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18.05.2012
Filmpiraten: Der Fall Kino.to und der Kampf um die Nachfolge

"Erstmalig wurde mit Kino.to am 8. Juni 2011 ein gesamtes System von Filmpiraterie vom Markt genommen, das aus Internetportal, Filehostern und Uploadern in einem bestand und bei dem man sich sofort die aktuellsten Kino-Blockbuster in deutscher Sprache ansehen konnte", sagte Christine Ehlers, Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) aus Berlin-Alt-Moabit, dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net. Doch in der Piratenszene ist ein harter Kampf um die Nachfolge entbrannt. Die Sieger heißen wohl KinoX.to und Movie2k.to.

Aber selbst die von der Kriminalpolizei gesperrte Seite Kino.to wurde dieser Tage von zwei Hackern geknackt, die sich pin3apple & chomic nennen. Sie wollen die Filmpiratenseite nicht weiter betreiben, aber aufzeigen, dass der Schutzmechanismus der Polizei nicht wirklich vor Piraten hilft.

Klickt man auf Kino.to und dann auf "BITTE LESEN" am Ende der Polizeimitteilung, erscheint folgender Text:

Zitat:


Liebe Staatsanwaltschaft, liebe GVU!

Wir haben einen gravierenden Fehler in der Administration der Domain Kino.to entdeckt, der es theoretisch jedem ermöglicht hat, die Domain zu übernehmen. Wir haben deshalb aus Sicherheitsgründen die Domain selbst übernommen und leiten sie nun wie gewohnt auf die Meldung der Kriminalpolizei. Wir verfolgen hierbei keinerlei böse Absichten, sondern wollen lediglich sicherstellen, dass die Domain auf dem Weg nicht von anderen zum Beispiel zu Werbezwecken missbraucht werden kann.

Wir sind sehr gerne bereit, die Domain zurückzugeben, würden jedoch vorher gerne mit der Administration in Kontakt treten, um die Sicherheitslücke zu beheben. Um einen Hack hat es sich strenggenommen nicht mal gehandelt, da kein Eindringen in fremde Systeme oder die Umgehung von Sicherheitsmechanismen nötig war. Einzelheiten werden dann privat (am besten via E-Mail) besprochen.

Wir hoffen und bitten Sie darum, unsere freundliche Geste nicht mit einem Strafverfahren oder ähnlichem zu erwidern, da wir die Domain lediglich vor weiteren Hacker-Angriffen schützen wollen. Wir bitten die zuständige Administration, via E-Mail mit uns in Kontakt zu treten.

Mit freundlichen Grüßen,
pin3apple & Chomik
Kontakt: kinoto@Safe-mail.net


Mit einer Strafanzeige hatte die GVU die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen die bislang größte deutsche Filmpiratenseite Kino.to am 28. April 2011 ins Rollen gebracht. Die GVU ist Nebenklägerin im inzwischen sechsten Prozess gegen die Kino.to-Betreiber - diesmal gegen den mutmaßlichen Kopf der Filmpiraten, den gelernten Fußbodenleger Dirk Bottek (39) aus Leipzig, vor dem Landgericht Dresden.

Am 8. Juni 2011 waren 300 Polizeibeamte zu einer Razzia von 20 Wohnungen, Geschäftsräumen und Rechenzentren in Leipzig, Zwickau, Berlin, Hamburg, Bremen, Frankfurt am Main, Nürnberg, München, auf Mallorca, in Frankreich und in den Niederlanden ausgerückt. Von 25 Beschuldigten kamen 13 in Untersuchungshaft, von denen gegenwärtig noch einer sitzt und auf seinen Prozess wartet. Dem Chef wird gerade der Prozess gemacht, vier sind bereits abgeurteilt, wovon einer Bewährung kam. Dieser und die restlichen Beschuldigten sind wieder auf freiem Fuß.

