Die Abstimmung während des EM-Spiels Deutschland gegen Italien

Über das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur «Fortentwicklung des Meldewesens» (PDF) wird in Deutschland debattiert. Es umfasst, wie «Zeit Online» berichtet,

«[…] zahlreiche Einzelmaßnahmen, die teilweise sehr umstritten sind. So dürfen die Meldedaten künftig für Werbezwecke genutzt werden, wenn der jeweilige Bürger nicht ausdrücklich widerspricht.»

Screenshot bundestag.de

Bild: Abstimmung im Deutschen Bundestag zur «Fortentwicklung des Meldewesens», Screenshot aus dem Video von bundestag.de

Wieso die vom Staat über die Bürger gesammelten Daten der Werbeindustrie zugänglich sein sollen, bleibt ein grosses Rätsel.

Interessanter aber noch ist, wie das Gesetz am 28. Juni 2012 um 20.51 Uhr zustande gekommen ist. An diesem Donnerstag war es abends in Berlin sonnig, und nicht wenige Bürger hielten sich draussen oder vor dem Fernseher auf. Oder sie kombinierten beides, denn nur 6 Minuten vor der Entscheidung für dieses Gesetz wurde in Warschau das Fussball-Europameisterschafts-Halbfinale Deutschland gegen Italien angepfiffen.

Kein Wunder, dass sich auch von den Bundestagsmitgliedern nur sehr wenige an diesem Abend für das Gesetz interessierten. Einige waren es aber doch: Ich komme, wenn ich vom Fernsehbild eingefangenen Anwesenden richtig abzähle, auf 26 von insgesamt 620 gewählten Parlamentariern, also weniger als 5 Prozent (4,2 Prozent).

Weil die Lage so übersichtlich war, dauerte die Abstimmung auch nicht lange, nur eine Minute. Dann war der Entscheid durch die Worte «Der Gesetzentwurf ist angenommen» der Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Petra Pau, besiegelt (Video auf bundestag.de / bei youtube.com):

In der Direkten Demokratie Schweiz gibt es ab und zu Volksabstimmungen, die nur rund einen Drittel der Bevölkerung an die Urne bewegen können, hier eine Übersicht der Stimmbeteilung ab 1990:

Stimmberechtigte und Stimmbeteiligung seit 1990, Screenshot admin.ch

Dass sich aber nur rund 5 Prozent aufraffen konnten, um eine Frage zu entscheiden – das gab es noch nie. Im Deutschen Bundestag scheint das öfters vorzukommen.

Siehe dazu auch:

Nachtrag, 21:30 Uhr: Die Beschlussfähigkeit des deutschen Bundestags ist in §45 der Geschäftsordnung festgehalten, es heisst dort unter anderem (Hervorhebungen durch den Verfasser):

(1) Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.

(2) Wird vor Beginn einer Abstimmung die Beschlußfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages bezweifelt und auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht oder wird die Beschlußfähigkeit vom Sitzungsvorstand im Einvernehmen mit den Fraktionen bezweifelt, so ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlußfähigkeit durch Zählung der Stimmen nach §51, im Laufe einer Kernzeit-Debatte im Verfahren nach §52 festzustellen. Der Präsident kann die Abstimmung auf kurze Zeit aussetzen.

(3) Nach Feststellung der Beschlußunfähigkeit hebt der Präsident die Sitzung sofort auf. §20 Abs. 5 findet Anwendung. Ein Verlangen auf namentliche Abstimmung bleibt dabei in Kraft. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Beschlußfähigkeit mit.

(4) Unabhängig von dem Verfahren nach den Absätzen 1 bis 3 kann der Präsident bei Kernzeit-Debatten im Einvernehmen mit den Fraktionen die Sitzung unterbrechen, wenn der Sitzungsvorstand bezweifelt, daß 25 vom Hundert der Mitglieder des Bundestages anwesend sind. Die Feststellung der Anwesenheit erfolgt im Verfahren nach §52.

Und im erwähnten §52 (Namentliche Abstimmung) heisst es:

Namentliche Abstimmung kann bis zur Eröffnung der Abstimmung von einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages verlangt werden. (…)

Wie schon erwähnt: Offensichtlich anwesend bei der betreffenden Abstimmung waren 4 oder 5 vom Hundert der Mitglieder des Bundestages.

Nachtrag 2, 9. Juli, 11:30 Uhr: Jens Blecker von Ik-News hat bei verschiedenen Pressestellen nachgefragt und zum Teil Antworten erhalten: «Meldewesengesetz: Die scheinheilige Opposition».

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Ein Kommentar

  1. Posted 12. Juli 2012 at 19:26 | Permalink

    Sollte man sich immer wieder in Erinnerung rufen wenn jemand meint bei Volks- oder Bürgerentscheiden bedürfte es in jedem Fall mindestens 25% aller Wahlberechtigten damit ein Gesetz gültig beschlossen wird.

One Trackback

  • […] Trick hingestellt, aber daraus gelernt hat wohl keiner. Das nahe Wochenende oder das Halbfinale der Fußballeuropameisterschaft sind in den Augen der Wähler keine wirklich guten Gründe dem Plenum fernzubleiben. Die Abstimmung […]

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