Walter Herrmann tanzt weiter!

Nachtrag: Meine Anzeige hat doch etwas gebracht! Die Polizei hat Walter Herrmann aufgefordert sechs Fotos, die nicht jugendfrei sind, abzuhängen. Es kam daraufhin laut Express vor dem Dom zum Tumult: „Herr Herrmann weigerte sich und warf sich auf den Boden“, beschreibt ein Sprecher der Polizei den Einsatz.

  

Am 10. April 2015 gegen 11:15 Uhr verkündete die vorsitzende Richterin im Saal 17 des Amtsgerichts Köln ihr Urteil über Walter Herrmann. Tapfer im Nirgendwo berichtete.

Walter Herrmann wurde zu einer Geldstrafe auf Bewährung von vierzig Tagessätzen zu fünfzehn Euro verurteilt, weil es die Richterin als erwiesen ansah, dass Walter Herrmann gegen §15 Jugendschutzgesetz verstossen habe. §15 bestimmt, dass jugendgefährdende Trägermedien nicht an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht werden dürfen. Zudem dürfen Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, nicht in einer die Menschenwürde verletzenden Weise dargestellt werden.

Walter Herrmann betreibt seit Jahren auf dem Platz vor dem Kölner Dom eine öffentliche Ausstellung, in der er Israel dämonisiert und als Kindermörder bezeichnet. Dazu zeigt er Bilder von blutüberströmten, zerstümmelten Leichen von Kindern und Erwachsenen und behauptet, sie seien von Israelis ermordet worden. Die Fotos sind zu brutal und verstörend, um sie hier zu zeigen.

Die Urteilsbegründung ging im allgemeinen Tumult unter. “Ich werde weitermachen”, rief der Herrmann, “das ist ungeheuerlich was Sie hier machen!” Daraufhin nahm er seine Tragetasche und rauschte raus mit den Worten: “Da mach’ ich nicht mit!” Die Rechtsbelehrung der Richterin ging im wilden Rufen einiger Zuschauerinnen und Zuschauer unter. Sie skandierten: “Macht Spaß zu töten!” Walter Herrmann hat angekündigt, Berufung einzulegen.

Um 18 Uhr saß Walter Herrmann schon wieder vor dem Kölner Dom und zeigte die Bilder der geschundenen Kinder. Als ich Bilder von der Ausstellung machte, kam ein circa sieben jähriges Kind zu mir und sagte: “Danke, dass Sie auf Palästina stehen”. Meine Begleitung informierte mich später darüber, dass der Junge von Demonstrationsteilnehmern dazu aufgefordert worden sein soll, mir dies zu sagen. Ein weiterer Mann kam zu mir und zeigte mir eine frisch beschriebene Pappe: “Sehen Sie, das hier hat gerade ein neunjähriger Junge geschrieben. Er will nur Frieden!” Ich sagte nichts dazu.

Ich rief bei der Polizei an und fragte nach, warum keine Polizei bei der Demonstration anwesend sei, schließlich habe eine Richterin am Vormittag in erster Instanz erklärt, dass sie es als erwiesen ansieht, dass die Installation gegen das Jugendschutzgesetz verstösst und somit dem Kindeswohl schadet. Bei so einer Demonstration wäre Polizeipräsens doch geradezu notwendig, erklärte ich. Ich betonte zudem, dass die Richterin bei der Verhandlung betont hatte, dass das Jugendschutzgesetz Verfassungsrang habe und daher die Handlung Walter Herrmanns höchst problematisch sei. Mir wurde versprochen, dass ein Polizist vorbeigeschickt werde.

Als der Polizist kam, fragte ich, ob es nicht besser wäre, die Bilder zu entfernen, aber der Polizist erklärte, dass er jetzt keine Fakten schaffen würde und Walter Herrmann gewähren ließe, schließlich habe das Gericht schon einige “Eiertänze in dieser Sache” veranstaltet und er würde warten, bis das letzte Wort gefallen sei. Zudem erklärte er, die Anklageschrift der Staatsanwältin gelesen zu haben und sie sei in seinen Augen mangelhaft. Meinen Einwand, dass wir es hier mit einer in erster Instanz von einer Richterin festgestellten Kindeswohlgefährdung zu tun hätten, von der sogar schon die Onlineausgabe des Kölner Stadt Anzeigers berichtet habe, ließ er nicht gelten. Als ich fragte, ob ich denn wenigstens eine Anzeige aufgeben könne, zeigte er mir den Weg zur Wache.

Ich habe also erneut Anzeige erstattet, diesmal nicht nur gegen Walter Herrmann, sondern gegen jede Person, die sich an dieser Ausstellung von Gewaltbildern beteiligt. Als ich gefragt wurde, wie diese hießen, sagte ich, dass ich es nicht wüsste, aber die Polizei könne ja hingehen und die Personalien aufnehmen. Auf diesen Vorschlag erhielt ich nur ein schlichtes “Mal sehen”. Ich habe das Gefühl, die Kölner Polizei bleibt ihrer Haltung gegenüber Walter Herrmann treu.

In Köln genießt Walter Herrmann “Narrenfreiheit”!

Am 9. Juli 2011 war ich vor dem Kölner Dom unterwegs, als mir auffiel, dass Walter Herrmann die Plakate seiner Hasswand nun auch an Laternen der Stadt Köln befestigte. Da dies eindeutig verboten ist und niemand das Recht hat, wild zu plakatieren, schon gar nicht mit politischen, propagandistischen und aufstachelnden Plakaten, rief ich sofort die Polizei an (17:05 Uhr); schließlich dürfen nicht mal politische Parteien außerhalb der Wahlzeit einfach so Plakate an Laternen und Schildern aufhängen.

Die Polizei erklärte mir, dass das Ordnungsamt zuständig sei. Ich rief also beim Ordnungsamt an (17:07 Uhr) und fragte, ob es erlaubt sei, Plakate an öffentlichen Laternen und Schildern aufzuhängen. Die Dame vom Ordnungsamt erklärte unmissverständlich, dass dies verboten sei. Daraufhin schlug ich vor, dann mal schnell zum Domkloster 4 zu kommen, da dort politische und anti-israelische Vorurteile verbreitet würden. Die Dame erklärte mir jedoch, dass momentan keine Kapazitäten frei seien, da das Ordnungsamt damit beschäftigt sei, “wild grillende” Menschen zu entfernen.

Ein wenig davon überrascht, dass dem Ordnungsamt das Entfernen von “wild grillenden” Leuten wichtiger ist, als das Entfernen von wild plakatierten anti-israelischen Parolen vor dem Kölner Dom, rief ich zur Sicherheit noch mal bei der Polizei an (17:09 Uhr).

Als ich der Polizei erzählte, das Ordnungsamt könne nicht tätig werden, erklärte die Polizei, dann doch mal einen Wagen vorbei zu schicken. Während ich auf die Polizei wartete, kam mir eine Idee. Ich rief noch mal beim Ordnungsamt an (17:24 Uhr) und fragte, ob es mir als einfacher Bürger in Ermangelung des Personals beim Ordnungsamt gestattet sei, die Plakate selbst von den Laternen zu entfernen. Das Ordnungsamt führte aus, dass mir dies nicht gestattet sei und verwies auf ein eben geführtes Gespräch mit der Polizei, bei der die Polizei dem Ordnungsamt mitgeteilt hätte, dass die Plakatierung an den Laternen zu tolerieren sei.

Völlig überrascht von dieser Information rief ich erneut bei der Polizei an (17:25 Uhr). Dort wurde mir tatsächlich erklärt, dass Walter Herrmanns Plakate an den Laternen toleriert werden. Als ich dann sagte, dass ich dann jetzt auch Plakate aufhängen würde, ergab sich folgender Dialog:

Polizist (laut und drohend): “Jetzt bleiben Sie aber ganz ruhig, bevor Sie sich in einen Redeschwall begeben. Dieses Gespräch wird aufgezeichnet und ich mache sie darauf aufmerksam, dass sie sich strafbar machen.”

Ich: “Ich mache mich doch nicht strafbar. Ich melde nur eine Demonstration an.”

Polizist: “Sie können keine Demonstration telefonisch anmelden!”

Ich: “Dann setze ich Sie halt darüber in Kenntnis, dass ich jetzt von meinem Bürgerrecht Gebrauch mache, spontan zu demonstrieren.”

Polizist: “Tun Sie, was sie nicht lassen können.”

Etwas überrascht von dem Tonfall des Polizisten, alle Gespräche waren bisher mehr als freundlich verlaufen, ging ich in ein Café, kaufte mir einen Becher Kaffee und rief beim Polizeipräsidium an (17:36 Uhr). Dort fragte ich, warum mich ein Polizist drohend anschreit und behauptet, ich würde mich strafbar machen, nur weil ich erkläre, mich genauso verhalten zu wollen wie ein Mann, bei dem das Verhalten toleriert wird. Der Herr am Telefon erklärte mir, dass Walter Herrmanns Demonstration nun einmal angemeldet sei und meine eben nicht. Allerdings könne er mir auch nicht erklären, warum sich das Demonstrationsrecht Herrmanns auf Laternen und Schilder der Stadt Köln ausweitet.

Die Erklärung zu dieser Frage kam schließlich dank des Anrufs einer Polizistin um 17:51 Uhr. Während ich nämlich bei meinem Kaffee mit dem Polizeipräsidium telefoniert hatte, war eine Streife bei Walter Herrmann gewesen, um Fotos von den Plakaten zu machen.

“Ist doch interessant,” dachte ich. “Wie schnell es auf einmal geht, wenn nur jemand anderes als Walter Herrmann droht in Köln zu demonstrieren.”

Wo ich denn gewesen sei, fragte die Polizistin. “Einen Kaffee holen”, sagte ich und fragte, warum denn das Plakat immer noch an der Laterne hinge. Die Antwort kam prompt:

“Walter Herrmann genießt hier nun mal Narrenfreiheit. Er wird toleriert!”

Es wird toleriert, dass Walter Herrmann unter anderem diese Parole vor dem Kölner Dom verbreitet:
 

  
Laut §130 Strafgesetzbuch Absatz 3 wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich verharmlost. Ich finde, mit der öffentlich ausgehängten Parole vor dem Kölner Dom, der Holocaust sei lediglich wie der Alltag im Gazastreifen gewesen, dürfte dieser Tatbestand erfüllt sein.

Am 10. April 2015 erklärte eine Richterin gegen 11:15 Uhr, dass sie es als erwiesen ansieht, dass Walter Herrmann gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen hat und schon ein paar Stunden später macht Walter Herrmann weiter, als wenn nichts wär, weil er in Berufung geht. Rechtskräftig ist das Urteil somit noch nicht, aber spätestens wenn ein Urteil der Kindeswohlgefährdung in der ersten Instanz verkündet wurde, würde ich es für angemessen halten, dass die zur Debatte stehenden gewaltpornografischen Fotos von Kindern nicht öffentlich vor dem Kölner Dom gezeigt werden dürfen. Aber in Köln ticken die Uhren wohl anders.

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20 Antworten zu Walter Herrmann tanzt weiter!

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  9. Scott schreibt:

    “… der Polizist erklärte, dass er jetzt keine Fakten schaffen würde und Walter Herrmann gewähren ließe, schließlich habe das Gericht schon einige “Eiertänze in dieser Sache” veranstaltet und er würde warten, bis das letzte Wort gefallen sei. Zudem erklärte er, die Anklageschrift der Staatsanwältin gelesen zu haben und sie sei in seinen Augen mangelhaft.”
    Neben dem Rechtsverstoß des offensichtlich zwanghaft handelnden Walter Herrmann ist doch der Rechtsverstoß des Polizisten in Form einer eigenmächtigen Überheblichkeit über das Gericht und die Staatsanwaltschaft der eigentliche Skandal. Warum, Gerd Buurmann, hast Du ihn daraufhin nicht angezeigt und den Dienst habenden Vorgesetzten nicht glich mit?

    • Paul schreibt:

      Lieber Gerd,
      erst einmal vielen Dank für Dein Engagement in dieser Sache.
      Lass Dich nicht entmutigen und bleib dran.

      Dieser Fall nimmt langsam Dimensionen an.

      Herrmann ist zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt.
      Ert hat gegen die Berwährung verstoßen.
      Jetzt müsste die Bewährung verwirkt sein und die Geldstrafe fällig.
      Außerdem hat er erneut mit seiner Handlung gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen.
      Da es sich allem Anschein nach um kein Offizialdelikt handelt, muss er erneut angezeigt werden.
      Zu prüfen wäre auch, ob sich der Polizist korrekt verhalten hat?
      Um das festzustellen, müsste auch er angezeigt werden.
      Es kann sein, da die erste Verurteilung noch nicht rechtskräftig ist(?), dass er richtig gehandelt hat. Nicht jede Anzeige muss von Erfolg sein. Ich würde ihn anzeigen.
      —————————————————–
      Lieber Gerd,
      wenn ich Dir irgendwie helfen kann, lass es mich wissen. (Kannst mir auch eine Mail senden.)
      Ich würde, wenn Du es für richtig hältst, Deine Anzeige mit einer eigenen Anzeige, auf der Grundlage Deiner Dokumentation, unterstützen.
      Vielleicht erreichen wir doch was.
      Damals haben wir in Sachen der Aufsteller ihm auch schon in die Suppe gespuckt.

      Und als “Michael Kohlhaas” bietet er immerhin eine “Angriffsfläche.
      Das sollten wir nicht ungenutzt lassen.

      Ganz besonders herzliche Grüße, Paul

  10. Bruno Becker schreibt:

    Herr Buurmann, binden Sie nicht zu viele Kräfte an Seine Impertinenz, Herrn Hermann. Der hat schon im Kindergarten ständig das Maul zu weit aufgerissen und dafür ebenso ständig eins aufs Maul gekriegt. Juckt den nicht. Eine verkrachte Existenz, der nichts Gescheiteres mit seinem Leben anzufangen weiss; man schaue nur auf seine Vita. Die Lösung liegt allein in Gottes Hand, nämlich dass dieser eines Tages eine lockere Dachziegel vom Dom herabstürzen lässt.

    Ein Lehrbuchexempel eines querulanten Psychopathen.

    • Scott schreibt:

      “Die Lösung liegt allein in Gottes Hand, …”
      Na dann ist ja alles paletti. Warum regen wir uns überhaupt auf? Warten wir einfach auf den Dachziegel.

      • Bruno Becker schreibt:

        Nein, Paletti ist da nichts. Nur bringt uns “aufregen” kein bisschen weiter. Der Clown macht weiter, bis er von seinem Klappstuhl kippt. Er hat ja Narrenfreiheit, wie Herr Buurmann belehrt wurde. Beobachten und drüber schreiben ist das einzig vernünftige. Allenfalls könnten wir noch zusammenlegen und ihm eine Reise nach Gaza spendieren. Binnen 5 Tagen schmeisst ihn die Hamas raus, wetten? Womöglich schlagen die ihn sogar tot.

  11. mike hammer schreibt:

    judenhass ist nun mal eine art sex ersatz handlung, für manche leute.
    Patologische Judenhasser nehmen alles in kauf um ihren kick zu
    bekommen, ist in etwa wie bei kinderschändern, die
    lassen sich auch nicht vom spruch einer
    richterin von ihrem treiben
    abhalten.

    der spruch ist übrigens richtig, nicht der irre ist die gefahr,
    die welche ihnen folgen sind es.
    respekt an den BOSS!

  12. Lennek schreibt:

    Bitte nicht lockerlassen, auch wenn’s mühselig und – manches Mal – vergeblich ist!

  13. Nordland schreibt:

    Man merkt, Herr Herrmann braucht diese Bilder. Natürlich braucht er sie, denn sie eignen sich, um das einseitige “Kindermörder Israel”-Bild aufrechtzuerhalten. Jeder, der sich mit den Hintergründen dieser Bilder befasst, der liest, dass die Palästinenser bewusst solche Ereignisse in Kauf nehmen und Szenen mit sterbenden Kindern sogar schon inszeniert haben, der würde merken, dass die Parolen von Hermann keiner Prüfung standhalten.

    Aber solange er ungehindert seine Fotos und seine dazugehörigen Parolen zeigt, gibt es Leute, die das dankbar aufnehmen. Bestätigt es doch das, was sie ja schon immer geahnt haben. Und sie werden nicht dazu gezwungen, sich am Ende vielleicht noch mit den Fakten auseinandersetzen zu müssen.

    Zeigte jemand auf der Domplatte Gräuelvideos des IS, dann würde allerdings ein Aufschrei durch die Gesellschaft gehen.

  14. Kanalratte schreibt:

    Macht nichts, Buurmann. Alles was zählt ist der Widerstand!

    respektvolle Grüße

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