorgungsberges ab dem Jahr 2025 und einer gleich bleibenden Gesamtbelastung der laufenden Haushalte ab diesem Zeitpunkt. Ziel ist, dass der Anteil der Versorgungsausgaben am Haushalt auch in dem dann anstehenden Zeitraum der höchsten Belastung auf rund 13 Prozent begrenzt werden kann.“


    3. Finanzierung des Pensionsfonds ohne Kreditaufnahme
      Die notwendigen Mittel für den Pensionsfonds werden ohne Kreditaufnahme und ohne Zusatzbelastung der Beamten aus dem Haushalt aufgebracht.


    4. Zweckgebundene Verwendung im Rahmen eines „Teildeckungsmodells“Die Entnahme von Mitteln aus dem Pensionsfonds ist nur zur Finanzierung von Versorgungsausgaben zulässig, erfolgt aber flexibel nach haushaltspolitischen Kriterien (Teildeckungsmodell).


    Bereits seit 1998 bilden Bund und Länder auf Grundlage eines Bundesgesetzes eine Rücklage für künftige Versorgungslasten, die aber für eine nachhaltige Finanzierung allein nicht ausreicht. Dieses Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Freistaats Bayern“ wird finanziert durch einen Beitrag der Beamten und Pensionisten über verminderte Bezügeerhöhungen und aus einer schrittweisen Absenkung des Versorgungsniveaus. Der Pensionsfonds wird dagegen aus Haushaltsmitteln aufgebaut. Die Zuführungsbeträge werden wie die Versorgungsausgaben selbst bei den einzelnen Ressorts ausgewiesen. Ziel ist auch ein stärkeres Kostenbewusstsein bei Neueinstellungen und eine höhere Transparenz der Versorgungsaufwendungen.


  3. Bayern schließt Zielvereinbarungen mit allen Hochschulen ab / Wissenschaftsminister Goppel bezeichnet das neue Steuerungsinstrument „Zielvereinbarung“ als zentrales Element der Hochschulreform“

    Bayern schließt erstmals Zielvereinbarungen mit allen bayerischen Universitäten und Fachhochschulen ab. Am kommenden Freitag unterzeichnen Wissenschaftsminister Dr. Thomas Goppel und die bayerischen Hochschulen konkrete Zielvereinbarungen und stellen sie der Öffentlichkeit vor. Wissenschaftsminister Goppel bezeichnete das neue Steuerungsinstrument in der Kabinettssitzung als zentrales Element der Hochschulstrukturreform. Goppel: „Die Zielvereinbarungen erfüllen den Optimierungsprozess an unseren Hochschulen mit Leben und stellen das Verhältnis von Staat und Hochschule auf eine neue, partnerschaftliche Grundlage. Sie berücksichtigen die Besonderheiten jeder Hochschule und ermöglichen es, individuelle Akzente zu setzen. Hochschulen und Staat haben auf Augenhöhe verhandelt und vereinbaren jetzt verbindlich die gemeinsamen Ziele.“ Der Minister bezeichnete die in den vergangenen Monaten mit den Hochschulen geführten Verhandlungen als vertrauensvoll und konzentriert und dankte den Hochschulen für den konstruktiven Prozess. Es sei ein großer Erfolg, dass die Hochschulreform bereits wenige Wochen nach ihrem Inkrafttreten in einem ihrer wichtigsten Punkte greift.

    Bereits die Verhandlungen zu den Zielvereinbarungen haben laut Goppel einen enormen Veränderungsprozess eingeleitet. So seien beispielsweise grundlegende Strukturveränderungen und hochschulübergreifende Kooperationsvereinbarungen auf den Weg gebracht worden. „Gemeinsam machen wir einen riesigen Schritt nach vorne“, betonte der Minister. Den Hochschulen danke er, so Goppel, insbesondere für ihre Bereitschaft, an der Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen durch Erhöhung der Studienanfänger- und Absolventenzahlen mitzuwirken.

