eRecht24 Impressum Generator: Das Original!

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Erstellen Sie kostenlos ein Impressum für Ihre Webseite

Seit 25. Mai 2018 gilt die neue DSGVO! Haben Sie Ihre Websites DSGVO-konform angepasst?
Egal, ob Unternehmer, Webdesigner oder Agentur. Erstellen Sie noch schnell und einfach DSGVO-konforme Datenschutzerklärungen
mit dem eRecht24 Premium Datenschutzgenerator und sichern Sie sich und Ihre Kunden gegen Abmahnungen ab.

Jetzt DSGVO-konforme Datenschutzerklärung erzeugen.

Ihre Vorteile:

  • In 3 Minuten zum rechtssicheren Impressum
  • Für alle Webseiten und Unternehmensformen geeignet
  • kostenlos und anonym

Bereits über 3,8 Millionen Nutzer seit 2012:

  • "Sehr praktisch! Ich nutze es immer wieder für die Webseiten meiner Kunden. Danke, für dieses tolle kostenlose Tool!"
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Datenschutzhinweis: Ihre Daten werden ausschließlich zur Erzeugung Ihres Impressums genutzt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.


Ein korrektes Impressum für Webseiten und E-Mails erzeugen: So geht es richtig

Die strengen Regeln für die Impressumspflicht auf Webseiten ist eine Besonderheit in Deutschland. In kaum einem anderen Land sind die Vorschriften zur „Anbieterkennzeichnung“ im Internet so streng wie hier.

1. Impressum Generator und die DSGVO: Was ändert sich?

Durch die im Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind beim Impressum auf Webseite keine Änderungen notwendig. Aber alle Datenschutzerklärungen auf Webseiten müssen zum in Kraft Treten der DSGVO im Mai 2018 neu erstellt werden.

Wir haben dafür allen eRecht24 Premium Nutzern einen DSGVO-konformen Datenschutz Generator zur Verfügung gestellt.

2. Brauchen private Webseiten ein Impressum?

Rein private Webseiten benötigen eigentlich kein Impressum. Aber Vorsicht: die wenigsten Webseiten sind wirklich „rein privat“. Schon ein Werbebanner reicht aus, dann gilt die eigene Homepage nicht mehr als privat und es besteht eine Impressumspflicht.

3. Impressum für Firmen und Unternehmer

Eine Firmenhomepage, also die Webseite einer juristischer Person wie etwa eine GmbH,  GbR, OHG, AG oder UG und Ltd. benötigen ein vollständiges Impressum. Das Gleiche gilt für alle Freiberufler, Selbständigen und Einzelunternehmer, die nicht als juristische Person auftreten.

Kurz gesagt: Jeder Unternehmer und jeder, der gewerblich handelt, muss auf seiner Website  über ein rechtssicheres Impressum verfügen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Impressum für einen Onlineshop benötigen oder für Ihre Firmenhomepage.

4. Das Impressum durch einen Anwalt erstellen lassen? 

Das ist natürlich die sicherste Variante. Spezialisierte Anwälte wissen auch bei Besonderheiten wie etwa berufsrechtlichen Vorschritten, worauf zu achten ist und haften für ihre Arbeit. Der Nachteil: natürlich gibt es ein Impressum beim Anwalt nicht kostenlos.

Mit dem Generator: Impressum Vorlage zum Download

Sie können es sich schwer machen und alle möglichen Muster, Vorlagen oder Beispiele für ein Homepage-Impressum im Netz durchsuchen. Oder Sie nutzen einfach unseren kostenlosen Impressums-Generator.

Hier werden Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Schritte geführt. Egal ob Einzelunternehmer, Blog, Webseite einer GbR oder Freiberufler, der Generator berücksichtigt die verschiedenen Unternehmensformen. Am Ende steht Ihr Impressum als fertige Vorlage zum Download bereit.

Muster für ein Impressum für ihre Webseite

Sie können das Impressum für Ihre Website gleich mit Ihren „richtigen“ Daten erstellen. Oder Sie wählen die Option „Mustertexte im Generator“. Dann erhalten Sie eine Impressumsvorlage zum Download, die Sie später für Ihre Webseite anpassen können.

Impressum in Englisch erstellen mit Mustervorlage 

Für englische oder internationale Webseiten bietet der Generator bei eRecht24 Premium auch eine Vorlage in englischer Sprache. Sie können das Impressum natürlich auch direkt zweisprachig in Deutsch und Englisch erstellen.

Dazu ein Hinweis, weil wir dazu oft gefragt werden: Wenn Sie sich als internationales Unternehmen auch an deutsche Nutzer wenden, sollten Sie das Impressum zweisprachig halten. Also einmal in Deutsch und dann zusätzlich in Englisch.

Ein Impressum für E-Mails erzeugen?

Was oft vergessen wird: Auch E-Mails benötigen ein Impressum. Zumindest dann, wenn die E-Mails von einem Unternehmen oder selbständigem Unternehmer verschickt werden. Der Inhalt eines Impressums für E-Mails ist aber derselbe wie der Inhalt eines Impressums für eine Website. Sie können mit unserem Generator also auch ein rechtssicheres E-Mail Impressum erstellen. 

Impressumspflicht in Österreich und der Schweiz

Auch in anderen Ländern wie  Österreich und die Schweiz gibt es bestimmte Pflichtangaben und Gesetze für das Internet, die vorschreiben welche Angaben auf das Impressum einer Homepage  gehören. In Österreich sind diese Angaben in § 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz geregelt.

Im Wesentlichen deckt sich die Impressumspflicht in Österreich mit den Angaben, die deutsche Webseitenbetreiber machen müssen. Es gibt natürlich einige sprachliche  Besonderheiten wie etwa „Firmenbuchnummer“ und „Firmenbuchgericht“ statt Handelsregister und Registergericht in Deutschland. Ansonsten ähneln die Pflichtangaben für Webseiten in Österreich denen in Deutschland.  

In der Schweiz sind die Vorschriften für das Impressum einer Webseite nicht ganz so streng. Hier regelt § 3 des Schweizer UWG die Mindestanforderungen für ein Impressum. Unternehmer müssen „klare und vollständige Angaben über seine Identität und Kontaktadresse einschließlich derjenigen der elektronischen Post machen“. Auch Schweizer Webseitenbetreiber sind mit unserem Generator also auf der sicheren Seite, da das deutsche Recht mehr Angaben vorschreibt als das Schweizer Recht.

 


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