Republik

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Republik (Begriffsklärung) aufgeführt.

Das Wort Republik (von lat. res publica ‚öffentliche Sache‘) steht zunächst für das Gemeinwesen und Gemeinwohl. Als Staatsform versteht man darunter (seit der römischen Antike und insbesondere der Französischen Revolution) in erster Linie das Gegenmodell zur Monarchie.

Nach modernem, westlichen Verständnis ist die Republik eine Herrschaftsform, „bei der das Staatsvolk höchste Gewalt des Staates und oberste Quelle der Legitimität ist“ (vgl. auch das Prinzip der Volkssouveränität).[1] In den frühromantischen Schriften Friedrich Schlegels hingegen, also etwa zur Zeit der Französischen Revolution, wird der Republikanismus, das heißt die Orientierung der Politik am Gemeinwohl, durchaus als mit einer Monarchie vereinbar betrachtet.[2]

Heute wird Republik allgemein als Nicht-Monarchie und Nicht-Despotie gesehen, obwohl viele nominelle Republiken aus westlicher Sicht als Diktaturen qualifiziert und despotisch regiert werden. Im engeren Sinne kennzeichnet sie einen Staat mit gewähltem, also gemeinschaftlich bestimmtem, nicht notwendigerweise demokratischem Staatsoberhaupt – in der Regel bezeichnet als Staatspräsident –, nach dessen Amtszeit­ablauf mit denselben Mitteln ein Nachfolger zu bestimmen ist (personelle Diskontinuität). Hierbei steht es dem scheidenden Amtsinhaber nicht zu, einen Nachfolger zu benennen. Dies definiert die Republik vor allem formell und personell. In einem weiteren Sinne erfordert die Republik, dass es keine Staatsgewalt aus eigenem Recht gibt, also auch nicht aus einem rein institutionellen Grund oder neben beziehungsweise über der gemeinschaftlich verfassten Staatsgewalt (enumeratives Merkmal). Trotz einer gewissen Nähe zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zeigt der Blick auf kollektiv ausgestaltete Regierungssysteme und monokratische Präsidentschaften, dass die Republik ein eigenständiges Staatsstrukturmerkmal ist.

Die weltweit kleinste Republik ist Nauru, die flächenmäßig größte ist Russland, die älteste bestehende Republik ist San Marino.

Klassische Definition[Bearbeiten]

Die römische Oligarchie war im obigen Sinne nicht demokratisch, jedoch republikanisch. Die klassische Definition der Republik lautet unter anderem:

„Est igitur res publica res populi, populus autem non omnis hominum coetus quoquo modo congregatus, sed coetus multitudinis iuris consensu et utilitatis communione sociatus.“

Marcus Tullius Cicero, De re publica, I, 39.

„Es ist also das Gemeinwesen die Sache des Volkes, Volk ist aber nicht jede Vereinigung von Menschen, die auf irgendeine Weise zusammengewürfelt wurde, sondern die Vereinigung einer Menge, die sich aufgrund einer Übereinstimmung bezüglich des Rechts und einer Gemeinsamkeit bezüglich des Nutzens verbunden hat.“

Geschichte[Bearbeiten]

Antike[Bearbeiten]

Erste Ansätze einer am Gemeinwohl orientierten Gesellschaft erschienen in der Politika (Πολιτικά) des Aristoteles. Er teilte die sechs ihm bekannten Herrschaftsformen in zwei Kategorien:

Dabei muss beachtet werden, dass sich das damalige Verständnis dieser Herrschaftsformen vom heutigen, demokratischen unterschied.

Die Republik als politisches Konzept zur Lenkung des Gemeinwesens und als Bezeichnung desselben taucht erstmals mit der antiken Römischen Republik auf. Ihre Entstehung hat die Republik im Wesentlichen dem auch heutzutage noch zu beobachtenden Phänomen zu verdanken, dass große oder gar uneingeschränkte Macht in den Händen eines Einzelnen nicht selten zum Zweck persönlicher Bereicherung eingesetzt wird, einhergehend mit Unterdrückung und Ausbeutung der Beherrschten.

Eine solche Situation führte ca. 500 v. Chr. zum Aufstand der Bevölkerung Roms gegen die Königsherrschaft und zur Vertreibung des letzten römischen Königs Lucius Tarquinius Superbus. Es wurde beschlossen, fortan niemals wieder einen König (lat. rex) zu dulden. An seiner statt wurden Konsuln (v. lat. consules „Befrager des Volks od. Senates“[3]) zur Führung des Gemeinwesens bestimmt, deren Macht mehrfach begrenzt war: Zum einen wurden sie vom römischen Volk lediglich für ein Jahr gewählt (Prinzip der Annuität). Zum anderen wurden für jede Amtsperiode zwei Konsuln bestimmt (Prinzip der Kollegialität), wenngleich jeder mit voller Gewalt ausgestattet war. Zunehmend wurden die Konsuln ermächtigt, für gewisse Aufgaben Gehilfen einzusetzen.

