Wirtschaft und Finanzen

Die Geschichte hat gezeigt, dass eine freie Gesellschaft mit einer sozialen Marktwirtschaft stets zu einer besseren Versorgung der menschlichen Bedürfnisse, zu mehr Wohlstand und zu mehr sozialer Gerechtigkeit führt, als jede Form zentraler staatlicher Planung. Da eine staatliche Bürokratie niemals über das gesamte Wissen aller Marktteilnehmer verfügen kann, führen staatliche Eingriffe in die Wirtschaft zu Verzerrungen, zu Ineffizienz und Ungerechtigkeit.

Der Staat muss sich auf solche Aufgaben konzentrieren, die er nachweislich besser kann als Privatunternehmen, gemeinnützige Stiftungen oder Genossenschaften: Ausbildung von qualifiziertem Nachwuchs, Umschulungen für Arbeitnehmer aus nicht mehr wettbewerbsfähigen Berufen, Verwaltung von nationaler, flächendeckender Infrastruktur, Schutz eines fairen Wettbewerbs.

Der Staat stellt sicher, dass Eigentum und Vertragsfreiheit der Bürger geschützt sind, indem er Polizei und Justiz stellt. In die Wirtschaft greift er nur ein, um ihre Ordnung und den freien Wettbewerb zu schützen, gewissermaßen also als „Schiedsrichter“, nicht jedoch als „Spieler“.

Soziale Marktwirtschaft

Ein Einkommensgefälle zwischen den Teilnehmern in der Wirtschaft soll Ansporn zur Anstrengung und Belohnung für wirtschaftliche Risiken bleiben, aber es darf nicht zu Einkommensunterschieden führen, bei denen die Schlechterverdienenden zu minderwertigen Menschen im Vergleich zu den Besserverdienenden werden. Allen muss ein Einkommen aus ihrer Arbeit ermöglicht werden, welches ein freies, selbstverantwortetes und selbstbestimmtes Leben, mit eigener Familie und der individuellen Lebensgestaltung erlaubt.

Reform des Steuersystems

Das bisherige Steuersystem ist ineffizient, intransparent und ungerecht. Es muss grundsätzlich vereinfacht und auf eine gesunde Basis gestellt werden. Alle Steuerarten und Subventionen sind zu überprüfen und gegebenenfalls abzuschaffen.

Staatsverschuldung

Derzeit belaufen sich die Schulden Deutschlands auf 1,7 Billionen Euro, was fast drei Viertel des Bruttoinlandsproduktes entspricht (die Verschuldung darf laut Maastricht-Vertrag 60% nicht überschreiten). Die Dunkelziffer beträgt 6,8 Billionen Euro. Sobald Gläubiger das Vertrauen in Deutschlands Rückzahlungsfähigkeit verlieren, ist ein Zusammenbruch des Staates vorprogrammiert und geht mit einer Verelendung weiter Teile der Bevölkerung einher.

Dennoch werden von unseren Regierungen ständig politische Versprechen mit Neuverschuldungen finanziert, die sie selbst aber nie zurückzahlen müssen – dies wird zukünftigen Generationen überlassen. Alleine die Zinsen belaufen sich jährlich auf rund 70 Milliarden Euro, viel Geld, das anderswo fehlt. Keine Regierung fand sich in den letzten Jahren bereit, notwendige Maßnahmen zu ergreifen, da dies die Gefahr des Stimm- und somit persönlichen Machtverlustes beinhaltet. Auf diese Weise wird die Zukunft Deutschlands für das Wohl einiger Eliten verspielt.

Ein Land ist nur dann völlig frei, wenn es frei von Schulden ist. Wir setzen den Abbau der Schulden als Ziel. Erreichen werden wir dies primär über den Stopp von Geldverschwendung, der Reduzierung von Ausgaben und dem Bürokratieabbau, Reform des Staatsbürgerschafts- und Zuwanderungsrechts, der Reform des Gesundheitssystems sowie der Erhöhung der Staatseinnahmen durch die Ankurbelung der Wirtschaft und der angestrebten Vollbeschäftigung.

Kaufmännisches Denken

Staatliche Programme zur Wirtschaftsförderung oder -verwaltung wirtschaften mit der Kameralistik des 18. Jahrhunderts. Bei diesen Programmen werden Budgets eingerichtet, bei denen sich die Teilnehmer darauf konzentrieren, dass sie am Ende des Planungszeitraumes auch ausgeschöpft wurden, d.h. das bereitgestellte Geld auch ausgegeben ist. In der freien Wirtschaft konzentrieren sich die Verantwortlichen hingegen darauf, dass Einnahmen erreicht werden, die so viel wie möglich höher als die notwendigen Ausgaben sind. Hiermit werden Gewinne erzielt, die Verteilungsspielräume für alle Beteiligten eröffnen.

