Gustav Herzog (SPD)

Angaben zur Person
Gustav Herzog
© spdfraktion.de
Geburtstag
11.10.1958
Berufliche Qualifikation
Chemielaborant
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Zellertal
Wahlkreis
Kaiserslautern
Ergebnis
34,6%
Landeslistenplatz
4, Rheinland-Pfalz
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Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.01.2010
Von:

Seit nunmehr 1 Jahr beschaeftigt sich der eingesetzte Runde Tisch mit dem Thema heimerziehung der 50er 60ziger Jahre. Vor wenigen Tagen wurde ein von Seiten des Tisches und der Kirchen / Verbaende gelobter Zwischenbericht veroeffentlicht.
Ist eigentlich von Seiten des Bundestages eine Kontrolle des RT durchgefuehrt oder geplant?
Es sieht doch aus, als wuerde an den Belangen der Betroffenen, ich bin einer davon, gewaltig vorbei gearbeitet. Erschreckend ist die Entscheidung der geschlossenen Tueren, der Auferlegung, keine Verlautbarungen nach aussen. Wobei ich bezweifle, das die Kirchen und Verbandvertreter sich nicht mit Ihren Institutionen absprechen. Verblueffend ist, das anscheinend unbemerkt von allen, in der anschliessenden Diskussion dargelegt wurde, das alles nur die Meinung der Vertreter des RT wiedergibt, sich aber nicht zwangslaeufig eine Verbindlichkeit der beteiligten Organisationen ableiten laesst. Auch die seltsame Wortauslegung sowie Rechtsauffassung ( in meinen Augen fast Rechtsbeugung) der Wortfuehrerin bzgl. Menschenrechte und Zwangsarbeit zeugt meiner Meinung von einer Fehlbesetzung dieser Position. (Wir haben doch ein Grundgesetz) Wenn Sie die (un)paritaetische Besetzung und die Besetzung durch Frau Vollmer und deren Wortgerangel verfolgen, draengt sich der Verdacht auf, das am Ende ein bedauerliches NICHTS als Resultat erfolgt. Juristen wurden den Betroffenen Vertretern versagt, ueberdies sind leider nur 3 "Endstation Verteter" ,also aus extrem Fuersorgeheimen, anwesend.
Aus den ebenso furchtbaren, wenn eben "normalen Heimen" ist keine Vertretung an diesem RT
Das laesst denn auch weiterhin die Aussage von EINZELFAELLEN zu. Nachstehend gebe ich Ihnen noch die Kopie eines Leserbriefes wieder, der ich wuenschte, Ihnen Anlass zum Nachdenken und dann hoffentlich Anlass zum Nachfragen gibt.
Wuerde mich freuen, von Ihnen zu hoeren. Kappt leider nicht, Text zu lang.

Naehere Ausfuehrungen auf Wunsch
Mit freundlichem Gruss
Antwort von Gustav Herzog
2Empfehlungen
01.02.2010
Gustav Herzog
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Runden Tisch zur Heimerziehung in den frühen Jahren der Bundesrepublik.

Der Runde Tisch wurde vom Deutschen Bundestag eingesetzt, um die vielfältigen und teilweise erheblichen Verfehlungen in vielen Kinderheimen in den 50ger und 60ger Jahren zu thematisieren, aufzuarbeiten und dem Deutschen Bundestag Empfehlungen zum Umgang mit den Folgen für die Opfer zu geben. Die Einsetzung dieses Gremiums erfolgte u. a. auf maßgeblichen Druck der SPD-Bundestagsfraktion gegen Widerstände innerhalb der Union, die dieser wichtigen Thematik kein vergleichbares Forum bieten wollten. Für die SPD jedoch ist die Aufarbeitung des Unrechtes an Kindern und Jugendlichen ein wichtiges Anliegen.