Parallel zur Römischen Republik entwickelte sich die Attische Demokratie in Griechenland, die von 461 bis 322 v. Chr. bestand.

Neuzeit[Bearbeiten]

Honoré Daumiers Gemälde von 1848 mit der personifizierten Republik, die nährt und lehrt.

Niccolò Machiavelli unterschied die Staaten der Welt ausschließlich in Republiken und Fürstentümer. Zu Zeiten der Amerikanischen und der Französischen Revolution wurde die Republik als Gegenmodell zur unmittelbaren Demokratie verstanden. Ihr sollten die Prinzipien der Repräsentation sowie die Trennung von gesetzgebender und ausführender Gewalt anhaften. In der Lehre Rousseaus sollte das kein Widerspruch zur Monarchie sein: So verweist er in einer nicht in jede Übersetzung übernommenen Fußnote seines Gesellschaftsvertrages explizit darauf, dass auch eine Monarchie republikanisch sein kann. Für Rousseau ist das entscheidende Kriterium einer republikanischen Regierung ihre Gesetzmäßigkeit und Legitimität.[4] Jedwede Form der Willkür und Despotie erachtet er als nicht republikanisch.

Mit der Etablierung des Begriffs der repräsentativen Demokratie lösten sich die demokratischen Elemente vom Republikbegriff. Dieser beschränkt sich heute auf die Abschaffung der Monarchie und die Ausrichtung des Gemeinwesens nach dem Gemeinwohl.

Formen der Republik[Bearbeiten]

Weltkarte über die Regierungssysteme
Regierungssysteme der Welt
Republikanische Staatsform:

Monarchische Staatsform:

Stand: 2012

Die innere Ausgestaltung einer Republik variiert von Staat zu Staat. Häufig kommen Republiken mit demokratischer Regierung vor, so zum Beispiel die Bundesrepublik Deutschland. Das muss aber nicht so sein. Das Merkmal republikanisch sagt nur aus, dass kein Monarch den Staat regiert. Sämtliche anderen Herrschaftsformen und Regierungssysteme sind denkbar. Die Mitbestimmung des Volkes bei der staatlichen Willensbildung ist nicht zwingend notwendig.

Im Gegensatz dazu können auch Monarchien sehr demokratisch sein. So zum Beispiel ist das Vereinigte Königreich eine konstitutionelle Monarchie, die demokratisch-parlamentarisch regiert wird. Trotz Demokratie handelt es sich nicht um eine Republik. Mit der Bezeichnung der Staatsform wird keine Aussage zur Qualität der vorherrschenden demokratischen Mitbestimmung getroffen.

Demokratische Republik[Bearbeiten]

Sowohl das Staatsoberhaupt als auch die Volksvertreter werden in einer demokratischen Republik auf Zeit vom Wahlvolk direkt oder indirekt gewählt. Die meisten demokratischen Republiken haben ein repräsentatives demokratisches Regierungssystem.

Präsidialrepublik[Bearbeiten]

Bei einer Präsidialrepublik hat ein durch eine (quasi-)direkte Volkswahl gewählter Staatspräsident als Staatsoberhaupt und Regierungschef die Regierungsgewalt inne. Es herrscht ein System der strikten Gewaltenteilung vor. Dieses System gibt es z. B. in den USA und in fast allen lateinamerikanischen Staaten.

Semipräsidialrepublik[Bearbeiten]

Für das semipräsidentielle Regierungssystem existiert eine zweiköpfige Exekutive, aus Präsident und Regierungschef (Premierminister, Kanzler oder Ministerpräsident), wie sie für ein parlamentarisches Regierungssystem (siehe unten) typisch ist. Allerdings haben in Gegensatz zu diesem Regierungssystem beide signifikante Macht. Dieses System gibt es z. B. in Frankreich oder der Ukraine.

Parlamentarische Republik[Bearbeiten]

In einem parlamentarischen Regierungssystem existiert eine starke Gewaltenverschränkung. So wählt das Parlament einen vom Vertrauen der Parlamentsmehrheit abhängigen Regierungschef. Der wird trotzdem durch einen entweder auch durch das Parlament oder direkt durch das Volk gewählten schwachen Präsidenten kontrolliert. Dieses System gibt es in vielen europäischen Staaten, u. a. in Deutschland.

