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17. Februar 2005

FRANKFURT. Die Universität Frankfurt musste am 14. Januar 2005 aufgrund einer gerichtlichen Anordnung eine Pressekonferenz kurzfristig absagen, in der die Medien über die Ergebnisse der Arbeit der Kommission zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten im Fall des Anthropologieprofessors Reiner Protsch und die sich daraus für die Universität ergebenden Konsequenzen unterrichtet werden sollten.

Inzwischen ist von Prof. Protsch eine schriftliche Stellungnahme bei der Kommission eingegangen. Die Kommission würdigt diese Stellungnahme in ihrem Bericht, sieht jedoch keine Notwendigkeit, die in ihrem Abschlussbericht vorgenommenen Wertungen und Empfehlungen abzuändern.

Deshalb möchte das Präsidium der Universität nun die Möglichkeit nutzen, die Öffentlichkeit über die Ergebnisse des Berichts unter Abwägung der Interessen angemessen zu informieren.

Das Präsidium dankt der Kommission zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten für die geleistete Aufklärung. Die Kommission hat aus Sicht des Präsidiums eine gründliche und im Ergebnis überzeugende Untersuchung vorgelegt. Für die weiteren Verfahren im Fall Protsch wird der Bericht der Kommission eine wichtige Grundlage darstellen.

Inzwischen ist Prof. Protsch auf seinen eigenen Antrag vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst in den Ruhestand versetzt worden. Damit ist ein wesentliches Ziel der Präsidiums der Universität erreicht: Prof. Protsch ist nicht mehr Mitglied der Universität und kann seine umstrittenen Tätigkeiten an der Universität nicht weiter fortführen.

Gleichwohl wird das Disziplinarverfahren weiter betrieben. Als Ergebnis kommt die teilweise oder vollständige Aberkennung des Ruhegehaltes in Betracht. Hierüber wird zu gegebener Zeit das Disziplinargericht entscheiden. Da das gegen Prof. Protsch eingeleitete Disziplinarverfahren wegen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ruht, wurde die Staatsanwaltschaft bereits im Januar 2005 wegen der Bedeutung des Falls und des großen öffentlichen Interesses um eine beschleunigte Durchführung des Ermittlungsverfahrens gebeten.

Universitätspräsident Rudolf Steinberg erläutert: „Damit hat die Universität mit äußerster Konsequenz alles in ihrer Macht stehende zur Aufklärung des Falles Protsch getan. Alle weiteren Ermittlungen und Entscheidungen liegen bei den zuständigen Gerichten und der Staatsanwaltschaft.“

Mit Blick auf die schwebenden Verfahren und weil Persönlichkeitsrechte Dritter berührt werden, hat die Kommission empfohlen nur eine Zusammenfassung des Berichts der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Präsidium der Universität bittet dafür um Verständnis. Die Information der Öffentlichkeit erfolgt im Einklang mit den Vorgaben „Zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten in den Hochschulen“ der Hochschulrektorenkonferenz.

Präsident Steinberg erklärt: „Ich folge auch in soweit den Empfehlungen der Kommission und entschuldige mich im Namen der Universität bei allen durch Herrn Protsch Geschädigten und werde dies so weit möglich auch schriftlich übermitteln.“

In Abstimmung mit dem Fachbereich Biologie und Informatik ist zugleich dafür Sorge getragen worden, dass ein wissenschaftlicher Mitarbeiter, dessen Promotionsvorhaben wegen einer Fehldatierung von Prof. Protsch gegenstandslos geworden war, durch eine neue Arbeit unter der Anleitung von Prof. Friedemann Schrenk Gelegenheit zur Promotion erhält.

Der Kommissionsbericht kritisiert, dass die fehlende Sensibilität und Entschiedenheit bei Mitarbeitern, Kollegen, Dekanen sowie bei Hochschulleitung und -verwaltung konsequentes Handeln zu einem früheren Zeitpunkt vereitelt habe. Das Präsidium bedauert dieses Versagen nachdrücklich. Es weist aber auch darauf hin, dass mit der in Frankfurt frühzeitig erfolgten Bestellung von Ombudsmann und Kommission zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten und dem heute vorhandenen Problembewusstsein jetzt die Voraussetzungen zu schnellem und energischem Handeln gegeben waren und genutzt wurden.

Zur weiteren aktiven Auseinandersetzung mit wissenschaftlichem Fehlverhalten innerhalb der Universität und zur Vermeidung eines ähnlichen Falls von wissenschaftlichem Fehlverhalten ergreift das Präsidium folgende Maßnahmen:

  • Es setzt auch inneruniversitär die umfassende Informationspolitik über den Vorgang fort. Der Senat wurde in seiner Sitzung am 26. Januar erneut über den Stand der Dinge informiert.
  • Das Präsidium wird künftig in jeder Berufungsverhandlung auf die beschlossenen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis hinweisen und diese zum Gegenstand von Berufungsvereinbarungen machen.
  • Die Vermittlung von Regeln guter wissenschaftlicher Praxis wird in angemessener Weise in das Weiterbildungsprogramm für den wissenschaftlichen Nachwuchs der Universität Frankfurt aufgenommen.


Kontakt: Prof. Rudolf Steinberg, Präsident der Universität Frankfurt; Tel: 069 / 798 22232; E-Mail: praesident@uni-frankfurt.de
Prof. Jürgen Bereiter-Hahn, Vizepräsident der Universität Frankfurt; Tel: 069 / 798 22236; bereiter-hahn@pvw.uni-frankfurt.de

 

geändert am 03. März 2005  E-Mail: Webmasterpresse@uni-frankfurt.de

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Druckversion: 03. März 2005, 12:51
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