Branchenbuchabzocke – Korrekturformular

Sie haben ein kleines Unternehmen und haben ein Formular „mit der Bitte um Korrektur“ oder ähnliches erhalten? Nun bekommen Sie eine Rechnung über mehrer hundert Euro? Wir helfen Ihnen!

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© Oliver Boehmer – bluedesign®

Immer wieder versuchen unseriöse Unternehmen die Hektik des unternehmerischen Alltags auszunutzen, um vermeintlich schnelles Geld zu verdienen.

Besonders beliebt: Das Versenden von Branchenbuch-Formularen, die den Eindruck erwecken, dass es sich lediglich um die Korrektur oder Ergänzung eines bereits bestehenden und veröffentlichten Branchenbucheintrages handelt.

Im Kleingedruckten wird dabei versteckt, dass es sich um das Angebot eines kostenpflichtigen Branchenbucheintrages handelt.

 

Formular der „Gewerbe-Meldung.de“

Ein Formular der „Gewerbe-Meldung.de“

Wie gehen die Abzocker vor?

Unseriöse Unternehmen versenden massenhaft Branchenbuchformulare an Unternehmen. Die Formulare enthalten meist bereits vorausgefüllte Felder zum eigenen Unternehmensnamen und der Unternehmensanschrift. Der Trick: Die Angaben sind fehlerhaft. Unternehmen sollen so dazu bewegt werden, die falschen Angaben zu korrigieren und das Formular zurück zu senden.

Prüfen betroffene Unternehmen die Formulare nur mit einem schnellen Blick, korrigieren die falschen Eintragungen und senden das Formular zurück, ist der Plan der Abzocker aufgegangen. Unternehmen haben den versteckten Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit des Angebotes übersehen und sind in die Vertragsfalle getappt.

Aufgrund ihrer Eigenschaft als Unternehmer besteht dann auch kein wirksames Widerrufsrecht. Im Folgenden werden die betroffenen Unternehmen mit Hinweis auf den angeblichen geschlossenen 12- oder 24 monatigen Vertrag zur Zahlung von monatlichen Beiträgen in Höhe von bis zu 50 Euro pro Monat aufgefordert.

Der psychologische Trick

Die Aufmachung der Formulare erweckt oft einen offiziellen Charakter. Gerne werden Flaggen oder Adler im Logo oder Briefkopf verwendet, die einen behördlichen Charakter des Schreibens unterstreichen sollen. Darüber hinaus wird eine umständliche bürokratische Wortwahl gewählt. Nur versteckt im Kleingedruckten wird offenbart, dass es sich um ein Angebot für einen meist 24-monatigen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag handelt. Dadurch, dass oft ein Teil der Felder bereits ausgefüllt ist, wird letztlich auch das Gefühl erzeugt, dass bereits eine geschäftliche oder öffentlich-rechtliche Beziehung zum Absender besteht.

Branchenbucheinträge wertlos

Die Branchenbucheinträge erfolgen nicht in bekannten Branchenbuchportalen, sondern auf völlig unbekannten Internetseiten. Die Einträge sind für die Unternehmen daher in den meisten völlig sinnlos – kein Kunde wird auf den konkreten Branchenbuchseiten nach Informationen zu dem Unternehmen suchen. Dies vor allem auch, weil die Seiten über die gängigen Suchmaschinen wie Google und Bing nicht auf den ersten Seiten gelistet werden.

Ein Formular der „DR-Verwaltung AG“, auch bekannt unter „USTID-Nr.de“.

Ein Formular der „DR-Verwaltung AG“, auch bekannt unter „USTID-Nr.de“.

Wie können Betroffene reagieren?

Erhalten Unternehmer Rechnungen über den Abschluss von kostenpflichtigen Branchenbucheinträgen, sollten die Schreiben nicht ignoriert werden. Wir empfehlen die vollumfängliche Prüfung der rechtlichen Situation, um eine erfolgsversprechende Verteidigungsstrategie entwickeln zu können. Zahlreiche Gerichte haben sich bereits mit ähnlich gelagerten Fällen beschäftigt, in denen Unternehmer auf eine Branchenbuch-Abzocke hereingefallen sind. Der Bundesgerichtshof hat im Jahre 2012 entschieden, dass in einem solchen Fall kein Zahlungsanspruch besteht. Entscheidendes Argument war die überraschende Preisklausel in den Vertragsbedingungen.

Prüfung des Einzelfalls notwendig

Letztlich hängt die Frage der Wirksamkeit eines Vertragsschlusses vor allem davon ab, wie genau das konkret an die Unternehmen versandte Formular gestaltet ist. Wie deutlich bzw. undeutlich wird auf die mehrmonatige Vertragsdauer und die Zahlungspflichtigkeit hingewiesen?

Die rechtliche Beurteilung ist rechtssicher und anhand der Bewertung des Einzelfalles notwendig. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass eine außergerichtliche Verteidigung gegen geltend gemachte Zahlungsansprüche erfolgsversprechend sind: Zahlungsansprüche werden oftmals kostenschonend abgewehrt. Vermieden werden gleichzeitig langwierige Gerichtsprozesse und drohende finanzielle Kostenrisiken. Rechtliche Verteidigung muss auch wirtschaftlich Sinn machen.


Sie haben Fragen oder möchten wissen, was wir für Sie tun können? Wir helfen Ihnen gerne!

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte über Abzock-Tricks und Verteidigungsmöglichkeiten im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätztung – rufen Sie uns an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).


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Rechtsanwalt Rafael Struwe arbeitet seit 2013 in freier Mitarbeit für die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE mit Schwerpunkt Verkehrsrecht.

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