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Universität - Präsidialverwaltung

Jahresbericht des Präsidenten 1995

Dem Universitätskonzil erstattet am 19. Juni 1996

von

Jürgen Lüthje

Universität Hamburg

1996


MITTEILUNGEN DER UNIVERSITÄT HAMBURG NR. 42

Ein umfangreicher statistischer Anhang zu diesem Jahresbericht erscheint als gesonderte Publikation "Statistischer Bericht 1995" Mitte 1997.

(c) 1996 Selbstverlag der Universität Hamburg
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Tel.: 040/4123-3256 Telex: 214732 unihh
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ISSN 0438-4717
ISSN 0172-6366


INHALTSVERZEICHNIS

  • 0. EINLEITUNG

    1. HANDLUNGSSCHWERPUNKTE VON BESONDEREM GEWICHT

    2. EREIGNISSE UND STRUKTURELLE ÄNDERUNGEN VON BESONDERER BEDEUTUNG

    3. LEHRE, STUDIUM, WEITERBILDUNG

    4. FORSCHUNG UND FÖRDERUNG DES WISSENSCHAFTLICHEN NACHWUCHSES

    5. INTERNATIONALE HOCHSCHULBEZIEHUNGEN

    6. ENTWICKLUNGEN IM BAUBEREICH

    7. HAUSHALTS-, ORGANISATIONS- UND IUK-ANGELEGENHEITEN

    8. PERSONALENTWICKLUNG

    9. BERICHT DES UNIVERSITÄTS-KRANKENHAUSES


    Einleitung

    Der Jahresbericht 1995 zeichnet ein sehr nüchternes Bild der Universität. Im Zentrum der Entwicklung des Jahres stand die Auseinandersetzung um die Konkretisierung der vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg beschlossenen Stellenstreichung. Die politischen Beschlüsse sahen vor, daß im Zeitraum 1995 bis einschließlich 1997 Stellen in einem Personalkostenvolumen 29 Mio. DM eingespart werden sollten. Der Hinweis der Universität, daß so viele Stellen überhaupt nicht frei werden, wurde politisch zunächst nicht gehört, sondern mit dem Vorwurf beantwortet, die Universität weigere sich, an einer politisch unabdingbaren Sanierung des Landeshaushalts mitzuwirken. Die beharrliche Darlegung der tatsächlichen Voraussetzungen zur Verwirklichung dieser Beschlüsse durch die Universität haben schließlich den Senat doch überzeugt. Ergebnis war die sogenannte Zweitstellenregelung mit Modifikation für den wissenschaftlichen Nachwuchs: Jede zweite freiwerdende Stelle wird gestrichen, die Nachwuchsstellen anteilig in dem Verhältnis, in dem sie gegenwärtig zur Zahl der Professuren veranschlagt sind. Diese Korrektur der ursprünglichen Beschlüsse ist eine Bestätigung der Position der Universität, daß die ursprünglichen Beschlüsse von völlig unrealistischen Annahmen ausgegangen sind. Der von der Universität auch öffentlich ausgetragene Konflikt war darum notwendig und begrenzt erfolgreich. Mit dem Ergebnis kann die Universität zwar nicht zufrieden sein, sie konnte jedoch eine Modifikation erreichen, die zumindest noch gestaltbar ist, nicht nur strukturelle Ruinen in der Universität hinterläßt und einen mehrjährigen vollständigen Einstellungsstop vermeidet.

    Das schwierige Problem der Zwischenfinanzierung der dadurch nicht erbrachten Einsparung wurde im Berichtszeitraum 1995 auf eine Weise gelöst, die vor allem das UKE belastete. Mit ihrem "Orientierungsrahmen" für Stellenstreichungen bis zum Jahr 2005 hat die Universität eine langfristige Planung erarbeitet, die ein in sich ausgewogenes Konzept für die Universitätsentwicklung unter den festgelegten einschneidenden politischen Randbedingungen darstellt. Es ist bemerkenswert und ein Zeichen politischer Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Universität Hamburg, daß diese Planung unter Beteiligung aller Fachbereiche und aller zuständigen Gremien zustande kam. Sie beruht zwar nicht auf der Zustimmung der Universität im Sinne einer Richtigkeitsüberzeugung, wohl aber auf einem Konsens, daß diese Planung die annähernd vernünftigste Konkretisierung der Sparvorgaben darstellt.

    Diesem Orientierungsrahmen ist auch innerhalb, vor allem aber außerhalb der Universität vorgeworfen worden, er verzichte darauf, Prioritäten zu setzen. Ein solcher Vorwurf ist nur auf der Basis von Unkenntnis möglich. In dem Orientierungsrahmen sind sowohl die Fortführung bisher eingeleiteter großer Innovationsvorhaben als auch die Ablösung der Stellen des Sonderprogramms I und weiterer kw-Stellen berücksichtigt. Das setzte harte und einschneidende Prioritätsentscheidungen auch zwischen und in den Fachbereichen voraus. Es ist ein Beweis der Leistungsfähigkeit der Selbstverwaltungsgremien, aber auch des zuarbeitenden Planungsstabes und der Verwaltung, daß dieses Konzept im Konsens zwischen allen Einrichtungen und Gremien der Universität zustande gekommen ist. Wer sich Prioritäten nur in der Form vorstellen kann, daß ganze Studiengänge oder Fächer aufgegeben werden, hat einen zu engen und falschen Prioritätsbegriff. Prioritäten setzen bedeutet nicht, bisher Bestehendes im Stile einer Kahlschlagpolitik zu beseitigen, mit der in den 50er und 60er Jahren ganze Stadtviertel ruiniert statt angeblich saniert wurden. Jede Prioritätssetzung muß eine Optimierung zwischen Verzichtbarem und Auszubauendem enthalten. Gerade auch die Weiterentwicklung verkleinert fortbestehender Bereiche durch innovative Impulse kann Ausdruck sinnvoller Prioritäten sein. Die Universität ist nicht bereit, sich Prioritäten nur als Einstellung von Fächern vorgeben zu lassen. Die Fächervielfalt der Universität ist nach wie vor ein Profilmerkmal dieser Universität, das zu erhalten ist.

    Aufbauend auf diesem Konsens über die Konkretisierung der politisch vorgebenen Einsparungen hat der Akademische Senat mit breiter Mehrheit einen richtungweisenden Beschluß gefaßt, indem er die Berufung einer externen Beratungskommission beschloß und damit als erste Universität in Deutschland ein autonomes externes Beratungsverfahren einleitete. Mit diesem Verfahren, das inzwischen bundesweite Beachtung findet, ist die Universität aus der Defensive herausgekommen. Bemerkenswert ist, daß die an erstrangige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gerichtete Bitte, an dieser Beratungskommission mitzuwirken, nur in einem einzigen Fall zu einer Absage geführt hat. Darin spiegelt sich eine hohe Anerkennung des von der Universität beschrittenen Weges, ihre Entwicklung bestmöglich zu gestalten. Innerhalb Hamburgs wurde dieses Verfahren politisch akzeptiert. Die Behörde für Wissenschaft und Forschung nimmt in der Person ihres Staatsrates und des zuständigen Abteilungsleiters an den Sitzungen der Kommission als Gast teil und läßt erkennen, daß sie dem Beratungsverlauf und den Beratungsergebnissen hohen Stellenwert in ihrem weiteren politischen Vorgehen beimessen will. In den Ausschüssen der Bürgerschaft ist hervorgehoben worden, daß dieser initiative Schritt der Universität zur aktiven Gestaltung ihrer künftigen Entwicklung als eine geeignete Grundlage künftiger Entscheidungen angesehen wird.

    Die externe Beratungskommission hat einen Arbeitsstil entwickelt, der im Rahmen des ihr zeitlich und arbeitsökonomisch überhaupt Möglichen versucht, die Fachbereiche und die zentralen Gremien zu beteiligen. Sie wird dies vor Abgabe ihrer Stellungnahme erneut tun. Damit praktiziert diese Kommission einen Stil, mit dem auch die Universität bei der Erarbeitung des Orientierungsrahmens gute Erfahrungen gemacht hat.

    Zur Novellierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes hat eine gemeinsame Willensbildung von Konzil und Akademischen Senat mit dem Ergebnis stattgefunden, daß ein weitgehender Konsens über die Stellungnahme zu allen Punkten der Novellierung erzielt und ein weiterer Teil von Veränderungsvorschlägen teilweise im Konsens beschlossen werden konnte. Über die verbliebenen Punkte wird in der nächsten Zeit weiter mit dem Ziel beraten, die Selbstverwaltung der Universität Hamburg nicht zu schwächen, sondern zu stärken. Zur Stärkung der Selbstverwaltung ist nicht nur die Abwehr von staatlichen Eingriffen in Zuständigkeiten der Universität oder die Abwehr von Versuchen erforderlich, der Universität Zuständigkeiten zu entziehen, sondern auch die Verbesserung der inneruniversitären Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung. Dazu kann die Einleitung einer Diskussion über eine Grundordnung der Universität beitragen.

    Einen wichtigen Punkt der Arbeit im Berichtsjahr 1995 bildete die Vorbereitung der Globalisierung des Haushalts. Diese Globalisierung hat sich die Universität nicht vom Staate aufdrängen lassen. Sie wurde vielmehr durch frühzeitige eigene Initiative herbeigeführt. Ohne die aktive und gute Vorbereitung der Globalisierung durch die Universität hätte die Bürgerschaft ihr nicht das Vertrauen entgegengebracht, der Universität einen globalen Wirtschaftsplan einzuräumen. Die sorgfältige Vorbereitung hat Vertrauenskapital gebildet, das sich hoffentlich unter schwierigen Bedingungen auch künftig auszahlen wird. Bewährt hat sich, daß nicht sofort alle Bereiche der Universität gleichzeitig umgestellt wurden, sondern in Pilotverfahren zunächst drei Fachbereiche Erfahrungen mit dieser Umstellung sammeln konnten. Dieser Weg war vernünftig. Der nächste Schritt im Jahr 1997 wird zeigen, daß unter Auswertung der Erfahrung der Pilotfachbereiche weitere Fachbereiche die Möglichkeit nutzen werden, dieses Verfahren einzuführen.

    Mit der Globalisierung war die Einführung eines EDV-gestützten Mittelbewirtschaftungsverfahrens verbunden. Dies ist für sich genommen schon eine Herausforderung an alle Beteiligten. Beide Entwicklungen sind nicht identisch. Ihre Gleichzeitigkeit hat hohe Anforderungen an die Fachbereiche und die Verwaltung gestellt. Fachbereiche und Verwaltung haben sich diesen Anforderungen gewachsen gezeigt. Das verdient Anerkennung.

    Mit den Diskussions- und Entscheidungsprozessen zur Vorbereitung des Globalhaushalts haben die beteiligten Gremien und Organisationseinheiten Arbeitsformen entwickelt, die für die künftige Arbeit Bedeutung haben. Durch die beiden Tagungen im Haus Rissen konnte eine gute Grundlage für die Gremiendiskussion erarbeitet werden. Die Konzilsempfehlung zur Handhabung des globalen Wirtschaftsplanes hat politische Leitlinien vorgegeben, die dann durch die Delegationsverfügung des Präsidenten konkretisiert und verwirklicht wurden. Durch Vereinbarungen mit den beiden Personalräten und der Frauenbeauftragten konnten begleitende Regelungen getroffen werden, die Problemen vorbeugen sollen und zu einer breiten Verankerung der globalen Wirtschaftsführung in der Universität beitragen. Aus der Globalisierung sollte nicht eine einseitige Stärkung des Präsidenten und der Präsidialverwaltung hervorgehen, sondern eine ausgewogene Balance zwischen Präsidial- und Verwaltungskompetenzen, Fachbereichskompetenzen und Gremienkompetenzen auf allen Ebenen.

    Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt der Arbeit im Berichtsjahr war die Initiative der Universität gegenüber der Volkswagen-Stiftung, mit der zunächst in Form einer Ideenskizze ein Projektvorschlag für ein Konzept systemischer Organisations- und Qualitätsentwicklung erarbeitet wurde. Von 33 Universitäten, die sich bewarben, erhielten 10 die Aufforderung, einen Antrag einzureichen. Erfreulich war, daß die Universität Hamburg darunter war. In sehr guter Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern, die bereit waren, sich an dieser Arbeit zu beteiligen, haben die Leitung der Universität, die Verwaltung und der Planungsstab einen Antrag erarbeitet, der inzwischen bewilligt wurde. Mit einer Förderung von fünf Mio. DM erhält die Universität die Chance, fünf Jahre lang an ihrer inneren Optimierung konsequent und methodisch arbeiten zu können. Zugleich stellt die in harter Konkurenz erarbeitete Bewilligung eines der sechs geförderten Anträge eine hoch einzuschätzende Anerkennung und Unterstützung des Engagements der Universität Hamburg zur Stärkung ihrer Leistungsfähigkeit durch Dezentralisierung und Verstärkung der Eigenverantwortung dar.

    Die Zusammenführung der juristischen Fachbereiche hat sich als unvermeidliche Konsequenz der politisch vorgegebenen Einsparungen herausgestellt. Zunächst eine Gemeinsame Beratungskommission der beiden Fachbereiche beim Präsidenten, dann eine vom Akademischen Senat eingesetzte Gemeinsame Kommission ist zu dieser Einschätzung gelangt und hat inzwischen zu einer sehr konstruktiven Zusammenarbeit gefunden, die Probleme zwischen den beiden Fachbereichen weitgehend geklärt hat. Die Zusammenführung der Fachbereiche wird eine Entwicklung einleiten, die unter Wahrung der Stärken beider Fachbereiche trotz der notwendigen Einsparungen einen noch stärkeren gemeinsamen Fachbereich bilden wird. Die künftige Personalstruktur ist geklärt, beide Fachbereiche haben sich auf eine gemeinsame Strukturvorstellung verständigt. Die Fachbereiche sind sich einig darüber, daß sie ihre gegenwärtige Organisationsstruktur mit dem Ziel einer optimierenden Veränderung weiterentwickeln wollen. Das Studienkonzept wird unter Auswertung der bisherigen Erfahrungen überarbeitet. Ein ganz entscheidender Punkt für die Zusammenführung der juristischen Fachbereiche wird aber die künftige räumliche Unterbringung sein. Die Stadt Hamburg muß die Chance nutzen, durch Anbau eines Bücherturms am Rechtshaus die beiden juristischen Fachbereiche auch räumlich zusammenzuführen. Inzwischen besteht Einvernehmen, daß ein solches Konzept wirtschaftlich ist und zu Einsparungs- und Optimierungsmöglichkeiten führt, die anderenfalls nicht erschlossen werden können.

    Einen weiteren Schwerpunkt des Jahresberichts 1995 bildet die bauliche Entwicklung der Universität. Mit der Herrichtung des Standortes Stellingen und dem Abschluß des Ausbaues der Mikrostrukturforschung sind wichtige Vorhaben verwirklicht worden. Die Planung für die Flügelbauten konnte in einer sehr kooperativen Weise zwischen dem Stifter und allen Nutzungsbereichen der Universität abgeschlossen werden. Der Baubeginn wird im Herbst 1996 stattfinden. Die Entscheidung des Senators für Wissenschaft und Forschung, das Zentrum für Marine und Atmosphärische Wissenschaften nicht mehr in Bahrenfeld zu bauen, sondern als Anbau an das Geomatikum, entspricht einem Vorschlag, den die Universität in den zurückliegenden Jahren erarbeitet hat. Er trägt in gleicher Weise den finanzpolitischen Notwendigkeiten wie den funktionalen Anforderungen der Universität Rechnung. Durch das HIS-Gutachten wurde rechtzeitig eine tragfähige Grundlage für die schwierige Neuordnung der Raum- und Gebäudenutzung am Standort Von-Melle-Park/Rotherbaum erarbeitet. Ohne dieses Gutachten, das auf ihre Initiative erstellt wurde, stünde die Universität heute ohne gesicherte Raumbedarfsermittlung vor der Frage, welche Gebäude der Universität zur Haushaltssanierung verkauft werden können. Durch dieses Gutachten besteht die Möglichkeit, solchen Überlegungen fundierte Bedarfsgesichtspunkte und ein Konzept gegenüberzustellen, an dem die Universität funktional nicht Schaden nimmt, sondern vielleicht sogar in ihren Nutzungsbeziehungen optimiert werden kann. Auch an dieser Stelle zahlt sich vorausschauende Initiative aus.

