E-Mail-Werbung und Newsletter sind – trotz Facebook und Social Media -weiterhin das Werbemittel Nummer 1. Leider ist das rechtskonforme Versenden von Werbung und Newslettern per E-Mail gar nicht so einfach. Neben Abmahnungen drohen 2015 verstärkt Verfahren durch die Datenschutzbehörden.
Das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht hat angekündigt, im Jahr 2015 aufgrund massenhafter Beschwerden von Verbrauchern verstärkt gegen unzulässige Werbemails vorzugehen. Zitat:
Nachdem ... die Zahl der .... Beschwerden wegen unzulässiger Werbung nicht zurückgegangen ist, wird das BayLDA die in der letzten Zeit eher zurückhaltende Praxis der Ahndung dieser Verstöße durch Bußgeldverfahren aufgeben und schwerpunktmäßig in der nächsten Zeit die „Missachtung von Werbewidersprüchen“ und die unzulässige „E-Mail-Werbung zur Neukundengewinnung“ mit Bußgeldern sanktionieren.
Nun mag es typisch deutsch sein, dass sich eine Behörde um das Problem Werbemails und Spam kümmert. Alle Unternehmer, Shops und Agenturen, die mit Werbemails und Newslettern arbeiten, sollten diese Ankündigung aber ernst nehmen und prüfen, ob Sie hier auf der rechtlich sicheren Seite sind.
Einwilligung und double opt in
Grundsätzlich dürfen Die Werbemails und Newsletter nur dann verschicken, wenn der Empfänger eingewilligt hat. Das gilt übrigens entgegen eines weit verbreiteten Irrtums auch für Mails im B2B-Bereich, die an Unternehmer gerichtet sind.
Wichtig ist also, nicht erst Mails zu verschicken und dann zu fragen ob der Empfänger diese auch haben will. Umgesetzt werden kann dies eigentlich nur über ein strenges double opt in Verfahren. Und selbst da gibt es zahlreiche Haftungsfallen.
Rechtsanwalt Sören Siebert steht Ihnen am 15.Januar in einem Live-Webinar zum Thema „Rechtssicheres E-Mail-Marketing“ zur Verfügung.
Für eRecht24-Mitglieder ist dieses Webinar wie immer kostenlos.
Fazit:
Alle Versender von Werbemails und Newslettern müssen dieses Thema ernst nehmen. Neben Ärger mit Kunden und den Datenschutzbehörden drohen hier nämlich auch Abmahnungen.
Das Problem dabei ist, dass eine Unterlassungserklärung oder einstweilige Verfügung dann nicht auf eine Mailadresse beschränkt ist. Für Agenturen und Shopbetreiber kann es aber existenzbedrohend sein, wenn Sie bei jedem Newsletter befürchten müssen, aufgrund einer Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe zahlen zu müssen.
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