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Band II (1990)Spalten 1132-1133 Autor: Friedrich Wilhelm Bautz

HUGO Candidus, (auch Hugo der Weiße oder Hugo v. Remoremont, auch Blancus oder Albus), Bischof und Politiker, * etwa 1020, † nach 1098. Gemeinsam mit seinem Bischof Bruno (s.d.) ging H. 1049 nach Rom in das Kloster San Clemente, wo er unter Leo IX. (s.d.) zusammen mit Humbert v. Silvia Candida (s.d.), Stefan IX., Sohn des Herzogs v. Lothringen (s.d.) und Hildebrand, später Papst Gregor VII. (s.d.), die Reformarbeit, d.h. die Arbeit für ein Verbot der Simonie, der Priesterehe und der Laieninvestitur, aufnahm. Leo IX. wird als der erste Reformpapst bezeichnet, und in diesen Männern sammelte er die führenden Köpfe der Reform als Berater um sich. Unter Nikolaus II. (s.d.), der die Reform weiterführte, änderte sich H.s Haltung, und er begann mit den Gegnern der Reformbewegung zu sympathisieren. So kam es, daß er 1061 gemeinsam mit Wibert v. Ravenna (später Gegenpapst Clemens III, s. d.) für Cadalus v. Parma (Gegenpapst Honorius II., s. d.) eintrat, woraufhin seine Exkommunikation erfolgte. Die weiter von Hildebrand angeführten Reformer wählte Anselm v. Lucca zum Papst Alexander II., dem sich H. 1067 schließlich unterwarf, was schon 1068 dazu führte, daß H. als päpstliches Legat nach Spanien geschickt wurde, wo er wieder für die Reform arbeitete und Synoden durchführte, die gegen das Zölibat und die für Realisierung der römischen anstelle der mozarabischen Liturgie mit großem Erfolg veranstaltet wurden. Als er 1072 ein Legat in Frankreich antrat, wurde er von den Cluniazensern der Bestechung durch die Simonisten angezeigt und daraufhin von Alexander II. 1073 verurteilt, aber aufgrund seiner Erfolge in Spanien und der Intervention Kardinal Hildebrands schnell rehabilitiert und erneut als Legat nach Spanien entsendet. Als Gegenleistung unterstützte er in erheblichem Maße die Wahl Hildebrands zum Papst Gregor VII. 1075 kam es zum offenen Bruch mit Gregor, auf Synoden in Worms und Brixen erhob H. schwere Vorwürfe gegen den Papst und trat nunmehr für dessen Absetzung ein. In der darauffolgenden Zeit trat abermals als Parteigänger des Gegenpapstes Clemens III, und Anhänger Heinrich IV. auf. Noch im selben Jahr wurde er zum 2. Mal exkommuniziert, 1078 von Gregor der priesterlichen Weihe entledigt und mit Anathema belegt. Auch nach dem Tode Gregors unterstützte H. Clemens III. gegenüber Viktor III. (1086-87, s.d.) und Urban II. (1088-99, s.d.). Zwischen 1089 und 1093 ernannte Clemens ihn zum Bischof von Preneste und 1098 nahm er an einer Versammlung schismatischer Kardinäle teil, welche das letzte Mal etwas über sein Leben bezeugte. Die widersprüchliche Biographie H.s mag dem Chronisten einige Rätsel aufgeben, jedoch kann mit einiger Sicherheit behauptet werden, daß er grundsätzlich ein Anhänger der Reformbewegung war. Er stellte jedoch, besonders nach seinem Bruch mit Gregor VII., seine außergewöhnliche politische Begabung dem Kaiser und dessen Gegenpapst Clemens III. zur Verfügung. H. hinterließ keine eigenen Werke, alle Informationen über ihn stammen von Bonizo v. Sutri (s.d.), der H. feindlich gesinnt war, wodurch die Richtigkeit der Überlieferung natürlich ungewiß wird.

Lit.: Bonizo v. Sutri, Liber ad amicum, in: MG LibLit I, 571 ff.; - Benonis et aliorum Cardinalium scripta, ebd. 396. 404 ff.; - Registrun Gregorii VII., hrsg. v. Erich Caspar, in: MG Epp I, 9. 12; II, 369 f.; - Joseph Schnitzer, Gesta Romanae Ecclesiae des Kard. Beno u. andere Streitschrr. der schismat. Päpste wider Gregor VII. (Hist. Abhh. aus dem Münchener Seminar, 2), 1892; - Wilhelm Martens, Gregor VII., Sein Leben u. Wirken, 2 Bde., 1894; - Carl Mirbt, Die Publizistik im Zeitalter Gregors VII., 1894; - H. Holtkotte, 1903; - B. Gaffrey, Greifswald 1913; - Franz Lerner, Kahl. H. C. (HZ Beih. 22), 1931; - A. Fliche, La reforme gregorienne III, Paris 1937; - William Thomas Mellows (Hrsg.), The Chronicle of Hugh Candidus, a monk of Petersborough, Oxford Univ., 1949; - G. B. Borino, in: StudGreg IV, 1952, 456-466; - Catholicisme V, 1047 f.; - RE VIII, 431; - LThK V, 516; - HdKG III/1,406. 419. 437.

Letzte Änderung: 04.03.2002