Walter Herrmann hat den Reifen platt!

 

 Am 10. April 2015 ging die Urteilsbegründung der vorsitzenden Richterin im Saal 17 des Amtsgerichts Köln im allgemeinen Tumult unter. “Ich werde weitermachen”, rief der Angeklagte, “das ist ungeheuerlich was Sie hier machen!” Daraufhin nahm er seine Tragetasche und rauschte raus mit den Worten: “Da mach’ ich nicht mit!” Die Rechtsbelehrung der Richterin ging im wilden Rufen einiger Zuschauerinnen und Zuschauer unter. Sie skandierten: “Macht Spaß zu töten!”

Ein rechtes Schauspiel spielte sich an dem Vormittag in dem Gerichtssaal ab. Angeklagt war Walter Herrmann. Seit Jahren schon betreibt er auf dem Platz vor dem Kölner Dom eine öffentliche Ausstellung, in der er Israel dämonisiert und als Kindermörder bezeichnet. Dazu zeigt er Bilder von blutüberströmten, zerstümmelten Leichen von Kindern und Erwachsenen und behauptet, sie seien von Israelis ermordet worden. Die Fotos sind zu brutal und verstörend, um sie hier zu zeigen.

Aufgrund dieser öffentlichen Zurschaustellung von Gewaltbildern sah es die Richterin als erwiesen an, dass Walter Herrmann gegen §15 Jugendschutzgesetz verstossen hat. §15 bestimmt, dass jugendgefährdende Trägermedien nicht an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht werden dürfen. Zudem dürfen Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, nicht in einer die Menschenwürde verletzenden Weise dargestellt werden.

Rund vierzig Sympathisanten von Walter Herrmann fanden sich um 10:45 Uhr im Saal 17 ein. Sie waren alle der Einladung von Walter Herrmann gefolgt, die er vor dem Kölner ausgehängt hatte.  

 

 
Nur einer fehlte: Walter Herrmann!

“Wo ist Herr Herrmann”, fragte die Richterin. “Der hat einen Platten”, erklärte eine Person im Zuschauerraum, er sei aber gleich da. “Kann man ihn nicht anrufen”, fragte eine Frau. “Wenn er auf dem Fahrrad ist, wird er wohl nicht dran gehen”, wusste eine andere. “Dann bitte ich alle, draußen Platz zu nehmen, bis Herr Herrmann da ist”, sagte die Richterin. Die Sympathisanten erhoben sich und gingen raus.

Vor der Tür warteten sie und versperrten im Flur vorbeikommenden Leuten den Weg. Ein Jurist, der vorbei kam, drängte sich durch die Menschentraube mit den Worten: “Das Volk versperrt der Zukunft den Weg!”

Schließlich kam Walter Herrmann. Unter Applaus seiner Sympathisanten wurde er in den Saal geleitet. Er genoss seinen Auftritt. Einem Journalisten des Kölner Stadt Anzeigers, der keinen Platz mehr im Zuschauerraum fand, bot Walter Herrmann den Platz seines Verteidigers an. Walter Herrmann hatte keinen Verteidiger und so war der Platz frei. Der Journalist nahm dankend an und stellte den Stuhl für sich in den Zuschauerbereich.

Die Anklageschrift der Staatsanwältin war kurz und klar. Bilder von verstümmelten Leichen dürfen nicht in aller Öffentlichkeit ausgestellt werden. Bei dem Domvorplatz handele es sich um einen Ort, der von tausenden Menschen frequentiert wird, die aufgrund der öffentlichen Plakatierung der Bilder nicht entscheiden können, ob sie mit diesen Bildern konfrontiert werden möchten oder nicht. Da auch viele Kinder und Jugendliche auf dem Platz seien, einige Jugendliche davon unbeaufsichtigt, sei dies ein nicht hinnehmbarer Eingriff in ihr Recht, von dieser Grausamkeit unbehelligt zu bleiben.

“Jede Mutter und jeder Vater muss die Möglichkeit haben, zu entscheiden, ob das eigene Kind mit diesen Bilder konfrontiert werden soll”, erklärte die Richterin und fügte hinzu: “Die politischen Umstände sind völlig unbeutend. Es ist egal, ob Sie Bilder vom Holocaust zeigen oder Bilder aus dem Gazastreifen. Solche Fotos dürfen schlicht nicht in einer Art und Weise gezeigt werden, dass man nicht die Möglichkeit hat zu entscheiden, ob man sich damit beschäftigen möchte oder nicht. Jeder Mensch hat das Recht, sich auch über etwas nicht zu informieren. Sie können sich nicht mit einer Flüstertüte neben jeden Menschen stellen und ihm Ihre Meinung ins Ohr brüllen.”