Neben mehr als 1 Million Gigabyte (1 Petabyte) an Daten (135.000 Raubkopien von Filmen, Serien und Dokus) und mehreren Luxusautos (darunter zwei Audis von Bottek) wurden auch 2,5 Millionen Euro auf Auslandskonten des Firmenchefs beschlagnahmt.

Bottek, der seit Herbst 2009 vorwiegend in einer imposanten Villa in Calvia auf Mallorca residierte, wurde zuhause in der Richard-Wagner-Straße in Leipzig verhaftet.

Sein Prozess begann am 8. Mai 2012. Der Vorwurf der Anklage: Gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung in mehr als 1,1 Millionen Fällen. Die Verlesung der Anklageschrift durch Chefankläger Dietmar Bluhm, der von einem arbeitsteiligen und parasitären Geschäftsmodell sprach, dauerte 80 Minuten.

Bottek drohen bis zu 15 Jahren Haft. Für den nächsten Prozesstermin am 22. Mai 2012 hat sein Anwalt Wolfgang Müller eine Erklärung angekündigt. Das Urteil soll am 14. Juni 2012 verkündet werden.

Die Abschaltung des Portals Kino.to im Juni 2011 wirkte sich auch auf die Linkangebote der anderen auf den deutschsprachigen Raum fokussierten Portale aus. Dies ist auf die zusätzliche Abschaltung von mehreren Filehostern zurückzuführen, die mit Kino.to zwar assoziiert, aber auch mit anderen Portalen verbunden waren. Insbesondere im Juni reorganisierte die Szene der Betreiber von illegalen Streamhoster-Portalsystemen ihre Angebote neu. Die GVU beobachtete häufige Wechsel bei den Serverstandorten von Portalen und einschlägigen Streamhostern. Zudem entbrannte ein heftiger Kampf um die Nutzer von Kino.to.

Eine Anfang September 2011 vorgenommene Erhebung der GVU zeigte eine Zunahme bei den aktiven Streaming-Portalen auf 26 Seiten. Allein seit der Abschaltung von Kino.to am 8. Juni 2011 gingen mindestens 14 neue Streaming-Portale online. Drei dieser Portale wurden bereits Anfang September 2011 wieder abgeschaltet, vier weitere am 6. November 2011. Mindestens drei reklamierten für sich, der wahre Nachfolger von Kino.to zu sein.

GVU-Geschäftsführer Dr. Matthias Leonardy kommentiert diese Entwicklung so: "Seit Juni 2011 beobachten wir einen harten Wettkampf unter diesen digitalen Hehlern." Gekämpft werde um Nutzerzahlen, führt Leonardy aus, denn: "Diese parasitären Geschäftsmodelle verdienen mit jedem Nutzer Geld durch Werbeeinnahmen. Je mehr Nutzer eine Seite anlocken kann, desto mehr Seitenzugriffe können die Verantwortlichen dieser Syndikate vermarkten."

Neben der Promotion von Sex-Chats, Sportwetten und anderen Online-Glücksspielen werden Abofallen, Zugangsanbieter zu Raubkopien im Usenet sowie Anbieter von Firewall-Systemen, Mobilfunkanbieter und diverse Browsergames beworben.

Allerdings findet man auf den verbliebenden Portalen überwiegend fremdsprachige Filme und extrem viele Pornofilme. Das bekannteste dieser international ausgerichteten Portale dürfte Movie2k.to sein. "Doch die sind längst nicht so komfortabel wie der einstige Platzhirsch Kino.to", sagte Ehlers gegenüber GoMoPa.net.

Einzig KinoX.to könnte auf dem deutschsprachigen Markt tatsächlich in die Fußstapfen von Kino.to treten.

Aber Partner Skyload.net wurde am 16. Februar 2012 ausgehoben

Allerdings flog gerade erst eine Partnerseite dieser KinoX.to nach einer GVU-Anzeige vom Januar 2012 auf und wohl für immer vom Netz.

