Paramilitär

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Mitglieder der OMON-Brigaden, einer Sonderabteilung des russischen Innenministeriums, auf dem Roten Platz in Moskau.

Der Begriff Paramilitär (griechisch παρά [para] „neben“ und lateinisch miles „Kämpfer“ oder „Soldat“), oder auch Miliz, dient zur Bezeichnung verschiedenartiger, teils selbständig agierender und mit militärischer Gewalt ausgestatteter Gruppen oder Einheiten, die aber zumeist nicht in die Organisation des regulären Militärs eingebunden sind. Beispiele hierfür sind die in vielen Ländern anzutreffenden, oft den Innenministerien unterstellten quasi-militärischen Verbände, die neben dem klassischen Militär existieren und tendenziell eher im Inneren eingesetzt werden.

Außerdem findet der Begriff Anwendung auf mit militärischer Gewalt ausgestattete Gruppen, die einer kriminellen oder mafiösen Organisation, einer Selbstschutzorganisation oder Partei zugeordnet sind oder von dieser befehligt werden. Häufig agieren solche Paramilitärs halblegal oder vollständig außerhalb der Legalität, operieren aber faktisch im Auftrag oder im Interesse einer offiziellen Institution oder der Regierung, was vor allem in weniger entwickelten Ländern vorkommt.

Paramilitarismus bezeichnet eine militärische Doktrin staatlicher oder wirtschaftlicher Organisationen, die ihre Interessen mittels irregulärer militärischer Gewalt durchsetzen.[1]

Staatliche und nichtstaatliche paramilitärische Verbände[Bearbeiten]

Offizielle staatliche Verbände[Bearbeiten]

Italienische Carabinieri haben als Gendarmerie zahlreiche Polizeiaufgaben und unterstehen dem Innenministerium. Sie bilden eine eigene Teilstreitkraft, es gibt auch bewaffnete Einheiten wie Fallschirmjäger-Regimenter.

Der Name paramilitärischer Verband bezeichnet besondere Polizeitruppen (wie z. B. Gendarmerie, Grenzpolizei oder Küstenwache), die nicht zu den eigentlichen Streitkräften eines Landes gehören, jedoch mit militärischem Gerät ausgestattet sind. Zusammen mit staatsnahen Verbänden können solche Polizeieinheiten im Falle eines bewaffneten Konflikts Teil der bewaffneten Macht sein. Sie haben dann nach der Haager Landkriegsordnung Kombattanten-Status, d. h. sie sind nach dem Völkerrecht zur Durchführung von Kampfhandlungen in internationalen bewaffneten Konflikten berechtigt. Paramilitärische Einheiten sind hier im Kriegsfall eine Reserve und als solche insbesondere für Besatzungsaufgaben nützlich. Aber auch im Frieden liegt ihr Nutzen darin, dass sie bei einem Grenzzwischenfall eine direkte Konfrontation zwischen militärischen Einheiten verhindert, womit ein weiterer drohender Eskalationsschritt verzögert oder verhindert werden kann. Innenpolitisch ist der Einsatz von paramilitärischen Einheiten hingegen oft ein Schritt der Eskalation, etwa bei Demonstrationen und Protesten. Andererseits ist er auch oftmals eine notwendige Reaktion, weil normale Polizeikräfte im Einzelfall oder generell nicht mehr zur Kontrolle der Situation fähig sind. Mitunter kommen hier auch Militäreinheiten mit Polizeirolle zum Einsatz, wie die Carabinieri oder die US-Nationalgarde. Die Abwehr von terroristischen Aktivitäten, organisierter Kriminalität oder auch traditionellem Bandenwesen ist oftmals eine Überforderung für rein polizeiliche Wachkörper, gleichwohl hat auch hier eine Aufrüstung in Bezug auf Ausbildung und Gerät stattgefunden, so dass z. B. automatische Waffen und Nachtsichtgeräte und eine entsprechende taktische Ausbildung auch bei Polizeikräften ohne Kombattantenstatus vorhanden sind.