Die Staatsanwältin fügte hinzu, dass es auch um die Menschenwürde der abgebildeten Kinder ginge. Als sie dies erklärte, breitete sich Unruhe unter den Sympathisanten aus. Die Richterin bot sich Ruhe aus. Eine Frau von Djihad TV sagte daraufhin: “Ist klar, erst töten ubd dann die Würde verteidigen” und wurde für diesen Zwischenruf des Saales verwiesen.

So sind sie, die Sympathisanten von Walter Herrmann, sie schrecken nicht einmal davor zurück, gewaltpornografische Bilder von Kindern öffentlich zu zeigen, um ihrem Hobby des Hasses zu frönen.

Walter Herrmann nutzte die ganze Verhandlung zur politischen Ansprache an das Publikum. Seine Worte richtete er so gut wie nie an die Richterin oder an die Staatsanwältin, sondern fast ausschließlich an die Zuschauer. Er las sogar einige Kommentare von seinen Pappen vor, die er vor dem Kölner Dom ausstellt.

Die Staatsanwältin erklärte erneut, dass die politischen Aspekte nicht von Belang seien, da das öffentliche Zeigen von Kinderleichen an einem Ort, der für Kinder und Jugendliche zugänglich ist, schlicht verboten ist und dass sogar die Nachrichten im Fernsehen darauf verzichten, diese Bilder zu einer Zeit zu zeigen, da Kinder Fernsehen schauen. Walter Herrmann erklärte daraufhin nur: “Wenn es die Nachrichten nicht zeigen, dann muss ich es eben tun!” Die Nachfrage ob er somit in Kauf nähme, dass Kinder diese Bilder sehen, verneinte Walter Herrmann nicht. Damit war alles geklärt.

Walter Herrmann wurde zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Er darf die Bilder von Leichen unter Vorbehalt einer Geldstrafe von vierzig Tagessätzen zu fünfzehn Euro nicht mehr öffentlich vor dem Kölner Dom zeigen. Die Bewährung für den Vorbehalt setzte die Richterin auf ein Jahr fest. Walter Herrmann kündigte jedoch noch im Gerichtssaal an: “Ich mache weiter!”

Walter Herrmann hat angekündigt in Berufung zu gehen und ein paar Stunden später saß er schon wieder vor dem Kölner Dom und zeigte die Bilder der geschundenen Kinder. Als ich Bilder von der Ausstellung machte, kam ein circa sieben jähriges Kind zu mir und sagte: “Danke, dass Sie auf Palästina stehen”. Meine Begleitung informierte mich später darüber, dass der Junge von Demonstrationsteilnehmern dazu aufgefordert worden sein soll, mir dies zu sagen. Ein weiterer Mann kam zu mir und zeigte mir eine frisch beschriebene Pappe: “Sehen Sie, das hier hat gerade ein neunjähriger Junge geschrieben. Er will nur Frieden!” Ich sagte nichts dazu.

Ich rief bei der Polizei an und fragte nach, warum keine Polizei bei der Demonstration anwesend sei, schließlich habe eine Richterin am Vormittag in erster Instanz erklärt, dass sie es als erwiesen ansieht, dass die Installation gegen das Jugendschutzgesetz verstösst und somit dem Kindeswohl schadet. Bei so einer Demonstration wäre Polizeipräsens doch geradezu notwendig, erklärte ich. Ich betonte zudem, dass die Richterin bei der Verhandlung betont hatte, dass das Jugendschutzgesetz Verfassungsrang habe und daher die Handlung Walter Herrmanns höchst problematisch sei. Mir wurde versprochen, dass ein Polizist vorbeigeschickt werde.

Als der Polizist kam, fragte ich, ob es nicht besser wäre, die Bilder zu entfernen, aber der Polizist erklärte, dass er jetzt keine Fakten schaffen würde und Walter Herrmann gewähren ließe, schließlich habe das Gericht schon einige “Eiertänze in dieser Sache” veranstaltet und er würde warten, bis das letzte Wort gefallen sei. Zudem erklärte er, die Anklageschrift der Staatsanwältin gelesen zu haben und sie sei in seinen Augen mangelhaft. Meinen Einwand, dass wir es hier mit einer in erster Instanz von einer Richterin festgestellten Kindeswohlgefährdung zu tun hätten, von der sogar schon die Onlineausgabe des Kölner Stadt Anzeigers berichtet habe, ließ er nicht gelten. Als ich fragte, ob ich denn wenigstens eine Anzeige aufgeben könne, zeigte er mir den Weg zur Wache.