In einer konzertierten Durchsuchungsmaßnahme beschlagnahmte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden am 16. Februar 2012 die Server von Skyload.net, auf denen audiovisuelle Dateien und die Datenbanken gespeichert waren. Der mutmaßliche Betreiber von Skyload.net und der Verantwortliche eines Internet Service Providers (ISP) in Frankfurt am Main wurden festgenommen.

Nach Erkenntnissen der GVU gehörte Skyload.net zu den mit der illegalen Portalseite Kino.to assoziierten Filehostern. Seit dem 13. Februar 2010 war Skyload.net zusätzlich zu Kino.to online, welches seit September 2007 freigeschaltet war. Skyload.net ermöglichte ebenfalls das Ansehen der dort hochgeladenen audiovisuellen Dateien sowohl während des Herunterladens (Streaming) als auch den dauerhaften Download der Inhalte.

Die Webseite von Skyload.net und teilweise auch die Datenserver waren bei dem Frankfurter ISP gehostet, dessen Verantwortlicher nunmehr in Untersuchungshaft sitzt. Dieser ISP ist der GVU einschlägig aus Fällen gegen Urheberrechtsverletzer am Beginn der illegalen Verwertung (Release-Gruppen) und an den Schnittstellen zur unerlaubten Massenverwertung (illegale Portalseiten) bekannt.

Auf Skyload.net lagen urheberrechtlich geschützte Filme und Serien, die bis Juni 2011 über illegal veröffentlichte Links auf der Portalseite Kino.to gefunden werden konnten. Hinweise begründeten zudem den Anfangsverdacht, dass der mutmaßliche Betreiber von Skyload.net zusätzlich als bezahlter Uploader von Filmen im System Kino.to tätig war und zwischen dem 11. Januar 2011 und dem 18. März 2011 insgesamt 10.905 Filme hochgeladen hat.

Auch nach Schließung des Systems Kino.to hörte der Betreiber von Skyload.net nicht auf. Der Filehoster war nunmehr auf dem derzeit bekanntesten deutschsprachigen Filmraubkopier-Portal KinoX.to vertreten.

Dabei war das Geschäftsmodell von Skyload.net nach GVU-Erkenntnissen identisch mit denen der übrigen einschlägigen Filehoster: Einnahmen generierte Skyload.net durch kostenpflichtige Premium-Accounts, die Nutzern mehrere Vorteile boten, wie bessere Anbindung, keine Wartezeiten, Ermöglichen von parallelen Downloads und Werbefreiheit. Werbebanner auf den Seiten des Filehosters führten insbesondere zu Abofallen, die als Gewinnspiele oder Download-Möglichkeit von angeblich kostenloser Software getarnt waren.

Bis zuletzt zahlte der Betreiber von Skyload.net Uploader-Provisionen für das Hochladen besonders begehrter Dateien. Insbesondere im Februar 2012 wuchs der Filehoster rasant: Laut dem Internet-Dienst Alexa, der die Beliebtheit von Internetseiten ermittelt, gehörte Skyload.net am 15. Februar 2012 zu den 1.000 beliebtesten Seiten in Deutschland (Alexa-Rank 936). Am 12. Januar 2012 belegte Skyload noch Platz 1.416. Seit der Razzia am 16. Februar 2012 ist die Seite vom Netz.

Flüchtiger Kino.to-Pirat machte mit Video2k.tv weiter

Keine zwei Wochen, nachdem die Polizei am 8. Juni 2011 mit Kino.to das größte illegale deutsche Filmportal (bis zu 4 Millionen User täglich) mit Sitz in Leipzig sprengte, war ein Teil des Kino.to-Angebots (30.000 Filme) unter der neuen Domain Video2k.tv wieder im Netz.

Der Kino.to-Hoster Duckload leitete seine Domain auf Video2k.tv um. Auch Video2k.tv war komplett in deutscher Sprache, ähnelte optisch dem gesprengten Portal, und die verbliebenen Betreiber machten keinen Hehl aus ihren Wurzeln.