    Besonders wichtig ist auch, daß es gelungen ist, mit dem Bezirk Eimsbüttel und der Stadtentwicklungsbehörde ein städtebauliches Gesamtkonzept für die Standorte der Universität in Eimsbüttel zu erarbeiten. Vor wenigen Wochen wurde das Konzept im Kerngebietsausschuß des Bezirks mit großer Zustimmung zur Kenntnis genommen. Damit kann sich die Universität auf ein langfristig tragfähiges städtebauliches Entwicklungskonzept stützen, das für alle denkbaren Varianten künftiger Bebauung eine tragfähige Lösung vorsieht.

    Im Bereich der Lehre hat sich das zur Erprobung eingeführte Evaluationssystem bewährt. Mit der Einleitung zweier weiterer Evaluationsverfahren sind nunmehr sechs Studienfächer einer Evaluation unterzogen worden. Durch die in zwei Studiengängen inzwischen erworbenen Erfahrungen mit der Ableitung von Konsequenzen aus dem Evaluationsverfahren, durch die Anerkennung des Stifterverbandes für das Evaluationsverfahren, die sich auch in einer finanziellen Förderung ausdrückt, und durch die Empfehlung des Wissenschaftsrates, ein solches Verfahren künftig bundesweit in allen Hochschulen anzuwenden, hat die Universität Hamburg eine Bestätigung ihres Weges erfahren, die ermutigen sollte, die anstehende Entscheidung über die Fortsetzung des Norddeutschen Evaluationsverbundes bald zu treffen. Dabei ist allerdings auch der Schritt notwendig, den Kreis der einbezogenen Universitäten über den Norddeutschen Verbund hinaus zu erweitern, weil für bestimmte Fächer weitere Universitäten einbezogen werden müssen, um vergleichend evaluieren zu können.

    Eine bundesweite Besonderheit stellte auch das Verfahren im Fachbereich Medizin zur Evaluation der quantitativen Erfüllung der Lehrverpflichtung dar. Dieses Verfahren hat unter sehr kritischer Mitwirkung von Studierenden und Begleitung durch die Presse stattgefunden. Die Bemühungen des Fachbereichs Medizin, sich in einem bisher beispiellosen Verfahren Gewißheit zu verschaffen, welche Probleme bestehen und welche Lösungen möglich sind, wurden nicht immer hinreichend gewürdigt. Der Fachbereich Medizin verdient für die Weiterführung dieser Bemühungen alle Unterstützung der Universität auch gegenüber der Öffentlichkeit. So wird es mittelfristig gelingen, die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, daß dieser Fachbereich die Lehre so ernst nimmt, wie das geboten ist. Wenn der Fachbereich sich im nächsten Schritt zu einem qualitativen Evaluationsverfahren entschließt, kann er aus der Defensive gegenüber öffentlicher Kritik herauskommen.

    Insgesamt ist festzustellen, daß sich die Lehr- und Studienbedingungen an der Universität Hamburg durch die Stellenstreichungen massiv verschlechtert haben und in den nächsten Jahren weiter verschlechtern werden. Das ist kein Grund, nicht an eigenen Verbesserungsmöglichkeiten so konsequent und wirksam zu arbeiten, wie die Universität das in den letzten Jahren versucht hat. Die Universität hat sich auf einen richtigen Weg begeben und muß ihn weitergehen, auch wenn die Einsparpolitik und die Stellenstreichungen den Erfolg solcher Anstrengungen beeinträchtigen und die Motivation der Beteiligten harten Belastungen aussetzen.

    Im Bereich der Forschung reißt die Verschlechterung der Ausstattung durch Sachmittelkürzungen inzwischen Löcher, die die Universität mit innerer Optimierung oder Effektivierung nicht mehr auffangen kann. Insbesondere in der Drittmittelforschung ist die Grundausstattungsfähigkeit der Universität gefährdet. Dieses Problem muß die Universität weiterhin und offensiv vortragen. Dennoch entwickeln sich in allen Fachbereichen eine Vielzahl neuer Forschungsprojekte und Initiativen. Mehrere neue Graduiertenkollegs wurden beantragt und bewilligt. Im Bereich der Klima- und Umweltforschung wurde eine Diskussion mit den geistes- und sozialwissenschaftlichen Fachbereichen eingeleitet, um einen Schwerpunkt "Klima, Umwelt, Gesellschaft" zu entwikeln. Diese Erweiterung der Klima- und Meeresforschung der Universität Hamburg wäre wissenschaftlich höchst attraktiv. Daß sich in der Universität unter den gegenwärtigen Bedingungen inzwischen sieben Initiativen für neue Sonderforschungsbereiche entwickelt haben, ist ein erfreuliches Zeichen wissenschaftlicher Vitalität. Die Universität wird alle Anstrengungen unternehmen müssen, trotz der Ausstattungsprobleme und Stellenstreichungen, diese Initiativen nicht zu entmutigen, sondern ihnen alle denkbare Unterstützung zukommen zu lassen. Das wird die Universität nötigen, über neue Verfahren der Forschungsförderung nachzudenken. Wenn die Universität ihr wissenschaftliches Profil unter Nutzung solcher Chancen weiterentwickeln will, muß sie diesen Schritt wagen. Das Gesamtvolumen der Drittmittel der Universität ist auf etwa 130 Millionen DM angestiegen. Das sind etwa 1.600 zusätzliche und hochqualifizierte Arbeitsplätze. Wenn die Freie und Hansestadt Hamburg an einem Bündnis für Arbeit interessiert ist, dann muß sie einen Weg finden, die Drittmittelforschung an der Universität stärker als bisher zu unterstützen. Der Ertrag wäre weit höher als der erforderliche Aufwand.

    In der Weiterbildung hat die Universität mit dem Kontaktstudium für ältere Erwachsene, das auf zunehmende Resonanz stößt, eine wichtige Entwicklung eingeleitet. Ein Kostenbeitrag der Studierenden stellt sicher, daß dieses Studienangebot nicht zu Lasten grundständiger Studiengänge verwirklicht wird. Diese Möglichkeit muß die Universität bei neuen Angeboten zunehmend in Betracht ziehen.

    Im Bereich der Frauenförderung kann die Universität Hamburg eine zwar noch nicht zufriedenstellende, aber doch ermutigende Bilanz ziehen. Wiederum ist im Berichtsjahr der Anteil von Frauen an Neuberufungen bei 20 Prozent angelangt. Das ist nicht ausreichend, zeigt aber, daß die Bemühungen der Universität um die Frauenförderung Erfolg haben. Mit der Erarbeitung des Frauenförderplans und der im Akademischen Senat beschlossenen neuen Richtlinie zur Frauenförderung ist die Universität einen erheblichen Schritt weitergekommen. Dabei hat die Universität Hamburg einen Weg gefunden, Frauenförderung ohne Verzicht auf höchste Qualitätsanforderungen bei den Berufungen zu betreiben. Dieser Weg hat alle Kritiker widerlegt, die als Folge einer konsequenten Frauenförderungspolitik der Universität den Verfall ihrer wissenschaftlichen Qualität oder Leistungsfähigkeit befürchtet haben. Die erreichten Erfolge machen Mut, diesen Weg fortzusetzen.

    Ansätze zur Personalentwicklung im Bereich des nichtwissenschaftlichen Personals wurden mit der Erprobung von Mitarbeiterkonferenzen in der Präsidialverwaltung entwickelt. Die Erfahrungen werden in Gesprächen mit den Personalräten ausgewertet. Im Rahmen des VW-Projektes sollen Mitarbeiterzirkel das bisher nicht erschlossene Wissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitseffizienz, aber auch im Interesse der Arbeitszufriedenheit der Beteiligten aktivieren. Das sind kleine, aber notwendige Schritte. Mit den Personalräten ist zu beraten, welche weiteren Elemente einer längerfristig angelegten Personalentwicklung verwirklicht werden können.

    Vor besonders schwierigen Problemen standen im Berichtsjahr das Universitäts-Krankenhaus Eppendorf und der Fachbereich Medizin. Neben der vom Fachbereich durchgeführten Untersuchung zur Erfüllung der Lehrverpflichtung haben vor allem Presseveröffentlichungen, gerichtliche Auseinandersetzungen sowie parlamentarische Anhörungen über gerichtliche Todesfälle und gesundheitliche Schäden im Zusammenhang mit strahlentherapeutischen Behandlungen das öffentliche Ansehen auch der davon nicht betroffenen Kliniken und Bereiche des UKE beeinträchtigt. Die öffentliche Diskussion hat die notwendige Aufklärung von Sachverhalten durchaus gefördert, häufig aber auch der Aufklärung vorgegriffen und Risiken und Chancen ärztlicher Heilbehandlung nicht immer sorgfältig abgewogen. Unter der pauschalen Bezeichnung "Skandal" gingen notwendige Differenzierungen verloren. Der Fachbereich Medizin und das UKE haben im Rahmen ihrer Möglichkeiten engagiert zur Klärung der Probleme beigetragen und anspruchsvolle Konzepte zur Qualitätssicherung entwickelt.

    In der Diskussion um eine Neuordnung des Gesundheitssystems haben der Fachbereich und die Universität Hamburg mit der frühzeitigen Erarbeitung eigener Strukturvorstellungen die Initiative ergriffen. Dadurch konnten Überlegungen, das Universitäts-Krankenhauses als Anstalt des öffentlichen Rechts zu verselbständigen, es aus der Universität auszugliedern und vom Fachbereich abzutrennen, verhindert werden. Universität und Fachbereich haben sich mit der Behörde für Wissenschaft und Forschung auf ein Konzept verständigt, das den korporativen Zusammenhang der Universität erhält, die funktionale Verbindung von Forschung, Lehre, Studium und Krankenversorgung bewahrt und gleichzeitig die notwendige betriebliche Verselbständigung des Krankenhausbetriebes verwirklicht. Damit wurde ein Modell entwickelt, das auch in der bundesweiten Diskussion Interesse findet. Weil die Beratungen der Universität der politischen Diskussion vorliefen, konnten sie die politische Diskussion maßgeblich beeinflussen.

    Wie geht es weiter mit der Universität? Die größten Sorgen gelten im Augenblick der Nachwuchsförderung. Die Einbeziehung der Nachwuchsförderungsstellen in den Stellenabbau verhindert jede Chance einer Verbesserung der Personalstruktur zur Stärkung der Nachwuchsförderung. Besonders belastend wirkt sich die Aufrechterhaltung einer personalwirtschaftlichen Einsparverpflichtung von 15 Millionen DM aus. Sie bewirkt, daß die regelmäßig freiwerdenden Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs jeweils nur mit erheblicher Verzögerung wieder besetzt werden können. In Stellen umgerechnet müssen zwischen 200 und 300 Nachwuchsstellen ständig unbesetzt bleiben. Dieser Zustand kann so nicht aufrechterhalten bleiben. Das Thema einer besseren Nachwuchsförderung muß noch stärker in das Zentrum der politischen Diskussion gerückt werden.

    Die im Herbst 1996 zu erwartenden Empfehlungen der Externen Beratungskommission werden der Universität eine Grundlage für die Erarbeitung eigener Profil- und Entwicklungsvorstellungen geben und die Universität herausfordern, sich mit den Empfehlungen auseinanderzusetzen. Niemand wird die Universität zwingen, die Empfehlung zu übernehmen. Die Universität und die Fachbereiche werden aber die Feststellungen und Argumente der Kommission sorgfältig prüfen müssen. Wenn diese Prüfung ergibt, daß einzelne Empfehlungen oder Einschätzungen als nicht überzeugend angesehen werden, kann und muß sich die Universität für den von ihr für richtig gehaltenen Weg entscheiden. Die Gewißheit, sich nicht ohne eingehende Prüfung, sondern in Auseinandersetzung mit den Ergebnissen einer unabhängigen Begutachtung entschieden zu haben, wird die Position der Universität in der politischen Vertretung ihre Entscheidungen stärken.

    Innerhalb der Universität ist weiter an der strukturellen Stärkung der Fachbereiche zu arbeiten, und zwar sowohl gegenüber den Instituten als auch gegenüber den zentralen Instanzen der Universität. Das bedeutet, daß die Universität den Prozeß einer systemischen Organisationsentwicklung auf allen Organisationsebenen konsequent fortsetzen muß. Die dafür bewilligte Förderung durch die Volkswagen-Stiftung bietet wirksame und großzügige Unterstützung.

    Letztlich entscheidend für die Entwicklung der Universität wird aber die Entwicklung ihrer Qualität in Forschung und Lehre sein. Deswegen wird es notwendig sein, Verfahren der Qualitätsentwicklung in Forschung, Lehre, Studium und anderen Aufgabenbereichen zu erproben und anzuwenden. Das ist Neuland für deutsche Universitäten, wird aber der einzige Weg sein, der mittel- und längerfristig auch die Politik wieder davon überzeugen kann, die Prioritäten stärker zu Gunsten von Bildung und Wissenschaft zu setzen. Trotz schwieriger Bedingungen sind an der Universität Hamburg gute Ansätze und Voraussetzungen erarbeitet worden, ihre Entwicklung selbst bestimmen zu können. Die Universität hat anspruchsvolle, teils bundesweit wegweisende Projekte eingeleitet. Es wird aber auch von der notwendigen politischen Unterstützung abhängen, in welchem Maße es gelingt, die Leistungsfähigkeit der Universität in Forschung, Lehre, Studium und Bildung unter den gegebenen schwierigen Bedingungen zu erhalten und weiter zu stärken. Dieser Herausforderung müssen sich alle Einrichtungen, Gremien, Organe und Mitglieder der Universität stellen. Nur aktiver Umgang mit den gegebenen Problemen macht selbstbestimmte Lösungen möglich.

    1. HANDLUNGSSCHWERPUNKTE VON BESONDEREM GEWICHT

    1.1 Auseinandersetzung um die Durchführung der geforderten Stellenstreichungen und Entwicklung eines Orientierungsrahmens

    Grundlage des Sparprogramms der Universität Hamburg ist das vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg für die laufende Legislaturperiode beschlossene Haushaltskonsolidierungsprogramm, das den Zeitraum von 1995 bis 1997 umfaßt. Für die Universität wurde für das Jahr 1995 bei der Aufteilung der Sparverpflichtungen auf die Behörden und Dienststellen Hamburgs ein Betrag von DM 7,1 Mio. festgesetzt. Dabei handelte es sich nahezu um die gesamte im Bereich der Behörde für Wissenschaft und Forschung aufzubringende Summe von DM 7,3 Mio. Der genannte Betrag wurde im Laufe des Jahres 1994 durch Stellenstreichungen dauerhaft eingespart.

    Die Vorbereitungen zur Erbringung des Sparbeitrags für die Jahre 1996 und 1997 begannen Ende 1994. Auf der Grundlage eines Beschlusses des Akademischen Senats vom 16.02.1995 fanden bis zum 11.04.1995 mit allen Fachbereichen und Senatsunmittelbaren Einrichtungen Gespräche beim Universitätspräsidenten unter Beteiligung von Mitgliedern des Planungsausschusses statt, in denen die Grundlagen für den "Strukturellen Orientierungsrahmen für Stellenstreichungen 1996/1997" erarbeitet wurden. Die Höhe der Sparverpflichtungen der Universität war zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt, jedoch konnte davon ausgegangen werden, daß die Dimension des Sparprogramms 1995 zumindest erreicht, möglicherweise sogar überschritten werden mußte.

    Mit Datum vom 13.03.1995 erfuhr die Universität erstmalig durch ein Anschreiben des Leiters des Hochschulamtes verbindlichere Grundlagen für den Sparbeitrag im Bereich der Behörde für Wissenschaft und Forschung. In diesem Schreiben wurden die quantitativen Rahmenbedingungen für eine Senkung der Aufnahmekapazitäten der Hamburger Hochschulen genannt. Diese sollen auf insgesamt 11.000 Studienplätze für Studienanfänger (ausgehend vom Status quo 1994: 12.500 Studienplätze) reduziert werden. Nach Auffassung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg ist damit die Entwicklungs- und Leistungsfähigkeit der Hamburger Hochschulen gesichert. Der auf die Universität Hamburg entfallende Anteil wurde zu einem späteren Zeitpunkt auf 6.600 Studienplätze festgesetzt (Status quo 1994: ca. 7.600).

