Amtskirche

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Der Begriff Amtskirche wird in zweierlei Bedeutung verwendet. In Deutschland wird Amtskirche oft als Synonym von Staatskirche gebraucht, also die christliche Glaubensgemeinschaft innerhalb eines Staates, die vorherrschend ist (Volkskirche). Das ist jedoch ein verbreiteter Irrtum und nicht zutreffend, denn in Deutschland besteht kraft Verfassungsrecht (Art. 137 der Weimarer Reichsverfassung) keine Staatskirche. Art. 137 WRV behält nach Artikel 140 Grundgesetz seine Gültigkeit - siehe auch Trennung von Kirche und Staat

Amtskirchen sind in Deutschland vor allem die römisch-katholische Kirche, die Evangelische Kirche in Deutschland und die Alt-Katholische Kirche in Deutschland, die den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach Artikel 140 GG (Rechtsstellung der Religionsgemeinschaften) erlangt haben. Das hat u. A. zur Folge, dass z.B. ein Pfarrer, ein Priester und ein Pastor einer Amtskirche ein Dienstsiegel führen, mit dem sie eben nicht nur kirchliche Dokumente beglaubigen können. Siehe Beglaubigung. Sie können somit - zumindest theoretisch - "von Amts wegen" ähnlich einer Behörde die Echtheit einer Kopie rechtskräftig beglaubigen.

Aber auch andere Glaubensgemeinschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, ohne jedoch eine Amtskirche zu sein, so z. B. die Neuapostolische Kirche oder die Baptisten (BEFG). Dieser Gebrauch ist sehr deutschlandspezifisch und findet in anderen Ländern kaum Anwendung.

Andererseits bezeichnet er die Institutionen innerhalb einer Glaubensgemeinschaft, die von kirchlichen Amtsträgern und hauptamtlichen Führungskräften repräsentiert werden. Der Begriff wird meist abwertend gebraucht, wenn diese Institutionen im Gegensatz zum Kirchenvolk stehen und wenn man ihnen das Recht absprechen will, für die Gesamtheit der Kirche zu sprechen (insbesondere Äußerungen des Papstes oder von Bischöfen).

Literatur[Bearbeiten]

  • Hans-Martin Niethammer: Kirchenmitgliedschaft in der Freikirche. Kirchensoziologische Studie aufgrund einer empirischen Befragung unter Methodisten. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1995, ISBN 3-525-56541-0, S. 37.