Ich habe also erneut Anzeige erstattet, diesmal nicht nur gegen Walter Herrmann, sondern gegen jede Person, die sich an dieser Ausstellung von Gewaltbildern beteiligt. Als ich gefragt wurde, wie diese hießen, sagte ich, dass ich es nicht wüsste, aber die Polizei könne ja hingehen und die Personalien aufnehmen. Auf diesen Vorschlag erhielt ich nur ein schlichtes “Mal sehen”. Ich habe das Gefühl, die Kölner Polizei bleibt ihrer Haltung gegenüber Walter Herrmann treu.

In Köln genießt Walter Herrmann “Narrenfreiheit”!

Am 9. Juli 2011 war ich vor dem Kölner Dom unterwegs, als mir auffiel, dass Walter Herrmann die Plakate seiner Hasswand nun auch an Laternen der Stadt Köln befestigte. Da dies eindeutig verboten ist und niemand das Recht hat, wild zu plakatieren, schon gar nicht mit politischen, propagandistischen und aufstachelnden Plakaten, rief ich sofort die Polizei an (17:05 Uhr); schließlich dürfen nicht mal politische Parteien außerhalb der Wahlzeit einfach so Plakate an Laternen und Schildern aufhängen.

Die Polizei erklärte mir, dass das Ordnungsamt zuständig sei. Ich rief also beim Ordnungsamt an (17:07 Uhr) und fragte, ob es erlaubt sei, Plakate an öffentlichen Laternen und Schildern aufzuhängen. Die Dame vom Ordnungsamt erklärte unmissverständlich, dass dies verboten sei. Daraufhin schlug ich vor, dann mal schnell zum Domkloster 4 zu kommen, da dort politische und anti-israelische Vorurteile verbreitet würden. Die Dame erklärte mir jedoch, dass momentan keine Kapazitäten frei seien, da das Ordnungsamt damit beschäftigt sei, “wild grillende” Menschen zu entfernen.

Ein wenig davon überrascht, dass dem Ordnungsamt das Entfernen von “wild grillenden” Leuten wichtiger ist, als das Entfernen von wild plakatierten anti-israelischen Parolen vor dem Kölner Dom, rief ich zur Sicherheit noch mal bei der Polizei an (17:09 Uhr).

Als ich der Polizei erzählte, das Ordnungsamt könne nicht tätig werden, erklärte die Polizei, dann doch mal einen Wagen vorbei zu schicken. Während ich auf die Polizei wartete, kam mir eine Idee. Ich rief noch mal beim Ordnungsamt an (17:24 Uhr) und fragte, ob es mir als einfacher Bürger in Ermangelung des Personals beim Ordnungsamt gestattet sei, die Plakate selbst von den Laternen zu entfernen. Das Ordnungsamt führte aus, dass mir dies nicht gestattet sei und verwies auf ein eben geführtes Gespräch mit der Polizei, bei der die Polizei dem Ordnungsamt mitgeteilt hätte, dass die Plakatierung an den Laternen zu tolerieren sei.

Völlig überrascht von dieser Information rief ich erneut bei der Polizei an (17:25 Uhr). Dort wurde mir tatsächlich erklärt, dass Walter Herrmanns Plakate an den Laternen toleriert werden. Als ich dann sagte, dass ich dann jetzt auch Plakate aufhängen würde, ergab sich folgender Dialog:

Polizist (laut und drohend): “Jetzt bleiben Sie aber ganz ruhig, bevor Sie sich in einen Redeschwall begeben. Dieses Gespräch wird aufgezeichnet und ich mache sie darauf aufmerksam, dass sie sich strafbar machen.”

Ich: “Ich mache mich doch nicht strafbar. Ich melde nur eine Demonstration an.”

Polizist: “Sie können keine Demonstration telefonisch anmelden!”

Ich: “Dann setze ich Sie halt darüber in Kenntnis, dass ich jetzt von meinem Bürgerrecht Gebrauch mache, spontan zu demonstrieren.”

