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Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren

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Erster Abschnitt
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Zweckbestimmung des Gesetzes
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 2a Umweltverträglichkeitsprüfung
  § 2b Elektronische Kommunikation
Zweiter Abschnitt
 Überwachungsvorschriften
  § 3 Einfuhr und Ausfuhr
  § 4 Beförderung von Kernbrennstoffen
  § 4a Deckungsvorsorge bei grenzüberschreitender Beförderung
  § 4b Beförderung von Kernmaterialien in besonderen Fällen
  § 5 Berechtigung zum Besitz von Kernbrennstoffen; staatliche Verwahrung
  § 6 Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen
  § 7 Genehmigung von Anlagen
  § 7a Vorbescheid
  § 7b Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid
  § 7c
  § 7c Pflichten des Genehmigungsinhabers
  § 7d Weitere Vorsorge gegen Risiken
  § 8 Verhältnis zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
  § 9 Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen
  § 9a Verwertung radioaktiver Reststoffe und Beseitigung radioaktiver Abfälle
  § 9b Zulassungsverfahren
  § 9c Landessammelstellen
  §§ 9d bis 9f (weggefallen)
  § 9d Enteignung
  § 9e Gegenstand und Zulässigkeit der Enteignung; Entschädigung
  § 9f Vorarbeiten an Grundstücken
  § 9g Veränderungssperre
  § 10
  § 11 Ermächtigungsvorschriften (Genehmigung, Anzeige, allgemeine Zulassung)
  § 12 Ermächtigungsvorschriften (Schutzmaßnahmen)
  § 12a Ermächtigungsvorschrift (Entscheidung des Direktionsausschusses)
  § 12b Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe
  § 12c Strahlenschutzregister
  § 12d Register über hochradioaktive Strahlenquellen
  § 13 Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen
  § 14 Haftpflichtversicherung und sonstige Deckungsvorsorge
  § 15 Rangfolge der Befriedigung aus der Deckungsvorsorge
  § 16
  § 17 Inhaltliche Beschränkungen, Auflagen, Widerruf, Bezeichnung als Inhaber einer Kernanlage
  § 18 Entschädigung
  § 19 Staatliche Aufsicht
  § 19a Überprüfung, Bewertung und kontinuierliche Verbesserung kerntechnischer Anlagen
  § 20 Sachverständige
  § 21 Kosten
  § 21a Kosten (Gebühren und Auslagen) oder Entgelte für die Benutzung von Anlagen nach § 9a Abs. 3
  § 21b Beiträge
Dritter Abschnitt
 Verwaltungsbehörden
  § 22 Zuständigkeit für grenzüberschreitende Verbringungen und deren Überwachung
  § 23 Zuständigkeit des Bundesamtes für Strahlenschutz
  § 23a Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes
  § 23b Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes
  § 23c Zuständigkeit der Bundesnetzagentur
  § 23d Zuständigkeit des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung
  § 24 Zuständigkeit der Landesbehörden
  § 24a Informationsübermittlung
  § 24b Selbstbewertung und internationale Prüfung
Vierter Abschnitt
 Haftungsvorschriften
  § 25 Haftung für Kernanlagen
  § 25a Haftung für Reaktorschiffe
  § 26 Haftung in anderen Fällen
  § 27 Mitwirkendes Verschulden des Verletzten
  § 28 Umfang des Schadensersatzes bei Tötung
  § 29 Umfang des Schadensersatzes bei Körperverletzung
  § 30 Geldrente
  § 31 Haftungshöchstgrenzen
  § 32 Verjährung
  § 33 Mehrere Verursacher
  § 34 Freistellungsverpflichtung
  § 35 Verteilungsverfahren
  § 36 (weggefallen)
  § 37 Rückgriff bei der Freistellung
  § 38 Ausgleich durch den Bund
  § 39 Ausnahmen von den Leistungen des Bundes
  § 40 Klagen gegen den Inhaber einer Kernanlage, die in einem anderen Vertragsstaat gelegen ist
Fünfter Abschnitt
 Bußgeldvorschriften
  §§ 41 bis 44 (weggefallen)
  § 44b Meldewesen für die Sicherheit in der Informationstechnik
  § 45 (weggefallen)
  § 46 Ordnungswidrigkeiten
  §§ 47 und 48 (weggefallen)
  § 49 Einziehung
  §§ 50 bis 52 (weggefallen)
Sechster Abschnitt
 Schlußvorschriften
  § 53 Erfassung von Schäden aus ungeklärter Ursache
  § 54 Erlaß von Rechtsverordnungen
  § 55 (Aufhebung von Rechtsvorschriften)
  § 56 Genehmigungen auf Grund Landesrechts
  § 57 Abgrenzungen
  § 57a Überleitungsregelung aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
  § 57b Betrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II
  § 58 Übergangsvorschriften
  § 58a Übergangsvorschrift für die Umweltverträglichkeitsprüfung
  § 59 (Inkrafttreten)
  Anlage 1 Begriffsbestimmungen nach § 2 Abs. 4
  Anlage 2 Haftungs- und Deckungsfreigrenzen
  Anlage 3 (zu § 7 Absatz 1a)
Elektrizitätsmengen nach § 7 Absatz 1a
  Anlage 4 Sicherheitsüberprüfung nach § 19a Abs. 1