Nach dem endgültigen Ergebnis der Volkszählung vom
15. Mai 2001 hatte Österreich 8,
Der Bevölkerungszuwachs von 3,0% ist nicht über
das gesamte Bundesgebiet gleich verteilt. Gemessen an der prozentuellen
Zunahme war eindeutig Salzburg der Gewinner. Überhaupt zeigte sich,
dass die westlichen Bundesländer stärker gewachsen sind als die östlichen
und südlichen Landesteile, wobei in der Steiermark sogar ein leichter
Bevölkerungsverlust
Der Bevölkerungsschwerpunkt liegt in Ostösterreich. Wien, Niederösterreich und das Burgenland bilden die Ostregion, in der auf 28,1% der Staatsfläche 42,0% der Bevölkerung leben. Die vier Bundesländer der Westregion (Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg) vereinen 36,3% der Bevölkerung auf 41,0% der Staatsfläche. Die Südregion (gebildet von den Bundesländern Kärnten und der Steiermark) umfasst 30,9% der Fläche Österreichs, wird aber nur von 21,7% der Bevölkerung bewohnt.
Bei der Volkszählung vom 15. Mai 2001 ist – erstmals bei einer Volkszählung in Österreich – zwischen den rechtlich verbindlichen Ergebnissen zur Wohnbevölkerung und Bürgerzahl und den statistischen Ergebnissen zu unterscheiden.
Am 23. September 2004 erfolgte im Amtsblatt zur Wiener Zeitung die Kundmachung der Korrektur des endgültigen Ergebnisses der Zahl der Wohnbevölkerung (Personen, die im Bundesgebiet ihren Hauptwohnsitz haben) und der Bürgerzahl (Österreicher und Österreicherinnen mit Hauptwohnsitz). Diese Korrektur war erforderlich, da zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Ergebnisses der Volkszählung 2001, am 17. September 2002, noch ca. 900 Beschwerden betreffend Reklamationsverfahren gemäß § 17 Meldegesetz beim Verwaltungsgerichtshof anhängig waren. Diese Verfahren haben in ca. 800 Fällen zu einer Aufhebung des Bescheides und in weiterer Folge zu einer Änderung des Zählwohnsitzes (tatsächlicher Hauptwohnsitz der betroffenen Personen am 15. Mai 2001) geführt. Insgesamt war es erforderlich, ca. 500 Gemeindeergebnisse zu korrigieren. Eine Berichtigung musste auch für die Gemeinde Oberkappel vorgenommen werden, da nachträgliche Überprüfungen ergeben haben, dass am 15. Mai 2001 69 Personen (davon 29 österreichische Staatsbürger) mit Hauptwohnsitz erhoben wurden, die jedoch in Österreich keinen Hauptwohnsitz hatten.
Die Korrektur betrifft nur die Zahl der Wohnbevölkerung
(u. a. Grundlage für den Finanzausgleich) und die Bürgerzahl (Grundlage
für die Berechnung der Mandatsverteilung). Diese Ergebnisse werden als
„rechtlich verbindliche Ergebnisse“ bezeichnet, im Unterschied zu den
„statistischen Ergebnissen“ (Kundmachung vom
Dies bedeutet, dass die Einwohnerzahlen für 2001,
die den „statistischen Ergebnissen“ (Österreich: 8,
Entwicklung der Bevölkerung seit 1869 nach Bundesländern |
---|