Polizist: “Tun Sie, was sie nicht lassen können.”

Etwas überrascht von dem Tonfall des Polizisten, alle Gespräche waren bisher mehr als freundlich verlaufen, ging ich in ein Café, kaufte mir einen Becher Kaffee und rief beim Polizeipräsidium an (17:36 Uhr). Dort fragte ich, warum mich ein Polizist drohend anschreit und behauptet, ich würde mich strafbar machen, nur weil ich erkläre, mich genauso verhalten zu wollen wie ein Mann, bei dem das Verhalten toleriert wird. Der Herr am Telefon erklärte mir, dass Walter Herrmanns Demonstration nun einmal angemeldet sei und meine eben nicht. Allerdings könne er mir auch nicht erklären, warum sich das Demonstrationsrecht Herrmanns auf Laternen und Schilder der Stadt Köln ausweitet.

Die Erklärung zu dieser Frage kam schließlich dank des Anrufs einer Polizistin um 17:51 Uhr. Während ich nämlich bei meinem Kaffee mit dem Polizeipräsidium telefoniert hatte, war eine Streife bei Walter Herrmann gewesen, um Fotos von den Plakaten zu machen.

“Ist doch interessant,” dachte ich. “Wie schnell es auf einmal geht, wenn nur jemand anderes als Walter Herrmann droht in Köln zu demonstrieren.”

Wo ich denn gewesen sei, fragte die Polizistin. “Einen Kaffee holen”, sagte ich und fragte, warum denn das Plakat immer noch an der Laterne hinge. Die Antwort kam prompt:

“Walter Herrmann genießt hier nun mal Narrenfreiheit. Er wird toleriert!”

Es wird toleriert, dass Walter Herrmann unter anderem diese Parole vor dem Kölner Dom verbreitet:
 

  
Laut §130 Strafgesetzbuch Absatz 3 wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich verharmlost. Ich finde, mit der öffentlich ausgehängten Parole vor dem Kölner Dom, der Holocaust sei lediglich wie der Alltag im Gazastreifen gewesen, dürfte dieser Tatbestand erfüllt sein.

Am 10. April 2015 erklärte eine Richterin gegen 11:15 Uhr, dass sie es als erwiesen ansieht, dass Walter Herrmann gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen hat und schon ein paar Stunden später macht Walter Herrmann weiter, als wenn nichts wär, weil er in Berufung geht. Rechtskräftig ist das Urteil somit noch nicht, aber spätestens wenn ein Urteil der Kindeswohlgefährdung in der ersten Instanz verkündet wurde, würde ich es für angemessen halten, dass die zur Debatte stehenden gewaltpornografischen Fotos von Kindern nicht öffentlich vor dem Kölner Dom gezeigt werden dürfen. Aber in Köln ticken die Uhren wohl anders.

Dieser Beitrag wurde unter Kölner "Klagemauer" veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

64 Antworten zu Walter Herrmann hat den Reifen platt!

  1. Pingback: Walter Herrmann ist schuldig! | Tapfer im Nirgendwo

  2. Paul schreibt:

    Danke lieber Gerd,
    für die Mühe die Du Dir gemacht hast.
    Wer es bisher noch nicht wusste, wessen Geistes Kind Herrmann ist, der weiß es jetzt. Seine Anhänger passen zu ihm.
    Halte uns auf dem Laufenden, wenn es “Neues aus der Anstalt” gibt. Nein, Herrmann ist kein Wiedergänger, obwohl, wenn man ihn sieht, man es glauben könnte.
    Nein, er ist ein Freigänger. :-)

    Herzlich, Paul

  3. wollecarlos schreibt:

    Ein Anfang ist gemacht!

    • Aristobulus schreibt:

      Ach nee. Wer denn? Wann denn? Was?

      “…Es ist egal, ob sie Bilder vom Holocaust zeigen oder Bilder aus dem Gazastreifen. Solche Fotos dürfen schlicht nicht in einer Art und Weise gezeigt werden, dass man nicht die Möglichkeit hat zu entscheiden, ob man sich damit beschäftigen möchte oder nicht…”

      Vor einem deutschen Gericht wurde von offizieller Seite suggeriert, dass etwas wie der Holocaust in Gasa stattfinde. Es wurde festgestellt, offiziell, dass man sich nicht mit dem Holocaust und nicht mit den Toten von Gasa beschäftigen müsse – womit weiter suggeriert wurde, dass da ein Zusammenhang bestehe.