    Nach dem neuen Hochschulrecht, das seit 1. Juni gilt, schließt das Wissenschaftsministerium mit den Hochschulen Zielvereinbarungen, die insbesondere die mehrjährige Entwicklung und Profilbildung der einzelnen Hochschule, aber auch hochschulübergreifende Ziele regeln. Das Regelungsspektrum der Zielvereinbarungen reicht von der Optimierung des Fächerspektrums über die Schaffung neuer zukunftsorientierter Schwerpunkte bis hin zur Entwicklung neuer innovativer Strukturen und der Festlegung hochschulübergreifender Abstimmungen. Grundlage der Zielvereinbarungen sind die im Optimierungskonzept 2008 und im Innovationsbündnis 2008 festgelegten Ziele. Das Innovationsbündnis, eine Vereinbarung der Staatsregierung mit den Hochschulen, gibt den Universitäten und Fachhochschulen bis 2008 finanzielle Planungssicherheit und regelt einen verbindlichen Katalog von Maßnahmen, mit denen der Freistaat Bayern und die bayerischen Hochschulen das Wissenschaftsland Bayern weiter nach vorne bringen. Das Optimierungskonzept konkretisiert diesen Prozess durch eine hochschulübergreifende Abstimmung des Fächerspektrums, engere Zusammenarbeit über Hochschulgrenzen hinweg und die Schaffung innovativer Strukturen. Es wurde in enger Abstimmung mit den Hochschulen auf Grundlage der Empfehlungen der Expertenkommission Wissenschaftsland Bayern 2020, der sog. „Mittelstraß-Kommission“, erarbeitet


  4. Ministerrat beschließt LEP-Fortschreibung 2006 / Huber: „Weichen für die weitere positive Entwicklung in Bayern gestellt“

    Der Ministerrat hat heute die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) beschlossen. Die LEP-Fortschreibung wird am 1. September 2006 in Kraft treten. Bayerns Wirtschaftsminister Erwin Huber betonte, dass das LEP 2006 am Leitziel der gleichwertigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen festhalte: „Wir sorgen mit der Fortschreibung des LEP dafür, dass gerade auch der ländliche Raum weiterhin lebenswert bleibt und die Bevölkerung hier auf gleichwertige Perspektiven bei Arbeit, Bildung, Wohnen und Freizeit im Vergleich zu den Verdichtungsräumen bauen können.“ So werde mit dem Vorhalteprinzip Infrastruktur auch bei nicht vollständiger Auslastung aufrechterhalten. Das Vorrangprinzip sichere den Vorrang des strukturschwachen Raums bei einschlägigen staatlichen Aktivitäten zur Gewährleistung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen.

    Mit der Reduzierung des LEP-Umfangs um ca. 40 Prozent und der Unterscheidung der Festlegungen in strikt zu beachtende Ziele sowie abwägungsfähige Grundsätze sind wesentliche Punkte im Sinne des Projektes Verwaltung 21, nämlich Verschlankung und Deregulierung von Vorschriften, erreicht. Damit beschränke sich LEP künftig auf den wesentlichen landesweiten räumlichen Regelungsbedarf und stelle ein anwenderfreundliches Planungswerk dar, betonte Huber. Mit dem LEP 2006 seien, so der Minister, die Weichen für die weitere positive Entwicklung Bayerns gestellt.


  5. Kabinett beschließt neuen Gesetzentwurf, um Handlungsspielräume der Kommunen zu erweitern und Bürokratie im Kommunalbereich abzubauen / Sinner: „Für unsere Kommunen gilt das Motto ‚Weniger Bürokratie – mehr Bürgermeister’“ / Modellkommunen testen Entlastung von Regeln und neue Handlungsspielräume

    Bayern entlastet seine Kommunen noch stärker von überflüssiger Bürokratie und eröffnet den Kommunen zusätzliche Handlungsspielräume. Dazu beschloss das Kabinett in seiner heutigen Sitzung einen Gesetzentwurf zur Erweiterung und Erprobung von Handlungsspielräumen der Kommunen. Staatskanzleichef Eberhard Sinner betonte: „Bayern macht mit dem Bürokratieabbau auch zugunsten der Kommunen ernst. Mit dem neuen Gesetzentwurf bauen wir bürokratische Vorgaben gegenüber den Kommunen ab und geben den Bürgermeistern und Verantwortlichen vor Ort größere landesrechtliche Spielräume. Für unsere Kommunen gilt das Motto: Weniger Bürokratie - mehr Bürgermeister.“

