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Schritt für Schritt zum abmahnsicheren Online Shop

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Einen Online Shop im Land der Abmahner rechtssicher zu gestalten ist eine Kunst. Unzählige deutsche Rechtsvorschriften, Vorgaben der EU und Urteile die an der Realität des Internet vorbei gehen machen Händlern das Leben schwer. Hinzu kommt die ausgeprägte Abmahnkultur von Wettbewerbern, Verbraucherzentralen und Abmahnvereinen. Shop-Profi und Rechtsanwalt Sören Siebert zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Online Shop abmahnsicher machen.

Ihr rechtssichere Online Shop

Die rechtlichen Vorgaben für eine "normale" Unternehmens-Webseite sind schon sehr hoch. Wenn Sie einen Shop betreiben, sind die rechtlichen Fallstricke für Laien kaum noch zu überblicken.

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Nach hunderten Shopprüfungen in meiner Kanzlei umfasst die Liste der Prüfkriterien je nach Branche bis zu 50 verschiedene Punkte mit teilweise weiteren Unterpunkten. Diese lassen sich nicht alle in einem Beitrag darstellen. Die wichtigsten Abmahnfallen und häufigsten Fehler haben wir aber systematisch für Sie zusammen gestellt und Schritt für Schritt erklärt.

1. Anbieterkennzeichnung (Impressum)

Jeder Onlineshop muss über eine Anbieterkennzeichnung (Impressum) verfügen. Impressumsverstöße sind auch in Shops und Händlerseiten ein häufig abgemahnter Punkt.

Die häufigsten Abmahnfallen im Impressum sind

  • das Abkürzen des Vornamens des Betreibers
  • fehlende Angaben zur Rechtsform und Vertretungsbefugnis 
  • unvollständige Kontaktangaben
  • fehlende Angaben zu Registereintragung und Umsatzsteuer-ID 
  • fehlende berufsspezifische Angaben

2. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

Das Widerrufsrecht hat in den vergangenen Jahren immer wieder zu massenhaften Abmahnungen von Onlinehändlern geführt. Vor allem die letzte Gesetzesänderung im Juni 2014 hat zu zahlreiche Änderungen geführt. Unzählige Shops haben diese aber noch nicht umgesetzt.

Kostenlose Checkliste für Onlineshop-Betreiber - Jetzt herunterladen!

Wie Sie in 5 einfachen Schritten Ihren Online-Shop abmahnsicher gestalten

  • Sie betreiben einen Online-Shop und sind das ständige Abmahnrisiko leid?
  • Sie wollen sich auf den Verkauf konzentrieren?
  • Eine anwaltliche Prüfung ist Ihnen zu teuer?

Internetprofi & Rechtsanwalt Sören Siebert erklärt Ihnen in der Checkliste wie Sie Ihren Shop auch ohne Anwalt abmahnsicher machen und damit sogar Ihre Umsätze steigern.

Abmahnfallen Widerrufsrecht

  • Verwenden einer veralteten Widerrufsbelehrung (Gesetzesänderung im Juni 2014)
  • die fehlerhafte Anwendung und Anpassung der zahlreichen Alternativen der neuen Widerrufsbelehrung
  • Falsche Regelung zu Kosten des Widerrufs
  • Falsche oder fehlende Umsetzung für Speditionslieferung
  • Falsche oder fehlende Regelungen für Teillieferung
  • Unzulässiges Einschränken des Widerrufsrechts (Rücknahme der Ware nur in Originalverpackung, keine unfreie Rücksendung, unzulässiger Ausschluss für bestimmte Warenklassen usw.)