      Eine deutsche Staatsanwältin hat vor einem deutschen Gericht ganz automatisch die Verbindung Gasa -> Holocaust gezogen.
      Welcher Anfang von was wurde da gemacht: Überhaupt keiner.
      Es wurde bloß die Parallel-Realität von einem deutschen Gericht suggeriert, dass die Juden wie die Nazis seien.

      P.S.
      Was zum Teufel haben eigentlich die Großeltern dieser Staatsanwältin im dritten Reich gemacht? Und will man das wissen? Will man sich mit den jüdischen Leichenbergen beschäftigen, die diese staatsanwältlichen Großeltern hinterlassen haben?

      Was wird diese Staatsanwältin sagen, wenn einer jene wenigen alten Schwarzweißfotos von ihrem großelterlich veranstalteten Holocaust öffentlich rumzeigt?

      • pork soda schreibt:

        ,,“…Es ist egal, ob sie Bilder vom Holocaust zeigen oder Bilder aus dem Gazastreifen. Solche Fotos dürfen schlicht nicht in einer Art und Weise gezeigt werden, dass man nicht die Möglichkeit hat zu entscheiden, ob man sich damit beschäftigen möchte oder nicht…”

        Vor einem deutschen Gericht wurde von offizieller Seite suggeriert, dass etwas wie der Holocaust in Gasa stattfinde. Es wurde festgestellt, offiziell, dass man sich nicht mit dem Holocaust und nicht mit den Toten von Gasa beschäftigen müsse – womit weiter suggeriert wurde, dass da ein Zusammenhang bestehe.,,

        Das genau, wenn auch womöglich weniger prägnant, hatte ich gerade schreiben wollen.

  4. pokemon273 schreibt:

    So ein Depp, ohne Anwalt hatte er noch weniger Chancen. Für die Berufung wird er sich von seinen Fans einen Anwalt bezahlen lassen, dieser wird seinem Mandanten einen Maulkorb verpassen und auf “Kunstfreiheit” plädieren. Für mich ist das, was er macht, nix anderes als politische Agitation (nach meinem Empfinden sogar Volksverhetzung), aber man weiß nicht, wie die nächste Instanz entscheiden wird. Trotzdem, ein Tag zum Feiern, und von mir ein herzliches Dankeschön und Glückwunsch an alle, die sich dem Treiben dieses Typen entgegenstellen.

  5. Spiessbratenbrötchen schreibt:

    “…können Sie jederzeit die Polizei rufen, eine Anzeige erstatten und sich auf dieses Urteil berufen.”

    Was ja viel hilft, wenn die Polizei den freien Narren toleriert.
    http://tapferimnirgendwo.com/2015/04/07/pornos-der-gewalt-vor-dem-kolner-dom/

  6. skowronekthelark schreibt:

    Das wurde ja auch Zeit! Wie hat man übrigens das zu interpretieren? “Das Volk versperrt der Zukunft den Weg!”

  7. unbesorgt schreibt:

    “erst töten und dann nicht zeigen dürfen” – Schon dieser Ausspruch zeigt, wie vernagelt Herrmanns Atlaten sind. Schön wäre es gewesen, wenn es auch einen Anklagepunkt zur Quellenlage gegeben hätte. Jemand, der ein Foto von einem Pfund Mett hochhalten kann, darf nicht einfach noch ein paar antisemitische Sprüche hinterher schicken. Eine wirklich hässliche Attraktion haben die Kölner mit den Herrmann-Tiraden!

  8. anti3anti schreibt:

    “Sollten Sie also sehen, dass Walter Herrmann gegen das Urteil verstößt und Fotos von Leichen und geschundenen Menschen öffentlich ausstellt, können Sie jederzeit die Polizei rufen, eine Anzeige erstatten und sich auf dieses Urteil berufen.”
    3 Stunden nach der Urteilsverkündung befanden sich die verbotenen Fotos an gleicher Stelle vor dem Dom, die von zwei seiner Spezis, einem Kostümjuden und einem echten Arier bewacht wurden. Ein angesprochener Polizist zeigte sich desinteressiert und verließ tatenlos den Platz.
    “Ich mache weiter!” sprach Walter Herrmann noch im Gerichtssaal. Er hat Wort gehalten. 0:1 für die Bananenrepublik.

  9. klassenstandpunkt schreibt:

    Gibt es dazu ein Aktenzeichen? Würde ja eine Anzeige vereinfachen.

