Stand: 07.04.2011



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Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG
durch das "Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE"

Der Deutsche Bundestag hat am 24. Februar 2011 das "Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien" beschlossen. Mit diesem Gesetz wird die europäische Richtlinie 2009/28/EG, die sog. Erneuerbare-Energien-Richtlinie, in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz enthält Änderungen im EEG, im EEWärmeG, im Energiestatistikgesetz, im Baugesetzbuch, im Hochbaustatistikgesetz und in der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung (PDF-Dokument, barrierefrei, 509 KByte), auf den der Beschluss des Bundestages zurückgeht, kann hier heruntergeladen werden; die hieran vorgenommenen Änderungen durch den Bundestag (PDF-Dokument, 1,1 MByte, extern) können Sie hier herunterladen. Das Gesetz wird im Bundesgesetzblatt ausgefertigt und tritt sodann in Kraft.

Ein zentraler Bestandteil dieses Gesetzes ist eine grundlegende Novelle des EEWärmeG, durch die unter anderem eine Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude für die Wärme- und Kälteerzeugung aus Erneuerbaren Energien eingeführt wird. Die Änderungen im EEWärmeG können Sie nachvollziehen anhand einer - unverbindlichen - konsolidierten Fassung. Weitergehende Hintergrundinformationen (PDF-Dokument, barrierefrei, 27 KByte) können Sie hier herunterladen.


Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Download.