Der Runde Tisch arbeitet ausdrücklich unabhängig vom Parlament und ist dem Deutschen Bundestag vor dem Abschlussbericht, den wir Ende 2010 erwarten keine Empfehlung schuldig. Daher gibt es auch weder Grundlage, noch Veranlassung, dieses unabhängige Gremium jetzt oder vor dem Abschlussbericht zu kontrollieren. Liegt uns dann der Bericht vor, werden wir ihn im Bundestag diskutieren und mögliche gesetzgeberischen Konsequenzen in den Ausschüssen beraten und im Plenum abstimmen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es aus meiner Sicht schon ein wertvoller Erfolg, dass in Politik und Gesellschaft ein Bewusstsein für die Problematik der Opfer dieser "Erziehungsmethoden" entstanden ist, dass das Schicksal Abertausender nicht alleine Teil privater Tragödien und Traumata bleibt, sondern sich die Gesellschaft diesem Teil ihrer Nachkriegsgeschichte stellt. Mit Gesellschaft meine ich die breite Öffentlichkeit, die Kirchen, unter deren Leitung viele der problematischen Heime standen und natürlich auch uns Volksvertreter.

Bezüglich Ihrer Kritik an der bisherigen Arbeit der Runden Tisches kann ich nicht persönlich Stellung nehmen, da ich dem Gremium nicht angehöre, daher auch nicht über die realen oder vermeintlichen Interna informiert bin und meine Aufgabe als Parlamentarier in der Sache wie oben erwähnt erst mit dem Abschlussbericht beginnen wird. Dafür bitte ich um Ihr Verständnis. Gerne leite ich aber Ihren kritischen Beitrag an meine Kollegin Marlene Rupprecht als Mitglied des Runden Tisches weiter, wenn Sie dies wünschen.

Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog
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Frage zum Thema Arbeit
01.02.2010
Von:

Warum müssen Menschen bis 65 Jahre arbeiten um ohne Abzug in Rente zu gehen?
Ich habe mit 14 Jahren angefangen zu Arbeiten bis heute. Nun bin ich Berufskraftfahrer-Personen im Schicht-Dienst. Habe noch nie eine Sozialleistung in Anspruch genommen und bekomme gesagt ich darf (!!!) frühestens mit 63 Jahren mit Abzug in Rente gehen. Mit den 3 Jahren Kindererziehung, die zu Berücksichtigung degradiert wurden, sind das 52 Jahre. Wäre das System umgebaut worden alls die Kassen noch voll waren, Mindestanteil Staat, 80% Eigenanteil wäre ich schon Rentner mit sehr viel höherm Einkommen als ich das jemals von der Rentenversicherung wrwarten darf.
Ich würde mir wünschen in dieser Angelegenheit wären alle Parteien zu einem Dialog bereit und noch mal über die Menschen nachdenken die ihr ganzes Leben gearbeitet haben und mit 60 Jahren aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr so fit sind wie Herr Müntefering meint. Es müßte jedem der 45 Jahre gearbeitet hat freigestellt werden, ob er in Rente gehen will oder weiter Arbeiten. Ich Danke Ihnen im voraus für Ihre Antwort .

Mit Freundlichen Grüßen


PS:Bin auch seit über 30 Jahren SPD-Mitglied
Antwort von Gustav Herzog
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25.02.2010
Gustav Herzog
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Rente auf Abgeordnetenwatch. Danke auch für die langjährige Mitgliedschaft bei der SPD!

Zur Gesetzlichen Rentenversicherung möchte ich grundsätzlich anmerken, dass sie nach wie vor auf dem Prinzip der staatlich organisierten generationenübergreifenden Gerechtigkeit beruht. Also der Idee, dass die aktuell versicherungspflichtig Beschäftigten das Geld in die Rentenversicherung einzahlen, das den aktuell Renten Beziehenden ausgezahlt wird. Da schon seit den 60ger Jahren eine Verschiebung im Verhältnis zwischen den Einnahmen der Rentenversicherung aus Beiträgen und den Ausgaben für Renten statt gefunden hat, galt es in den Zeiten der Rot-Grünen Koalition, das bewährte, gerechte und stabile System zu erhalten, ohne die Versicherungsbeiträge für die Erwerbstätigen uferlos steigen zu lassen. Daher haben wir beispielsweise die Ökosteuer unter Rot-Grün eingeführt und zweckgebunden- jährlich fließen aus der Ökosteuer allein 8 bis 9% der Ausgaben für Renten als Zuschüsse des Bundes in die Rentenkassen. Der allgemeine Steuerzuschuss des Bundes beträgt weitere 19% der Ausgaben. Man kann also sagen, dass die heutigen Beitragszahler etwa 72% der Renten finanzieren, 28% gehen über Steuern. Für die Erwerbstätigen und die Arbeitgeber konnten wir den Beiträge zur Gesetzlichen Rente bei 19,5% stabilisieren.