    In diesem Schreiben wurde die sogenannte "Zweitstellenregelung" vorgegeben, nach der die Hochschulen dem Grundsatz nach jede zweite freiwerdende Stelle einzusparen haben. Die dadurch zugestandene zeitliche Streckung der geforderten Stellenstreichungen ist das Ergebnis harter, auch öffentlicher Auseinandersetzungen zwischen Universität und Behörde für Wissenschaft und Forschung einerseits sowie Behörde für Wissenschaft und Forschung und Finanzbehörde andererseits über die tatsächlichen und funktionalen Grenzen von Einsparmöglichkeiten. Die Universität war davon ausgegangen, daß von vier jeweils freiwerdenden Stellen wenigstens zwei im bisherigen Aufgabenbebereich wiederbesetzt werden müssen. Eine Stelle müsse für innovative Vorhaben verfügbar sein und eine Stelle könne gestrichen werden. Die Behörde für Wissenschaft und Forschung ging davon aus, daß von drei freiwerdenden Stellen eine zu streichen sei. Der Beschluß des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg zur Durchführung der Sparmaßnahmen 1996 legte schließlich fest, daß grundsätzlich jede zweite freiwerdende Stelle zu streichen ist.

    Die genaue Aufteilung der ca. DM 13,45 Mio., die im Personalhaushalt der Behörde für Wissenschaft und Forschung für 1996 zu erbringen war, wurde der Universität erst zu einem erheblich späteren Zeitpunkt mit Schreiben des Leiters des Hochschulamtes vom 16.05.1995 bekannt. Auf der Grundlage der Beschlüsse einer für diesen Zweck eingesetzten interbehördlichen Arbeitsgruppe wurde folgendes festgelegt:

    gesamtes Einsparvolumen der Universität 1996: Tsd. DM 10.658.

    Die technische Regel zur Erbringung des Betrages lautet:

    Der relativ späte Zeitpunkt, zu dem die Universität vom genauen Umfang des Sparprogramms erfuhr, führte zu erheblichen Problemen, da der in den ersten Monaten des Jahres 1995 erstellte strukturelle Orientierungsrahmen für Stellenstreichungen (im folgenden "Orientierungsrahmen" genannt) noch von einem deutlich geringeren Sparvolumen ausging. Den Fachbereichen und Senatsunmittelbaren Einrichtungen war ursprünglich eine durchschnittliche Vorgabe von ca. 7,5 % ihres Personalkostenvolumens gemacht worden, die nunmehr auf ca. 10 % erhöht werden mußte. Hieraus folgte auch, daß der im Orientierungsrahmen erreichte Gesamtbetrag, der mit einer Streckung bis ca. 2005 etwa DM 16 Mio. ausmacht, für das nunmehr vorgegebene Sparvolumen von ca. DM 21,3 Mio. nicht ausreicht. Im Rahmen der "Zweitstellenregelung" wird die Universität zusätzlich Stellen in einem Umfang von ca. DM 5,3 erbringen müssen. Obwohl das Personalkostenvolumen der Universität rund 7 % der Personalkosten der Freien und Hansestadt Hamburg ausmacht, muß die Universität ca. 14 % der Personaleinsparungen leisten.

    Zusätzlich zu den Stellenstreichungen hat die Universität in den kommenden Jahren, beginnend ab 1996 (mit Vorlauf für die Auslaufplanungen im Jahr 1995), eine Reihe von Vorbelastungen abzutragen, die zu einem erheblichen Teil aus Projekten und Programmen resultieren, die nur zum Teil den Entwicklungsplanungen der Universität entsprangen. Zu einem anderen Teil wurden sie von der Freien und Hansestadt Hamburg angeregt, gefördert, mitgetragen oder sogar vorgegeben. Der Gesamtbetrag dieser Belastung beläuft sich auf ca. DM 7,2 Mio. (ursprünglich DM 8,8 Mio., nach dem Verzicht auf die Finanzierung der Technischen Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Hamburg noch DM 7,2 Mio.). Die Universität forderte eine Anrechnung auf die Einsparverpflichtungen im Personalhaushalt . Diese Forderung konnte nicht durchgesetzt werden. Anerkannt wurde als zusätzliche Belastung der ab 1996 entfallende Bundesanteil aus dem Hochschulsonderprogramm I (HSP I) mit einem Betrag von DM 2,4 Mio. Dieser Betrag war den Sparauflagen der Universität hinzuzurechnen, so daß sich für die Universität für das Jahr 1996 (zu erbringen also 1995) eine Gesamtbelastung von ca. DM 10,7 plus DM 2,4 Mio. = DM 13,1 Mio. ergab.

    Wie von der Universität stets vorhergesagt war, konnte dieser Betrag im Laufe des Jahres 1995 nicht erwirtschaftet werden. Die im Orientierungsrahmen enthaltenen planmäßig freiwerdenden Stellen ergaben eine Summe von ca. DM 3,6 Mio. Aufgrund der "Zweitstellenregelung", die zusätzlich auch unvorhergesehen freiwerdende Stellen erfaßt, ergab sich zum Ende des Jahres 1995 für die Universität eine Einsparverpflichtung von DM 4,55 Mio. Der Differenzbetrag von DM 950.000 wurde im Rahmen einer Reihe von Gesprächen des Universitätspräsidenten mit den betroffenen Fachbereichen aufgebracht, wie sie in vergleichbarer Form bereits zur Erstellung des Orientierungsrahmens zu Beginn des Jahres 1995 durchgeführt wurden. Die Differenz zwischen "Zweitstellenregelung" (ca. DM 4,55 Mio.) und Gesamtverpflichtung (ca. DM 13,1 Mio.) mußte aus dem Haushalt der Behörde für Wissenschaft und Forschung zwischenfinanziert werden. Dieser Betrag wird die in den kommenden Jahren zwangsläufig entstehenden Zwischenfinanzierungsbedarfe in erheblichem Umfang zusätzlich belasten. Die Festlegung einer vorhersehbar die tatsächlichen Möglichkeiten der Universität in dieser Höhe übersteigenden Sparverpflichtung stellt ein finanzpolitisches Versagen der beteiligten Behörden dar. Daß der dadurch verursachte Fehlbetrag durch zusätzliche Einsparungen im Haushalt der Wissenschaftsbehörde aufzubringen ist, verschärft diese Fehlentscheidung.

    Der Akademische Senat befaßte sich mit dem Orientierungsrahmen für Stellenstreichungen erstmalig ausführlich auf seiner Sitzung am 18.05.1995. In seinem Beschluß nahm er den Orientierungsrahmen zur Kenntnis und wies nachdrücklich darauf hin, daß das Sparprogramm hinsichtlich des Umfangs und der Durchführung unter fachlichen, strukturellen und kapazitären Aspekten erhebliche Schäden zur Folge haben wird. Zugleich machte der Akademische Senat Vorgaben für die Kriterien, nach denen der Orientierungsrahmen fortgeschrieben werden soll. Als Ausgangspunkt ist eine proportionale Belastung der Fachbereiche vorgesehen. Unter strukturellen Aspekten sowie unter Berücksichtigung der sehr unterschiedlich verteilten Vorbelastungen werden begründete Abweichungen abgeleitet und festgelegt.

    Im Verlaufe des Jahres 1995 wurde der Orientierungsrahmen unter Beachtung dieser Vorgaben weiterentwickelt und den funktionalen Gegebenheiten in den Fachbereichen und Senatsunmittelbaren Einrichtungen angepaßt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt ein aktueller Stand vom 15.01.1996 vor, der u. a. Aussagen über den Beitrag der Universität Hamburg zum Sparprogramm 1997 aus vorhersehbar freiwerdenden Stellen zuläßt.

    Die Stellenstreichungen des Haushaltsjahres 1995 haben 408 Studienanfängerplätze vernichtet. Mit den Stelleneinsparungen des Haushaltsjahres 1996 werden weitere 259 Studienplätze entfallen. Insgesamt wird die Ausbildungskapazität der Universität durch die geforderten Personaleinsparungen um etwa 20 % sinken.

    1.2 Novellierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes

    Mit dem den Hamburger Hochschulen von der Behörde für Wissenschaft und Forschung zugeleiteten Diskussionsentwurf für ein 15. Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes hat die Behörde für Wissenschaft und Forschung das Verfahren zur Novellierung des HmbHG eingeleitet. In dem Diskussionsentwurf wird u. a. vorgeschlagen, verschiedene Regelungen des Berufungsverfahrens zu ändern, die Amtszeit der Fachbereichssprecherinnen und Fachbereichssprecher auf 4 Jahre zu verlängern und ihre Stellung zu stärken sowie die Bestimmungen des HmbHG der Globalisierung der Haushalte der Hamburger Hochschulen anzupassen. Auf der Grundlage der Stellungnahme der Fachbereiche und eines unter dem Vorsitz des Präsidenten tagenden Ausschusses haben der Akademische Senat und das Konzil ausführlich zum Diskussionsentwurf Stellung genommen. Ein Teil der Änderungsvorschläge der Behörde für Wissenschaft und Forschung widerspricht der Notwendigkeit, die Selbstverwaltung der Hochschulen zu stärken, staatliche Reglementierungen abzubauen und die Prinzipien des Neuen Steuerungsmodells der FHH auch im Hochschulbereich zu verwirklichen. Vor dem Hintergrund, daß in der staatlichen Verwaltung Eigenverantwortung durch Delegation und Dezentralisierung gefördert und der Zusammenhang von Aufgaben, Kompetenz und Verantwortung hergestellt wird, ist die erkennbare Tendenz des Diskussionsentwurfs zur Erweiterung staatlicher Zuständigkeiten im Hochschulbereich schwer nachzuvollziehen. Insbesondere die Erweiterung der staatlichen Befugnisse im Berufungsverfahren und bei der Wiederbesetzung von Professuren gefährden eine vorrangig an wissenschaftlicher Qualität orientierte Entwicklung der Hochschulen. Die vorgesehene Anpassung der hochschulgesetzlichen Regelungen an die Bedingungen eines globalisierten Wirtschaftsplanes trägt dem Erfordernis einer wirksamen Beteiligung der kollegialen Selbstverwaltungsgremien nicht hinreichend Rechnung. Die Universität hat daher eine Vielzahl von Änderungen und Ergänzungen zu dem von der Behörde vorgelegten Diskussionsentwurf vorgeschlagen, die einer Stärkung der Hochschulselbstverwaltung dienen.

    1.3 Einrichtung einer externen Beratungskommission

    Da der bisherigen Struktur- und Entwicklungsplanung der Universität durch die einschneidenden Sparbeschlüsse der Freien und Hansestadt Hamburg die Grundlage entzogen wurde, hat die Universität mit Beschluß des Akademischen Senats vom 24.08.1995 eine externe Beratungskommission aus zwölf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit herausragender fachlicher Reputation und hochschulpolitischer Erfahrung berufen. Auftrag der Kommission unter Vorsitz des langjährigen Rektors der Universität Bielefeld, Prof. Dr. Grotemeyer, ist die Erarbeitung von Einschätzungen und Empfehlungen zur Entwicklung und Struktur der Universität in Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung unter Berücksichtigung der staatlichen Sparauflagen. Sonstige Aufgaben der Universität sowie ihre Bedeutung für die Stadt und die Region sollen berücksichtigt werden. Hierzu sollen insbesondere die Auswirkungen der staatlichen Einsparauflagen auf die Struktur und Entwicklung der Universität, das anzustrebende Angebots- und Gesamtprofil der Universität in Forschung, Lehre und Studium sowie die Voraussetzungen bundesweiter und internationaler Wettbewerbsfähigkeit geklärt werden.

    Die Kommission, die von einer gemeinsamen Geschäftsstelle des Instituts für Entwicklungsplanung und Strukturforschung GmbH (IES) an der Universität Hannover und der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) Hannover unterstützt wird, hat sich am 15.12.1995 konstituiert. Das bundesweit bisher beispiellose Projekt soll zunächst alle Fachbereiche und Senatsunmittelbaren Einrichtungen der Universität anhören, um deren Planungsüberlegungen zugrundelegen und zu ihnen Stellung nehmen zu können. Ein erster Zwischenbericht soll möglichst Mitte 1996, die abschließenden Empfehlungen der Kommission im Herbst 1996 vorgelegt werden.

    1.4 Sparmaßnahmen für das Haushaltsjahr 1996

    Außer den geforderten Stellenstreichungen (s. o. 1.1) mußte die Universität auch im Sachmittelbereich Kürzungen hinnehmen. Nachdem die Sachmittel im Haushaltsjahr 1995 bereits um 2.405.000 DM gekürzt worden waren (vgl. Ziffer 7.1), hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg für das Haushaltsjahr 1996 beschlossen, im Rahmen des Konsolidierungsprogramms in einer zweiten Stufe bei den Sach- und Fachausgaben eine Absenkung von 50 Mio. DM vorzunehmen. Der auf die Behörde für Wissenschaft und Forschung entfallende Anteil beträgt 6.605.000 DM, von denen die Universität 2.023.000 DM zu tragen hat.

    Die Absenkung des Zuschusses zum Wirtschaftsplan 1996 um diesen Betrag gemäß Beschluß des Akademischen Senates wie folgt umgesetzt:

    Kontengruppe 43 "Beschäftigungsentgelte" 800.000 DM
    Kontengruppe 51 "Geräte und Ausstattungsgegenstände" 100.000 DM
    Kontengruppe 60 "Sachaufwand für Lehre und Forschung" 1.045.000 DM
    Kontengruppe 62 "Sachaufwand für das FS VALDIVIA" 68.000 DM
    Kontengruppe 63 "Sachaufwand für Partnerschaften und sonstige Hochschulkontakte" 10.000 DM
    insgesamt 2.023.000 DM

    Da sich die Absenkung der Zulassungszahlen erst mit mehrjähriger Verzögerung auswirkt, führt die Kürzung der Sachmittelansätze zu einer weiteren Verschlechterung der Studienbedingungen.

    1.5 Leitsätze zur Neuordnung der Hochschulmedizin

    Die KMK hat sich seit Ende 1992 ausführlich mit der Neugestaltung der Struktur und Finanzierung der Hochschulmedizin befaßt, weil die künftige Entwicklung der Universitätsklinika durch das Gesundheitsstrukturgesetz zunehmend unter den Druck eines durch Höchstpreise regulierten Wettbewerbs gestellt wird, der den finanziellen Handlungsspielraum der Krankenhäuser im Interesse der Beitragsstabilität der Krankenkassen immer weiter eingeengt. Zur Vorbereitung auf diesen Meinungsbildungsprozeß hat der Universitätspräsident eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Professoren Ott und Igl (Rechtswissenschaft), Küpper und Streitfehrdt (Betriebswirtschaft), Schulte (Medizin) sowie des Ärztlichen und des Kaufmännischen Direktors des UKE berufen, die unter Vorsitz des Präsidenten Grundsätze zur Neuordnung der Hochschulmedizin erarbeitete.

    Auf dieser Grundlage formulierte der Präsident Leitsätze für die Neuordnung der Hochschulmedizin in Hamburg, die sich an folgenden Prinzipien orientierten:

    Nach mehrfachen Beratungen der Arbeitsgruppe mit dem Präses der Behörde für Wissenschaft und Forschung haben sich die im Dezember 1995 vorgelegten Thesen der BWF zur Neuregelung der Rechts- und Leitungsstruktur des Universitätskrankenhauses Eppendorf in wichtigen Punkten den Vorstellungen der Universität angenähert. Insbesondere hinsichtlich der Zusammensetzung der Organe und der Besetzungsverfahren für diese sowie bei den Zuständigkeiten der Organe bestehen jedoch noch Meinungsunterschiede, die in weiteren Beratungen zu klären sind. Die frühzeitige Erarbeitung einer universitären Position durch die vom Präsidenten berufene Arbeitsgruppe hat der Universität die Initiative in der Diskussion über die Neuordnung der Hochschulmedizin in Hamburg gesichert und dadurch Pläne zur Herauslösung des Universitäts-Krankenhauses aus dem körperschaftlichen Zusammenhang der Universität verhindert.