  10. binonline schreibt:

    Was für ein widerwärtiger Kerl!
    Wer bekommt eigentlich einen Tagessatz von 15 Euronen?

    • riepichiep schreibt:

      Ich dachte immer, der Tagessatz hängt vom Einkommen ab …

      • Aristobulus schreibt:

        Jene mit politischer Narrenfreiheit bekommen diesen Tagessatz.
        Schwallter Wermann kriegt einen von fuffzehn Euronischen, und Erhar*d Aren*dt kriegt einen von zehn.
        Nu!, nein!, die kriegen den nicht einfach so aufgebrummt, na wo samma denn?!, sondern die kriegen den freundlich angedroht.

        Doppelter Sinn von’s Janze ist: Ein paar Euronische anzudrohen, damit sie mit dem weitermachen, was sie halt so machen.

  11. Stephan Happ schreibt:

    Da scheint einer zu viel Rente zu beziehen und nicht in der Lage zu sein, mit seinem Lebensabend etwas vernünftiges anfangen zu können! Was für ein widerlicher Kerl dieser Herrmann!

    S.H.

  12. Bergstein schreibt:

    Irgendwie habe ich wohl ein anderes Recht studiert als die Richterin. Eine Verwarnung mit Strafvorbehalt bei einem nicht einsichtigen Angeklagten ist ein Witz. § 59 Abs. 1 StGB lautet:

    (1) Hat jemand Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen verwirkt, so kann das Gericht ihn neben dem Schuldspruch verwarnen, die Strafe bestimmen und die Verurteilung zu dieser Strafe vorbehalten, wenn
    1.
    zu erwarten ist, dass der Täter künftig auch ohne Verurteilung zu Strafe keine Straftaten mehr begehen wird,
    2.
    nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Täters besondere Umstände vorliegen, die eine Verhängung von Strafe entbehrlich machen, und
    3.
    die Verteidigung der Rechtsordnung die Verurteilung zu Strafe nicht gebietet.

    Nr. 1 liegt offenkundig nicht vor. Das Gleiche gilt für Nr. 2 bei einem nicht einsichtigen und auch nicht selbst durch die Tat geschädigten Täter. Für Nr. 3 gibt es auch keine Argumente, da insbesondere nicht nur einen Tat, sondern hunderte von Taten vorliegen.

  13. Gutartiges Geschwulst schreibt:

    “Walter Herrmann wurde zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt.”

    Die kleine P#%*+#öte kam also OHNE Strafe davon!

  14. anti3anti schreibt:

    “Sollten Sie also sehen, dass Walter Herrmann gegen das Urteil verstößt und Fotos von Leichen und geschundenen Menschen öffentlich ausstellt, können Sie jederzeit die Polizei rufen, eine Anzeige erstatten und sich auf dieses Urteil berufen.”
    3 Stunden nach der Urteilsverkündung befinden sich die verbotenen Fotos an gleicher Stelle vor dem Dom, die von zwei Mitbrüdern bewacht werden. Ein angesprochener Polizist zeigt sich desinteressiert und verlässt tatenlos den Platz.
    “Ich mache weiter!” sagt Walter Herrmann noch im Gerichtssaal. Er hat Wort gehalten. 0:1 für die Bananenrepublik.
    Da es sich um eine Verwarnung handelt und der Angeklagte Revision ankündigt, dürfen die jugendgefährdeten Fotos bis zum nächsten Gerichtsurteil, wahrscheinlich für immer, für ale frei zugänglich, auch für Jugendliche, ausgestellt werden.

  15. Pingback: Walter Herrmann tanzt weiter! | Tapfer im Nirgendwo

  16. Pingback: Der Kölner Polizeichef ist “ein Freund der Klagemauer”. | Tapfer im Nirgendwo

  17. Pingback: Walther Herrmann pfeift auf Bewährungsstrafe | quotenqueen

  18. Vielen Dank für diesen sehr informativen Bericht. Und vielen Dank dass du an dem Thema dran bleibst, ich habe es leider aufgegeben.

    Schon zu meiner vergangenen SPD-Zeit war mir Walter Hermann immer ein Dorn im Auge. Die offen-heimliche Unterstützung/ Sympathisierung maßgeblicher SPD-Ortsvereinsvorstände war auch nie ein Geheimnis, inklusiver Beschlüsse der Tolerierung auf Kölner-Ortsverbandsebene und UBDK- und BDK-Ebene, als seine ursprüngliche Köln-Klagemauer-Aktion sich zu einer antisemitische Propagandamauer wandelte. Mit den Beschlüsse wurden die Kritiker zum Schweigen verdonnert und hielten sich daran.

