Hauptinhalt

Komoren

Komoren: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 29.07.2016
(Unverändert gültig seit: 14.04.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Aktuelle Hinweise

Im Nachgang zur Stichwahl der Präsidentschafts- und Gouverneurswahlen auf dem Inselarchipel der Komoren, am 10.04.2016, kann es zu Demonstrationen und Unruhen kommen. Reisenden wird daher empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden und sich über die Medien und diese Reise- und Sicherheitshinweise über die Sicherheitslage zu informieren.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Piraterie auf hoher See

Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.

Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org  dringend empfohlen.

Die innenpolitische Lage auf den Komoren ist zur Zeit stabil. Auf die aktuellen Hinweise zu den Wahlen wird verwiesen.

Mit armutsbedingter Kriminalität muss auf den Komoren jederzeit und überall gerechnet werden.

Weltweiter Sicherheitshinweis

Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen

Verhalten in der Öffentlichkeit

Die Komoren sind ein stark islamisch geprägtes Land. Von Reisenden wird erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln und Moralvorstellungen des größten Teils der Bevölkerung anpassen. In der Stadt sollten weder Shorts, ausgeschnittene Kleider noch Miniröcke getragen werden. Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten. Frauen sollten an öffentlichen Stränden, insbesondere während des Ramadan, auf das Baden verzichten.

Infrastruktur

Das Straßennetz ist in desolatem Allgemeinzustand, Vorsicht ist bei Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit geboten. Die Treibstoffversorgung ist nicht immer gewährleistet. Die Flugverbindungen zwischen den Inseln werden von zwei privaten Fluggesellschaften wahrgenommen, von denen eine auf der schwarzen Liste unsicherer Airlines aufgeführt ist. Die innerkomorischen Flugverbindungen sowie die Telekommunikation sind weiterhin unregelmäßig und häufig gestört. Kleine motorisierte Boote (sogenannte kwassa-kwassa), die den Transport zwischen den Inseln anbieten, sind kein sicheres Verkehrsmittel.

Geld/ Kreditkarten

Der Umtausch von Euro in Landeswährung ist in der Hauptstadt möglich, es empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld bzw. Reiseschecks. –Ob Kreditkarten in Hotels akzeptiert werden, sollte jeweils vorab erfragt werden. In Moroni gibt es Bankautomaten, die die gängigen Kreditkarten akzeptieren, jedoch nicht immer funktionieren.

Sprache

Ohne Kenntnisse in der französischen Sprache gestaltet sich eine Reise auf die Komoren als schwierig. Außer der Landessprache Komorisch wird auch Französisch und Arabisch gesprochen.

Klima

Tropisches Klima; Trockenzeit von Mai bis Oktober, Regenzeit von November bis April. Durchschnittliche Temperatur ganzjährig um 25° C.

Verkehrs- und Nachrichtenverbindungen sind landesweit unzuverlässig und können kurzfristig unterbrochen oder eingeschränkt werden. Treibstoff ist weiterhin knapp.

Konsularische Hilfe

Die Bundesrepublik Deutschland hat keine Vertretung auf den Komoren. Zuständig ist die Botschaft in Daressalam / Tansania.
Kontaktdaten:
Hamburg Avenue / Mirambo St., 2nd floor
Oder P.O: Box 9541 Dar es Salaam
Tel.: +255 22 211 74 09 15
Fax: +255 22 211 2944In Notfällen: +255 786 971 692

Einzige EU-Vertretung am Ort ist die französische Botschaft:
Tel.: +269 730 753, Fax.: +269 730 922
In Notfällen Tel.: +269 730 615

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.

Die Erteilung eines Touristenvisums bei Ankunft am internationalen Flughafen auf Grande Comore ist möglich. Dieses kann mit einer Gültigkeit von bis zu 45 Tagen bei Einreise gegen Vorlage des Rückflugtickets ausgestellt werden. Die Gebühren (30.000 komorische Francs bzw. 50,- €) für das Touristenvisum sind in Euro zu entrichten. Ferner muss ein Nachweis über ausreichende Geldmittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten vorgelegt werden. Dabei gehen die komorischen Behörden von einem Tagessatz von 60,- € aus. Ein Unterschied zwischen Touristen und Geschäftsreisenden wird dabei nicht gemacht. Eine Visumverlängerung ist möglich. Die Gebühren für ein Visum mit einer Gültigkeit von 45 Tagen bis zu einem Jahr betragen 125.000,- komorische Francs bzw. 250,- € und für ein Visum mit einer Gültigkeit von 1 Jahr bis zu 10 Jahren 250.000,- komorische Francs bzw. 500,- €.

