Synonymie
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Die Synonymie (griechisch συνωνυμία, synonymía von συνώνυμος, synónymos wörtlich „gleichnamig“, bedeutet „gleichbedeutend“) ist die Gleichheit oder zumindest Ähnlichkeit der Bedeutung verschiedener sprachlicher Ausdrücke (sprachlicher Zeichen, lexikalischer Zeichen; insbesondere Wörter). Zwei Wörter sind synonym, wenn sie die gleiche (ähnliche) Bedeutung haben.
Statt von Synonymie kann auch von Bedeutungsgleichheit (Bedeutungsähnlichkeit), Sinnverwandtschaft oder (seltener) Verwendungsgleichheit (Verwendungsähnlichkeit) gesprochen werden.
[Bearbeiten] Begriff der Synonymie
Grundlegend für den Begriff der Synonymie ist die Unterscheidung zwischen Wort und Begriff oder – allgemeiner – zwischen Zeichen und Bedeutung des Zeichens (im Folgenden ist vor allem von Wort und Begriff die Rede). Unterscheiden sich Wörter von den Begriffen, so kann ein Begriff durch mehrere Wörter bezeichnet werden.
Beim Begriff (im weiteren Sinn) kann zwischen seinem Inhalt (seiner Intension) und seinem Umfang (seiner Extension) unterschieden werden. Entsprechend ist der Ausdruck „Bedeutung“ mehrdeutig und bezeichnet sowohl die Intension als auch die Extension eines Begriffes oder beides. Synonymie im Sinne von Bedeutungsgleichheit oder Bedeutungsähnlichkeit kann sich daher auf die intensionale und/oder extensionale Bedeutung beziehen.
Da aus intensionaler Gleichheit extensionale Gleichheit, nicht aber aus extensionaler Gleichheit eine intensionale folgt, bestehen zwei Kombinationsmöglichkeiten: (a) intensionale und extensionale Bedeutungsgleichheit (Bedeutungsähnlichkeit) und (b) intensionale Verschiedenheit und extensionale Bedeutungsgleichheit (Bedeutungsähnlichkeit).
Der Fall intensionaler und extensionaler Identität ist selten. Zu denken wäre etwa an: „zwölf“ = „12“ = „XII“ = „twelve“. In allen Fällen bedeuten die genannten Ausdrücke in identischer Weise den Begriff der Zahl [zwölf] in intensionaler und damit in extensionaler Hinsicht.
Als Fall intensionaler Verschiedenheit und extensionaler Gleichheit kann das Beispiel von Frege „Abendstern“ – „Morgenstern“ angeführt werden. Beide Wörter bezeichnen die Venus, allerdings über einen je unterschiedlichen Begriffsinhalt.
Verbreitet wird als Synonymiekriterium eine extensionale Gleichheit für ausreichend angesehen. Synonymie lässt sich dann als extensionale Deckungsgleichheit definieren [1] oder als partielle oder vollständige „Referenzgleichheit“ unterschiedlicher Zeichen [2]. Da der Wahrheitswert eines Aussagesatzes prädikatenlogisch sich nicht ändert, wenn sich zwar ein Prädikat, nicht aber die durch das Prädikat bezeichnete Extension ändert, so gilt mit anderen Worten als Kriterium für Synonymie die Austauschbarkeit „salva veritate“, d.h. der Wahrheitswert eines Satzes darf sich nicht ändern [3]. In einem ähnlichen Sinn wird eine „Austauschbarkeit in Kontexten ohne einen Bedeutungsunterschied hervorzurufen“ verlangt [4].
Das Salva-veritate-Kriterium wird von Quine als nicht ausreichend kritisiert, da es in Modalkontexten in große Schwierigkeiten führe [5].
Für das Synonymieverhältnis wird in aller Regel von konnotativen Unterschieden, d.h. von Nebenbedeutungen und Nuancen und dadurch hervorgerufene Begleitvorstellungen abgesehen. Im obigen Zahlbeispiel dürfte auch in konnotativer Hinsicht eine gleiche Bedeutung bestehen. Allerdings nur im Verhältnis „zwölf“ zu „12“, da schon der Gebrauch der römischen Ziffern „XII“ mit höherer Bildung konnotiert sein kann.
[Bearbeiten] Strikte und partielle Synonymie
Man unterscheidet strikte oder partielle Synonymie (Bedeutungsähnlichkeit).

