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DI Dr. Stephan Helma
Ingenieurkonsulent für Maschinenbau–Schiffstechnik

Aktuelles

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Verlängerung, Änderung und Neuausstellung des Seebriefs

Verlängerung

Der Seebrief wird nur für 10 Jahr ausgestellt (die genaue Befristung ersehen Sie aus Ihrem Seebrief). Nach dieser Zeit müssen Sie um Neuaustellung des Seebriefs ansuchen. Dazu genügt ein „formloser” Antrag bei Ihrer zuständigen Behörde mit der Erklärung, dass alle Daten des Messbriefs unverändert gültig sind.

Nutzen Sie die Neuausstellung, die Daten auf Ihrem Messbrief zu kontrollieren. Sind diese unverändert gültig, brauchen Sie keinen neuen Messbrief vorlegen. Sollten sich aber die Daten geändert haben, so beantragen Sie bei uns bitte eine Änderung des Messbriefs.

Fertige Anträge zum Downloaden als .pdf-Dateien finden Sie hier und in der Navigationsleiste links.

Änderung der Daten auf dem Messbrief

Ändert sich während der Laufzeit des Seebriefs eine der Daten des Messbriefs (z.B. durch einen Motortausch oder Wechsel Ihres Wohnorts), so sind Sie verpflichtet, sofort einen neuen Seebrief bzw. eine Änderung des vorhandenen Messbriefs zu beantragen. Diesem Antrag müsseSie einen neuen Messbrief beilegen.

Anmerkung:

· Vor der Novellierung der Yachtzulassungsverordnung im Sommer 2005 wurde der Seebrief befristet auf 5 oder 10 Jahre ausgestellt:

(Die genaue Befristung ersehen Sie aus Ihrem Seebrief bzw. dem Bescheid.)