System der Parlamentsgebundenen Exekutivgewalt[Bearbeiten]

In einem System der Parlamentsgebundenen Exekutivgewalt gibt es eine noch stärkere Gewaltenverschränkung, da hier das Parlament den vom Vertrauen der Parlamentsmehrheit abhängigen Regierungschef wählt, der aber gleichzeitig auch Staatsoberhaupt ist. Ein derartiges System findet sich beispielsweise in Südafrika.

Republik im deutschen Verfassungsrecht[Bearbeiten]

Friedrich Ebert, erster Reichspräsident der Deutschen Republik, 1922

Schon die Weimarer Reichsverfassung schrieb das republikanische Prinzip als Staatsform verbindlich fest, sowohl für den Gesamtstaat (Art. 1 Abs. 1 WRV: „Das Deutsche Reich ist eine Republik.“) wie für die einzelnen Länder (Art. 17 Abs. 1 WRV: „Jedes Land muß eine freistaatliche Verfassung haben.“) – es symbolisierte die Abkehr vom Kaiserreich, stellt aber auch eine Absage an den Typus der Räterepublik dar. Der republikanische Gedanke wurde ins Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland übernommen. Das republikanische Prinzip taucht explizit allerdings nur in Art. 20 Abs. 1 auf: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Dabei hat der Wortbestandteil „Republik“ in Artikel 20 Absatz 1 einen normativen Charakter.

In Verbindung mit der Ewigkeitsgarantie aus Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes ist die Monarchie auf Dauer offiziell ausgeschlossen, aber nicht uneinführbar. Ähnlich die Lage in den Bundesländern durch Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG.

Volksrepublik[Bearbeiten]

Hauptartikel: Volksrepublik
Auf der 750-Jahr-Feier Berlins (Ost), 1987: Darstellung von Karl Liebknecht, der 1918 eine sozialistische Republik ausgerufen hatte. Die erhobene Faust ist das Kampfsymbol (hier) der Kommunisten.

Eine Volksrepublik ist ein Staat mit einer (nach dem Verständnis der entsprechenden Regierungen) sozialistischen oder kommunistischen Regierungsform. Die Mitglieder der Regierung werden in der Regel nach bürokratischem Schema ausgewählt. Ein meist unverzichtbares Kriterium ist die Angehörigkeit zur Gesellschaftsschicht der Werktätigen beziehungsweise Proletarier. Das heißt, Mitgliedern eines Adelsstandes, des Klerus oder eines wohlhabenden Bürgertums, die sogenannte Bourgeoisie, ist normalerweise der Zugang zu politischen Ämtern verwehrt. Kommunistische Ein-Parteien-Staaten mit dieser Regierungsform bezeichnen ihr Herrschaftsmodell selbst häufig als Diktatur des Proletariats. Beispiele sind: die Volksrepublik Nordkorea und die Volksrepublik China.

Räterepublik[Bearbeiten]

Hauptartikel: Räterepublik

Eine Räterepublik bezeichnet allgemein ein Herrschaftssystem, bei dem die Herrschaft vom Volk über direkt gewählte Räte ausgeübt wird. Beispiele für diese Herrschaftsform waren die Münchner Räterepublik oder die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Sowjet russisch für Rat).

Sozialistische Republik[Bearbeiten]

Einige kommunistisch regierte Länder bezeichnen bzw. bezeichneten sich auch als „sozialistische Republik“, dazu zählten die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien und die Sozialistische Föderative Republik Birma sowie heute noch die Sozialistische Republik Vietnam, die Sozialistische Republik Laos, die Demokratische Sozialistische Republik Sri Lanka und die Sozialistische Republik Kuba.

Aristokratische Republik[Bearbeiten]

Hauptartikel: Aristokratische Republik

In einer aristokratischen Republik, einer durch den Adel (Adelsrepublik), das wohlhabende Bürgertum (Patrizier) oder bestimmte Stände (Ständeordnung) getragenen Regierungsform, wählt eine privilegierte Minderheit die Regierung. Fast alle heute in Europa anzutreffenden demokratischen Regierungsformen basieren auf landesspezifischen aristokratischen Vorläufermodellen, bei denen Adel, wohlhabendes Bürgertum oder Kirchenvertreter ein Mitbestimmungsrecht bei der Steuererhebung, Fragen der Gewaltenteilung oder Herrscherwahl hatten. Der Übergang von aristokratischen zu demokratischen Regierungsformen vollzog sich meist in der Form, dass zunächst allen Bürgern ein Wahlrecht zugestanden wurde, später dann Unterschiede in der Stimmgewichtung (Zensuswahlrecht), oder Ausschlüsse von Bürgerrechten für einzelne Bevölkerungsgruppen (Sklaven, Frauen, Angehörige ethnischer, sprachlicher oder religiöser Minoritäten) aufgehoben wurden.

