Suche

Gebärdensprachfilm

Bio-Siegel-Report

Der Bio-Siegel-Report bietet Entscheidern aus der Wirtschaft interessante Fakten und lesenswerte Reportagen.

Zur Download-Seite Bio-Siegel-Reports.

Monatsberichte

Marktimplementierungsberichte der Informationsstelle Bio-Siegel:

Zur Download-Seite Monatsberichte.

Hintergrundinformationen


Herzlich Willkommen

auf den Internetseiten des Bio-Siegels.

Zurzeit nutzen 4.118 Unternehmen das Bio-Siegel auf 65.231 Produkten

(Stand: 31. Juli 2012)

 

 


Informationen zur Verwendung des Bio-Siegels bei der Kennzeichnung von ökologisch/biologisch erzeugtem Wein

Ab dem 01.08.2012 gilt die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 203/2012 der Kommission vom 08.03.2012, die die Verordnung (EG) Nr. 889/2008 um Regelungen zur ökologischen/biologischen Weinbereitung ergänzt. Geregelt werden unter anderem bestimmte zugelassene Verfahren der ökologischen/biologischen Weinbereitung. Darüber hinaus enthält der neue Anhang VIIIa eine Liste von Erzeugnissen und Stoffen, die bei der Herstellung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen des Weinsektors verwendet werden dürfen.

Für die Kennzeichnung von Bio-Wein gilt Folgendes:

Wein, der ab dem 01.08.2012 nach den neuen Vorschriften hergestellt wird, kann als ökologischer/biologischer Wein bezeichnet werden. In diesem Fall ist die Kennzeichnung mit dem EU-Bio-Logo, wie bei allen Bio-Produkten, verpflichtend. Der Hinweis "Wein aus Trauben aus ökologischem Anbau" ist dann nicht mehr zulässig.

Weinbestände, die bis zum 31.07.2012 bereits produziert wurden und die die Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 oder die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 erfüllen, dürfen weiter mit dem Hinweis "Wein aus Trauben aus ökologischem Anbau" in Verkehr gebracht werden, bis die Bestände aufgebraucht sind. Soweit nachgewiesen werden kann, dass der angewandte Weinbereitungsprozess mit der neuen Verordnung (EU) Nr. 203/2012 im Einklang stand, darf auch dieser Wein bereits als Bio-Wein verbunden mit dem obligatorischen EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden.

Das Bio-Siegel darf, wie bei den anderen Bio-Lebensmitteln, auch bei Bio-Wein, der die neuen Vorschriften erfüllt, ab dem 01.08 2012 freiwillig verwendet werden.

Soweit Wein, der bis zum 31.07.2012 bereits erzeugt wurde, noch mit dem Hinweis "Wein aus Trauben aus ökologischem Landbau" oder "Wein aus ökologisch erzeugten Trauben" in Verkehr gebracht werden soll, ist bei der Platzierung des Bio-Siegels auf dem Etikett wie bisher auf die räumliche Nähe zu den genannten Hinweisen zu achten.


Das deutsche Bio-Siegel hat weiterhin Bestand

Seit dem 1. Juli 2010 müssen vorverpackte  Biolebensmittel, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt wurden, mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden.  Biolebensmittel, die vor dem 1. Juli 2010 erzeugt, verpackt und gekennzeichnet wurden, dürfen noch in Verkehr gebracht werden bis die Vorräte aufgebraucht sind. Noch vorhandenes Verpackungsmaterial kann bis zum 1. Juli 2012 verwendet werden.

Das EU-Bio-Logo ändert nichts an der Nutzung des deutschen Bio-Siegels. Das Bio-Siegel kann weiterhin unverändert, auch zusammen mit dem EU-Bio-Logo verwendet werden.

Das Bio-Siegel ist nach wie vor ein effektives Marketinginstrument. Es genießt einen fast zehnjährigen Bekanntheits- und Vertrauensvorsprung. Für seine Nutzer ergibt sich ein breites Spektrum an individuellen Marketingmöglichkeiten, auch in Verbindung mit anderen Herkunfts- und Verbandszeichen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird auch weiterhin für das Bio-Siegel werben. Davon profitieren sowohl die Unternehmen als auch die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Wenn nur das EU-Bio-Logo verwendet werden soll, muss dies der Informationsstelle Bio-Siegel nicht angezeigt werden.

Weitere Informationen zum EU-Bio-Logo finden Sie unter Externer Link www.organic-farming.eu. In unserem Externer Link Informationsportal Oekolandbau.de finden Sie wichtige Infos zur Nutzung des EU-Logos.

Hier finden Sie die Externer Link Verordnung (EU) Nr. 271/2010 hinsichtlich des EU-Bio-Logos der Europäischen Union für ökologische/biologische Produkte, die in Verbindung mit den Verordnungen Externer Link VO (EG) Nr. 889/2008 und Externer Link VO (EG) 834/2007 zu sehen ist.


Das Informationsportal zum ökologischen Landbau

Logo Oekolandbau.de

Im zentralen Informationsportal zum Ökologischen Landbau finden Sie umfangreiche Informationen rund um den ökologischen Landbau und die Herstellung und Vermarktung von Bioprodukten sowie aktuelle Nachrichten aus der Biobranche.

Externer Link www.oekolandbau.de