Dies ist der Grund, warum wirtschaftliche Tätigkeit nicht die Aufgabe von staatlichen Institutionen sein darf. Es ist auch der Grund, warum wir der Ausdehnung von staatlichen- oder gar EU-Programmen zur angeblichen Wirtschaftsförderung sehr skeptisch gegenüber stehen. Hier werden die Gelder, die in der freien Wirtschaft durch effizientes Wirtschaften verdient wurden, oftmals verschwenderisch und wenig effektiv wieder ausgegeben; wobei nicht zuletzt auch häufig Wettbewerbsverzerrungen auftreten, die den Betrieben zusätzliche Probleme bereiten.

Umsatzsteuer als Maschinensteuer

Mit hoher Lohn- und Einkommenssteuer werden heute diejenigen hoch besteuert, die viel leisten. Diese Belastung durch Einkommensteuer soll gesenkt werden, d.h. wir wollen die Arbeit billiger machen, und die Konsumsteuern, insbesondere die Umsatzsteuer (früher Mehrwertsteuer) sollen neu geregelt werden.
Unser Ziel sind drei Stufen: 7% für Leistungen, die arbeitsintensiv sind, d.h. Handwerk und Dienstleistungen (auch Gastronomie, Lebensmittel und Kinderprodukte), 16% für allgemeine Konsumgüter und 25% für Produkte, die bei uns hochautomatisiert hergestellt werden, wie z.B. Autos, Waschmaschinen, Computer oder Fernseher. Hiermit wird nicht nur die schädliche, arbeitsplatzvernichtende Besteuerung von arbeitsintensiven Produkten im Vergleich zu automatisierten Produktionen aufgehoben, gleichzeitig werden auch Großserienprodukte aus Billiglohnländern in gleichem Maße wie inländische Produkte höher besteuert.

Hierbei müssen ggf. auch Benachteiligungen einkommensschwächerer Schichten durch die Verteuerung der Konsumgüter ausgeglichen werden.

Abschaffung der Gewerbesteuer

Die deutsche Gewerbesteuer ist ein Unikum in der europäischen Steuer-Landschaft. Schon alleine die angestrebte Vereinheitlichung der Lebens- und Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU ist Grund genug, die baldige Abschaffung der Gewerbesteuer zu realisieren.

Dazu gehört allerdings eine umfassende Reform der Kommunalfinanzen, da die Gewerbesteuer bislang die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen ist. Dies hat dann aber auch den Vorteil von sichereren kommunalen Haushalten, die dann nicht mehr so stark der konjunkturellen Entwicklung unterliegen. Es gäbe auch weniger Grund für die von den Kommunen oftmals in nicht – öffentlichen Verträgen zugesagten Ansiedlungsprämien für Unternehmen.

Allerdings darf dies auch nicht dazu führen, dass die Kommunen sich dann straflos gegenüber ihren angesiedelten oder ansiedlungswilligen Unternehmen feindlich verhalten können. Die Übertragung von Steuergeldern durch Land oder Bund an die Kommunen sollte sich u. a. auch nach der Wirtschaftskraft der Kommune richten.

Mit der Abschaffung der Gewerbesteuer wird die steuerliche Abrechnung von Betrieben erheblich vereinfacht. Heute verwenden Unternehmer viel Mühe darauf, um ihre Ertragssituation so schlecht darzustellen oder gar wirklich zu verschlechtern, damit neben der Einkommenssteuer keine Zusatzsteuern gezahlt werden müssen. Es fällt ein wichtiges Motiv weg, um grenzüberschreitend zu wirtschaften, allein um Steuern zu sparen.

Spekulations- statt Grunderwerbssteuer

Grunderwerbssteuer behindert die Altersvorsorge durch Immobilienerwerb. Sie bestraft berufliche Mobilität, wenn ein Arbeitnehmer sich am neuen Arbeitsort ein Haus bauen will. Sie belastet Familien, die ein 1-Fam. Haus errichten oder kaufen möchten. Sie soll abgeschafft werden, aber durch eine Spekulationssteuer auf Immobilien ersetzt werden, wenn ein Erwerber innerhalb von 10 Jahren verkauft, ohne hierfür zwingende private Gründe angeben zu können.

PKW-Maut statt Kfz-Steuer

Die Nutzung deutscher Autobahnen ist für ausländische Fahrzeuge anders als in vielen europäischen Ländern kostenfrei. Wir fordern, die Kfz-Steuer abzuschaffen und durch eine Pkw-Maut zu ersetzen. Sie soll durch eine Vignette realisiert werden (35,– Euro pro Jahr). Das elektronische Mautsystem für LKW soll dabei nicht zum Einsatz kommen, da wir Totalüberwachung der Pkw-Nutzer als unzulässigen Eingriff in die persönliche Freiheit strikt ablehnen und darüber hinaus ein Ausweichen auf Bundesstraßen befürchten.

Abschaffung der IHK-Zwangsmitgliedschaft

Eine Zwangsmitgliedschaft alle Unternehmen bei den Industrie- und Handelskammern lehnen wir ab. Die Mitgliedschaft muss freiwillig sein. Daraus ergibt sich die Abschaffung der Zwangsbeiträge. Die IHK kann um Mitglieder werben, oder Ihre Leistungen frei anbieten und abrechnen. Es muss den Unternehmern die freie Wahl überlassen bleiben, ob und wo sie sich Unterstützung einkaufen oder nicht.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.