Quasi-staatliche und inoffizielle Paramilitärs[Bearbeiten]

Als Paramilitärs werden auch inoffizielle, nichtstaatliche militärisch organisierte Gruppierungen bezeichnet, die sich polizeiliche oder militärische Kompetenzen anmaßen, um außergesetzlich eigene oder geheime staatliche innen- oder außenpolitische Ziele mit Gewalt durchzusetzen. Auch irreguläre Verbände, die im Auftrag fremder Staaten in anderen Staaten eingreifen, werden oft als Paramilitär bezeichnet. Häufig wird die Bezeichnung Paramilitär im Gegensatz zur Bezeichnung paramilitärisch tatsächlich nur auf solche Verbände angewandt, die mit Wissen, Duldung oder im geheimen Auftrag des Staates oder einzelner seiner Institutionen und Repräsentanten gegen tatsächliche oder angebliche Feinde im Inneren agieren. Als Rechtfertigung ihres Handelns dient solchen quasi- bzw. halbstaatlichen Paramilitärs oft die angebliche Schwäche des Staates oder seines Rechtssystems gegenüber der so genannten „Subversion“ von innen oder auch gegenüber vermeintlichen, von außen kommenden Gefahren. Sie berufen sich somit auf eine angebliche Notwehrsituation von Gesellschaft und Staat.

Todesschwadronen[Bearbeiten]

Familien­angehörige von während des Bürger­kriegs in El Salvadorverschwun­denen“ Menschen im Büro einer Menschen­rechts­kommission, 1982. In dem Buch sind Bilder von getötet aufge­fundenen Menschen abgebildet, damit Angehörige Familien­mitglieder identifizieren können. In der Regel waren diese von staatsnahen Todesschwadronen ermordet worden.[2]
Hauptartikel: Todesschwadron
Hauptartikel: Schmutziger Krieg

Solche inoffiziellen oder halboffiziellen Verbände agieren in der Regel vollkommen außerhalb der Legalität, insbesondere auch weitgehend außerhalb militärischer Regelwerke und der jeweiligen nationalen Gerichtsbarkeit. Das bedeutet, dass sie sich faktisch weder für Rechtsverstöße noch für Menschenrechtsverletzungen verantworten müssen. Gleichzeitig besteht ihr Auftrag in der Regel darin, bewaffnete oder unbewaffnete innenpolitische Gegner auszuschalten bzw. zu neutralisieren. Eine Folge aus den obigen Bedingungen ist, dass paramilitärische Gruppen in der Vergangenheit in vielen – insbesondere instabilen oder diktatorisch regierten – Ländern als so genannte Todesschwadronen agierten, die praktisch wahllos Personen umbrachten oder gewaltsam und spurlos verschwinden ließen, die als Gegner ausgemacht worden waren.[3] Als Begründung genügt dabei oft bereits der Verdacht einer kritischen Haltung zur jeweiligen Regierung. In den meisten Fällen sind dabei ein Großteil der Umgebrachten Zivilisten, die tatsächlich in keiner oder lediglich in vermuteter Beziehung zu der von den Paramilitärs bekämpften Widerstandsbewegung stehen.[3]

Besonders bekannt wurden solche Todesschwadronen in vielen Ländern Lateinamerikas in den 1970er und 1980er Jahren. So brachten halb- bzw. inoffizielle Paramilitärs der US-ge­stütz­ten Militär­diktatur in El Salvador ab 1981 etwa 40.000 Opposi­tionelle um, etwa 0,8 % der Bevölkerung.[2] Derartige Vorgänge spielten sich insbesondere während des Kalten Krieges in vielen Ländern ab, in denen autoritäre Regierungen und Militärdiktaturen mit meist linksgerichteten, nicht notwendigerweise bewaffneten Widerstandsbewegungen konfrontiert waren.[4][5] Solche Konflikte werden auch als Schmutzige Kriege bezeichnet. Dies geht auf den spanischen Begriff Guerra Sucia zurück, den die rechtsgerichtete argentinische Militärdiktatur von 1976 bis 1983 intern für die streng geheim durchgeführte Entführung und Ermordung von bis zu 30.000 Oppositionellen benutzte.[3] Diese so genannten Desaparecidos (span. die Verschwundenen) wurden meist nachts durch paramilitärische Gruppen wie die Alianza Anticomunista Argentina (auch: Triple A oder AAA) sowie der damit personell verflochtenen informellen Geheimpolizei und teils auch durch reguläres Militär aus ihren Wohnungen oder von der Straße verschleppt. Sie wurden meist in zivilen PKWs in streng geheime, informelle Folterzentren und Konzentrationslager verschleppt und dort überwiegend nach einer kurzen Zeit oft schwerster Folter ermordet.[6]