    Weitere Ausführungen zu diesem Komplex enthält der Bericht des UKE (vgl. Ziffer 9.1).

    1.6 Vorbereitung der Einführung eines globalisierten Wirtschaftsplanes zum Haushaltsjahr 1996

    Seit mehreren Jahren wird eine intensive Diskussion über eine Neuordnung der politischen, fachlichen und finanziellen Steuerung der Verwaltung geführt. Nach allgemeiner Auffassung trägt das jetzige System einer input-orientierten, tiefgegliederten, eher zentralen und hierarchischen Verwaltungssteuerung dazu bei, daß die Verwaltungen immer weniger in der Lage sind, den an sie gestellten Anforderungen gerecht zu werden bzw. sich verändernden Handlungsbedarfen rechtzeitig anzupassen. Dies gilt insbesondere unter den gegenwärtigen restriktiven finanziellen Rahmenbedingungen. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat darum als grundlegende Alternative zu dieser Organisationsform ein in Anlehnung an das "Tilburger Modell" entwickeltes Neues Steuerungsmodell für die staatliche Verwaltung mit folgenden Elementen eingeführt:

    Diese zentralen Elemente des Neuen Steuerungsmodells entsprechen zugleich dem Organisationsprinzip der Kongruenz von Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung (AKV-Prinzip). Vor diesem Hintergrund hatte die Universität bereits 1994 mit Unterstützung der Unternehmensberatung "The Boston Consulting Group" Vorstellungen zu einem aufgaben- und zielorientierten Steuerungssystem entwickelt und die Einführung eines globalisierten Wirtschaftsplanes vorbereitet. Entsprechend diesen Überlegungen hat die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg auf Vorschlag des Senates mit dem Haushalt 1996 auch für die Universität Hamburg einen globalisierten Wirtschaftsplan eingeführt. Die Universität hat das Jahr 1995 genutzt, um durch rechtzeitige Beteiligung aller zuständigen Gremien und der Fachbereiche, der Personalräte und Frauenbeauftragten sowie der Studentischen Selbstverwaltung eine möglichst konsensuale und erfolgversprechende Einführung des Wirtschaftsplanes gewährleisten zu können.

    1.6.1 Klausurtagungen in Rissen

    Die Voraussetzungen für die Einführung eines globalisierten Wirtschaftsplanes sind im Laufe des Jahre 1995 in den zentralen und dezentralen akademischen Gremien, mit den Frauenbeauftragten sowie mit den Personalräten für das Wissenschaftliche und das nichtwissenschaftliche Personal eingehend beraten worden. Im März und Juli 1995 haben jeweils zwei Tage dauernde Klausurtagungen des vollzähligen Haushaltsausschusses und des Planungsausschusses des Akademischen Senates unter Leitung des Präsidenten der Universität stattgefunden. Zur Abstimmung der inhaltlich zu regelnden Gegenstände und des weiteren Verfahrens der Einführung waren Vertreterinnen und Vertreter des Akademischen Senates, beider Personalräte und die Frauenbeauftragte der Universität, Vertreterinnen und Vertreter der Studentischen Selbstverwaltung sowie nach dem Gesichtspunkt der fachlichen Repräsentanz ausgewählte Vertreterinnen und Vertreter der Fachbereiche Wirtschaftswissenschaften, Sprachwissenschaften, Philosophie und Sozialwissenschaften, Chemie und Informatik beteiligt. Inhaltlich wurden die Sitzungen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Präsidialverwaltung vorbereitet, denen auch die Umsetzung der getroffenen Beschlüsse oblag. In den einzelnen Bereichen sind die folgenden Grundsätze beschlossen worden:

    Im Bereich der Stellenbewirtschaftung wurde eine vollständige Delegation auf die Fachbereiche mit zweckgebundenen zentralen Pools verbunden. Zum 1.01.1996 werden alle Befugnisse, die z. Z. noch in die Zuständigkeit des Organisationsreferates fallen, zunächst auf die Fachbereiche Informatik, Chemie und Philosophie und Sozialwissenschaften übertragen. Die drei genannten Fachbereiche übernehmen die entsprechende Verwaltung völlig selbständig und haben lediglich eine Berichtspflicht gegenüber der Zentrale. Wenn sich dieses Modell bewährt, ist dessen Einführung ab dem 1.01.1997 für weitere oder alle Fachbereiche vorgesehen.

    Im Bereich der Sachmittel bestand Einvernehmen darüber, ab dem 1.01.1996 die Mittel für Forschung und Lehre von den Fachbereichen völlig selbständig bewirtschaften zu lassen. Dabei handelt es sich um die in der bisherigen Titelgruppe Z 71 veranschlagten Mittel für Beschäftigungsentgelte (ohne Tutoren), Geräte und Ausstattungsgegenstände, Verbrauchsmittel, Bibliotheksmittel, Reisekosten, Software und sonstige sächliche Verwaltungsausgaben. Außerdem wird die dezentrale Bewirtschaftung der Mittel des bisherigen Kontenrahmens für Sachausgaben angestrebt, sobald die technischen Voraussetzungen, insbesondere mit Unterstützung durch die Umweltbehörde, für die verursachungsgerechte Kostenzuordnung und -abrechnung geschaffen werden können.

    In Personalangelegenheiten wurde eine möglichst weitgehende Delegation von Befugnissen von den staatlichen Behörden auf die Universität unterstützt und eine entsprechende Anpassung der geltenden Verwaltungsvorschriften und gesetzlichen Bestimmungen gefordert.

    Alle Beteiligten sprachen sich nachdrücklich für eine möglichst baldige Einführung des von der Freien und Hansestadt Hamburg zentral eingeführten Mittelbewirtschaftungsverfahrens (MBV) aus, das an die Stelle des bisherigen automatisierten Verfahrens an etwa 150 Arbeitsplätzen in der Präsidialverwaltung, in den Fachbereichen und wissenschaftlichen Einrichtungen treten soll. Zugleich forderten sie auch die weiteren etwa 150 Beschäftigungsstellen in den Fachbereichen und wissenschaftlichen Einrichtungen mit diesem System auszustatten.

    1.6.2 Beratungen im Konzil

    Auf seiner Sitzung am 18.01.1995 setzte das 86. Universitätskonzil einen Grundfragenausschuß ein, der gebeten wurde, "die Folgen der für 1996 anstehenden Einführung des Globalhaushaltes zu erörtern und dabei auch die möglichen Auswirkungen auf die Kompetenzverteilung und ihre Handhabung in der Universität zu berücksichtigen" (Niederschrift über die 86. Sitzung des Universitätskonzils, S. 9).

    Unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten konstituierte sich der Grundfragenausschuß am 07.02.1995 und beriet in neun Sitzungen Verfahrensvorschläge des Vizepräsidenten für die künftige Handhabung des Globalhaushalts und eine entsprechende Vorlage der Studierenden. Erörtert wurden vor allem Vorschläge zur Beteiligung der zentralen und dezentralen Gremien der akademischen Selbstverwaltung an der Erstellung des Wirtschaftsplan-Entwurfs und des endgültigen jährlichen Wirtschaftsplans.

    Am 19.06.1995 beschloß der Grundfragenausschuß, entsprechende Empfehlungen - z. T. mit Minderheitenvoten versehen - dem Konzil vorzulegen. Das Konzil beriet diese Empfehlungen am 5.07.1995 und am 25.10.1995. Kontrovers diskutiert wurde vor allem über die Bestellung und die Aufgabe von "Finanzbeauftragten" sowie über die von studentischer Seite vorgeschlagene viertelparitätische Besetzung von Hauhaltsausschüssen (Professoren, Wiss. Mitarbeiter/Dozenten, Studierende, Technisches und Verwaltungspersonal).

    Mit Schreiben vom 30.10.1995 übermittelte der Vizepräsident dem Präsidenten die beschlossenen Verfahrensempfehlungen des Konzils zum Umgang mit dem Globalhaushalt mit der Bitte, sie bei entsprechenden Beschlüssen im Akademischen Senat und seinen Ausschüssen zu berücksichtigen. Der Akademische Senat beschloß am 30.11.1995, die Fachbereiche und Senatsunmittelbaren Einrichtungen zu bitten, "sich bei der Ausgestaltung der Beteiligung der Kollegialgremien zur Regelung der mit der Globalisierung des Wirtschaftsplanes verbundenen Fragen an den Empfehlungen des Konzils zu orientieren". Der Akademische Senat behielt sich vor, nach Beratung im Haushaltsausschuß ergänzende Empfehlungen zu beschließen.

    In seiner Delegationsverfügung vom 29.12.1995 (s. u. 1.6.3) nahm der Präsident die Empfehlung des Akademischen Senats an die Fachbereiche und Senatsunmittelbaren Einrichtungen auf.

    1.6.3 Delegationsverfügung des Präsidenten

    Während des Jahres 1995 hat der Präsident zur Vorbereitung der Einführung des globalisierten Wirtschaftsplans für das Haushaltsjahr 1996 mit den Vertreterinnen und Vertretern der Selbstverwaltung und der Personalräte sowie den Frauenbeauftragten den Inhalt einer Verfügung beraten, durch die bestimmte, dem Präsidenten nach dem Hamburgischen Hochschulgesetz zustehende Entscheidungsbefugnisse in den Bereichen der Personal- und Sachmittelverwaltung auf einzelne Personen als Funktionsträger übertragen werden sollten. Zugleich sollte in der Verfügung auch eine Beteiligung der akademischen Gremien, der Personalräte sowie der Frauenbeauftragten vorgesehen werden. Als Ergebnis dieser Abstimmungen hat der Präsident am 29.12.1995 mit Billigung aller Beteiligten eine Verfügung mit dem folgenden, ab dem 01.01.1996 geltenden Inhalt getroffen:

    Die Bewirtschaftung der Mittel für Forschung und Lehre in der bisherigen Titelgruppe Z 71, die im Wirtschaftsplan als "Beschäftigungsentgelte" in der Kontengruppe 43 und als "Sachaufwand für Lehre und Forschung" in der Kontengruppe 60 veranschlagt sind, wird für die Konten Beschäftigungsentgelte (ohne Tutoren), Geräte und Ausstattungsgegenstände, Verbrauchsmittel, Bibliotheksmittel, Reisekosten, Software und sonstige sächliche Verwaltungsausgaben vom Präsidenten auf die Sprecherinnen und Sprecher der Fachbereiche sowie die Geschäftsführenden Direktorinnen und Direktoren der Senatsunmittelbaren Einrichtungen delegiert. Diese können ihre Entscheidungsbefugnisse an einzelne Personen weiterdelegieren. Bei der Bewirtschaftung der den Fachbereichen zugewiesenen Mittel beteiligen die Sprecherinnen oder Sprecher oder diejenigen, denen sie ihre Entscheidungsbefugnisse übertragen haben, die jeweils zuständigen Kollegialgremien. Diese sind berechtigt, über Ziele und Grundsätze der Bewirtschaftung, die Anwendung von Kennzahlen oder Indikatoren bei der Mittelverteilung sowie über Empfehlungen zur Verteilung der zugewiesenen Mittel und Stellen und zur Rücklagenbildung zu entscheiden. Der Akademische Senat hat den Fachbereichen ausdrücklich empfohlen, sich bei der Regelung der Beteiligung von Kollegialgremien an den Empfehlungen des Konzils zu orientieren. Die nach diesen Regelungen entscheidenden Einzelpersonen berichten den jeweils zuständigen Kollegialgremien oder den von ihnen beauftragten Gremienmitgliedern regelmäßig und auf Anforderung über die Verwendung der Mittel. Bei erheblichen Abweichungen der Mittelverwendung von den Beschlüssen des Fachbereichsrates kann von diesem eine Entscheidung des Präsidenten beantragt werden.

    Für die Fachbereiche 05 (Philosophie und Sozialwissenschaften), 13 (Chemie) und 18 (Informatik) hat der Präsident die Bewirtschaftung der Personalmittel sowie - mit bestimmten Einschränkungen, z. B. in Fragen der tariflichen Eingruppierung von Beschäftigten, bei denen besondere Sachkenntnisse erforderlich sind - die ihm in Organisationsangelegenheiten zustehenden Entscheidungsbefugnisse auf die Sprecherinnen und Sprecher der Fachbereiche übertragen. Für die Beteiligung der akademischen Gremien hat der Präsident dieselben Regelungen wie bei der Bewirtschaftung der Mittel für Forschung und Lehre getroffen. Wenn sich die Regelungen für die Personalmittel und Stellenangelegenheiten bewähren, sollen sie ab dem 01.01.1997 in weiteren oder allen anderen Fachbereichen der Universität Anwendung finden.

    1.6.4 Vereinbarung mit den Personalräten und den Frauenbeauftragten

    Die mit der Einführung eines Wirtschaftsplanes verbundenen Möglichkeiten flexibler Haushaltswirtschaft tangieren die Interessen der Personalräte und der Frauenbeauftragten. Dies gilt vor allem für die Möglichkeit, Finanzmittel, die für die Beschäftigung von Personal vorgesehen sind, abweichend von dieser Zweckbestimmung zu verwenden. In Dienstvereinbarungen des Präsidenten mit den Personalräten für das Technische und Verwaltungspersonal (TVPR) vom 22.11.1995 und für das Wissenschaftliche Personal (WIPR) vom 11.12.1995 sind Mitwirkungsrechte der Personalräte festgelegt worden, die - unbeschadet der gesetzlichen Mitbestimmungsrechte - sicherstellen sollen, daß keine stellenrelevanten Entscheidungen gegen wesentliche Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Universität getroffen werden.

    Eine Regelung des Präsidenten vom 28.12.1995 stellt die Unterrichtung der Frauenbeauftragten über stellenrelevante Entscheidungen sicher und versetzt die Frauenbeauftragten in die Lage, durch Initiativen gegenüber der Dienststelle Maßnahmen zu verhindern, die den Zielen der Frauenförderung zuwiderlaufen.

    1.6.5 Erarbeitung von Leistungsbeschreibungen

    Die Einführung des Neuen Steuerungsmodells (s. o. 1.6) hat das Ziel, die Input-Orientierung der Verwaltung durch eine ergebnisorientierte Verwaltungssteuerung abzulösen. Als Instrumente einer ergebnisorientierten Verwaltung dienen

    Die Behörde für Wissenschaft und Forschung ist 1994 erstmals an die Hamburger Hochschulen mit der Bitte herangetreten, zum Haushaltsplanverfahren 1996 Leistungsinformationen für ausgewählte Bereiche zu erstellen. Die Universität Hamburg hat daraufhin für die Fachbereiche Philosophie und Sozialwissenschaften, Chemie und Informatik sowie als Dienstleistungsbereich für das Regionale Rechenzentrum Leistungsbeschreibungen erarbeitet, die zum Haushaltsplan 1996 als Informationen aufgenommen worden sind.

    In den Beratungen des Haushaltsausschusses der Bürgerschaft zum Haushaltsplan 1996 haben die Ausschußmitglieder gebeten, das Projekt "Erstellen von Leistungs-/Produktinformationen" weiterzuentwickeln. Die Behörde für Wissenschaft und Forschung hat dementsprechend die Hochschulen im Juli 1995 aufgefordert, zum Haushaltsplan 1997 erstmals flächendeckend (für alle Bereiche der Hochschulen) Leistungsinformationen zu erstellen, für die Fachhochschule Hamburg und die Universität Hamburg auch eine Information pro Fachbereich. Die Fachbereiche und Senatsunmittelbaren Einrichtungen wurden vom Planungsstab des Präsidenten umfassend im Juli 1995 über das Neue Steuerungsmodell informiert. Mit den mittlerweile vorliegenden Leistungsbeschreibungen werden die Ziele in Forschung und Lehre und Kurzbeschreibungen über die Leistungen und deren Empfänger in einer Weise dargestellt, die das Selbstverständnis der Fachbereiche und Einrichtungen berücksichtigt. Diese Pilotphase der flächendeckenden Darstellung hat allerdings auch gezeigt, daß eine Vielzahl von Fragestellungen noch nicht abschließend und befriedigend behandelt werden konnte. Die Leistungsbeschreibungen werden in den nächsten Jahren stetig weiterentwickelt werden müssen.

