03/02/2015 | PDF | drucken

Wiener Kongress

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Der W. (18.9.1814-9.6.1815) beendete die über 20-jährige Periode der Revolutionskriege mit ihren sechs Koalitionskriegen und ordnete unter Führung der vier Siegermächte Österreich, Preussen, Russland und Grossbritannien sowie später auch Frankreich die Verhältnisse in Europa neu. Er leitete das Zeitalter der Restauration ein.

Die Schweiz war als ehemaliger franz. Vasallenstaat ein Verhandlungsobjekt des W.es. Die in sich zerstrittene Eidgenossenschaft hatte nach der Aufhebung der Mediationsverfassung gerade noch rechtzeitig am 9.9.1814 auf Druck der Grossmächte den Bundesvertrag beschlossen. Bereits drei Tage später entsandte die Tagsatzung eine dreiköpfige Delegation nach Wien, die aus dem Zürcher Hans von Reinhard als Leiter, dem restaurativ gesinnten Patrizier Jean de Montenach aus Freiburg und dem gemässigten Johann Heinrich Wieland aus Basel bestand. Daneben vertraten weitere Gesandte Kantone, Städte und Gebietskörperschaften mit z.T. gegenläufigen Interessen. Sie boten dem Kongress das Bild einer zerrissenen Eidgenossenschaft.

Der Kongress setzte für die Behandlung der Schweizer Angelegenheit ein sechsköpfiges Komitee ein, dem Kenner der Schweizer Verhältnisse wie der österr. Diplomat und ehem. Basler Domherr Johann Philipp Nepomuk von Wessenberg (Vorsitzender), der Brite Stratford Canning und Ioannes Antonios Kapodistrias als Vertreter des Zaren angehörten. Die beiden Letzteren hatten schon 1813-14 als Gesandte in der Schweiz mit diplomat. Druck für das Zustandekommen des Bundesvertrags gesorgt. Die Vertreter der Grossmächte verfolgten ihre eigenen Interessen und strebten neben der inneren Befriedung der Schweiz nach den Erfahrungen der Koalitionskriege v.a. die Schaffung eines neutralen, militärisch gestärkten Pufferstaats zwischen den Grossmächten Frankreich und Österreich an. Nach der überraschenden Rückkehr Napoleons von Elba Anfang März 1815 wurde am 20. März in aller Eile die Erklärung über die Angelegenheiten der Schweiz beschlossen (von der Tagsatzung am 27.5.1815 ratifiziert), die am 8.6.1815 als Art. 74-85 und 91-92 in die Wiener Kongressakte Eingang fand (von der Tagsatzung am 12.8.1815 ratifiziert).

Die Erklärung vom 20. März stellte fest, dass die immerwährende Neutralität der Schweiz im Interesse der europ. Staaten liege. Der W. garantierte die Integrität der 19 Kantone der Mediationszeit. Die ehem. zugewandten Orte Wallis, Genf (mit savoy. Gebiet vergrössert) und das preuss. Fürstentum Neuenburg wurden von Frankreich gelöst und als Kantone der Schweiz angegliedert. Das französisch besetzte ehem. Fürstbistum Basel einschliesslich der Stadt Biel fiel an den Kt. Bern mit Ausnahme des Birsecks und von Lignières, die zu Basel bzw. Neuenburg kamen, und erhielt polit. und religiöse Garantien (Vereinigungsurkunden). Das Dappental gelangte an den Kt. Waadt. Die neuen Kt. Aargau, Waadt, Tessin und St. Gallen hatten die alten Kantone für den Verlust derer vorrevolutionären Herrschaftsrechte zu entschädigen. Hochsavoyen wurde neutralisiert. Dem enteigneten Fürstabt von St. Gallen und seinen Beamten sowie dem Fürstbf. von Basel und seinen Domherren wurden Pensionen zugesprochen. Schliesslich ordnete die Erklärung eine allg. Amnestie für polit. Verurteilte an.

Abgeschlossen wurde die Neuordnung der Schweiz aber erst nach Napoleons Niederlage bei Waterloo. Im 2. Pariser Frieden vom 20.11.1815 garantierten die Grossmächte u.a. die immerwährende Neutralität der Schweiz und die Unverletzlichkeit ihres Gebiets. Ausserdem erhielt Genf aus vorher franz. Territorium einen Korridor am nördl. Genferseeufer, der die direkte Landverbindung in die Eidgenossenschaft gewährleistete, sowie eine zollfreie Zone im Pays de Gex.

Zahlreiche territoriale Wünsche der Tagsatzung und einzelner Kantone wurden hingegen nicht realisiert: So gewannen die restaurativen alten Kantone ihre früheren Territorien nicht mehr zurück. Bern verlor definitiv die Waadt und den Aargau, Uri die Leventina, Schwyz und Glarus Uznach, Gaster und Sargans. Auch wurden weder ein Kt. Fürstbistum Basel (Jura) noch ein Kt. Biel geschaffen. Das Veltlin, Chiavenna und Bormio sowie Campione verblieben beim Lombardo-Venezian. Königreich, Konstanz blieb badisch und das Schaffhauser Kantonsgebiet wurde nicht durch eine Eingliederung bad. Nachbardörfer abgerundet. 1815 wurden die bis heute gültige Landesgrenze sowie die Kantonsgrenzen festgelegt - mit Ausnahme des schliesslich 1979 doch noch gebildeten Kt. Jura. Die Erklärung der immerwährenden Neutralität sollte in Zukunft den aussenpolit. Rahmen der Schweiz bilden.


Literatur
HbSG, 882-885
– M. Jorio, Der Untergang des Fürstbistums Basel (1792-1815), 1982, 180-194
– P. Bührer, «Die Frage der geistl. Fürstentümer St. Gallen und Basel auf dem W., 1814-15», in Rorschacher Njbl. 86, 1996, 21-34
– P. Widmer, «Charles Pictet de Rochemont», in Schweizer Aussenpolitik und Diplomatie, 2003, 36-95
– F. Walter, Histoire de la Suisse 3, 2010, 104-112

Autorin/Autor: Marco Jorio