Diesem Einnahmebereich steht nun die stetig wachsende Zahl der Leistungsempfänger, sowie die Höhe und die Dauer der Rentenzahlungen entgegen. Seit 1960 hat sich die Lebenserwartung um 10 Jahre erhöht, im Jahr 2030 wird laut Statistischem Bundesamt die Lebenserwartung um weitere 4 Jahre im Vergleich zu heute gestiegen sein. Gleichzeitig verschlechtert sich weiterhin das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern- 1960 lag das noch bei 5:1, 2030 wird es bei 2:1 liegen. Diese Entwicklungen haben verschiedene weitere Reformen notwendig gemacht, die für heutige wie künftige Rentner und Beitragszahler spürbarer sind als z. B. die Steuerzuschüsse mittels Ökosteuer. Am heftigsten umstritten ist da die Anhebung der Altersgrenze auf 67. Auf dieser und anderen Plattformen und in vielen Parteiveranstaltungen habe ich dazu ja auch schon Stellung bezogen.

Neben der "Rente mit 67" haben wir auch die Stärkung und Förderung zusätzlicher privater Vorsorge (Stichwort Riester Rente) auf den Weg gebracht. Auch das bewährte System betrieblicher Altersvorsorge wird gefördert. Bei der Rente mit 67, von der Sie ja noch nicht betroffen sind haben wir in der Großen Koalition übrigens eine Sonderregelung eingeführt, dass Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahren schon mit 65 und nicht mit 67 volle Altersbezüge erhalten. Eine analoge Regelung für heutige ältere Arbeitnehmer (z. B. Vollbezug mit 63 Jahren) ist schlichtweg nicht finanzierbar. Hingegen haben wir schon lange die Problematik erkannt, dass wir auch heute mehr flexible Übergänge aus dem Erwerbsleben mittels Altersteilzeit und Teilrentenbezuges brauchen. Die SPD hat dazu 2007 ein ganzes Paket an Maßnahmen vorgeschlagen (bei Interesse kann ich Ihnen gerne auf dem Postweg das Eckpunktepapier schicken- sie werden darin einige Ihrer Forderungen wiederfinden!), von denen leider nur wenige von der Union mitgetragen wurden. Dennoch konnten wir aber z. B. erreichen, dass die Hinzuverdienstgrenzen bei Teilrentenbezug attraktiver gestaltet wurden.

Natürlich ist es sinnvoll und notwendig, dass bei steigender Lebenserwartung und wachsendem Standard der Gesundheitsversorgung Arbeitnehmer länger als z.B. 1970 ins Erwerbsleben eingebunden werden. Klar ist aber auch, dass Menschen mit physisch oder psychisch belastenden Berufen nicht so lange arbeiten können wie andere. Daher gibt es nach wie vor die teilweise oder vollständige Erwerbsminderungsrente.