    1.7 Vorbereitung eines Antrags an die Volkswagen-Stiftung im Rahmen des Programms "Leistungsfähigkeit durch Eigenverantwortung"

    Im Dezember 1994 hat die Volkswagen-Stiftung allen deutschen Universitäten mitgeteilt, daß ihr Kuratorium ein Programm zur Förderung der Universitäten unter dem Titel "Leistungsfähigkeit durch Eigenverantwortung" beschlossen hat, in dessen Rahmen Konzepte zur Stärkung der Leistungsfähigkeit von Universitäten erprobt werden sollen. Die Universitäten wurden aufgefordert, bis zum 31.07.1995 Ideenskizzen einzureichen.

    Der vom Präsidenten der Universität termingerecht eingereichte Projektvorschlag mit dem Titel "Systemische Organisationsentwicklung zur Stärkung der Eigenverantwortung durch Delegation, Dezentralisierung, Flexibilisierung und Professionalisierung der Aufgabenerfüllung" hat die Entwicklung eines aufgaben-, ziel- und leistungsorientierten Steuerungssystems zum Ziel, das nach dem Prinzip subsidärer Zuständigkeit Kompetenzen vorrangig der aufgabenerfüllenden Organisationsebene zuordnet und die übergeordnete Systemsteuerung vor allem durch Zielvereinbarung, globale Budgetierung, Information und Ergebniskontrolle sicherstellt.

    Mit Schreiben vom 15.11.1995 teilte die Volkswagen-Stiftung mit, daß der Projektvorschlag des Präsidenten in die engere Auswahl gezogen wurde, weil er ein Prozeßmodell zugrundelegt und auf die Selbstorganisation der Universität setzt. Die Universität wurde eingeladen, bis zum 31.03.1996 einen förmlichen Antrag auf Projektförderung vorzulegen. In mehreren Klausursitzungen des Präsidiums und der Präsidialverwaltung mit ausgewählten Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftlern soll die Schwerpunktsetzung beraten und die Konkretisierung von Teilprojekten erarbeitet werden. Vorstellungen und Anregungen der Fachbereiche und sonstigen Einrichtungen der Universität werden hierbei ebenso einfließen wie die Beratungsergebnisse der akademischen Selbstverwaltungsgremien. Voraussetzung eines förmlichen Antrags auf Projektförderung an die Volkswagen-Stiftung ist die Zustimmung des Akademischen Senats.

    1.8 Begutachtung der wirtschaftswissenschaflichen Studiengänge an den Hamburger Hochschulen

    Im Mai 1994 wurde von der Behörde für Wissenschaft und Forschung die "Begutachtung zur Sicherung von Angebotsqualität und Synergieeffekten in den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen an Hamburger Hochschulen" in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Begutachtung sollte eine Analyse dieser Studiengänge an den in die Untersuchung einbezogenen Hochschulen vorgenommen und der Entwurf einer Konzeption für die künftige Weiterentwicklung dieser Studienangebote unter Berücksichtigung der Analyseergebnisse erfolgen. Im März 1995 legte die Gutachterkommission das Ergebnis ihrer Arbeit vor. In der Folge wurde den Hochschulen Gelegenheit gegeben, zu den Ergebnissen der Begutachtung Stellung zu nehmen.

    Intensive Beratungen in der Universität, besonders im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, haben zu ersten vorläufigen Stellungnahmen im August und im Oktober 1995 geführt. Die Gutachter haben im wesentlichen vier Empfehlungen für die Universität Hamburg ausgesprochen.

    Die Empfehlung, das quantitative Angebot an Studienplätzen im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Universität zu vermindern, wird bereits durch die bisher für die Jahre 1995 und 1996 vorgesehenen und die für die Zukunft geplanten Stellenstreichungen verwirklicht.

    Die Empfehlung, die institutionelle Struktur des Fachbereichs neu zu ordnen und dabei das Fach "Recht der Wirtschaft" in die rechtswissenschaftlichen Fachbereiche zu integrieren sowie das Institut für Ausländisches und Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) an den Fachbereich Wirtschaftswissenschaften anzubinden, ist zum Teil umgesetzt. Bereits Anfang des Jahres 1995 wurde eine neue Institutsstruktur des Fachbereichs von der Behörde für Wissenschaft und Forschung genehmigt. Die beiden C4-Professuren des Faches "Recht der Wirtschaft" wurden jedoch nach intensiver Beratung in den akademischen Gremien und mit Zustimmung der Behörde nicht in den rechtswissenschaftlichen Fachbereichen sondern wieder im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften ausgeschrieben. Eine Anbindung des IIFS an den Fachbereich Wirtschaftswissenschaften wird zur Zeit geprüft.

    Die Gutachter empfehlen, die personelle Struktur des Fachbereichs im Hinblick auf das Halten qualifizierter Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und die Besetzbarkeit von Professuren zu verbessern. Eine bessere Ausstattung der C4-Professuren sei erforderlich. Auch diese Empfehlung hat die Universität bei der Erstellung eines Orientierungsrahmens für Stellenstreichungen 1996/1997 berücksichtigt, indem fast ausschließlich Professoren- und Dozentenstellen zur Streichung vorgesehen wurden. Stellen für Wissenschaftliche Mitarbeiter, die wegen ihrer Befristung (Überlastprogrammstellen, Stellen des Hochschulsonderprogramms I) der Universität nicht mehr zur Verfügung stehen, wurden zum Teil durch befristete Stellen des Hochschulsonderprogramms II restituiert, auch um die überproportionale Sparleistung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften strukturverträglicher zu gestalten.

    Dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften wird des weiteren empfohlen, er solle wissenschaftlich ein deutlicheres Profil entwickeln. Dazu könnten auch neue Studiengänge beitragen, für die an der Universität bereits ein Angebot vorhanden sei. Angeraten wird z. B. ein Studiengang Wirtschaftsinformatik und ein Studiengang mit einem "internationalen" Diplom (zusammen mit Fakultäten vor allem im europäischen Ausland). Inzwischen haben die Sprecher der Fachbereiche Wirtschaftswissenschaft und Informatik den Universitätspräsidenten schriftlich gebeten, eine Kommission einzusetzen mit dem Ziel, die Möglichkeit der Einführung eines Studienganges Wirtschaftsinformatik zu prüfen.

    Die Gutachter regen schließlich an, sich besonders der Förderung des Nachwuchses - etwa durch ein Graduiertenkolleg - anzunehmen. Da diese Empfehlungen eine neue Ausrichtung des Fachbereichs in der Forschung und in den Ausbildungsangeboten erfordert, führt der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften hierüber zur Zeit eine intensive Diskussion, die noch nicht abgeschlossen ist.

    1.9 Organisatorische Neuordnung der juristischen Fachgebiete

    Nach den Beratungen zum Struktur- und Entwicklungskonzept für den Hamburger Hochschulbereich (StEKo) ergab sich für die Universität durch einschneidende Sparmaßnahmen die Frage der zukünftigen Organisation der rechtswissenschaftlichen Fachgebiete.

    Zur Prüfung dieser Frage bildete der Universitätspräsident im April 1995 eine Beratungsgruppe, die in mehreren Sitzungen die Zukunft der juristischen Fachbereiche erörterte. Mitglieder der Beratungsgruppe waren je drei vom Präsidenten berufene Professoren der beiden Fachbereiche. Entscheidende Punkte der Zukunftsbetrachtung waren die zukünftige Stellenausstattung beider Fachbereiche angesichts der geforderten Sparmaßnahmen, die Personalstrukturvorstellungen, die Ausbildungskonzeption und die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Universitäten.

    Einvernehmliches Ergebnis der Beratungen war, daß nur durch Vereinigung beider Fachbereiche die künftige Wettbewerbsfähigkeit bei Berufungen sicherzustellen sei. Die Beratungsgruppe einigte sich darauf, die Einsetzung einer Gemeinsamen Kommission beider Fachbereiche gemäß SS 103 HmbHG vorzuschlagen. Jeder Fachbereich sollte in dieser Kommission durch vier Professoren, einen Wiss. Mitarbeiter, einen Studierenden und ein Mitglied des Technischen und Verwaltungspersonals vertreten und der Universitätspräsident Vorsitzender der Gemeinsamen Kommission sein. Die im Dezember 1995 vom Akademischen Senat eingesetzte Gemeinsame Kommission "zur Zusammenführung der beiden juristischen Fachbereiche" erhielt den Auftrag, Möglichkeiten zum Fortbestand der beiden juristischen Fachbereiche und zur Neukonzeptionierung der juristischen Ausbildung zu erörtern und ggf. die Zusammenführung der Fachbereiche zeitlich und strukturell zu planen. Ihr gehören je drei Professorinnen/Professoren, zwei Vertreterinnen/Vertreter des akademischen Mittelbaues, zwei Vertreterinnen/Vertreter der Studierenden und ein Vertreter des Technischen und Verwaltungspersonals aus beiden Fachbereichen an, außerdem die Sprecher und die Frauenbeauftragten der Fachbereiche von Amts wegen.

    Der Präsident wird als weiteres Mitglied gebeten, den Vorsitz der Gemeinsamen Kommission zu übernehmen.

    In den bisherigen Beratungen hat sich die Kommission auf folgende Ziele verständigt: Grundlage der Kommissionsarbeit soll die Zusammenführung der beiden juristischen Fachbereiche sein. Zu diesem Zweck sollen

    2. EREIGNISSE UND STRUKTURELLE ÄNDERUNGEN VON BESONDERER BEDEUTUNG

    2.1 Ernennung von neuen Ehrensenatorinnen und -senatoren

    Auf Beschluß des Akademischen Senates vom 19.01.1995 wurden am 29.03.1995 in einer Sondersitzung, die gleichzeitig die 500. Sitzung des Akademischen Senates seit der Universitätsreform von 1969 war, Frau Dr. Miriam Gillis-Carlebach, Frau Hannelore Greve und Herr Dr. Helmut Greve zu Ehrensenatorinnen bzw. zum Ehrensenator der Universität Hamburg ernannt. Die Würde einer Ehrensenatorin bzw. eines Ehrensenators stellt die höchste Auszeichnung dar, die die Universität vergibt. Seit 1945 wurden 32 Personen auf diese Weise geehrt.

    Die 1922 in Hamburg geborene Erziehungswissenschaftlerin Dr. Miriam Gillis-Carlebach leitet an der Bar Ilan Universität in Ramat Gan bei Tel Aviv das nach ihrem Vater, dem letzten Oberrabbiner von Hamburg und Altona, dem "Rabbi vom Grindel", benannte "Dr. Joseph Carlebach-Institut für zeitgemäße jüdische Lehre". Mit der Ernennung zur Ehrensenatorin würdigt die Universität "ihr Wirken für eine lebendige und zukunftsgerichtete Auseinandersetzung mit der deutschen und jüdischen Geschichte und ihre Verdienste um Forschung, Lehre und Bildung".

    Die Eheleute Hannelore und Dr. Helmut Greve sind beide unternehmerisch und mäzenatisch tätig. Sie werden jeweils für "ihr humanitäres Wirken und ihre Verdienste in Forschung, Lehre und Bildung" ausgezeichnet. Als Förderer von Wissenschaft und Kultur errichteten sie 1988 die "Dr. Helmut und Hannelore Greve-Stiftung für Wissenschaften und Kultur" und ermöglichten zahlreichen Universitätsmitgliedern, Forschungsprojekte durchzuführen und deren Ergebnisse zu publizieren, Tagungen und Kongresse abzuhalten und als Studierende an Stipendien- und Austauschprogrammen teilzunehmen. Gemeinsam haben Frau und Herr Dr. Greve der Universität anläßlich ihres 75jährigen Bestehens die "Flügelbauten" zum Hauptgebäude gestiftet und damit "ein herausragendes Beispiel für staatsbürgerlich vorbildliches Mäzentatentum" gegeben.

    2.2 Gedenkveranstaltung anläßlich des 50. Jahrestages des Kriegsendes

    Des Kriegsendes in Hamburg gedachte die Universität zusammen mit der Deutsch-Englischen Gesellschaft am 3.05.1995 im Hörsaal A des Hauptgebäudes im Rahmen einer gemeinsam vorbereiteten Vortragsveranstaltung. Nach Grußworten des Präsidenten und des Vorsitzenden der Deutsch-Englischen Gesellschaft in Hamburg, Dr. Gottfried von Bismarck, sprach Lord Noel Annan über den Wandel der deutsch-britischen Beziehungen seit dem Kriegsende ("From War to Democracy - Britisch-German Relations in 1945 and 1995").

    Lord Annan war nach Kriegsende in der Politischen Abteilung der britischen Militärregierung tätig, wo er die deutsche Parteientwicklung zu überwachen hatte, und besuchte in dieser Zuständigkeit wiederholt auch Hamburg. Anschließend absolvierte er erfolgreich eine Karriere als Wissenschaftler, u. a. als Autor ideengeschichtlicher Werke, und wurde erster hauptamtlicher Vice-Chancellor der Universität London.

    Annan beschrieb die Situation in der britischen Besatzungszone nach Kriegsende, die Ziele der britischen Militärregierung sowie die Probleme bei ihrer Umsetzung im Zusammenwirken mit deutschen Behörden und erörterte den britischen Beitrag zur Errichtung demokratischer Verhältnisse in Westdeutschland. In Schlußbetrachtungen zur aktuellen Situation ging er auf die deutsch-britischen Beziehungen ein und betonte, Deutschland und Großbritannien hätten in der Europäischen Union gemeinsam eine tragende Rolle zu übernehmen.

    Der Vortrag von Lord Annan wird publiziert in der Reihe "Hamburger Universitätsreden" (Nr. 56).

    2.3 Gedenkveranstaltung anläßlich des 50. Jahrestages der Wiedereröffnung der Universität nach dem 2. Weltkrieg

    Mit Grußadressen und Ansprachen wurde am 6.11.1995 der Wiedereröffnung der Universität Hamburg vor 50 Jahren gedacht. Bürgermeister Dr. Henning Voscherau übermittelte schriftlich "das große Interesse der Stadt an einem guten Gedeihen der Universität". Wissenschaftssenator Prof. Dr. Leonhard Hajen sprach von "Stolz", den man angesichts der Universität empfinde, und seinem Wunsch, "daß dieser Stolz so beflügelt, auch den kommenden Herausforderungen mutig und phantasievoll entgegenzutreten". Der Präsident ging auf den damaligen Willen zum Neubeginn ein, der sich ohne eine entschiedene Auseinandersetzung mit dem Verhalten der Universität und ihrer Mitglieder in der Zeit des Nationalsozialismus äußerte, und die Leistungen beim Wiederaufbau der Universität ein und wies auf die seit Jahrzehnten ungelösten Probleme der Hochschule hin. Er hob die Anstrengungen der Universität hervor, in eigener Initiative unter erschwerten Bedingungen die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit ihrer Arbeit noch zu verbessern. Der AStA-Vorsitzende, Matthias Kolbeck mahnte eine neue interne Demokratie-Debatte an. Festredner Helmut Schmidt nahm seine Festansprache mit dem Titel "Bildung, Wissenschaft und Forschung in der deutschen Demokratie" zum Anlaß, eine "Generalinventur" des deutschen Hochschulwesens zu fordern.

    2.4 Aufgaben der naturwissenschaftlichen Sammlungen

    Der Akademische Senat hat nach gründlicher Vorbereitung durch den Senatsausschuß für die naturwissenschaftlichen Sammlungen die Aufgaben

    bestimmt. Danach obliegt es den naturwissenschaftlichen Sammlungen insbesondere, ihre Sammlungen zu bewahren und zu erweitern, die Werte der Sammlungen durch Forschung, Dokumentation und Publikation zu erschließen und durch Ausstellungen und andere geeignete Veranstaltungen die Sammlungen und das damit verbundene Fachwissen der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Die naturwissenschaftlichen Sammlungen fühlen sich der fächerübergreifenden Darstellung naturwissenschaftlicher Themen verpflichtet. Die Einrichtung eines die Sammlungen verbindenden Naturkundemuseums wird angestrebt.