Beispiele der Vergangenheit sind die Attische Demokratie, die Römische Republik, die Republik Venedig, die Adelsrepublik Polen-Litauen, die Schweiz in unterschiedlicher kantonaler Ausprägung seit Beginn ihrer staatlichen Konstituierung bis zum Beginn der Helvetischen Republik sowie die Republik der Sieben Vereinigten Niederlande.

Konstitutionelle Republik[Bearbeiten]

Die Staatsform der konstitutionellen Republik soll Gefahren der reinen Mehrheitsherrschaft in einer Demokratie vorbeugen, indem Minoritätsrechte vor der „Tyrannei der Mehrheit“ durch machtbeschränkende Maßnahmen für Regierungsorgane schützen sollen. Eine konstitutionelle Republik ist so konzipiert, dass „keine Person oder Gruppe zu absoluter Macht gelangen kann.“[5] Staatsoberhaupt und bedeutende Beamte sind gewählte Vertreter des Volkes und handeln entsprechend existierendem konstitutionellen Recht (Verfassung), welches die Beschränkung der Macht der Regierung über die Bürger garantiert. In einer konstitutionellen Republik sind die exekutiven, legislativen und judikativen Organe strikt voneinander getrennt, sodass kein Individuum und keine Gruppe absolute Macht erlangen kann.

Diktatorische Republik[Bearbeiten]

Die Regierungsform einer Republik wird Diktatur genannt, wenn das Staatsoberhaupt faktisch auf Lebenszeit regiert und die Regierung auf einer Zwangsherrschaft beruht. Häufig werden auch Volksrepubliken zu den diktatorisch regierten Republiken gezählt. Die Abgrenzung der Diktatur zur demokratischen Republik ist oft mit noch größeren Schwierigkeiten verbunden, da nahezu alle Diktatoren vorgeben, im Namen des Volkes zu handeln oder von ihm dazu legitimiert worden zu sein. Es ist – außer in einigen Volksrepubliken – bisher keine Staatsverfassung bekannt, die sich selbst offen als diktatorisch bezeichnet. Die Frage danach, ob ein Staat diktatorisch regiert wird, lässt sich daher nur aus den tatsächlichen Umständen herleiten. Da sich diese Umstände meist nur subjektiv beurteilen lassen, gehen die Meinungen über das Vorliegen einer Diktatur teilweise stark auseinander.

Bundesrepublik[Bearbeiten]

Eine Bundesrepublik (Bundesstaat) ist eine föderale Republik, ein Zusammenschluss (Verbund) mehrerer teilsouveräner Gliedstaaten. Das heißt aber nicht, dass es einem der Gliedstaaten ohne Weiteres erlaubt wäre, aus einer Bundesrepublik auszutreten, was eine Bundesrepublik beziehungsweise einen föderativen Gesamtstaat von einem Staatenbund (auch Konföderation genannt) unterscheidet.

Islamische Republik[Bearbeiten]

Staaten mit hohem islamischen Bevölkerungsanteil nennen die Staatsform ihres politischen Systems oft Islamische Republik, wodurch eine Rücksichtnahme auf islamische, traditionelle, religiöse Wertvorstellungen ausgedrückt werden soll. Eine islamische Republik wird nach islamischen Prinzipien regiert etwa gemäß der Scharia.

Abgrenzung Republik / Demokratie[Bearbeiten]

Die Begriffe Republik und Demokratie werden häufig gleichbedeutend verwendet, streng genommen beziehen sie sich jedoch auf unterschiedliche Sachverhalte. Republik bezeichnet als Gegensatz zur Monarchie eine Staatsform, in der das Staatsoberhaupt nicht dynastisch, sondern über das Staatsvolk legitimiert ist; dagegen bezeichnet eine Demokratie als Gegensatz zur Diktatur ein System, in dem auch die tatsächliche Staatsgewalt vom Volk ausgeht und politische Entscheidungen nach dem Mehrheits­prinzip getroffen werden.

Es lassen sich somit verschiedene Kombinationen von Republik und Demokratie unterscheiden:

Über diese Unterscheidung hinaus wird häufig noch ein erweiterter Demokratiebegriff gebraucht, in dem auch Aspekte wie individuelle Grundrechte, die freie Marktwirtschaft oder eine offene Gesellschaft einbezogen werden. Hierfür wird häufig der Begriff westliche oder liberale Demokratie (ursprünglich in Abgrenzung zu den sozialistischen „Volksdemokratien“) verwendet. Zugleich spricht man in diesem Zusammenhang aufgrund der bürgerlich-antiaristokratischen Tradition dieser Werte auch von republikanischen Prinzipien, obwohl auch die genannten parlamentarischen Monarchien sich an ihnen orientieren.