Die Seite zog vom Südseeinselstaat Tonga (Länderkürzel .to) nach Tuvalu (Inselstaat im Stillen Ozean mit dem Länderkürzel .tv) um. Auch Tuvalu stellte wie schon Tonga Fahndern keine Daten bereit

Ein Verdächtiger von Kino.to wurde bei der Razzia am 8. Juni 2011 gegen Kino.to nicht angetroffen und befand sich fünf Monate auf der Flucht. Er wurde in der Schweiz vermutet, weil er dort viele Internetfirmen angemeldet hatte. Deswegen hatte der 20-Jährige zusätzlich auch noch die Steuerfahnder am Hals.

Trotz seines jungen Alters soll der Mann in der Vergangenheit als faktischer Geschäftsführer von Internetfirmen erhebliche Einnahmen gehabt, für diese aber keine Umsatzsteuern gezahlt haben. So sollen in einem Fall zirka 200.000 Personen Zahlungen an den 20-Jährigen geleistet haben, der in einschlägigen Internetforen auch schon mal als "Abzocker" tituliert wird. Diese dubiosen Grundgeschäfte seien aber nicht Bestandteil des Strafverfahrens wegen Kino.to. Am frühen Morgen des 6. November 2011 wurde der Gesuchte in der Nähe von Delmenhorst verhaftet. Zahlreiche Indizien begründen den Verdacht, dass dieser Mann nach Schließung des Filehoster-Portalsystems Kino.to die von ihm selbst betriebene Portalseite Video2k.tv umgehend ausbaute und in der Öffentlichkeit bewarb.

Am Vormittag des 28. Oktober 2011 enthielt diese illegale Portalseite 42 Links zu aktuellen Kinofilmen, nahezu 4.500 Links zu älteren Spielfilmen, die derzeit nicht mehr im Kino laufen, sowie 477 Links zu TV-Serien. All diese Raubkopien waren auf mehreren Streamhostern gespeichert und konnten sofort, noch während des Downloads angesehen werden.

Kinoo.to behauptete, Kino.to für 1,5 Millionen Euro gekauft zu haben

Ab spätestens dem 3. November 2011 wurden Nutzeranfragen an Video2k.tv an ein anderes neues Streaming-Portal namens Kinoo.to weitergeleitet. Zu diesem neuen illegalen Angebot, welches der Portalseite Kino.to zum Verwechseln ähnlich sah, hatte ein Unbekannter an mehrere Empfänger einen so genannten Vertrag gemailt und behauptet, er habe die Domain Kino.to vor drei Monaten für 1,5 Millionen Euro gekauft. Beide neuen parasitären Geschäftsmodelle wiesen mit Portalseiten-Filehoster-Verknüpfung sowie den in dem System integrierten Werbeformen die gleichen Charakteristika auf, wie zuvor Kino.to. Beide neuen Portale sind seit dem 6. November nicht mehr erreichbar.

KinoX.to machte als neuer Platzhirsch das Rennen mit fatalen Folgen für Videotheken

Eine zum Verwechseln ähnlich aussehende Portalseite kinoX.to wurde in der Nacht vom 11. auf den 12. Juli 2011 online gestellt. Mit der Behauptung, dies sei der Nachfolger von Kino.to, provozierten die Betreiber umgehend eine breite mediale Berichterstattung. Binnen eines Tages wussten weite Teile der Öffentlichkeit von der Existenz dieses Portals und besuchten es. In der anschließenden Woche rutschte die Anzahl der Verleihvorgänge in deutschen Videotheken erstmalig seit der Schließung von Kino.to wieder ins Minus. Die Seite KinoX.to hat kein Impressum und wurde anonymisiert angemeldet. Unter dem Punkt Haftungsausschluss wird erklärt: "Keines der sich auf unserer Seite verlinkten Videos befindet sich auf unseren Servern. Daher können wir auch keines der Videos aus dem Internet entfernen."

