Die Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) in Berlin ist die Stelle, die in Deutschland die Alterskennzeichen für Computer- und Videospiele vergibt. Acht ehrenamtliche Tester müssen jedes Game von Anfang bis Ende durchspielen, danach stellen sie es einer fünfköpfigen Prüfgruppe vor, die darüber diskutiert und schließlich einstuft. Pro Jahr prüft die USK rund 1.500 Spiele, seit ihrer Gründung im Jahr 1994 hat sie insgesamt etwa 45.000 Alterskennzeichen vergeben. Vor zehn Jahren war knapp die Hälfte der Spiele "Ab 0", heute bekommen nur noch ein Fünftel diese völlige Freigabe; der Anteil der Ab-18-Spiele liegt stabil bei etwa sechs Prozent. Die Geschäfte der USK führt die 32-jährige Elisabeth Secker. Sie selbst prüft nicht mit, sondern organisiert die Arbeit der Prüfgremien.
ZEIT ONLINE: Frau Secker, das Wort "USK" kennt jeder Gamer dank der Altersfreigabe von Spielen, die Arbeitsweise Ihrer Organisation hingegen im Zweifel nicht. Was macht die USK überhaupt?
Elisabeth Secker: Jedes Computer-und Videospiel, das in Deutschland in den Handel soll, kommt vorher zu uns. Das Jugendschutzgesetz schreibt das seit 2003 so vor. Anbieter müssen ihre Spiele bei der USK einreichen und sich eine Altersfreigabe holen. Außerdem haben wir gemeinsam mit Partnern aus den USA, Europa, Südkorea, Australien und Brasilien die International Age Rating Coalition gegründet. Damit konnten wir erstmals ein weltweites System für freiwillige Alterskennzeichen etablieren. Das ist nötig, weil immer mehr online erscheint und überall verfügbar ist. Es wird aber stets nationale Besonderheiten geben. Die Amerikaner sind empfindlich bei der Darstellung von Sexualität, während wir Europäer viel mehr auf Gewalt achten. Und die Australier reagieren kritisch, wenn Drogen im Spiel vorkommen.
ZEIT ONLINE: Es gibt ein Spiel, das gerade unter Jugendlichen derzeit populär ist wie kein anderes, das ist Fortnite: Battle Royale. Im Sommer soll es über 100 Millionen Spieler gehabt haben, viele waren unter 18. Aber niemand versteht so recht, ab wie viel Jahren Fortnite freigegeben ist. Eigentlich hat es gar keine Kennzeichnung, wie kann das sein?
Secker: Jetzt wird's schwierig. In Deutschland ist der Jugendschutz zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Der Bund ist zuständig für Trägermedien – alles, was zum Beispiel im Elektromarkt im Regal steht. Jeder Anbieter, der dort verkaufen will, muss sich eine Kennzeichnung holen. Im Onlinebereich dagegen gilt der Jugendmedienstaatsvertrag der Länder. Der sieht vor, dass der Spieleanbieter den Jugendschutz selbst sicherstellt. Das kann er auf verschiedene Arten tun, durch Zeitbeschränkungen oder Filtersoftware für Eltern.
ZEIT ONLINE: Ist diese Aufteilung nicht Quatsch?
Secker: Früher hat sie durchaus Sinn ergeben. In Zeiten der Medienkonvergenz ist eine Regulierung, die strikt nach Verbreitungswegen unterscheidet, allerdings zunehmend überholt. Wir bräuchten eine Regulierung nach den Inhalten.
ZEIT ONLINE: Würden Sie gern alles hier bei der USK testen, egal ob Downloadspiel oder nicht?
Secker: Man müsste sich entscheiden, welche Spiele eine Einstufung brauchen und bei welcher Art von Game der Anbieter das selbst machen kann. Eltern brauchen jedenfalls immer eine Orientierung, egal ob online oder offline, das darf keinen Unterschied mehr machen.
ZEIT ONLINE: Das heißt, Sie wünschen sich eine Gesetzesänderung?
Secker: Ja. Familienministerin Franziska Giffey hat angekündigt, das Jugendschutzgesetz den modernen Realitäten anzupassen. Wir hoffen, dass das bald passiert.
Kommentare
Entfernt. Bitte formulieren Sie Kritik sachlich und differenziert. Danke, die Redaktion/km
Ja? Was ist denn die Handlung des Spiels und warum ist sie so primitiv?
Im Spiel "Dragon Mania Legends", USK 6 Jahre, werden teilweise sehr brutale Werbetrailer für andere Spiele eingeblendet. Teilweise fotorealistische Shooter, bei denen das Blut rot spritzt, wenn im Trailer anderen Leuten in den Kopf geschossen wird. Wird so etwas überhaupt von der USK untersucht, oder gehört das als Online-Teil zum nicht erfassten Bereich?
Steht doch im Artikel:
ZEIT ONLINE: Aber die Zahl der Spiele, die bei Ihnen geprüft werden, geht zurück?
Secker: Tendenziell ja, weil immer mehr online gespielt wird. Eine Freigabe durch die USK ist nur im klassischen Markt erforderlich.
"Es gibt Leitkriterien, die unser Beirat entwickelt und beschließt. In ihm sitzen Vertreter der Kirchen...."
Bitte was? Die Kirchen sollten bei sowas nichts zu melden haben!
Es ist völlig normal bei solchen Sachen Vertreter der Gesellschaft einzubeziehen.
Das ist leider auch ein Problem bei vielen neueren Filmen, dass da explizit blutspritzende Szenen gezeigt werden, das was sonst nur bei Splatterfilmen zu sehen war, ein Genre was man dann aber auch entsprechend meiden kann. Leider setzen auch Kulturregisseure und Schauspieler auf besonders brutale Darstellungen, so etwas hat es bei älteren Filmen so nicht gegeben, es ist auch für die Handlung völlig unherheblich, so wird der Film aber zum Splatterfilm. Schade eigentlich, weil es viele Filme völlig unattrativ macht. Leider ist es auch nicht immer erkennbar, was in den Filmen gezeigt wird.
https://youtu.be/PjOn8nwF...
Als Kind krass. Heute interessant. FSK 12. Indianer Jones und der letzte Kreuzzug