Die Republikanische Partei ist eine der beiden großen Parteien in den USA (Poster von 1900).

Eine andere Unterscheidung zwischen den Begriffen Demokratie und Republik fand sich in der Frühphase der USA. Die damaligen Demokraten wollten in möglichst kleinen Wahlkreisen ihre Geschicke weitgehend selbst bestimmen. Sie hielten die direkte Demokratie der griechischen polis für ideal. Daher strebten sie an, möglichst alle Macht bei den Staaten zu lassen und den Bund damit eher schwach und lose zu halten. Die Föderalisten, die als Vorläufer der Republikanischen Partei angesehen werden, befürworteten hingegen einen starken Bundesstaat. Ihr Hauptargument gegen die direkte Demokratie war die Gefahr der Bildung von Kleingruppen, die ihre eigenen kurzfristigen Interessen über die des langfristigen Gemeinwohls stellten. Die Gefahr, dass solch eine Gruppe sich durchsetzte, war nach Ansicht der Föderalisten bei einer nur kleinen Wählerschaft erheblich größer (vgl. Federalist Paper No. 10). Im Bürgerkrieg verteidigten die Republikaner unter Abraham Lincoln daher die Union gegen die Konföderierten der Südstaaten, wo vor allem Demokraten an der Macht waren.

Freistaat[Bearbeiten]

In Deutschland wurde der Begriff Freystaat – als die Übersetzung des lateinischen Wortes für Republik („libera res publica“) – im 18. Jahrhundert zum ersten Mal von dem Staatsrechtler Johann Jacob Moser und dem Schriftsteller Christoph Martin Wieland verwendet. Im folgenden Jahrhundert spielt der Begriff dagegen keine Rolle. Die revolutionären Bewegungen des 19. Jahrhunderts nutzen vor allem Republik als ihren Kampfbegriff. Einzige Ausnahme ist die Freie und Hansestadt Lübeck, die sich in ihrer Verfassung von 1848 zum Freistaat erklärt.[6]

Die Weimarer Reichsverfassung (1919) verwendet den Begriff als Synonym für Republik, wenn sie in Art. 17 bestimmt: „Jedes Land muss eine freistaatliche Verfassung haben.“ Dementsprechend wurde in der Weimarer Republik der Begriff des Freistaats in vielen Landesverfassungen im Deutschen Reich aufgegriffen.

In der Bundesrepublik Deutschland sehen sich die deutschen Länder Bayern, Sachsen und Thüringen in der Tradition des Begriffs und führen diese Bezeichnung als offiziellen Namensbestandteil, um damit auf ihre republikanische Tradition (seit der Novemberrevolution 1918/19) hinzuweisen.

Literatur[Bearbeiten]

  • Willi Paul Adams: Republicanism in Political Rhetoric before 1776, in Political Science Quarterly, 85(1970)
  • William R. Everdell: The End of Kings. A History of Republics and Republicans (1983), rev. ed., University of Chicago Press, Chicago 2000
  • William R. Everdell: From „State“ to „Free-State“. The Meaning of the Word „Republic“ from Jean Bodin to John Adams, 7th ISECS, Budapest 1987; in Valley Forge Journal, Juni 1991
  • Jürgen Habermas: Drei normative Modelle der Demokratie. In: Jürgen Habermas: Die Einbeziehung des Anderen. Studien zur politischen Theorie, Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main 1996
  • Wolfgang Mager, Artikel Republik, in Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politischen-sozialen Sprache in Deutschland, 5. Auflage, E. Klett, Stuttgart 1972
  • Philip Pettit: Republicanism. A Theory of Freedom and Government, Oxford University Press, 1997
  • Jean-Michel Ducomte: La République, Les Essentiels, Mailand 2002

Weblinks[Bearbeiten]

 Wiktionary: Republik – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  Wikiquote: Republik – Zitate

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. bpb.de
  2. Friedrich Schlegel, Versuch über den Begriff des Republikanismus, 1796.
  3. Georges, Handwörterbuch …, s. v. consul.
  4. Rousseau, Du contrat social, Livre II, chap. 6
  5. Delattre, Edwin. Character and Cops: Ethics in Policing, American Enterprise Institute, 2002, p. 16.
  6. Vgl. Landeszentrale für politische Bildung Thüringen: Geschichte des Begriffes „Freistaat“.