    2.5 Neue Institutsgliederung des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften

    Nachdem die Universität die Genehmigung für die neue Gliederung des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften in 16 Institute bereits im März 1993 beantragt hatte, hat die Behörde für Wissenschaft und Forschung nach Anhörung der Universität im Januar 1995 eine um ein weiteres Institut ergänzte Institutsgliederung genehmigt. Die Frage einer Neugliederung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften war seit Mitte der 70er Jahre wiederholt auf der Fachbereichsebene und der zentralen Ebene der Universität erörtert worden. Nachdem die ursprüngliche Terminplanung wegen vordringlich abzuwickelnder Arbeiten im Zusammenhang mit dem Übernahmeverfahren aufgegeben werden mußte, waren Fragen der Umsetzung der neuen Personalstruktur nach dem HmbHG und die mit der Überlast der neuen Probleme vordringlich zu lösen. Seit 1987 hat auch der Rechnungshof verstärkt auf eine Neuordnung der Institutsstruktur des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften gedrungen. Die bisherige Aufbaustruktur des Fachbereiches war unausgewogen, insbesondere wegen der zwei großen wissenschaftlichen Einrichtungen Seminar für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Sozialökonomisches Seminar. Der Fachbereich hatte sich mit Zustimmung des Akademischen Senates bei der Neugliederung der Institute nach ausführlicher Diskussion in den zuständigen Gremien von grundsätzlichen Überlegungen auf internationaler wirtschaftswissenschaftlicher Ebene wie auch von den Grundsatzbetrachtungen im Wissenschaftsrat anläßlich der Neubildung wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten, in den neuen Bundesländern leiten lassen. Dementsprechend orientiert sich die Gliederung der Institute an Forschungsfeldern und Hauptgruppen der Lehre. Um eine bessere Koordination von Forschung und Lehre durch das unmittelbare Zusammenwirken der an bestimmten Problemen arbeitenden Wissenschaftler zu ermöglichen, sind zahlreiche Doppelmitgliedschaften begründet worden. Durch die Beschlüsse des Fachbereiches und des Akademischen Senates ist sichergestellt, daß für jede der neuerrichteten wissenschaftlichen Einrichtungen ein kollegiales Selbstverwaltungsgremium gebildet wird.

    2.6 Nutzung der Sammlungen des Iran-Museums durch die Universität

    Der Verein zur Förderung eines Iranischen Museums unterhält eine kulturhistorische Sammlung für die Darstellung der historischen, religiösen und kulturellen Entwicklung der iranischen Völker sowie den Grundstock einer Bibliothek. Da sich das Iran-Museum aufgrund seiner bisherigen Entstehung faktisch zu einem Teil des Seminars für Geschichte und Kultur des Vorderen Orients entwickelt hat, der aus Drittmitteln finanziert wird, haben die Universität und der Verein zur Förderung eines Iranischen Museums vereinbart, daß die Sammlungen und die Bibliothek des Vereins der Universität und dabei insbesondere dem Seminar für Geschichte und Kultur des Vorderen Orients für Studien-, Lehr- und Forschungszwecke zur Verfügung gestellt werden. Die Sammlungen dienen vor allem als Studienobjekte dem akademischen Unterricht und werden von Studierenden betreut, die sich auf diese Weise an anschaulichen Objekten orientieren können. Das Iran-Museum dient der Öffentlichkeitsarbeit der Universität und weist auf die wissenschaftliche Arbeit des Seminars für Geschichte und Kultur des Vorderen Orients hin. Im Zuge der wissenschaftlichen Weiterentwicklung des Iran-Museums sollen durch Drittmittel Veröffentlichungen und Forschungsprojekte gefördert werden. Die Universität hat zur Unterbringung der Sammlungen des Iran-Museums ein Gebäude auf dem Informatik-Gelände in Stellingen zur Verfügung gestellt, das im damaligen Zustand nicht nutzbar war und vom Verein auf eigene Kosten hergerichtet wird.

    2.7 Zusammenarbeit der Hamburger Hochschulen in Wohnheimangelegenheiten

    Nachdem die Senate der beteiligten sechs Hamburger Hochschulen einem neugefaßten Entwurf der "Richtlinien der Protektoren, Prokuratoren und Tutoren in Studentenwohnheimen" sowie dem Entwurf einer "Vereinbarung zur Zusammenarbeit in Wohnheimangelegenheiten" ihre Zustimmung gegeben hatten, wurde die Behörde für Wissenschaft und Forschung gebeten, entsprechende Richtlinien zu erlassen, um damit auch die formellen Voraussetzungen für die Zusammenarbeit der Hochschulen in Wohnheimangelegenheiten zu schaffen. Eine Antwort der Behörde steht noch aus.

    2.8 Vereinbarung mit der Aby-Warburg-Stiftung zur Nutzung des Hauses Heilwigstraße 116

    In den Jahren 1925 und 1926 ließ der Hamburger Kunsthistoriker und Forscher Aby M. Warburg in der Heilwigstraße 116 für seine bedeutende kulturwissenschaftliche Bibliothek nach Ideen des Baumeisters Fritz Schumacher und Plänen des Hamburger Architekten Gerhard Langmaack einen Neubau errichten. Das Haus beherbergte die Bibliothek mit ca. 60.000 Bänden, die 1933 vor den Nationalsozialisten nach London gerettet werden konnte und mittlerweile auf über 300.000 Bände angewachsen ist. 1993 wurde das Gebäude von der Freien und Hansestadt Hamburg mit dem Ziel erworben, es wieder so zu nutzen, daß an die wissenschaftliche Tradition des Hauses angeknüpft werden kann. Zu diesem Zweck wurde das Gebäude Heilwigstraße 116 an die Aby-Warburg-Stiftung unentgeltlich überlassen.

    In Anbetracht der Bedeutung, die Aby Warburg als Hochschullehrer und international anerkannter Forscher auf dem Gebiet der Kunst- und Kulturgeschichte für die Universität Hamburg gehabt hat und in der Erwartung, daß anknüpfend an diese Tradition neue interdisziplinär wirksame Wege auf diesen Gebieten gegangen werden, schlossen die Universität Hamburg und die Aby-Warburg-Stiftung im Oktober 1995 eine Vereinbarung zur Nutzung des Gebäudes Heilwigstraße 116. Nach dieser Vereinbarung erhält das Kunstgeschichtliche Seminar der Universität Hamburg das Recht, die Räumlichkeiten des Hauses für Zwecke der Lehre und Forschung unentgeltlich zu nutzen. Insbesondere beherbergt das Gebäude Sammlungen und Archive des Kunstgeschichtlichen Seminars, so das Warburg-Archiv und den "Bildindex zur politischen Ikonographie". Darüber hinaus besteht für alle Einrichtungen der Universität die Möglichkeit, den Bibliothekssaal für Veranstaltungen zu nutzen, die dem Stiftungszweck entsprechen.

    2.9 Aktion "Universität in der Stadt"

    Die einschneidenden Sparbeschlüsse des Senates waren Anlaß zu der Aktion "Uni in der Stadt" vom 9. bis 30. Mai. Ziel dieser Aktion war es, der Hamburger Bevölkerung deutlich zu machen, daß die Stellenstreichungen und Mittelkürzungen die Universität überproportional belasten und zu strukturellen Schäden führen werden. Gleichzeitig sollten Informationen über die Universität an die Öffentlichkeit gebracht werden, um Bürgerinnen und Bürgern klarzumachen, "daß sie ihre Universität für die Zukunftssicherung dieser Stadt dringend brauchen". Die Ausgangsidee war, die Leistungen der Universität selbstbewußt darzustellen.

    Im Zentrum der Aktion standen öffentliche Vorlesungen auf dem Gänsemarkt, angekündigt durch Plakate an Litfaßsäulen und Bahnhöfen sowie durch Faltblätter. Sie widmeten sich einem breiten Themenspektrum - wie z. B. "Archäologie live: Auf den Spuren der ersten Städte" über "Stadt statt Staat - Stadt-Staat im Umbruch: Regieren neu erfinden!" und "Klinische Neuropsychologie: Psychische Folgen von Schlaganfall und Schädel-Hirn-Verletzungen" oder "Der Vertrag von Maastricht: Entstehung - Wirkung - Folgen". Es wurden eine Videokassette mit Informationen zur Universität angeboten, eine Multimedia-Diskette für Schüler erstellt sowie ein Elternbrief verschickt.

    Möglich wurde die Aktion, angeregt durch einen Antrag der Studierenden im Akademischen Senat, vor allem durch den Einsatz der Professoren Dr. Dahme und Dr. Schulmeister - in Zusammenarbeit mit weiteren Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern und Studierenden sowie durch die tatkräfte finanzielle Unterstützung durch Hamburger Firmen.

    Die Aktion "Uni in der Stadt" wurde im Rahmen des "Alstervergnügens" im Sommer auf dem Gänsemarkt fortgeführt.

    2.10 Kooperation mit den Hamburger Kammerspielen

    Am 29.06.1995 haben die Universität und die Hamburger Kammerspiele einen Kooperationsvertrag unterzeichnet, mit dem die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen beiden Einrichtungen intensiviert und das kulturelle Leben auf dem Campus gefördert werden soll.

    Die Universität wird die Kammerspiele unter anderem bei ihrer Werbung und beim Verkauf von Eintrittskarten im Universitätsbereich unterstützen. Aufführungen des Theaters im Auditorium maximum sollen nach besonderer Absprache ermöglicht werden. Die Kammerspiele werden ihre Bühnen für Produktionen studentischer Theatergruppen sowie für die Förderung begabten Nachwuchses in den Studiengängen Schauspieltheater- und Musiktheater-Regie, für Werkstattgespräche und Symposien zu theaterwissenschaftlichen Themen öffnen.

    Die vertraglich vereinbarte gesicherte Zusammenarbeit zielt darauf, die Universitätsangehörigen für die Kammerspiele zu interessieren und die vielfältigen wissenschaftlichen und kulturellen Initiativen, aus der Universität in das Programm dieses Privattheaters eingehen zu lassen.

    2.11 Begehung des Fachbereiches Medizin/UKE durch den Wissenschaftsrat

    Mit Schreiben vom 18.10.1994 wurde der Sprecher des Fachbereiches Medizin von der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates davon unterrichtet, daß der Wissenschaftsrat für den 13.06.1995 einen Besuch des Universitäts-Krankenhauses Eppendorf durch seinen Ausschuß für Medizin plant. Hintergrund dieser Begehung war die in den Empfehlungen vom 23. sowie zum 24. Rahmenplan für den Hochschulbau erklärte Absicht, "sich vor Ort über Stand und Planungen für Forschung, Lehre und Krankenversorgung zu informieren und den künftigen Ausbau des Klinikums Hamburg-Eppendorf mit Land, Universität und Vertretern des Fachbereiches Medizin zu erörtern".

    Zur Vorbereitung seines Besuches hatte der Ausschuß Medizin um eine zusammenfassende Darstellung der Schwerpunkte des Fachbereiches Medizin in Forschung, Lehre und Krankenversorgung einschließlich der Ziele für die künftige Entwicklung gebeten. Darüber hinaus war darum gebeten worden, auf dieser Grundlage anstehende und langfristige Bauplanungen zu erläutern sowie über die zum Rahmenplan für den Hochschulbau angemeldeten Vorhaben zu berichten.

    Diese Fragenkomplexe waren eingebettet in einen sechsseitigen, knapp 100 Spiegelstriche umfassenden (standardisierten) Katalog von Fragen und Stichworten.

    Die Antworten des Fachbereiches Medizin sind eingegangen in das "Forschungs- und Leistungsprofil des Universitäts-Krankenhauses Eppendorf und des Fachbereiches Medizin der Universität Hamburg", das nach Befassung der Gremien des Fachbereiches wie auch der Universität Hamburg der Behörde für Wissenschaft und Forschung am 15.02.1995 übergeben wurde.

    Mit Schreiben vom 13.02.1995 an den Ärztlichen Direktor hatte dann die Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates mitgeteilt, daß der Termin für den Besuch verschoben und für den 24.10.1995 vorgesehen sei; die vorbereiteten Unterlagen sollten der Geschäftsstelle nunmehr bis zum 31.07.1995 übermittelt werden.

    In Abstimmung mit der Behörde für Wissenschaft und Forschung und der Universität ist das im Februar 1995 übersandte Material in den Folgemonaten überarbeitet und ergänzt worden und der BWF am 28.07.1995 in Form

    mit der Bitte um Weiterleitung an die Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates übergeben worden.

    Mit Schreiben vom 24.08.1995 hat die Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates um einige zusätzliche Informationen gebeten, die mit Schreiben vom 7.09.1995 beantwortet wurden.

    Am 24.10.1995 hat die Begehung durch den Ausschuß Medizin im vorgesehenen Rahmen stattgefunden.

    Als konkret greifbares Ergebnis dieses Besuches ist die Höherstufung des Vorhabens "Umbau und Erweiterung in der Neurochirurgischen Klinik" und damit dessen Aufnahme in den Rahmenplan mit Kategorie I zu nennen. Bezüglich der Beantwortung der noch offenen Fragen wurde mit Schreiben vom 11.12.1995 als Termin "spätestens bis Juli 1996" genannt. Die Vorbereitungen hierzu laufen und werden voraussichtlich bis Ende April 1996 abgeschlossen sein. Mit den Empfehlungen des Wissenschaftsrates ist frühestens im Herbst 1996 zu rechnen.

    2.12 Ringvorlesung zu Ehren von Ernst Cassirer

    Im SS 1995 veranstaltete die Universität Hamburg anläßlich des 50. Todestages von Ernst Cassirer eine Ringvorlesung mit dem Titel: "Hamburg und die Philosophie: Leben und Werk des Philosophen Ernst Cassirer". Das Ziel der Vorlesung war es, einem breiteren Publikum den Philosophen und Gelehrten wieder nahezubringen, dem nicht nur die Hamburger Universität von ihren Anfangsjahren an bis 1933 viel verdankte, sondern der das kulturelle und politische Leben der ganzen Stadt bereicherte. Mit dieser Aufgabe wurden sieben Referenten betraut, die jeweils einen Vortrag über bestimmte Aspekte des Wirkens von Ernst Cassirer hielten.

    3. LEHRE, STUDIUM, WEITERBILDUNG

    3.1 Evaluation von Lehre und Studium

    Nach den bereits im Jahresbericht 1994 beschriebenen Grundsätzen wurden die Evaluationen von Studium und Lehre fortgeführt. Die ersten Erfahrungen, die die Fächer Biologie und Germanistik mit einem von HIS betreuten Verfahren 1994 gemacht haben, wurden dem Konzil am 18.01.1996 berichtet. Der Ausschuß für Lehre und Studium beriet das Thema ausführlich in seinen Sitzungen am 4.07., 26.09. und 15.12.1995, hörte Beteiligte an und bereitete einen Bericht an den Akademischen Senat über die ersten Erfahrungen mit Evaluationen von Studiengängen, von einzelnen Lehrveranstaltungen und über studentische Evaluationen vor.

    3.1.1 Evaluation der Fächer Biologie und Germanistik

    Die Fächer Biologie und Germanistik der Universitäten Kiel und Hamburg diskutierten ihre Gutachten im Januar 1995 und gaben ihre Stellungnahme ab. Die Fachbereichssprecher, Prof. Dr. Udo Köster und Prof. Dr. Detlev Noack, berichteten im Konzil über ihre Eindrücke aus der Evaluation. Von beiden Fachbereichen wurde die Phase der Selbstevaluation als erhellend angesehen. Die darauffolgende Begehung durch die Gutachtenden hat zur Zuspitzung der Diskussionen geführt. Die schriftlichen Gutachten wurden begrüßt, wenn auch nicht in allen Details die Auffassungen geteilt wurde.

    Beide Fächer haben in ihrem Bericht im Konzil ebenso wie im Abschlußbericht und in Gesprächen mit dem Präsidenten deutlich gemacht, welche Empfehlungen und Selbstverpflichtungen aus dem Evaluationsverfahren sie Wirklichkeit werden lassen möchten. Im Fachbereich Biologie waren das u. a. die Neugestaltung der Vordiplomsprüfung (Inhalte und Absprachen zwischen den Prüfern), die Zusammenarbeit der vorhandenen Schwerpunkte im Studienfach "Naturschutz", die Verstärkung des Angebotes in der "Molekularen Evolutionsbiologie", eine bessere Koordination mit den nichtbiologischen Fächern im Grundstudium, die Verbesserung der Studienberatung (insbesondere durch eine Informationsbroschüre für die gesamte Biologie, ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis und Orientierungsveranstaltungen über die vorhandenen Institute, Schwerpunkte und Forschungsvorhaben), die Sanierung der Hörsäle und Kursräume, ein gerechteres Verteilungsverfahren für Praktikumsplätze sowie durch Feed-Back-Verfahren in Lehrveranstaltungen).