3. AGB und Online Shops

AGB sind das rechtliche Rückgrat der Verträge, die Sie mit Ihren Kunden abschließen. Hier sollten Sie sich nicht mit copy& paste bei fremden Shops bedienen. Es gibt zwar keine gesetzliche Pflicht, AGB zu verwenden. Aber:

  1. jeder Shopbetreiber muss Punkte wie Zahlung, Vertragsschluss usw. irgendwo regeln
  2. AGB Händler bieten die Möglichkeit, sich einen Vorteil gegenüber den gesetzlichen Regelungen zu verschaffen und
  3. durch die zahlreichen Fernabsatzvorschriften (Informationspflichten) gibt es indirekt dann doch wieder eine „Pflicht“, AGB zu verwenden.

agb

Abmahnfallen AGB

Über unzulässige AGB-Klauseln wurden ganze Bücher geschrieben.

Beispiele für oft verwendete unwirksame AGB-Klauseln:

  • Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich bestätigt werden
  • Lieferzeiten sind unverbindlich
  • Gerichtsstandsvereinbarungen gegenüber Verbrauchern 
  • unzulässige salvatorische Klauseln
  • Transportgefahr trägt der Kunde bei Verbrauchern
  • Ersetzungsklauseln (Lieferung „gleichwertiger“ Produkte)
  • Pflicht zur Untersuchung und Rüge von Beschädigungen bei Verbrauchern
  • Bilder und Beschreibungen sind unverbindlich

Praxis-Tipp: Die wohl preiswerteste Möglichkeit, in einem Online Shop stets mit aktuellen und anwaltlich geprüften AGB aufzutreten finden Sie hier:

AGB für Online Shops

Fehlerhafte Einbindung von AGB

Um wirksam zu sein, müssen AGB entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in den jeweiligen Vertrag eingebunden werden. AGB einfach online stellen genügt nicht. Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, wenn:

  • der Shopbetreiber den Kunden ausdrücklich auf die AGB hinweist
  • der Kunde die Möglichkeit hat, die AGB zur Kenntnis zu nehmen und
  • der Kunde mit der Geltung der AGB einverstanden ist.

4. Buttonlösung

Bei vielen Shopprüfungen kann man immer noch feststellen, dass die seit drei Jahren geltende „Button-Lösung“ nicht umgesetzt ist. Buttonlösung bedeutet nämlich nicht, ich stelle die Beschriftung des Buttons auf „Kaufen“ um. Das ist nur ein Punkt, der umgesetzt werden muss. Hinzu kommen aber viele Vorschriften, insbesondere zur Gestaltung des Bestellprozesses und der Checkout-Seite. buttonloesung

Abmahnfallen Buttonlösung

  • Falsche Beschriftung des Buttons
  • Falsche Umsetzung auf der Bestellseite
  • Fehlende Details der Ware auf der Bestellseite
  • Umsetzung nur beim Warenverkauf, nicht bei Dienstleistungen

5. Lieferzeiten

Die Gerichte gehen davon aus, dass Ware in Online Shops sofort verfügbar ist. „Sofort verfügbar“ bedeutet dabei Lieferung innerhalb weniger Tage. Bei Waren, die nicht innerhalb von 5 Tage lieferbar sind, muss auf eine längere Lieferzeit hingewiesen werden. Zudem hat die Änderung des Widerrufsrechts im Juni 2014 auch neue Pflichten im Hinblick auf die Angaben der Lieferzeit gebracht. Ca.-Angaben sind jetzt tabu. Es darf bei der Berechnung auch nicht mehr auf den Zahlungseingang beim Händler abgestellt werden.

Abmahnfallen Lieferzeit

  • fehlenden Angaben zu längeren Lieferzeiten
  • unzulässige „ca.-Angaben“ bezogen auf die Lieferzeit
  • keine Hinweise zur Berechnung der Lieferfrist
  • Lieferung innerhalb von 5 Tagen ab Zahlungseingang

6. Preisangaben und Versandkosten

Die Preisangabenverordnung schreibt vor, dass Preise in Onlineshops korrekt und vollständig wiedergegeben werden müssen. Schon die Angabe der Umsatzsteuer (bzw. Mehrwertsteuer) fehlt in vielen Shops. Hinzu kommen Angaben zu Versand und Grundpreisen.