Einreise über den Seeweg

Reisende, die auf Segelyachten eintreffen, sollten unbedingt die Zollformalitäten in den Häfen erledigen, bevor sie das Innere der Insel betreten. Ansonsten unterliegen sie den vorgenannten Einreisebestimmungen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften

Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Die Einfuhr von Alkohol, Waffen und Drogen aller Art und jeder Art pornographischen Materials ist strikt verboten.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Ehebruch kann auf den Komoren mit Geldstrafen und bis zu zwei Jahren Gefängnishaft geahndet werden, wenn der Ehepartner eine entsprechende Anzeige erstattet.

Prostitution wird vom Gesetz nicht ausdrücklich als strafbare Handlung definiert, sie gilt aber als gesellschaftlich inakzeptabel. Besitzer von Tanzlokalen und Hotels können für die Beschäftigung von minderjährigen Prostituierten (bis 21 Jahre) oder für die Duldung von Prostitution in Zusammenhang mit Gewalt zur Rechenschaft gezogen werden.

Pädophilie, die Ausübung „unzüchtiger Handlungen“ und die Verführung Minderjähriger werden vom Gesetzgeber streng geahndet.

Homosexualität wird zwar im Strafgesetzbuch nicht als Verbrechen aufgeführt, nach dem allgemeinen Sittengesetz auf den Komoren gilt sie jedoch als nicht tolerierbar.

Für militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Regierungsgebäude) besteht Fotografierverbot.

Der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit ist verboten, der Besitz von illegalen Drogen wird streng geahndet. Für Schwerstverbrechen kann die Todesstrafe verhängt werden.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Impfvorschriften im internationalen Reiseverkehr bestehen für die Komoren nicht. Jedoch ist für die Einreise aus Gelbfieberendemiegebieten nach Mayotte (Nachbarinsel, zu Frankreich gehörend, aber oft als Transit genutzt) eine Gelbfieberimpfung notwendig.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach den Komoren zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören  für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen.

Malaria

Nach der Implementierung eines landesweiten umfassenden Eradikationsprogrammes 2013 sind die Malariafallzahlen 2014 und 2015 drastisch zurückgegangen. Das Programm wird jetzt fortgeführt und es muss abgewartet werden, ob die Fallzahlen niedrig bleiben. Die WHO rät daher zunächst weiter zu einer Malariachemoprophylaxe für Reisende auf den Komoren.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

·        körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),

·        besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,

·        unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV/ AIDS

Bislang werden offiziell erst wenige Hundert Fälle bestätigt. Die Prävalenz wird mit 0,025% angegeben. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und bei Blutkontakten/-transfusionen besteht grundsätzlich das Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen.

Dengue und Chikungunya-Fieber

Beide, durch tagstechende Mücken übertragenen Fiebererkrankungen verlaufen ähnlich und sind in den letzten Jahren immer wieder ausbruchartig aufgetreten. Eine Impfung gibt es nicht. Mückenschutz auch am Tage ist die einzige Präventionsmaßnahme.

Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden.

Einige Grundregeln zur Hygiene: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie zweifeldfrei mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: kochen oder selbst schälen. Unbedingt Fliegen von der Verpflegung fernhalten. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang, vor dem Essen bzw. vor der Essenszubereitung. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Gifttiere

In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potenziell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist örtlich technisch, apparativ und hygienisch problematisch. .Es fehlt eine adäquate Notfallversorgung. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen werden. Hierzu ist eine individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.


Weltweite Terrorwarnung

Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen.

FAQ

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema "Sicherheitshinweise"

Mehr

Seite teilen:

Einreise & Aufenthalt

Auswärtiges Amt

Reise & Sicherheit

Außen- und Europapolitik

Ausbildung & Karriere