Diese Strategie der Aufstandsbekämpfung gegen Gruppen wie die ebenfalls paramilitärisch organisierte Widerstandsbewegung der Montoneros wurde gegenüber der argentinischen und der Weltöffentlichkeit bewusst streng verborgen gehalten, das volle Ausmaß kam erst nach dem Ende der Diktatur 1983 ans Licht. Die Aufarbeitung dieser Verbrechen dauert bis heute an, das nach wie vor ungeklärte Schicksal des Großteils der damals Verschwundenen bzw. auch die Unklarheit über den Verbleib der Leichen – zu einem ungeklärten Teil waren die Menschen zur Ermordung betäubt und nackt aus Transportflugzeugen über dem Atlantik abgeworfen worden,[7] der Großteil in verteilten, anonymen Massengräbern verscharrt – stellt eine anhaltende Belastung für die argentinische Gesellschaft dar.[8]

Paramilitärische Gruppen in „Schmutzigen Kriegen“[Bearbeiten]

Ausgewählte Beispiele der zahlreichen Konflikte, in denen (meist) von einer Diktatur gesteuerte Paramilitärs, oft in Form der oben beschriebenen Todesschwadronen, linke Widerstandsbewegungen oder auch nur Oppositionelle in Schmutzigen Kriegen bekämpften, sind oder waren: Der 36 Jahre dauernde Bürgerkrieg in Guatemala, die Massaker an etwa einer halben Million Kommunisten in Indonesien 1965–1966, der anhaltende Konflikt in Kolumbien, der oben erwähnte Bürgerkrieg in El Salvador, die Bekämpfung des ANC durch das südafrikanische Apartheid-Regime, und der Konflikt im ehemals indonesisch besetzten Osttimor, während dem etwa ein Drittel der Timoresen durch indonesische Paramilitärs und reguläres Militär ermordet wurde. Zahlreiche weitere Beispiele finden sich in den Artikeln Schmutziger Krieg und US-lateinamerikanische Beziehungen. In vielen dieser Länder wurden nach ihrem Übergang zur Demokratie ab den 1990er Jahren so genannte Wahrheitskommissionen eingerichtet, um die durchweg extrem hohe Zahl der Menschenrechtsverletzungen aufzuarbeiten. In Osttimor und Guatemala werden die Vorgänge heute als Völkermord bewertet bzw. auch noch aktuell juristisch verfolgt.[9][10] Im Jahr 2006 entschied ein argentinisches Gericht, dass die Taten der oben beschriebenen Todesschwadron Alianza Anticomunista Argentina als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ zu bewerten seien. Diese unterliegen in Argentinien nicht der juristischen Verjährung, was die Möglichkeit zur Strafverfolgung der Jahrzehnte zurückliegenden Verbrechen deutlich erweiterte.[11]

Guerilla und Widerstandsbewegungen als Sonderfall[Bearbeiten]

Angehörige der ERP-Guerilla während des Bürgerkriegs in El Salvador, 1990. Guerilla-Verbände werden trotz entsprechender Ausrüstung und Organisationsform üblicherweise nicht als Paramilitär bezeichnet.