Abmahnfallen Preise und Versandkosten

  • Fehlender Hinweis auf anfallende Steuern wie die Umsatzsteuer
  • Keine konkrete oder berechenbare Darstellung der Versandkosten
  • „Versandkosten auf Anfrage“ 
  •  keine Grundpreise angegeben
  • Fehlende Versandkosten und Grundpreise auf Startseite oder Kategorieseite

versandkosten-und-preisangaben

7. Datenschutzerklärung in Online Shops

Jeder Shop benötigt eine vollständige Datenschutzerklärung. Insbesondere für Shop Betreiber ist der Datenschutz ein wichtiges Thema. Aus Gründen des Kundenvertrauens (klare Datenschutzregeln wirken sich direkt auf dem Umsatz aus) und natürlich aus rechtlichen Gründen.

Shopbetreiber müssen Kunden bestimmte Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten mitteilen. Bei Daten, die für die Abwicklung der Bestellung notwendig sind, ist eine Unterrichtung ausreichend. Bei Weitergabe von Kundendaten in anderen Fällen ist eine Einwilligung des Kunden erforderlich

Abmahnfallen Datenschutz

  • Keine Datenschutzerklärung im Shop
  • Unvollständige Datenschutzerklärung im Shop
  • Keine Ausführungen zum Umgang mit Kundendaten
  • Keine Ausführungen zu Analytics, Facebook & Co.
  • Falsche Einbindung der Erklärung im Shop

8. Newsletter in Online Shops

Newsletter sind auch in Zeiten von Facebook und Social Media das wirksamste Marketinginstrument für Shopbetreiber. Leider kann man hier rechtlich sehr vieles falsch mache. Die Gerichte fordern ein strenges Double Opt In, für Bestandskunden gelten andere Regelungen, es wird oft das Impressum vergessen... .

Abmahnfallen Newsletter

  • Sofortige Versendung des Newsletters (single opt in)  
  • Widerspruchslösung (Empfänger muss dem Empfang widersprechen) 
  • Kein Impressum im Newsletter
  • Unvollständige Preisangaben im Newsletter
  • Fehlender Hinweis auf Widerspruch bei Bestandskunden

9. Produktbeschreibung: Texte, Fotos und Videos in Shops

Produktbeschreibungen, Bilder der Ware und Videos sind in der Regel rechtlich geschützt. Zumindest für Fotos und Filme gilt: Nie ohne Zustimmung des Urhebers übernehmen. Aber auch umfangreiche Produktbeschreibungen und Sammlungen technischer Daten können rechtlich geschützt sein. Kommt es hier zum Content Klau (Übernahme fremder Inhalte) ist das nicht nur ein Urheberrechtsverstoß, sondern kann auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zur Folge haben.

Abmahnfallen Produktbeschreibung

  • Übernahme von Bildern, Texten und Filmen ohne Zustimmung des Urhebers
  • Copy & Paste aus Shops der Konkurrenz
  • Fehlende Urheberbezeichnung bei Bildern und Videos

10. Werbung mit Garantie und Gewährleistung

Shopbetreibern ist oft der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht klar. Hinzu kommt dann noch das Widerrufsrecht, das jedem Kunden zusteht. Vor allem in Werbeaussagen werden diese Punkte oft durcheinander gebracht. Vor allem "Werbung mit Selbstverständlichkeiten" werden oft abgemahnt. Vielen Shopbetreibern ist aber gar nicht klar, dass Sie beispielsweise nicht mit "24 Monate Gewährleistung" werben dürfen. 

Abmahnfallen Werbung

  • Es wird mit Selbstverständlichkeiten geworben („24 Monate Gewährleistung“)
  • Werbung mit gesetzlichem Widerrufsrecht („14 Tage Umtauschrecht“) 
  • Bei Werbung mit einer Garantie fehlen die vorgeschriebenen Garantiebedingungen
  • Verwechseln von Gewährleistung, Umtausch, Wideruf, Rückgabe und Garantie

 

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