    Wie Sinner erläuterte, sieht das neue Gesetz zur Erweiterung und Erprobung von Handlungsspielräumen der Kommunen eine Doppelstrategie zum Abbau von staatlichen Vorgaben an die Kommunen vor. In der ersten Säule werden Vorschriften des bayerischen Landesrechts, durch die Kommunen belastet werden, sofort und landesweit aufgehoben. Hierzu wird beispielsweise im Wasserrecht eine Genehmigungshöchstfrist mit Fiktionswirkung für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Anlagen in oder an Gewässern eingeführt. Kfz-Zulassungsbehörden von kreisfreien Städten und Landratsämtern können künftig zusammengelegt werden. Im öffentlichen Personennahverkehr wird die bisherige Pflicht zur Aufstellung von Nahverkehrsplänen und ÖPNV-Investitionsplänen in eine Kann-Vorschrift umgewandelt. Weitere Vorschriften betreffen das Straßenwesen und die kommunale Zusammenarbeit. Die zweite Säule des Gesetzentwurfs ermöglicht es ausgewählten Modellkommunen, die Freistellung von bestimmten Rechtsvorschriften örtlich begrenzt und zeitlich befristet versuchsweise zu erproben. Der Modellversuch läuft insgesamt vier Jahre. Nach drei Jahren wird überprüft, ob sich die Nichtanwendung einzelner Vorschriften bewährt hat und landesweit umgesetzt werden kann. Danach sollen beispielsweise Zweckvereinbarungen in der kommunalen Zusammenarbeit künftig nicht mehr genehmigungspflichtig sein. Die Modellkommunen können außerdem im Erlaubnisverfahren des Denkmalschutzrechts eine Genehmigungshöchstfrist mit Fiktionswirkung erproben. Bei der Schülerbeförderung können die Modellkommunen künftig ebenfalls von bestimmten gesetzlichen Vorgaben abweichen.

    „Mit dem Abbau von Vorgaben und der versuchsweisen Entlastung ausgewählter Kommunen von staatlichen Standards sind wir auf dem richtigen Weg“, betonte Staatskanzleichef Sinner. „So schaffen wir nicht nur neue Handlungsspielräume für die Kommunen, sondern setzen auch positive Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Bürgerorientierung und Schnelligkeit der Verwaltung. Davon profitieren die Wirtschaft und unsere Bürgerinnen und Bürger.“ Wie Sinner hervorhob, knüpft der neue Gesetzentwurf gezielt an frühere Initiativen der Staatsregierung zum Abbau kommunaler Standards an. Schon in den Jahren 2003 und 2004 hat die Staatsregierung über 350 Einzelvorschläge zum Abbau kommunaler Standards beschlossen, die von den Kommunen selbst oder den kommunalen Spitzenverbänden vorgebracht worden waren. Die beschlossenen Maßnahmen sind heute bereits weitgehend umgesetzt. Sinner: „Wir nutzen die Möglichkeit, um die Kommunen von Bürokratie zu entlasten und Überregulierungen im Landesrecht abzubauen. Unsere Initiative richtet sich gerade auch an die Kommunen, die etwa aufgrund einer schwierigen Finanzsituation auf neue Handlungsspielräume zur Erfüllung ihrer Aufgaben angewiesen sind.“

    Die Auswahl der Modellkommunen erfolgt auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der Verbandsanhörung, die jetzt durchgeführt wird. Bei dem Modellkommunenprojekt handelt es sich nach den Worten Sinners um einen ergebnisoffenen Versuch. So kann bei den verschiedensten Regelungen getestet werden, ob sie flächendeckend abgebaut werden können oder beibehalten werden sollen.



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