Die Schließung von Kino.to ließ die Videotheken zumindest für kurze Zeit jubeln

Immer wieder wird behauptet, illegale Streamhoster-Portalsysteme wie Kino.to seien doch gar nicht schlimm - im Gegenteil: Sie würden sogar Werbung für die legalen Anbieter von Filmen sein. Die jüngeren Zahlen des Media Control Index, in dem die wöchentlichen Verleihvorgänge in Videotheken ausgewiesen werden, widersprechen dieser Mär eindeutig, wie die GVU herausfand.

Die Verleihvorgänge in deutschen Videotheken stiegen nach der Schließung von Kino.to für etwa vier Wochen ins Plus - bis der Nachfolger KinoX.to auftauchte.

Nachdem nun am 8. Juni 2011 das Portal Kino.to und die direkt dazugehörenden 6 Streamhoster vom Netz genommen wurden, zeigte der Media Control Index für die 7 Tage vom 9. bis zum 15. Juni 2011 erstmals in 2011 ein Plus bei den Verleihvorgängen in Videotheken gegenüber dem Vorjahr. Um satte 28,9 Prozentpunkte stieg die Zahl der Ausleihen gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum in 2010.

Auch für die folgenden beiden letzten Wochen des Juni verzeichnet der Index eine Steigerung bei den Verleihvorgängen, so dass die durchschnittliche Zuwachsrate für den gesamten Monat Juni 2011 bei 17,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr betrug. In der ersten Juliwoche 2011 freuten sich die Videothekare sogar über 41,1 Prozent mehr Ausleihen als in 2010.

In der Folgewoche erschien KinoX.to auf der Bildfläche.

In der anschließenden Woche rutschte die Anzahl der Verleihvorgänge in deutschen Videotheken erstmalig seit der Schließung von Kino.to wieder ins Minus. Verzeichnete Media Control für den Zeitraum vom 14. bis 20. Juli 2011 einen Rückgang um 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr, waren es in den folgenden sieben Tagen bereits 19,2 Prozent und in der letzten Juliwoche 20,4 Prozent. Auch in den Monaten August und September 2011 bewegte sich das Ausleihvolumen zwischen minus 14 und minus 33 Prozent gegenüber 2010.

Die GVU errechnete: Ohne Kino.to und deren Nachfolger KinoX.to seien bundesweit 43,8 Millionen Euro steuerpflichtige Mehreinnahmen durch Videoausleihe möglich, allein in Sachsen 2,2 Millionen Euro.

Aus dem Geschäftsbericht des Interessenverbands des Video- und Medienfachhandels in Deutschland (IVD) geht hervor, dass im Jahr 2010 bundesweit 243 Millionen Euro durch Verleihvorgänge umgesetzt wurden. Diesen Umsatz erwirtschafteten insgesamt 2.765 Videotheken. In 2011 generierten diese Betriebe Mehrumsätze aus knapp 18 Prozent mehr Verleihvorgängen im Juni 2011, als Kino.to abgeschaltet und kein anderes illegales Streamhoster-Portal-System ähnlich bekannt war.

Die GVU schlussfolgert daraus: "Gelänge es also, neben Kino.to auch alle anderen illegalen Streaming-Portal-Systeme, wie etwa KinoX.to, auszuschalten, könnten deutsche Videotheken jährlich steuerpflichtige Mehreinnahmen aus Verleihvorgängen von mindestens 43,8 Millionen Euro erwirtschaften. Dem Freistaat Sachsen beispielsweise mit seinen 141 Videotheken entgehen danach pro Jahr Steuereinnahmen aus 2,2 Millionen Euro Umsatz allein aus Ausleihvorgängen in diesen Betrieben."

Kino.to ist bislang aus folgenden Gründen unerreicht:

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