    Im Fach Germanistik sollten vor allem folgende Projekte angegangen werden: Überarbeitung des Studienplanes, Reform der Lehrangebotsstruktur, Erarbeitung von Prüfungsmerkblättern, Einführung von Orientierungstagen zu Beginn des Hauptstudiums (HOE) und zu Beginn der Prüfung (POE), Unterstützung des Prüfungsamtes durch EDV; die Restituierung einer Professur für Theater, der personelle Ausbau des Prüfungsamtes, Verbesserung des Angebots an Gruppenarbeitsräumen, der Bibliothek sowie des Medienzentrums (vgl. Gemeinsamer Abschlußbericht der Universitäten Hamburg und Kiel zum Pilotprojekt "Evaluation in den Studienfächern Biologie und Germanistik", März 1995).

    Die meisten der von den Fachbereichen beschlossenen Vorhaben sind umgesetzt. Der Präsident hat immaterielle und materielle Unterstützung angeboten und gegeben, wo sie notwendig und erwünscht war. Noch in der Verhandlung sind die Fragen, die die Zuweisung und Widmung von Professuren betreffen.

    3.1.2 Weiterentwicklung der Evaluationsverfahren für die nächsten Projekte im Verbund norddeutscher Hochschulen

    Die Fächer Biologie und Germanistik der Universitäten Bremen, Oldenburg und Rostock hatten ihre Evaluationsverfahren nach den Prinzipien des Verbundes norddeutscher Hochschulen ein Vierteljahr später begonnen als Hamburg und Kiel. Im Verfahren des Verbundes ist eine Diskussion der Gutachten zwischen Evaluierten und Gutachtenden vorgesehen und ein Erfahrungsaustausch zwischen den beteiligten Universitäten über die Möglichkeiten der Umsetzung der Evaluationsergebnisse und der Verbesserung des Verfahrens (Auswertende Konferenz).

    Der Auswertenden Konferenz standen viele der Beteiligten zunächst skeptisch gegenüber. Dank der tatkräftigen und finanziellen Unterstützung des Centrums für Hochschulentwicklung konnte die erste Konferenz am 17./18.02.1995 in Rissen durchgeführt werden. An diesem Erfahrungsaustausch nahmen auch die beiden beteiligten Fächer aus Hamburg und Kiel teil - leider nur zwei der Gutachtenden aus dem Verfahren in Hamburg und Kiel. Aus Bremen, Oldenburg und Rostock waren je sechs Vertreterinnen und Vertreter des Faches (inkl. Studierende) und die Gutachtenden gekommen. Die Hochschulleitungen nahmen ebenfalls teil. Die Moderation übernahmen Prof. Dr. Schulz von Thun und Dr. Redlich.

    Nach der Tagung waren alle Beteiligten einig, daß eine solche Auswertende Konferenz (oder eine ähnliche Arbeitsform) Bestandteil aller Evaluationen von Studium und Lehre werden soll. Die Diskussion der Gutachten zwischen Gutachtenden und Evaluierten räumte Mißverständnisse aus und erhöhte so die Akzeptanz für die Empfehlungen in den Fächern, sie führte auch zu Zuspitzungen in den Aussagen des endgültigen Gutachtentextes, die die Gutachtenden ohne die Rückkopplung mit den Evaluierten nicht in gleicher Schärfe formuliert hätten. Der Erfahrungsaustausch unter den Evaluierten und mit den Gutachtenden führte zu einer Reihe neuer Ideen für Verbesserungen im Studienangebot und zu Verabredungen, die Erfahrungen mit den Verbesserungen in ein oder zwei Jahren noch einmal auszutauschen.

    U. a. wurde auf der Auswertenden Konferenz angeregt, der Umsetzung der Evaluationsergebnisse besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Das Centrum für Hochschulentwicklung bot für die fünf Vertragsuniversitäten einen Work-Shop zu Fragen der Umsetzung von Evaluationsergebnissen (Juli 1995), aus dem die Idee eines "Kontraktes" zwischen Hochschulleitungen und evaluierten Fächern hervorgegangen ist, der als den Evaluationen im engeren Sinne nachfolgende Maßnahme in jeder einzelnen Hochschule durchgeführt werden soll.

    3.1.3 Neue Evaluationsverfahren im Verbund norddeutscher Hochschulen

    Unter Nutzung dieser Vorschläge zur Verfahrensverbesserung begannen im SS 1995 die Fächer Informatik und Wirtschaftswissenschaften mit der Evaluation von Studium und Lehre. Im Juni 1995 tagten die an jeder Universität gegründeten Arbeitsgruppen und tauschten aus, welchen Fragestellungen sie während der Selbstevaluation nachgehen wollten und einigten sich auf eine Prioritätenliste, nach der Persönlichkeiten ihres Faches um Gutachten gebeten werden sollten. Es ist geglückt, diejenigen Personen als Gutachtende zu gewinnen, die sich die Fächer mit höchster Priorität gewünscht haben.

    Die Selbstbeschreibungen des Fachbereichs Informatik und des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften wurden den Gutachtenden im September bzw. Oktober 1995 übersandt. Die Begehung des Fachbereichs Informatik fand am 31.10./1.11.1995, die des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften am 14./15.12.1995 statt. Gutachten, Auswertende Konferenz und das Follow-Up für die Evaluation als Kontrakt zwischen Hochschulleitung und Fachbereich stehen für die Fächer Informatik und Wirtschaftswissenschaften im Jahr 1996 an.

    3.2 Quantitative Lehrevaluation im Fachbereich Medizin

    Der Fachbereich Medizin der Universität Hamburg hat zum dritten Mal nach 1992 für das SS 1995 eine umfangreiche und von studentischen Vertretern mitkontrollierte quantitative Erhebung der Lehre durchgeführt.

    Alle Professoren, Dozenten, Privatdozenten und zur Lehre verpflichteten Wissenschaftlichen Assistenten (C1) haben einen vom Fachbereich Medizin entwickelten Lehrerhebungsbogen geführt, der unter maßgeblicher studentischer Beteiligung geprüft und ausgewertet wurde.

    Die Überprüfung bezog sich auf die klinische Lehre und untersuchte die tatsächlich durchgeführten Lehrveranstaltungen

    In diesem Prüfverfahren wurden durch eine Reduktion insbesondere bei der Berücksichtigung von Unterricht im Praktischen Jahr (PJ-Unterricht) und von freiwilligen Lehrveranstaltungen (sogenannte "Sonstige Lehrveranstaltungen" oder "Kür") nur 76 % der Lehrangaben auf das Lehrdeputat angerechnet. Diese nachträgliche Reduktion wurde vorgenommen, weil der PJ-Unterricht in den Kliniken genauer definiert werden mußte und weil einige der "Sonstigen Lehrveranstaltungen" wegen mangelnder Beteiligung der Studierenden teilweise nicht oder nur über einen Teil des Semesters durchgeführt wurden.

    Gegenüber den früheren Erhebungen von 1992 und 1994 konnte trotz der erheblich gestiegenen Belastung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKE durch die Auswirkungen des Gesundheitsstrukturgesetzes im SS 1995 eine deutliche Verbesserung der Lehrerfüllung um etwa 20 - 30 % in den Kliniken erreicht werden. In den theoretischen Instituten lag und liegt diese Lehrerfüllung ohnehin zwischen 95 - 125 %.

    Die Überprüfung hat insbesondere bestätigt, daß alle Pflichtlehrveranstaltungen angeboten und, abgesehen von einzelnen Ausfällen insbesondere am Beginn und Ende des Semesters, durchgeführt wurden. Dabei konnte auch die nach dem Studienplan vorgeschriebene Betreuungsrelation im Gruppenunterricht am Krankenbett überprüft werden. Dabei hat sich ebenfalls gegenüber den früheren Erhebungen eine wesentliche Verbesserung ergeben. Lediglich im Untersuchungskurs ist die notwendige Betreuungsrelation immer noch nicht erreicht worden.

    Der Fachbereich Medizin wird trotz der inzwischen angeordneten Stellensperrung im Rahmen der Sparmaßnahmen versuchen, die quantitative Erfüllung der Lehre weiter zu verbessern. Insbesondere muß die inzwischen gesetzlich (gemäß Approbationsordnung) vorgeschriebene Betreuungsrelation beim Gruppenunterricht erreicht werden.

    3.3 Mobilitätsprogramme der EU

    Für das Studienjahr 1995/96 wurden der Universität Hamburg insgesamt 53 Projekte (sogenannte HKP) mit Studentenaustausch innerhalb der Mobilitätsprogramme ERASMUS und LINGUA genehmigt. Hinzu kommen einige Projekte, die den Schwerpunkt auf die Mobilität von Lehrenden, die Ausarbeitung gemeinsamer Lehrpläne oder die Durchführung von Intensivprogrammen legen.

    Bei diesen Austauschmaßnahmen, an denen fast alle Fachbereiche beteiligt sind, ist die "Bilanz" insgesamt relativ ausgeglichen: Den ca. 330 genehmigten "outgoing students" stehen ca. 340 "incoming students" gegenüber. In einem durchschnittlichen HKP werden demnach ca. sechs bis sieben Studierende aus dem europäischen Ausland während des Studienjahres in Hamburg aufgenommen und betreut. Gleichzeitig können pro Projekt ca. sechs bis sieben Studierende der Universität Hamburg mit finanzieller und organisatorischer Unterstützung durch ERASMUS für eine Dauer von drei bis zwölf Monaten an einer der europäischen Partnerhochschulen studieren.

    Die im Jahre 1995 fortgeführten bzw. neu aufgebauten Kooperationsprogramme erweisen sich als zuverlässig und ausbaufähig. Die laufende Antragsrunde für das neue SOKRATES-Programm beweist dies in eindrucksvoller Weise. Durchweg werden Austauschzahlen erhöht bzw. neue Programmteile zwischen den Partnern entwickelt.

    3.4 Situation der ausländischen Studierenden

    Am 8. September 1995 wurde ein Bericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Situation des Ausländerstudiums in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht.

    Hintergrund für den Bericht waren die negativen Konsequenzen der mittlerweile auf verschiedenen Ebenen aufgetretenen Erschwernisse für das Ausländerstudium. Der Bericht zeigt zum Teil besorgniserregende Perspektiven hinsichtlich des Hochschulstandortes Deutschland im allgemeinen und für ausländische Akademiker und Wissenschaftler im besonderen.

    Es zeichnet sich die Tendenz ab, daß die Attraktivität der Hochschulen in Deutschland im Vergleich zu anderen westeuropäischen Staaten abnimmt. Als Studienzielland werden vielfach Länder aus dem angelsächsischen Bereich von Ausländern bevorzugt. Dies gilt insbesondere für Wachstumsregionen wie den südostasiatischen Raum.

    Nicht zuletzt waren auch ausländerrechtliche Entwicklungen der letzten Zeit Anlaß dafür, daß das Akademische Auslandsamt mit der für die Umsetzung des ausländerrechtlichen Rahmens zuständigen Ausländerbehörde Gespräche geführt hat, um Einfluß auf die Gestaltung der Ausführungsbestimmungen auszuüben. Durch den Arbeitskreis Ausländerstudium, in dem die mit dem Studium von Ausländern und der Betreuung ausländischer Gastwissenschaftler befaßten Referenten der einzelnen Hamburger Hochschulen zusammen mit den Vertretern der studentischen Selbstverwaltung eine gemeinsame Plattform gefunden haben, konnten verschiedene Initiativen zur Verbesserung der Situation der ausländischen Studierenden und Gastwissenschaftler ergriffen werden.

    Vor dem Hintergrund der für den Hochschulstandort Deutschland ungünstigen Analysen zum Ausländerstudium hat sich das Bundesinnenministerium entschieden, die bislang nur in einer Entwurfsfassung vorliegenden Durchführungshinweise zum seit 1991 geltenden revidierten Ausländerrecht mit den Bundesländern abzustimmen. Die neuen Durchführungshinweise sind vom Arbeitskreis Ausländerstudium der Hamburger Hochschulen aufgegriffen worden. Eine auch mit dem Vizepräsidenten der Universität Hamburg koordinierte Initiative zielt auf eine stärkere Berücksichtigung der Hochschulbelange bei ausländerrechtlichen Beurteilungen hinsichtlich des Studienaufenthaltes ausländischer Studierender.

    Durch die vom Bundesinnenministerium nun wieder eröffnete Diskussion stellt sich den Akademischen Auslandsämtern der Hamburger Hochschulen die Möglichkeit, die gewonnenen Erfahrungen in die Erörterungen zur Neufassung der Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz einzubringen.

    3.5 Einsetzung einer Kommission für Angelegenheiten behinderter Studierender

    Nachdem der Akademische Senat auf seiner Sitzung am 15.12.1994 beschlossen hatte, eine "Kommission zur Koordinierung der Maßnahmen für Behinderte und chronisch kranke Studierende" an der Universität Hamburg einzusetzen, fand am 2.02.1995 die konstituierende Sitzung statt, der im Jahre 1995 im 2-Monats-Rhythmus vier weitere Sitzungen folgten. Die Kommission besteht aus 10 Mitgliedern und wird von der Behindertenbeauftragten der Universität Hamburg, Frau Prof. Dr. Waldtraut Rath, geleitet. Zu den außeruniversitären Mitgliedern der Kommission gehören je ein Vertreter des Arbeitsamtes Hamburg, des Landesamtes für Rehabilitation und des Studentenwerks Hamburg. Darüber hinaus sind neben zwei studentischen Mitgliedern zwei an der Universität Hamburg lehrende Wissenschaftler sowie zwei mit der Materie befaßte Angehörige der Universitätsverwaltung in der Kommissionsarbeit engagiert.

    In dem ersten Jahr ihrer Tätigkeit hat sich die Kommission vor allen Dingen mit den spezifischen Problemen behinderter Studierender beschäftigt. Sie hat die Betroffenen angehört und sich bemüht, die festgestellten Probleme den Stellen zu vermitteln, die Abhilfe schaffen können. Darüber hinaus hat die Kommission ein Netzwerk von Behindertenbeauftragten in allen Fachbereichen und senatsunmittelbaren Einrichtungen der Universität installiert, das die Probleme in der Universität breiter bewußt gemacht hat und den behinderten Studierenden fachnahe Berater bietet. Für ihre künftige Arbeit hat sich die Kommission vorgenommen, die Behindertenbeauftragten in den Fachbereichen und senatsunmittelbaren Einrichtungen regelmäßig mit Informationsmaterial zu versehen. In ihrer Sitzung am 7.12.1995 hat die Kommission dem anwesenden Präsidenten der Universität von ihrer bisherigen Arbeit berichtet.

