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Antikorruptionsgesetz: Was Zahnärzte und Zahntechniker wissen sollten

Der BDIZ EDI bietet aufgrund der großen Nachfrage zwei weitere Workshops zum Antikorruptionsgesetz an. Im Vorgriff auf das Experten Symposium veranstaltet der Verband im Hotel Dorint am Heumarkt in Köln am 24.02.2017 (für Zahntechniker) und am 25.02.2017 (für Zahnärzte) zwei Seminare zum Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen mit den Referenten RA Prof. Dr. Thomas Ratajczak und Erster Staatsanwalt Thomas Hochstein.

Das Antikorruptionsgesetz bedeutet eine deutliche Verschärfung für alle Heilberufsangehörigen. Schon bisher nicht erlaubte Handlungen wurden in zwei neue Paragrafen im Strafgesetzbuch (StGB) gefasst: §§ 299a (Bestechlichkeit) und 299b (Bestechung). Wer als Zahnarzt Vorteile fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, kann wegen Bestechlichkeit im Sinne des neuen § 299a belangt werden. Dentallabore und Zahntechniker sind ebenfalls betroffen: Praxislabor, Fremdlabor, Anreizsysteme, Rabatte, Skonti etc. stehen künftig noch mehr im Fokus. Wo fängt die Korruption an? Inwieweit sind Materialeinkauf, Fortbildungsveranstaltungen, Sponsoring, Cateringkosten betroffen? Kennen Sie die Grundprinzipien der Compliance?

Für alle Zahnärzte/innen: Kombinieren Sie die Teilnahme am Workshop mit dem Besuch des 12. Experten Symposiums in Köln: es geht um digitale Implantologie.

Anmeldung per Fax an: BDIZ EDI-Geschäftsstelle in Bonn, Fax: 0228-93592-46 oder office-bonn@bdizedi.org  


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