Umgekehrt werden Verbände und Gruppen, die den Staat bzw. die herrschende Regierung selbst organisiert mit Waffengewalt bekämpfen – wie etwa politisch motivierte Widerstandsbewegungen, separatistische und ethnisch motivierte Bewegungen und/oder Untergrundorganisationen – meist nicht als Paramilitär bezeichnet, auch wenn diese oft ohne weiteres paramilitärisch im Sinne von „ähnlich wie Militär“ strukturiert und organisiert sein können. Solche zur herrschenden Regierung oppositionellen Gruppen werden in der Regel sachlich korrekt als Guerillabewegung, „Aufständische“, Rebellen oder Separatisten bezeichnet, manchmal auch abwertend und dabei meist auch sachlich unzutreffend als Terroristen. Die Verwendung des Begriffs Terrorismus, meist durch Regierungsvertreter des durch die Widerstandsbewegung angegriffenen Staates, ist dabei oft politisch motiviert.[12] Sie kann das Ziel haben, die Legitimität des Grundanliegens der paramilitärischen Widerstandsbewegung – die je nach Einzelfall, etwa in Diktaturen, durchaus gegeben und teils sogar völkerrechtlich diskussionsfähig bzw. gerechtfertigt sein kann – durch Verwendung dieses stark negativ besetzten Begriffs bereits im Ansatz zu verneinen. Der amerikanische Terrorismusforscher Brian Jenkins schrieb dazu: Der Gebrauch des Begriffes impliziert ein moralisches Urteil; und wenn es einer Gruppierung/Partei gelingt, ihren Gegnern das Label 'Terrorist' anzuheften, dann hat sie es indirekt geschafft, andere von ihrem moralischen Standpunkt zu überzeugen. Terrorismus ist das, was die bösen Jungs machen.[12] Gleichzeitig kann mit dieser Zuordnung auch das oben angesprochene „harte Durchgreifen“ durch eigene Kräfte wie Militär und Paramilitär vor der eigenen und/oder der Weltöffentlichkeit gerechtfertigt werden. Die sich aus dieser weit verbreiteten, politisch motivierten Begriffsverwendung ergebenden Definitionsprobleme sind einer der Gründe, warum es weder in der Wissenschaft noch auf der Ebene des internationalen Rechts eine allgemein akzeptierte Definition des Begriffs Terrorismus gibt,[13][12] siehe dazu auch unter Definitionen von Terrorismus.

Beispiele[Bearbeiten]

Staatliche, offizielle paramilitärische Verbände[Bearbeiten]

Informelle, staatsnahe paramilitärische Verbände oder Gruppen in Geschichte und Gegenwart[Bearbeiten]

Serbische Tschetniks mit Soldaten der deutschen Wehrmacht.
Die von der CIA organisierten Contra-Rebellen bekämpften die linksgerichtete Regierung Nicaraguas ab 1981 im Contra-Krieg. Dieser forderte etwa 60.000 Menschenleben, meist Zivilisten.
Deutsche paramilitärische Freiwilligenverbände nationalistischer Ex-Soldaten kämpften mit Duldung des Staates noch nach Beendigung des Ersten Weltkrieges zunächst im Baltikum gegen die Bolschewiki, gegen Insurgenten in Oberschlesien und gegen verschiedene kommunistische Revolten in Deutschland. Sie spielten auch eine wichtige Rolle im deutschen Bürgerkrieg nach 1918: bei der Niederschlagung der Münchner Räterepublik 1919, während des Kapp-Putsches und bei den sich anschließenden Kämpfen im Ruhraufstand 1920.
Diese Organisation wurde zunächst als Leibwache für die Parteiführung der NSDAP gegründet. Nach der Machtergreifung Adolf Hitlers im Jahre 1933 wurde die SS zu einer Art Privat-Armee der NSDAP umgebaut. Die SS war als Terror-Organisation im Inland tätig. Nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges wurde zusätzlich die Waffen-SS geschaffen, die an der Seite der Wehrmacht kämpfte.
  • 1931 Eiserne Front , eine sozialdemokratische Miliz, die von der gewählten Regierung und den Gewerkschaften gegründet wurde, um die weimarer Demokratie gegen die demokratiefeindlichen Milizen (SA,Stahlhelmbund) der Opposition zu verteidigen.
Die paramilitärische Privatarmee der Nationalsozialisten wurde ab 1933 für kurze Zeit als „Hilfspolizei“ gegen politische Gegner benutzt.
Eine inoffizielle Geheimgesellschaft, in der hohe Offiziere von Polizei und Militär sich als „Todesschwadron“ zu einem Mordkomplott gegen tausende von politischen Gegnern verschworen hatten.
Von den USA finanzierte Rebellen, die im Contra-Krieg gegen die linksgerichtete nicaraguanische Regierung der Sandinisten kämpften.
Paramilitärische Jugendorganisation, die zum Ziel hat, die Jugendlichen auf den Militärdienst vorzubereiten.
Ein Dachverband rechtsgerichteter paramilitärischer Gruppen im kolumbianischen Bürgerkrieg, die sich hauptsächlich durch Kokainhandel finanziert.
Im Iran-Irak Krieg kamen sie zum ersten Mal zum Einsatz. Hauptsächlich Kinder und alte Leute, die sich als Freiwillige zur Verteidigung gegen Saddam Hussein eingeschworen hatten. Heute eine gut ausgebildete paramilitärische Einheit.
Serbische Freischärler und Paramilitärverbände, wie z. B. die Tschetniks, die Weißen Adler, die Šešeljevci des Vojislav Šešelj, die Serbische Freiwilligengarde des Željko Ražnatović („Arkan“), die „Kninjas“ bzw. „Alfas“ des Dragan Vasiljković, die Martićevci des Milan Martić, die Crvene Beretke, die Armee der Republik Serbische Krajina; auf kroatischer Seite die Verbände Hrvatske obrambene snage und Hrvatsko vijeće obrane.