Wenn Sie einen stärkeren Systemumbau zur privaten Vorsorge fordern und davon ausgehen, dass Sie in einem solchen System frühere und höhere Bezüge als im geltenden System erhalten, so muss ich Ihnen widersprechen. Bei einem Verlauf wie dem Ihren ohne längere Unterbrechungen wg Arbeitslosigkeit oder Reha-Maßnahmen ist das Verhältnis Einzahlungen/ Rentenhöhe sehr gut und vor allem: garantiert! Die Ereignisse der Finanz- und Wirtschaftskrise in den USA haben gerade bei den privaten Pensionskassen gezeigt, auf was für tönernen Füßen solche Systeme stehen: Über 15 Monate haben die dortigen privaten, vorwiegend auf Aktien bauenden Kassen über 2 Billionen Dollar verloren, die Deutsche Rentenversicherung Bund hingegen ist weitgehend finanzkrisenstabil.

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Herzog
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Frage zum Thema Soziales
02.03.2010
Von:

Hallo Herr Herzog,

Mit 50 jahren habe ich eine Option für Altersteilzeit unterschrieben. Mit 57 jahren wurde ich dann gegen meinen Willen für drei Jahre in Altersteilzeit geschickt. Mit sechzig bekomme ich nach 45 Arbeitsjahren nahezu 20% von meiner Rente abgezogen. Ich habe dann eine Rente nach Krankenkassenbeitrag von ca. 1100 €. haben Sie geschrieben daß man nach 45 Beitragsjahren seine volle Rente bekommt. Wieso bekomme ich diesen Abzug. Sie können sich sicher vorstellen, daß man sich dann nach 45 jahren Arbeit nichts mehr leisten kann. In zehn bis zwanzig jahren gibt es Millionen Rentner die nicht mehr mit ihrer Rente auskommen. Wie stellen sich Abgeordnete das vor.
Ihr Gehalt und Ihre Pension wird zu 100 % aus Steuermittel finanziert. Wie hoch Ihre Pension, gegenüber meiner Rente ausfällt muß ich Ihnen nicht schreiben.
Antwort von Gustav Herzog
1Empfehlung
11.03.2010
Gustav Herzog
Sehr geehrte Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage bezüglich der gesetzlichen Rentenregelung. Zunächst einmal muss richtig gestellt werden, dass die Regelung, auf die Sie sich beziehen, nur für diejenigen gilt, welche von der "Rente mit 67" betroffen sind. Diese haben bei einer nachweislichen Rentenbeitragszahlung von 45 Jahren die Option, bereits mit 65 ihre vollen Rentenbezüge zu erhalten.
In Ihrem Fall beträgt das gesetzliche Renteneintrittsalter bereits 65 und nicht 67 Jahre. Daher hat diese Sonderregelung für Sie keine Bedeutung.

Die Höhe der Rente ist an das jeweilige beitragsfähige Einkommen im Laufe eines Erwerbslebens gekoppelt. Je geringer dieses ist, desto weniger Beiträge können für die gesetzliche Altersvorsorge aufgebracht und im Rentenalter dann auch bezogen werden. Genau deshalb setzt sich die SPD für eine Basisabsicherung durch den Mindestlohn ein, welcher vor Altersarmut schützt und gerechtere Rentenbezüge ermöglicht

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Herzog
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Frage zum Thema Soziales
11.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Herzog,

sie haben mir in meiner letzten Frage nicht geantwortet wieso ich trotz 45 Arbeitsjahren nahezu 20% von meiner Rente abgezogen bekomme.

Ich habe mit 14 Jahren in meinem Beruf als Maschinenbauer angefangen zu arbeiten. Mit 30 Jahren absolvierte ich meine Meisterprüfung und habe mit Sicherheit gutes Geld verdient.
Seit meinem 57. Lebensjahr bin ich nun in Altersteilzeit. Meine Altersteilzeit verläuft über den Zeitraum von 3 Jahren. Demzufolge gehe ich mit 60 in Rente. Daraus ergibt sich in meinem Falle eine Arbeitszeit von mindestens 45 Jahren, in denen ich in die Rentenversicherung einbezahlt habe.
Um meine anfängliche Frage besser nachvollziehen zu können gebe ich Ihnen nun ein anderes Beispiel.
Eine Person gleichen Alters hat sein Abitur absolviert, danach studiert und steigt mit 25 Jahren ins Berufleben ein. Er geht dann mit 65 Jahren in Rente. In seinem Falle ergibt sich also eine Arbeiszeit von 40 Jahren. Er kann somit ohne Abzug in Rente gehen, obwohl er 5 Jahre weniger in die Rentenkasse einbezahlt hat.