    Da der zuständige Polizeipräsident Wolfgang Albers (SPD) besonders über das Ticket der SPD-Hermann-Sympathisierer ins Amt gehievt wurde und Hermann im Bürgerzentrum „Alte Feuerwache“ (was von je her besonders von der SPD gefördert wird) kostenlos seine Materialien unterstellen kann, erklärt sich auch der seit Jahren offen tolerierte Rechtsbruch, als reine SPD-Köln Anti-Israel-Show.

    Zu behaupten, die grundsätzlich antiisraelische Ausrichtung der Kölner SPD wäre mein Hauptgrund für meinen Austritt aus der SPD gewesen, wäre unehrlich. Zumindest war es aber mit einer der vielen Gründe.

  19. Eitan Einoch schreibt:

    Willkommen im real existierenden Rechtsstaat!

  20. Dachdecker schreibt:

    Zitat:
    Die Fotos sind zu brutal und verstörend, um sie hier zu zeigen.
    —-
    (glaube ich nicht)
    —-
    Aufgrund dieser öffentlichen Zurschaustellung von Gewaltbildern sah es die Richterin als erwiesen an, dass Walter Herrmann gegen §15 Jugendschutzgesetz verstossen hat.

    §15 bestimmt, dass jugendgefährdende Trägermedien nicht an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht werden dürfen.

    Zudem dürfen Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, nicht in einer die Menschenwürde verletzenden Weise dargestellt werden.

    Zitatende
    —————————-
    Was man nicht alles mit “Menschenrechten” verbieten kann!
    Das ,dieses “sogenannte” Jugendschutzgesetz, ist das eigentliche Problem!
    FEIGLINGE allesamt, die FAKTEN negieren und verbieten!
    Unabhängig von diesem Fall, es soll zensiert werden
    und der Pöbel spendet Beifall. Irre,

  21. Pingback: Israel anzugreifen gefährdet die Gesundheit / Attacking Israel endangers your health (german / english) | psychosputnik

  22. Mehrdad Beiramzadeh schreibt:

    Ganz ehrlich: Wundert Euch das? Wir leben in ein Land, wo die Polizei Wohnungen aufbricht, um Israelflaggen zu entfernen, um 10.0000 hasserfüllte Antisemiten zu beruhigen. Wir leben in ein Land, wo die Polizei ihre Lautsprechereinrichtungen antisemitische Demonstranten zu verfügung stellt, damit diese ihre Parolen brüllen können. Wir leben in ein Land, wo deutsche Gerichte behaupten, Brandanschläge auf Synagogen wären Israelkritik und hätten mit Judenhass nichts zutun. Deutschland ist schon lange kein Rechtstaat mehr. Die volle Härte des Gesetzes gibt es nur gegen Leute, die als ungefährlich gelten und sich nicht wehren. Die Gewaltätigen und lauten hingegen lässt der Staat gewähren.

  23. Pingback: Stoff für’s Hirn | abseits vom mainstream - heplev

  24. Michael Gaber schreibt:

    Macht sich Sorgen W. Hermann um d. Palestinäser die geschlachtet werden in Flüchtlingslager Yarmouk in Syrien ? oder auch um die Tausende Palästinensern die in die arabische Brüderländern nicht integriert werden sondern in Flüctingslagern berits in 3 und 4 Generation gehalten werden ? Nein, diese Heuchler machts sich Sorgen nur um Gaza deren erklärtes Ziel die Zerstörung Israels hist.

  25. Pingback: Etwas differenzierter bitte! | Tapfer im Nirgendwo

  26. Pingback: Die Peepshow vor dem Kölner Dom | Tapfer im Nirgendwo

  27. Pingback: Broder bis Woelki | Tapfer im Nirgendwo

  28. Pingback: Die Steine vor dem Dom | Tapfer im Nirgendwo

  29. Pingback: Streitfall Nakba und BtS: Israel-dämonisierende Ausstellungen? | israelkompetenzkollektion

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden / Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden / Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden / Ändern )

Google+ Foto

Du kommentierst mit Deinem Google+-Konto. Abmelden / Ändern )

Verbinde mit %s