idw – Informationsdienst Wissenschaft

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Wissenschaftsjahr

Mitgliedschaft im Informationsdienst Wissenschaft e.V.


Eine Mitgliedschaft im Informationsdienst Wissenschaft (idw) können alle Einrichtungen beantragen, die nachweislich

  1. in der wissenschaftlichen Forschung, der akademischen Lehre, der Forschungsförderung, der Wissenschaftspolitik oder im Forschungs- und Technologietransfer tätig sind und
  2. eine eigene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit betreiben.

Um einen hohen Qualitätsstandard zu gewährleisten, dürfen die Mitgliedseinrichtungen ausschließlich wissenschaftliche Inhalte der eigenen Einrichtung veröffentlichen. Werbliche Inhalte sind nicht gestattet.

Aufnahmeverfahren

Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft im idw interessieren, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem idw-Team auf. Für die Prüfung der Mitgliedschaft benötigen wir aussagekräftige Informationen über Ihre Einrichtung – beispielsweise Links zu Ihrer Homepage, zu Pressemitteilungen oder zur aktuellen Satzung. Wir möchten uns ein Bild von den Tätigkeitsschwerpunkten Ihrer Einrichtung machen. Bitte senden Sie diese Informationen mit der Bitte um eine Aufnahmeprüfung an service@idw-online.de. Die Aufnahmeprüfung dauert in der Regel etwa 14 Tage.

Wenn der idw Ihre Einrichtung aufnimmt, erhält der Pressesprecher bzw. die Pressesprecherin oder dessen bzw. deren Vertreter bzw. Vertreterin eine telefonische Einführung in die Nutzung des idw-Systems. Wir legen einen Eintrag mit den Kontaktdaten der Pressestelle im idw-Mitgliederverzeichnis an. Zuletzt unterschreibt die neu aufgenommene Einrichtung eine Beitrittserklärung zum idw, welche die Zusammenarbeit vertraglich regelt.

Mitgliedsbeiträge und Kündigung

Die jährlichen Mitgliedsbeiträge richten sich nach der Art der Mitgliedseinrichtung:

  • Universitäten: 700,00 EUR
  • weitere Hochschulen wie Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen: 550,00 EUR
  • Forschungsinstitute: 600,00 EUR
  • Wirtschaftsunternehmen: 800,00 EUR
  • andere Mitgliedseinrichtungen: 600,00 EUR

Von der Aufnahme bis zum Ende des Folgemonats kann jedes Neu-Mitglied den idw uneingeschränkt und kostenfrei kennenlernen. In dieser Probephase kann die Mitgliedschaft jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach der Probephase ist ein Austritt aus dem idw nur zum Ende eines Geschäftsjahres (jeweils zum 31.12.) möglich. Die Kündigung muss schriftlich bis spätestens 31. Oktober des Geschäftsjahres beim idw eintreffen.

Selbstverpflichtung der Mitgliedseinrichtungen

Die Mitgliedseinrichtungen verpflichten sich mit ihrem Beitritt zum idw unter anderem,

  • Pressemitteilungen und Bilder nur mit namentlicher Nennung des presserechtlich Verantwortlichen in die idw-Datenbank einzustellen,
  • keine rechtswidrigen Inhalte über den idw zu verbreiten,
  • nur solche Informationen mittels idw zu verbreiten, die in direktem Zusammenhang zu Forschung, Studium und Lehre, Forschungsförderung, Wissenschaftspolitik oder Wissens- und Technologietransfer stehen,
  • bei der Einstellung ihrer Informationen die vom idw vorgegebenen Klassifikationen sachgerecht zu nutzen,
  • den idw nicht für die Verbreitung werblicher Inhalte zu nutzen,
  • Expertenanfragen nur an die Experten der eigenen Einrichtung weiterzuleiten.
Weitere Informationen

Sämtliche idw-Mitglieder finden Sie im Mitgliederverzeichnis. Darüber hinaus beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen, die Datenschutzerklärung und die Satzung des idw

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