Anderes[Bearbeiten]

Auch Schützenvereine haben manchmal eine lange Tradition, die sich bis auf paramilitärische Verbände zurückführen lässt, wie die Gebirgsschützen oder Tiroler Schützen.

Literatur[Bearbeiten]

  • Raul Zelik: Die kolumbianischen Paramilitärs. „Regieren ohne Staat?“ oder terroristische Formen der inneren Sicherheit. Westfälisches Dampfboot, Münster 2009, ISBN 978-3-89691-766-9 (Zugleich: Berlin, FU, Diss., 2008).
  • Robert Gerwarth/John Horne Hrsg.: Krieg im Frieden. Paramilitärische Gewalt in Europa nach dem Ersten Weltkrieg. Wallstein Verlag, Göttingen 2013, ISBN 978-3-8353-1298-2.

Siehe auch[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Vgl.: Raul Zelik: Die Informalisierung des Ausnahmezustandes. In: Jour fixe initiative berlin (Hrsg.): Krieg. Unrast, Münster 2009, ISBN 978-3-89771-490-8, S. 115–130.
  2. a b Benjamin Schwarz: Dirty Hands. The success of U.S. policy in El Salvador -- preventing a guerrilla victory -- was based on 40,000 political murders. The Atlantic, Buchrezension zu William M. LeoGrande: Our own Backyard. The United States in Central America 1977-1992. 1998, Dezember 1998.
  3. a b c amnesty international: Rechte in Gefahr. Sicherheit und Menschenrechte - einander widersprechende oder ergänzende Zielsetzungen? In: Jahrbuch Menschenrechte 2003. Abgerufen am 17. Dezember 2008.
  4. "Operation Condor" (Memento vom 12. September 2008 im Internet Archive) – Terror im Namen des Staates. tagesschau.de, 12. September 2008
  5. Harold Pinter: Rede zum Erhalt des Literatur-Nobelpreises 2005. Zitat: "Nach dem Ende des 2. Weltkriegs unterstützten die Vereinigten Staaten jede rechtsgerichtete Militärdiktatur auf der Welt, und in vielen Fällen brachten sie sie erst hervor. [...] In diesen Ländern hat es Hunderttausende von Toten gegeben. Hat es sie wirklich gegeben? [...] Die Antwort lautet ja, es hat sie gegeben, und sie sind der amerikanischen Außenpolitik zuzuschreiben."
  6. Vorlage:Internetquelle/Wartung/Zugriffsdatum nicht im ISO-FormatVorlage:Internetquelle/Wartung/Datum nicht im ISO-FormatSteffen Leidel: Berüchtigtes Ex-Folterzentrum wird der Öffentlichkeit zugänglich. In: Deutsche Welle. 14. März 2005, abgerufen am 13. Dezember 2008.
  7. Christiane Wolters: Ex-Offizier wegen „Todesflügen“ vor Gericht. Deutsche Welle, 14. Januar 2005.
  8. Angela Dencker: 25 Jahre Militärputsch und Völkermord in Argentinien. Die Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen aus der Sicht von amnesty international. In: menschenrechte.org. 21. März 2001, abgerufen am 17. Dezember 2008.
  9. Guatemalas Exdiktator zu 80 Jahren Haft verurteilt. Die Zeit, 11. Mai 2013
  10. Osttimor - ein vergessener Völkermord. Wiener Zeitung, 28. Januar 1999
  11. Manuel Justo Gaggero: El general en su laberinto. Pagina/12, 19. Februar 2007
  12. a b c bpb: Die Definition von Terrorismus, abgerufen am 10. Mai 2015
  13. Originalwortlaut: „We have cause to regret that a legal concept of terrorism was ever inflicted upon us. The term is imprecise; it is ambiguous; and, above all, it serves no operative legal purpose.“ Zit. n. University of New South Wales: What is 'terrorism’? Problems of legal definition, 2004.