Allgemeine Geschäftsbedingungen
(gültig für Reisen von Fasten Your Seatbelts, die über TravelWorldOnline vermittelt werden)
Es gilt folgender
Haftungsausschluss
Für den Kauf dieser Reiseleistung gelten folgende:
Geschäftsbedingungen von TravelWorldOnline
Geschäftsbedingungen von Fasten Your Seatbelts
TravelWorldOnline tritt beim Verkauf von Reiseleistungen und anderen Produkten von seinen Webseiten rein als Vermittler und Werbeträger auf. Mit
Ausnahme des vorliegenden Paragraphen gelten allein die Geschäftsbedingungen unserer Partner.
Mit der Zahlungs- und Versand-, sowie der Reiseabwicklung sind unsere Partner beauftragt. Der Vertrag über Ihre Buchung bzw. Ihren Kauf wird von Ihnen
mit den Partnern direkt abgeschlossen. Wir bitten Sie, bei eventuellen Fragen direkt unseren Partner Fasten Your Seatbelts unter der Emailadresse kanadareisen@travelworldonline.de zu kontaktieren.
Für die weiteren Dienste von TravelWorldOnline gelten folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen..
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1. Angebote
Alle von FASTEN YOUR SEATBELTS genannt, abgegebenen Angebote sind freibleibend.
2. Anmeldung / Abschluß des Reisevertrages
Der Reisevertrag kommt zustande, wenn FASTEN YOUR SEATBELTS die schriftlich zu erfolgende
(Post, Telefax oder E-Mail) Anmeldung ebenfalls schriftlich (Post, Telefax oder E-Mail)
bestätigt. Der Anmeldende ist an seine Anmeldung 2 Wochen gebunden.
3. Bezahlung / Sicherungsschein / Reiseunterlagen
Mit dem Erhalt der Anmeldebestätigung/ Rechnung und des Sicherungsscheines nach § 651 k
BGB wird eine Anzahlung von in der Regel 10% des derzeitigen Gesamtreisepreis fällig. Der
Restbetrag muß bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt bei FASTEN YOUR SEATBELTS
eingegangen sein. Die Reiseunterlagen/ Tickets/ Gutscheine werden erst nach Erhalt der
vollen Zahlung, frühestens jedoch 4 Wochen vor Reiseantritt ausgehändigt.
4. Leistungen und Preise / Preisänderungen
Der Umfang der Leistungen und Preise ergibt sich aus dem abgegebenen Angebot, sowie aus
den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Wenn zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen, kann FASTEN
YOUR SEATBELTS den Reisepreis erhöhen, wenn sich die Preise von Bahnen, Reedereien und
Fluggesellchaften erhöhen, sowie Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen-
oder Einreisegebühren sich erhöht haben oder für die betreffende Reise
Wechselkursänderungen eingetreten sind. Preiserhöhungen werden dem Kunden unverzüglich
nach Bekanntwerden mitgeteilt und erklärt. Spätestens können diese jedoch 3 Wochen vor
Reisebeginn mitgeteilt werden. Preiserhöhungen von mehr als 5% berechtigen den
Anmeldenden zum Rücktritt, alle geleisteten Zahlungen an FASTEN YOUR SEATBELTS werden
rückerstattet. Dieses Recht muß bis spätestens 1 Woche nach Bekanntgabe der
Preiserhöhung schriftlich geltend gemacht werden.
5. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung von
FASTEN YOUR SEATBELTS.
6. Rücktritt durch den Kunden / abweichende Stornogebühren / Ersatzpersonen
Der Kunde ist jederzeit vor Reisebeginn berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Ausschlaggebend ist bei Rücktritt der Zeitpunkt des Einganges der Rücktrittserklärung
bei FASTEN YOUR SEATBELTS. FASTEN YOUR SEATBELTS empfiehlt, die Erklärung per
eingeschriebenem Brief zuzustellen. Nach §651i BGB hat FASTEN YOUR SEATBELTS bei einem
Rücktritt das Recht auf angemessene Entschädigung. Maßgeblich für die Berechnung der
Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dies gilt
ausdrücklich auch bei Buchungen von Leistungspaketen, die aus mehreren Einzelleistungen
bestehen. Bei Rücktritt von Leistungen fallen folgende Kosten an:
a) Interkontinetalflüge: Die Gebühren sind auf den jeweiligen
Flugseiten, bzw. im Angebot aufgeführt.
b) Pauschalreisen, Rundreisen, Unterkünfte, Mietfahrzeuge (auch Wohnmobile) und sonstige
Zielgebietsleistungen:
bis einschließlich 90 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
89 bis 60Tage vor Reiseantritt 25%
59 bis 25 Tage vor Reiseantritt 50%
24 bis 8 Tage vor Reiseantritt 75%
7 bis 1 Tag vor Reiseantritt 90%
Abreisetag No Show 100%
Abweichend von den Standardstornosätzen können von Leistungsträgern an FASTEN YOUR
SEATBELTS höhere Stornosätze berechnet werden. Der Kunde wird hierüber bei Buchung
solcher Leistung in Kenntnis gesetzt und erklärt schriftlich sein Einverständnis, die
höheren Gebühren im Rücktrittsfall voll zu tragen. Dem Kunden bleibt es unbenommen,
FASTEN YOUR SEATBELTS einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Der Kunde kann bis Reisebeginn verlangen, daß statt seiner ein Dritter an der Reise
teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei Stellung einer
Ersatzperson berechnet FASTEN YOUR SEATBELTS eine Bearbeitungsgebühr von DM 50,- pro
Person. Sollten durch die Personenänderung weitere Kosten durch die Leistungsträger
anfallen (insbesondere bei Änderungen von Flugbuchungen), werden diese dem Kunden
weiterbelastet.
