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Recht auf Gegendarstellung geändert: Umstrittenes Pressegesetz passiert den Saar-Landtag

Saarbrücken. AP Ungeachtet heftiger Kritik hat der saarländische Landtag mit den Stimmen der SPD-Mehrheitsfraktion das umstrittene Landespressegesetz verabschiedet. Künftig dürfen Zeitungen, die im Saarland erscheinen, auf Gegendarstellungen keine Erwiderung auf derselben Seite mehr bringen. Zusätze sind nicht mehr statthaft. Die Zeitung muß die Gegendarstellung "an gleichwertiger Stelle" und "mit gleicher Schrift und Aufmachung" wie die Meldung abdrucken, auf die sie sich bezieht. Wenn der Gegendarsteiler ein "berechtigtes Interesse" hat, kann er außerdem verlangen, daß "gleichwertige grafische und fotografische Bestandteile" verwandt werden. CDU und FDP stimmten gegen die Novelle, die auch vom Bundesverband der Zeitungsverleger und dem Deutschen Journalistenverband (DJV) abgelehnt wird. Der DJJV-Vorsitzende Hermann Meyn sprach in Bonn von einem verfassungswldri~en Versuch. "die Presse zu gängeln", und stellte eine Klage in Karlsruhe In Aussicht. Ministerpräsident Oskar Lafontalne erklärte im Landtag, in der Presselandschaft sei es zu erheblichen Fehlentwicklungen gekommen. Es sei immer mehr zur Mode geworden, Gegendarstellungsbegehren zu Artikeln, die In großer Aufmachung etwa auf Seite eins in den jeweiligen Printmedien gebracht wurden, abzuwehren oder an einer Stelle zu plazieren, wo sie weitaus weniger Beachtung fänden. CDU-Fraktionschef Peter Müller sprach dagegen von einem unsinnigen Gesetz. So werde weder das von Lafontaine beklagte "bezahlte Denunziantentum geahndet" noch werde in Fragen des Schmerzensgeldes etwas geändert. Eine Gegendarstellung können saarländische Zeitungen künftig ablehnen, wenn sie "offensichtlich unrichtig Ist, einen strafbaren Inhalt hat oder wenn die Gegendarstellung in einer Weise, die geeignet Ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß sie Personen wegen ihrer Ra~~" di~krlminierf

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