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Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen durch die Nutzung des Internet vor vielen neuen Fragen: Surfen am Arbeitsplatz, die Haftung des Arbeitgebers für illegale Aktivitäten der Mitarbeiter, Kündigungen wegen privater Internetnutzung, IT-Sicherheit ... .
Unternehmen stehen heute immer wieder vor der Frage, ob sie Sozialen Netzwerke aktiv nutzen, dulden oder gar verbieten sollten. An dieser Frage scheiden sich die Geister. Wie und ob Mitarbeiter im Büro Linkedin, Xing, Twitter und Co. nutzen dürfen, muss unbedingt schriftlich festgehalten werden. Denn sonst setzten sich Unternehmen einem zu großen Sicherheitsrisiko aus. » weiterlesen ...
Kaum eine Webseite im Internet kommt noch ohne die Verwendung von Bilder, Videos ode Fotos aus. Damit die Nutzung der Lichtbilder aus urheberrechtlicher Sicht zulässigerweise erfolgt, sind je nach Bild unterschiedliche Voraussetzungen zu bedenken. Der folgende Artikel möchte aufzeigen, auf welche Besonderheiten geachtet werden sollte, wenn die Verwendung von Bildern im Web rechtskonform erfolgen soll. » weiterlesen ...
In nahezu alle Unternehmen verfügen Mitarbeiter heute über einen Internetzugang. Arbeitgeber und Mitarbeiter sind sich oftmals aber nicht im klaren darüber, welche rechtlichen Risiken hier auftreten können und wer für diese haftet. Darf privat am Arbeitsplatz gesurft werden, wie sieht es mit der Haftung für illegale Aktivitäten der Mitarbeiten (Tauschbörsen) aus, wann drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung? » weiterlesen ...
Die 13. Fußball Europameisterschaft in Österreich und der Schweiz ist angepfiffen. Die "UEFA Euro 2008" wird in den nächsten drei Wochen privat und im Job das Gesprächsthema Nummer 1 sein. » weiterlesen ...
In vielen Branchen, insbesondere auch im IT-Bereich, stellt sich für viele Einzelunternehmer die Frage, ob die eigene Tätigkeit oder die von Mitarbeitern als freiberuflich oder als sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer einzustufen ist. Dies ist insbesondere bei Unternehmen der Fall, in denen die Mitarbeiter ausschließlich für einen Auftraggeber tätig sind. » weiterlesen ...
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Sören Siebert auf Google+