7. Rücktritt wegen Krankheit
Alle von FASTEN YOUR SEATBELTS angegebenen Preise verstehen sich ausdrücklich ohne
persönliche Reiseversicherungen. FASTEN YOUR SEATBELTS bietet diese als Zusatzbuchungen
an. In jedem Fall empfiehlt FASTEN YOUR SEATBELTS den Abschluß einer
Reiserücktrittskostenversicherung.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter FASTEN YOUR SEATBELTS
FASTEN YOUR SEATBELTS kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:
8.1. Ohne Einhaltung einer Frist
wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnug des
Reiseveranstalters FASTEN YOUR SEATBELTS nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigt der Reiseveranstalter FASTEN YOUR SEATBELTS, so behält er den Anspruch auf
den Reisepreis, er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern gutgebrachten
Beträge.
8.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten
Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf
eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist FASTEN YOUR SEATBELTS
verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die
Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die
Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, daß die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat FASTEN YOUR SEATBELTS den Kunden
davon zu unterrichten.
8.3.
Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
wenn die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für FASTEN
YOUR SEATBELTS deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so
gering ist, daß die dem Reiseveranstalter FASTEN YOUR SEATBELTS im Falle der
Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des
Reiseveranstalters FASTEN YOUR SEATBELTS besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden
Umstände nicht zu vertreten hat und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände
nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal
erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters FASTEN YOUR SEATBELTS
keinen Gebrauch macht.
9. Gewährleistung / Abhilfe
Wird ein Leistungsteil der gebuchten Reise nicht vertragsgemäß erbracht, ist der Kunde
berechtigt, Abhilfe zu verlangen. Reklamationen müssen FASTEN YOUR SEATBELTS sofort
fernmündlich, per Telefax oder E-Mail mitgeteilt werden. Wird diese Mitteilung schuldhaft
unterlassen, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Im Gewährleistungsfall kann
FASTEN YOUR SEATBELTS Abhilfe schaffen, indem eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht
wird.
FASTEN YOUR SEATBELTS haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (Transferfahrten zum
Abfahrtsort/Abflughafen in Deutschland, Theaterbesuche, Konzertbesuche, Ausstellungen,
etc.) und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet
werden. FASTEN YOUR SEATBELTS übernimmt insbesondere keine Haftung für Verspätung von
Verkehrsmitteln bei der Fahrt zum Abfahrtsort/Abflughafen der Reise. Unabhängig von einer
Anzeige des Mangels vor Ort, müssen Gewährleistungsansprüche bis spätestens einen
Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise ausdrücklich geltend gemacht werden,
es sei denn, der Reisende war ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist
gehindert.
10. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter FASTEN YOUR
SEATBELTS herbeigeführt worden ist, bzw. der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, nach §651h BGB auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Im
übrigen gilt §651 h Abs. 2 BGB. Das postalische Risiko liegt beim Kunden.
11. Linienflugleistungen
FASTEN YOUR SEATBELTS weist darauf hin, daß, soweit im Pauschalarrangement
Linienflugleistungen enthalten sind, FASTEN YOUR SEATBELTS nicht als Veranstalter
auftritt. Diese Leistungen werden alleinverantwortlich von den Fluggesellschaften
organisiert und veranstaltet und von FASTEN YOUR SEATBELTS lediglich vermittelt. Dies
ändert nichts daran, daß FASTEN YOUR SEATBELTS bezüglich der Gesamtreise mit Flug
reisevertragsrechtlich natürlich als Veranstalter haftet.
12. Flugzeiten
Soweit FASTEN YOUR SEATBELTS vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekanntgibt,
steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Anschluß- und
Rückflugzeiten hat sich der Kunde frühestens 3 Tage vor dem jeweiligen Flugtermin von
der Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Für Flugverspätungen und
-verzögerungen haftet FASTEN YOUR SEATBELTS nicht, soweit diese nicht auf Verschulden von
FASTEN YOUR SEATBELTS zurückzuführen sind, wenn auch die Fluggesellschaft Ihre Haftung
insoweit wirksam ausgeschlossen hat.
13. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter FASTEN YOUR SEATBELTS nur an dessen Sitz
verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters FASTEN YOUR SEATBELTS gegen den Reisenden ist der
Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute
oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen,
die nach Abschluß ihres Vertrages ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort
ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters
Münster/Hessen maßgebend.
14. Sonstiges
Für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll- und Devisenbestimmungen, auf die mit dem
Angebot und den Reiseunterlagen hingewiesen wird, ist der Reisende selbst verantwortlich.
FASTEN YOUR SEATBELTS haftet nicht für die Visabeschaffung.
Die von FASTEN YOUR SEATBELTS herausgegebenen Länderinformationen erheben keinen Anspruch
auf Vollständigkeit. Diese Angaben sind ohne Gewähr!
Sollte ein Teil dieser Angaben unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit und
Rechtsverbindlichkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen Regelung tritt eine wirksame, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
Stand 01/99
Fasten Your Seatbelts
Thomas Lehr + Olaf Schneider
Hintergasse 6, 64839 Münster
Tel. 06071-66620
oder Tel.06021-83892
Handy 0177 2610620
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