Erklären Sie mir bitte diese Ungerechitgkeit bzw. Ungleichbehandlung!
Antwort von Gustav Herzog
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12.03.2010
Gustav Herzog
Sehr geehrter Herr ,

ob die von Ihnen zum Vergleich hinzu gezogene "Beispielperson mit Abitur" weniger in die Rentenkasse eingezahlt in den 40 Beitragsjahren als z. B. Sie in 45 Jahren ist eine reine Hypothese. Ebenso die Annahme, diese Beispielperson bekäme als volle Altersrente gleich viel oder mehr ausgezahlt als Sie, der eine Rente mit Abschlägen auf Grund des Eintritts vor Erreichen des heute gültigen Altersgrenze von 65 Jahren bezieht.

Die Rentenhöhe bemisst sich nach den Beitragszeiten (auch freiwilligen), der Höhe der eingezahlten Beiträge und den weiteren rentenrechtliche Zeiten, zu denen vor allem Kindererziehungszeiten und Anrechnungszeiten (zum Beispiel schulische Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres) zählen. Gingen wir davon aus, Ihre Vergleichsperson hätte im Laufe ihres Erwerbslebens im Gesamtdurchschnitt das gleiche Einkommen wie Sie gehabt (und nur dann kann man vergleichen), so hätte sie in 40 Jahren real weniger in die Rentenkasse eingezahlt, weniger Beitragszeiten gehabt und damit einen geringeren Anspruch auf volle Altersrente als Sie- unter Umständen entsprächen die Bezüge dieser Person ab 65 den Bezügen, die ein Vorruheständler mit 45 Beitragsjahren ab 62 bezieht.

Ein weiterer Aspekt: wer früher in Rente geht, kann rein statistisch natürlich auch mit einer entsprechend längeren Rentenbezugsdauer rechnen! Auch das sollten Sie bei Ihren Überlegungen zur "Gerechtigkeit" einbeziehen. Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt sind ja nicht aus Willkür heraus so geregelt!

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de individuelle Auskünfte über den für Sie zuständigen Rentenältesten.

Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog
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Frage zum Thema Gesundheit
19.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Herzog,

ich möchte mich hiermit über den vorhandenen Flug- bzw. Bodenlärm in Mackenbach, neben dem NATO-Flugplatz Ramstein gelegen, beschweren.
Letzte Nacht zum Beispiel zwischen 2:00 und 3:00 Turbinen eines Flugzeuges warmlaufen lassen bis es endlich startete. Ist dies Nachts wirklich notwendig ?
An diesem Abend, ebenfalls die zwei vorhergehenden Abende zwischen 19:00 und 21:00, flogen im 5 Minutentakt Propeller-Schulungsflugzeuge über unser Haus.
Dies wird wie in den vergangenen Jahren zum Sommer hin jede Woche so sein. So dass es nicht möglich ist an einem schönen Abend nach einem stressigen Arbeitstag sich in Ruhe mit seiner Familie auf die Terrasse hinter dem Haus zu setzten.
Müssen diese Schulungsflüge immer über die gleiche Rute fliegen, können sie nicht so verlegt werden, dass man nur einmal die Woche dran ist. Das wäre dann wenigsten noch erträglich.

Ich bitte höflichst um eine Antwort ob Sie mir und meinen Mitbürgern aus Mackenbach in dieser Hinsicht helfen können.


Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Gustav Herzog
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24.03.2010
Gustav Herzog
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. In den letzten Tagen habe ich vereinzelt Anfragen und Beschwerden über zusätzliche Fluglärmbelastung durch Ramstein erhalten. Diese habe ich ebenso wie Ihre Frage zum Anlass genommen, kritisch bei der Airbase nachzufragen. Sobald uns die Antwort vorliegt werde ich Sie umgehend informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog
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