Soft Loans/Rahmen II-Kredite

Allgemein

Soft Loans (Rahmen II-Kredite) sind Kreditfinanzierungen, die ein Schenkungselement (concessional element) an Entwicklungsländer beinhalten und der Finanzierung österreichischer Projekte in diesen Ländern dienen. Der Geschenksteil entsteht aus niedrigen Zinssätzen, tilgungsfreien Perioden, langen Rückzahlungszeiträumen und Zuschussleistungen. Das BMF ermöglicht durch die Gewährung von Zuschussleistungen und Exportgarantien die Vergabe von Soft Loans im Wege der OeKB und der Kommerzbanken. Zu diesem Zweck verwendete Bundesmittel werden den Leistungen der offiziellen österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (ODA - Official Development Assistance) zugerechnet. Die Unterstützung der österreichischen Exportwirtschaft im internationalen Wettbewerb sowie die Förderung nachhaltiger Entwicklungsprojekte  in Entwicklungsländern sind Hauptziele des österreichischen Soft Loan - Verfahrens. Zur Verringerung der administrativen Hürden und zur Beschleunigung bei der Realisierung österreichischer Soft Loan-Projekte schließt das BMF Soft Loan – Rahmenabkommen mit ausgewählten Schwerpunktländern.    

Internationale Vorgaben

Zur Sicherstellung gleicher Wettbewerbsverhältnisse zwischen Exporteuren aus verschiedenen OECD Staaten müssen Soft Loan-Finanzierungen gemäß OECD Arrangement on Officially Supported Export Credits insbesondere folgende Bedingungen erfüllen:

Das Kriterium der „financial non-viability“ führt dazu, dass insbesondere folgende dem öffentlichen Bereich nahe stehende Sektoren für Soft Loan-Projekte in Frage kommen:
Gesundheit, Bildung, Wasser, Abwasser, kommunale Abfallentsorgung, Katastrophenschutz, öffentlicher Transport etc.

 

Österreichische Kriterien

Die vom BMF federführend formulierte österreichische Soft Loan Politik baut auf den internationalen Vorgaben auf und ergänzt diese durch  österreichische Kriterien: Details zu den aktuell festgeschriebenen österreichischen Soft Loan – Ländern und Finanzierungskonditionen sind der OeKB-Homepage zu entnehmen.

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