~ Der Fall Steffen Janecke ~

 

 

Mein Stammurgroßvater (Urgroßvater in 10. Generation)

 

 

 

 

 

 

Quelle: LHA Schwerin, DA Doberan, Signatur 610, Akte 113

 

 

Steffen Janecke, der dritte Überlebende der mindestens seit 1606 ansässigen Bauernfamilien Rethwischs, hatte ein tragisches Schicksal. Sein Ende verschweigt sogar das Kirchenbuch. Welcher Hof ihm gehörte, läßt sich aus den vorliegenden Akten nicht rekonstruieren, nur daß er Nachbar von Peter Alwardt war. Dieser Peter Alwardt hatte Steffen Janecke im Streit einen Hexmeister gescholten. Um übler Nachrede und der Gefahr eines Hexenprozesses zu entgehen, war Steffen Janecke "darauff aufs Ambte gekommen, und hatte solches geklaget".

Peter Alwardts Vorwurf war so schwerwiegend, daß beide Parteien beim Amt in Doberan erscheinen mußten. Doch Christian Rosenow, der Beamte, ließ die Widersacher über zwei Stunden warten, da er "eben mit anderen Ambstgeschefften überhäuffet gewesen". Wie in Steffen Janecke während dieser Stunden Hoffnung in Angst überging, kann man sich ausmalen. Er war wegen Zauberei bereits "im Bößen gerichte geweßen"; auch ist des "Pauer Klockinschen Hexen-Sache vorgewesen ... deren Exekution (er) vernommen" hatte. Steffen Janecke besaß keinerlei Beweise gegen Peter Alwardts Beschuldigung. Dies wird ihm in steigender Beklommenheit furchtbar deutlich geworden sein; "aufgewachet" floh er aus dem Amt, wagte sich auch nicht mehr nach Hause zurück, sondern versteckte sich. Der Beamte ließ ihn "mit allem Fleiß suchen ... Alleine Er ist nicht zu finden gewesen". In seiner Not hatte sich Steffen Janecke zuletzt oberhalb von Rethwisch "in ein Holtz verfüget" ohne Aussicht auf Rettung. Nach einigen Tagen machte er sich aus Bast einen Strick. Man fand ihn "an einem Eichenbaum erhenket ... jedoch daß Er mit den Füßen auff der erden gestanden und den Hutt auffem Kopfe gehabt". Sein Todestag ist unbekannt, sein Selbstmord im Kirchenbuch nicht erwähnt. Der Beamte gab am 25. April 1667 Bericht an den Herzog von Schwerin und ersuchte um Anweisungen; sie kamen am 26. April. Darauf wurde Steffen Janeckes Körper "durch den Frohnen" abgenommen und von ihm "in loco infami" (an ehrlosen Ort) begraben.

1679 und 1701 fanden noch einmal Hexenprozesse gegen einen zweiten Steffen Janecke aus Rethwisch, vermutlich des ersteren Sohn, statt. Die letzte Kirchenbucheintragung über diese Familie nennt den Tod der alten Trina Janecke 1678.

 

Quelle: Chronik der Bauernhöfe von Rethwisch-Börgerende, Karin Teltschik

 

 

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