Verkehr
Kein Schmerzensgeld bei kleinen Stolperstellen
München - Der Bürgersteig ist uneben, der Fußgänger stolpert und verletzt sich schwer: Kann er dafür ein Schmerzensgeld von der Kommune erwarten? Bei kleinen Stolperstellen nicht, so ein Gerichtsurteil.
In dem Fall wollte eine Frau vor Gericht 10 000 Euro Schmerzensgeld von der Gemeinde erstreiten, nachdem sie nachts auf einem Dorfplatz über eine Stolperkante gefallen war und sich schwer verletzt hatte. Ihre Klage wurde als unbegründet zurückgewiesen. (dpa/tmn)