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Der neue Rundfunkbeitrag - Startseite

ARD | ZDF | Deutschlandradio

Küchenszene in einer Wohngemeinschaft
Ein Beitrag für alle

Wer zusammenlebt, zahlt pro Wohnung nur einen Beitrag.
Das entlastet besonders Wohngemeinschaften und Familien.

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Handwerker laden einen Lieferwagen aus
Klare Regeln für die Wirtschaft

Der Beitrag für Unternehmen und Institutionen wird nach klaren Regeln berechnet. Es zählen Betriebsstätten, Beschäftigte und Kfz.

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Menschen in einem Umkleideraum
Ein fairer Beitrag

Polizei, Schule oder gemeinnütziger Verein: Einrichtungen des Gemeinwohls werden entlastet und zahlen maximal einen Beitrag pro Betriebsstätte.

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Paar auf Sofa mit Hund davor
Was ist jetzt zu tun?

Wer automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt wird
und wann was tun muss, erfahren Sie hier.

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Der neue Rundfunkbeitrag

Am 1. Januar 2013 startet der Rundfunkbeitrag und löst damit die Rundfunkgebühr ab.

Wer wie viele Geräte zu welchem Zweck bereithält, spielt zukünftig keine Rolle mehr.

Erfahren Sie auf diesen Seiten, was sich mit dem neuen Modell für Sie ändert.

Bürgerinnen und Bürger

Was sich für Bürgerinnen und Bürger ändert

Ab 2013 gilt: eine Wohnung, ein Beitrag – unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Der Rundfunkbeitrag bleibt stabil bei monatlich 17,98 Euro.

Bürgerinnen und Bürger
Unternehmen und Institutionen

Was sich für Unternehmen
und Institutionen ändert

Der Beitrag von Unternehmen und Institutionen richtet sich nach der Zahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge. Rundfunkgeräte müssen künftig nicht mehr erfasst werden.

Unternehmen und Institutionen
Einrichtungen des Gemeinwohls

Was sich für Einrichtungen
des Gemeinwohls ändert

Einrichtungen des Gemeinwohls wie Hochschulen, Polizei oder gemeinnützige Stiftungen und Vereine werden entlastet: Sie zahlen monatlich maximal einen Beitrag von 17,98 Euro pro Betriebsstätte.

Einrichtungen des Gemeinwohls
Service > Beitragsrechner

Ermitteln Sie Ihren Beitrag

Schnell durchgerechnet: Unser Beitragsrechner zeigt Ihnen, wie viel Sie ab 2013 zahlen müssen.

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Der Beitrag für ...

ARD

Neun Sender, eine Gemeinschaft


Die ARD, das sind neun Sender in einer starken Gemeinschaft. Sie sind über das gesamte Bundesgebiet verteilt und bieten den Menschen eine große Vielfalt regionaler Radio- und Fernsehprogramme, drei Digitalkanäle sowie informative und attraktive Onlineangebote. Das Erste als nationales Fernsehprogramm wird von allen ARD-Sendern gemeinsam produziert. Die Deutsche Welle sendet für das Ausland, ist das zehnte Mitglied der ARD und wird aus Bundesmitteln finanziert.

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ZDF

Eine starke Programmfamilie


Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) ist die von allen 16 Bundesländern gemeinsam getragene nationale Fernsehanstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Mainz. Das ZDF bietet neben dem Hauptprogramm drei Digitalkanäle (ZDFneo, ZDFinfo und ZDFkultur) sowie die Online-Angebote zdf.de, heute.de, tivi.de und die ZDFmediathek. Das ZDF ist an den Gemeinschaftssendern 3sat, Phoenix, KI.KA und ARTE beteiligt.

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Deutschlandradio

Information und Kultur - bundesweit


Deutschlandradio produziert zwei bundesweite Programme: Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur. Das Informationsprogramm Deutschlandfunk bietet ausführliche Hintergrundinformationen zu Politik, Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft, Bildung, Forschung, Religion und Sport. Deutschlandradio Kultur bietet Hörspiele, Konzerte, umfassende Kulturberichte und ein tägliches Angebot für Kinder.

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Service > Glossar

Der Beitrag von A bis Z

Was ist eine Wohnung? Und wer gilt als Beschäftigter? Das Glossar erläutert wichtige Begriffe rund um den neuen Rundfunkbeitrag.

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Service > Infomaterialien und Formulare

Sie haben Post bekommen?

Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls werden ab diesem Jahr angeschrieben und um Informationen gebeten. Unsere Online-Hilfe unterstützt beim Ausfüllen des Antwortbogens.

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Service > Häufige Fragen

Was ist jetzt zu tun?

Für Bürgerinnen und Bürger erfolgt die Umstellung auf den Beitrag größtenteils automatisch. Von Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls sind einige Angaben erforderlich.

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