Dokumente, die Sie bei der Einreichung vorlegen müssen
Dem Antrag, den Sie bei Ihrer Landesregierung stellen, müssen Sie folgende Dokumente/Nachweise beilegen:
„Formloser” Antrag
mit
- Namen der Yacht
- Erklärung, daß die Yacht in keinem ausländischen Schiffsregister eingetragen ist
- Erklärung über den Verwendungszweck der Yacht (meist Sport- und Vergnügungszwecke)
- gewünschter Fahrtbereich: 1
, 2
, 3
oder 4
- gewünschte Dauer des Seebriefs: 5 oder 10 Jahre (ohne bzw. mit CE-Zertifizierung)
Fertige Anträge zum Downloaden als .pdf-Dateien finden Sie im Downloadbereich für Formulare und in der Navigationsleiste rechts.
Dokumente
- Antrag
- Staatsbürgerschaftsnachweis (ggf. auch der MiteigentümerInnen)
- Meldenachweis (Meldezettel) (ggf. auch der MiteigentümerInnen)
- falls die Eintragung von Standesbezeichnungen und akademischen Graden gewünscht wird:
- Nachweis von Standesbezeichnungen und akademischen Graden
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag und Zahlungsbestätigung oder Internationale Zulasungsurkunde)
- bei mehreren EignerInnen:
- eine von allen EigentümerInnenn unterschriebene Aufschlüsselung nach Name und Adress der Eigentumsanteile (wobei ein(e) EignerIn mindestens 51% der Anteile halten muss!)
- Eigentumserklärung (nur in Wien) [pdf]
- Messbrief (2-fach) oder Internationale Zulasungsurkunde (sofern die Yacht nicht länger als 10m ist und nur der Fahrtbereich 1 beantragt wird)
- für Yachten über 24m:
- CE-Zertifizierung (entfällt für Yachten, die nachweislich vor dem 16. Juni 1998 in der EU in Verkehr gebracht wurden und bei Eigenbaubooten für den Eigenbedarf)
- falls die Yacht in einem ausländischen Schiffsregister eingetragen war:
- Entregistrierungsbescheinigung
- falls Sie den Antrag nicht persönlich einbringen: