Tarifrunde: VW-Mitarbeiter fordern volles Lohnplus trotz Dieselaffäre
Trotz der hohen Kosten durch den Dieselskandal fordert die VW-Belegschaft dieselbe Tariferhöhung wie der Rest der Branche. Der Rückruf betroffener Passat-Modelle verzögert sich weiterhin.
Die IG Metall lehnt Zurückhaltung in den Tarifverhandlungen mit Volkswagen trotz erwarteter Milliardenkosten durch den Dieselskandal ab. "Wir sehen überhaupt keinen Auslöser, beim Abschluss wegen 'Dieselgate' zurückzustecken", sagte IG-Metall-Bezirksleiter und Verhandlungsführer Hartmut Meine.
Meine bekräftigte das Ziel, bei VW auch diesmal nicht hinter das Ergebnis aus dem Flächentarif zurückzufallen. "Volkswagen wird daher wahrscheinlich auch nicht vor der Fläche abschließen", sagte er. Zudem machte er klar, dass auch die Forderung nach einer Verlängerung der Altersteilzeitregel keine Verhandlungsmasse sei. "Wir bestehen auf dem Fortschreiben zu den bestehenden Konditionen."
VW blickt in der Abgasaffäre auf drohende Milliardenkosten für die Rückrufe oder die Klagen von Anlegern, Kunden, Händlern und Konkurrenten. Auch Strafzahlungen könnten in die Milliarden gehen. Zudem wird es für VW teurer, sich für die Refinanzierung Geld zu leihen. Hinzu kommen drohende Rückzahlungen von Steuererleichterungen und unklare Auswirkungen.
Noch kein Termin für Passat-Umrüstung
Der Sprecher machte keine Aussage darüber, wann die Typenprüfung für den Passat abgeschlossen sein könnte. Ursprünglich hatte VW mit der Umrüstung der mehr als 500.000 betroffenen Passat-Modelle am 29. Februar beginnen wollen, musste aber bereits einen späteren Termin in Aussicht stellen. Es gebe bisher noch keinen Rückruf, bestätigte ein VW-Sprecher der Zeitung. Damit könnte sich auch die Umrüstung der Golf-Modelle, die nach dem Passat zurückgerufen werden sollen, deutlich nach hinten verschieben.
Im bundesweit ersten Prozess wegen des VW-Abgasskandals entscheidet das Landgericht Bochum am Mittwoch, ob ein Kläger sein knapp ein Jahr altes Auto zurückgeben darf. Die Richter hatten zuvor in der mündlichen Verhandlung bereits deutlich gemacht, dass sie keine generelle Rücknahmepflicht des Herstellers oder der Händler sehen. Höhere Abgaswerte als angegeben seien zwar ein Mangel, dieser könne aber mit relativ geringem Aufwand abgestellt werden. Geklagt hatte ein Stammkunde eines Bochumer VW-Autohauses.
dab/dpa/Reuters
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