    3.6 Tätigkeitsschwerpunkte des Zentrums für Studienberatung und Psychologische Beratung

    Die Angebote des Zentrums für Studienberatung und Psychologische Beratung (ZSPB) wurden im Jahre 1995 von mehr als 33.000 Personen in Anspruch genommen. Die Nachfrage führte weiterhin zu einer starken Auslastung in den Kernarbeitsbereichen der zentralen Beratungseinrichtung der Universität. Während sich die Studierenden der Hochschule in verstärktem Maße an das ZSPB wenden, spiegelt ein leichter Rückgang der Zahlen im Bereich Allgemeine Studienberatung das Absinken der Zahl der Studienberechtigten in den vergangenen Jahren wider. Diese Beobachtung entspricht den Prognosen der HRK, die nach einem zwischenzeitlichen Absinken mit einer kontinuierlich starken Erhöhung der Studienanfängerzahlen bis 2010 um fast 30 % im Vergleich zu 1995 rechnet. Langjährige Überlastquoten, die sich zeitweilig leicht abschwächten, dürften bereits in naher Zukunft wieder den Alltag der Allgemeinen Studienberatung kennzeichnen.

    a) Allgemeine Studienberatung

    Die Auslastung der in ihrem Umfang unverändert gebliebenen täglichen Beratungsangebote in der "offenen Sprechstunde" bzw. am Telefon ist weiterhin hoch. Auffällig ist jedoch die Zunahme von schriftlichen Anfragen im vergangenen Jahr. Diese Wünsche nach Information und Orientierung erreichen das ZSPB im Vergleich zu persönlichen und telefonischen Kontakten in der Regel in deutlichem zeitlichen Vorlauf zum tatsächlichen Bewerbungstermin. Es ist anzunehmen, daß sich in dieser stärker gewordenen Nachfrage der beginnende Zuwachs an Studieninteressierten abzuzeichnen beginnt.


    offene

    Sprechstunde

    telefonische

    Sprechstunde

    Beantwortung

    schriftlicher

    Anfragen

    Beratung

    in

    Kleingruppen

    Mittelwert

    1990 - 1994

    8.752
    11.192
    13.046
    1.332
    1995
    7.358
    10.003
    12.256
    1.078





    1995 zu MW

    1990 - 1994

    - 15,8 %
    - 10,6 %
    - 6,0 %
    - 19,1 %
    1995 zu 1994
    - 2,9 %
    - 2,5 %
    + 12,1 %
    - 9,7 %

    Während der Bewerbungszeiten und aus Anlaß der "Universitätstage" wurden wie bisher "Zentrale Informationsveranstaltungen" angeboten. An insgesamt sechs Veranstaltungen zu Fragen der Bewerbung für Studiengänge der ZVS und der Universität Hamburg nahmen ca. 520 Studieninteressierte teil.

    In 376 Fällen wurde eine weitergehende differenzierte Einzelberatung notwendig. Das Angebot einer "Abendsprechstunde für Berufstätige" wurde von 232 Ratsuchenden in Anspruch genommen.

    In Zusammenarbeit mit Prüfungsämtern und Prüfungsausschüssen wurden im Rahmen allgemeiner Studienberatung und psychologischer Beratung/Psychotherapie 17 gutachterliche Stellungnahmen abgegeben. Diese wurden vornehmlich im Zuge der zunehmenden Einführung von Studienzeitbegrenzungen hinsichtlich der Ablegung von Prüfungen angefordert.

    Das ZSPB leistete ferner seinen regelmäßigen Beitrag zu Konzeption und Organisation der zu Beginn jeden Semesters stattfindenden Semestereröffnungsveranstaltung.

    Im Rahmen der Präsenz der Universität Hamburg im INTERNET ist auch das ZSPB als Einrichtung vertreten. Informationen des ZSPB sind bereits jetzt abrufbar. Das Vorhaben, Ratsuchenden den Zugang zu einer umfassenden Informationsdatenbank des ZSPB zu ermöglichen, ist jedoch langfristig angelegt und erfordert besonderen personellen und zeitlichen Aufwand bezüglich der Entwicklung und Pflege eines solchen Serviceangebots.

    b) Psychologische Beratung und Therapie

    Dieses Angebot, welches sich an die Studierenden der Hamburger Hochschulen (außer Fachhochschule) richtet, wurde 1995 so stark in Anspruch genommen wie selten zuvor. Seit 1976 konnten vergleichbare Zahlen sowohl für die Anzahl der Neuanmeldungen als auch für die Gesamtzahl der in psychologischer Beratung/Psychotherapie befindlichen Studierenden nur jeweils einmal beobachtet werden. Eindeutige Gründe für diese Entwicklung sind derzeit nicht zu erkennen.


    Neuanmeldungen

    Kl. in Beratung /

    Psychotherapie

    Mittelwert 1990 - 1994
    345
    468
    1995
    386
    518



    1995 zu MW

    1990 - 1994

    + 11,9 %
    + 10,7 %

    Zwei Drittel der abgeschlossenen psychologischen/psychotherapeutischen Maßnahmen umfaßten bis zu sechs Gespräche, nach denen entweder ein für die Ratsuchenden befriedigender Abschluß gefunden worden war oder eine individuell geeignete Hilfe außerhalb des ZSPB vermittelt werden konnte.

    Die psychologisch/psychotherapeutisch tätigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind mit Angebot und Weiterentwicklung hochschulspezifischer Beratungs- und Psychotherapieformen sowohl im Einzel- als auch im Gruppenrahmen befaßt.

    Auch der psychologische Notdienst des ZSPB, innerhalb dessen tagsüber ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin für Ratsuchende in einer akuten Krisensituation zur Verfügung steht, wurde deutlich häufiger als bisher - und zwar in 41 Fällen - in Anspruch genommen.

    c) Themenzentrierte Seminar- und Workshopangebote

    Sowohl die semesterweise wiederkehrenden als auch neu eingeführte themenzentrierte Gruppenangebote werden immer stärker nachgefragt. Die Veranstaltungen finden als Kompaktseminare während einer Woche oder an Wochenenden statt oder sind zeitlich verteilt über eine begrenzte Zahl von Wochen.

    Veranstaltungsthemen waren: Lernen mit Lust und Methode (Lern- und Arbeitstechniken), Prüfungsängste (Psychol. Trainingsprogramm), Freies Sprechen, Fluchtgedanken (für Studierende vor Studienabbruch bzw. -wechsel, Entspannung (Streßmanagement), Auf der Suche nach sich selbst (Identität und Studien-/Berufswahl), Hoppla, jetzt komm ich. - Individuelle Bewerbungsstrategien (für Studentinnen), Autogenes Training, Wohin des Weges? - Berufl. Perspektivfindung (für Studentinnen).

    Entsprechend dem Vorjahr nahmen 181 Studierende aus allen Fachbereichen an 16 Gruppen teil. Dabei konnte wieder nur ca. der Hälfte der Interessenten/innen ein Platz in einer der Gruppen angeboten werden.

    Wie in den Vorjahren sind unter den Teilnehmenden ältere Studierende (älter als 28) und Studierende im höheren Fachsemester (9. Fachsemester und mehr) unverhältnismäßig häufig vertreten. Weibliche Studierende sind deutlich überrepräsentiert. Entsprechend den Folgerungen aus einer früheren Studie über die unterschiedliche Ansprechbarkeit von Studierenden verschiedener Fachbereiche scheinen diese Gruppenangebote im besonderen jene Ratsuchenden zu erreichen, die bisher am ZSPB unterrepräsentiert waren (z. B. Rechtswissenschaft).

    Der wesentliche Zugang zu den themenzentrierten Gruppen erfolgt durch Selbstzuweisung, unabhängig von anderen Kontakten zum ZSPB; ca. 80 % der Teilnehmenden wurden über Plakate und Handzettel erreicht.

    d) Weitere Tätigkeitsbereiche und aktuelle Entwicklungen

    3.7 Kontaktstudium für ältere Erwachsene

    Die Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW) führt seit dem Wintersemester 1993/94 das Kontaktstudium für ältere Erwachsene durch. Das Studium richtet sich vornehmlich an Personen, die ihre nachberufliche oder nachfamiliäre Lebensphase selbständig gestalten und sich themenorientiert (nicht abschlußbezogen) weiterbilden möchten. Das Programm umfaßt ausgewählte Lehrveranstaltungen des ausbildenden Studiums, zielgruppenorientierte Zusatzveranstaltungen, Orientierungs- und Begleitveranstaltungen zum Erfahrungsaustausch und zur Kommunikationsförderung. Zudem können sich Interessenten und Teilnehmende persönlich beraten lassen. Durch das Kontaktstudium soll ein bedarfsgerechtes universitäres Weiterbildungsangebot unterbreitet werden. Die Studierenden sammeln Erfahrungen im Umgang mit hochschulspezifischen Lern- und Veranstaltungsformen.

    Zunächst wurde das Kontaktstudium für ältere Erwachsene im Rahmen eines drei Semester umfassenden Pilotlaufes erprobt. Die Erprobungsphase dauerte vom 1.01.1993 bis zum 31.03.1995. In dieser Zeit wurde untersucht, in welchem Maß ein solches Weiterbildungsangebot nachgefragt wird, welche Programmelemente es umfassen sollte und ob die Weiterführung des Kontaktstudiums als Regelangebot auf der Basis einer Finanzierung durch Gebühreneinnahmen möglich ist.

    Die wissenschaftliche Begleitung der Pilotphase ergab, daß

    Aufgrund dieser positiven Ergebnisse beschloß der Senatsausschuß für Weiterbildung, das Kontaktstudium für ältere Erwachsene ab dem 1.04.1995 als Regelangebot weiterzuführen, solange eine ausreichende Nachfrage vorhanden ist und die Kosten weiterhin durch die Einnahmen gedeckt werden können. Die Entwicklung des Kontaktstudiums für ältere Erwachsene bestätigt diese Entscheidung: Nahmen im ersten Semester (Wintersemester 1993/94) insgesamt 349 Teilnehmende das neue Weiterbildungsangebot wahr, so war im Wintersemester 1995/96 bereits eine Teilnehmerzahl von 867 zu verzeichnen.

    3.8 Erasmus-Projekt "What is Europe ?"

    Die Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (Fernstudienzentrum) beteiligte sich im Berichtszeitraum an dem europäischen Fernstudienprojekt "What is Europe?". Grundlage des Vorhabens bildete eine vier Bände umfassende, gleichnamige Publikation, die im Rahmen eines Joint Course Development Projekts der European Association of Distance Teaching Universities (EADTU) als Fernstudienmaterialien entwickelt wurde. Die Bände sind folgenden Themen gewidmet:

    Prof. Dr. Hans Kleinsteuber vom Institut für Politische Wissenschaft hat für den Band "Aspects of European Cultural Diversity" den Beitrag über Medien und Medienpolitik in Europa verfaßt.

    Die Open Universiteit der Niederlande stellte Ende 1994 bei der Kommission der Europäischen Union einen Antrag auf Finanzierung eines Erasmus-Projektes mit dem Ziel, die Fernstudienmaterialien in Lehrveranstaltungen des ausbildenden Studiums an sechs europäischen Universitäten einzusetzen und ausgewählte Studierende aus allen beteiligten Hochschulen am Ende der jeweiligen nationalen Lernphase im Rahmen einer Kompaktveranstaltung (residential) zur inhaltlichen Vertiefung bestimmter Kursthemen zusammenzuführen. Der Antrag wurde im Mai 1995 bewilligt.

    An dem Projekt waren außer der Universität Hamburg beteiligt

    An diesen Universitäten bildeten die Kursmaterialien die Grundlage von Lehrveranstaltungen mit Bezug zum Thema "Europa". Die Lehrveranstaltungen sollten zum ausbildenden Studium gehören und dem Erwerb von Leistungsnachweisen dienlich sein (Phase I). In Hamburg handelte es sich um das Hauptseminar "Politik im Kommunikationsraum Europa", das von Prof. Kleinsteuber im zurückliegenden Wintersemester für Studierende der Politikwissenschaft angeboten wurde.

    Vom 30.03. bis 4.04.1996 fand in Den Haag die Kompaktveranstaltung für ausgewählte Studierende aus allen beteiligten Universitäten statt (Phase II). In der Vorbereitung hatten sich die Hochschulvertreter auf "Aspects of European Cultural Diversity" und "Europe and the Wider World" als inhaltliche Schwerpunkte für das residential geeinigt. Als Veranstaltungsformen dienten Workshops, Seminaren und Vorträge. Von den 34 Studierenden kamen je sechs aus den Niederlanden, Belgien, England und Dänemark sowie fünfzehn aus Deutschland. Hamburg stellte ein Kontingent von acht Studierenden und für einen Teil des residentals als Dozenten Prof. Kleinsteuber.

    Das Projekt hatte für alle Beteiligten den Charakter eines Pilotlaufs. Auf der Basis einer Auswertung soll im Sommersemester 1996 über eine Weiterführung entschieden werden. Schon jetzt läßt sich aufgrund erster Gespräche mit den Hamburger Beteiligten sagen, daß die Erfahrungen mit dieser sowohl inhaltlich als auch studienorganisatorisch konsequenten Entfaltung der europäischen Dimension im Rahmen des Projektes überwiegend positiv waren.

    3.9 Vergabe des Fischer-Appelt-Preises

    Der "Fischer-Appelt-Preis für hervorragende Leistungen in der akademischen Lehre" wurde für 1995 an den Sportpädagogen Prof. Dr. Knut Dietrich (Fachbereich Sportwissenschaft) und an den Soziologen Prof. Dr. Klaus Heinemann (Fachbereich Philosophie und Sozialwissenschaften) für das von ihnen gemeinsam 1994/95 veranstaltete Studienprojekt bzw. Forschungspraktikum zum Thema "Alltagswirklichkeit in Sportvereinen" verliehen. Fast idealtypisch erfüllte diese Lehrveranstaltung, deren Vorgehensweise und Ergebnisse breit dokumentiert sind, vor allem folgende Kriterien der Preisausschreibung: Sie machte Studierende der Soziologie und der Sportwissenschaft, die gemeinsam in kleinen Gruppen Strukturen und Aktivitäten in Sportvereinen zu ermitteln suchten, in einer frühen Studienphase mit der Praxis forschenden Lernens bekannt, zugleich ließ die Veranstaltung die Studierenden an Forschungsvorhaben der Lehrenden teilhaben und ermöglichte den Studierenden zudem die Erfahrung von Interdisziplinarität und ihren Schwierigkeiten. Überdies mündete die Lehrveranstaltung in eine internationale wissenschaftliche Tagung, bei der die Studierenden ihre Forschungsergebnisse mit ähnlichen Erhebungen in anderen Ländern verknüpfen und vergleichen konnten.

    Prof. Dietrich und Prof. Heinemann haben mit diesem Lehrprojekt ein nachahmenswürdiges Modell für die kooperative Planung und Durchführung disziplinübergreifender Lehre konzipiert und mit Erfolg erprobt. Sie erhalten den Fischer-Appelt-Preis 1995 für ihr dabei an den Tag gelegtes außerordentliches Engagement als Hochschullehrer.

    4. FORSCHUNG UND FÖRDERUNG DES WISSENSCHAFTLICHEN NACHWUCHSES

    4.1 Seminar "Klima-Umwelt-Gesellschaft"

    Nach Vorbereitung durch den Vizepräsidenten fand am 16./17.11.1995 ein interdisziplinäres Seminar zum Thema "Klima-Umwelt-Gesellschaft" im Haus Rissen statt, an dem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Hamburg und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen der Hamburger Region teilnahmen. Ziel des Seminars war, aus unterschiedlichen Disziplinen -vor allem auch aus den Sozial- und Geisteswissenschaften - Ergebnisse, Fragen und Frageweisen zum Thema vorzustellen, um längerfristige Diskussions- oder Forschungsperspektiven zu erkunden. Die Anregung zu dieser Veranstaltung war von Prof. Dr. Klaus Hasselmann, Direktor des Max-Planck-Instituts für Meteorologie, und dem Präsidenten der Universität ausgegangen.

    Es wurden 23 Kurzvorträge gehalten, darunter 12 von Nicht-Naturwissenschaftlern. Angesprochen und erörtert wurde ein breites Themenfeld, das sich von den Erwartungen der Klimaforscher an die Sozial- und Kulturwissenschaftler über die Reichweiten sozialwissenschaftlicher Forschungen bis zu Katastrophen-Szenarien und zur Rezeption der Ergebnisse der Klimaforschung in der Erziehungswissenschaft und in den Medien erstreckte. Außerdem wurden Ergebnisse der naturwissenschaftlichen Umweltforschung vorgestellt und über Möglichkeiten, Strategien und Ansatzpunkte sowohl der sozial- und rechts- als auch der technikwissenschaftlichen Klima- und Umweltforschung diskutiert. Die Teilnehmer empfanden die Veranstaltung als gelungenen Anstoß zu multidisziplinärem Austausch und verständigten sich darauf, die Beiträge in einer Dokumentation zu publizieren und das Seminar im Frühjahr in Form eines Abendkolloquiums fortzusetzen.

    4.2 Tag der Forschung

    Erstmalig beteiligte sich die Universität Hamburg an dem von der Hochschulrektorenkonferenz angeregten "Tag der Forschung", der dazu dienen soll, der breiteren Öffentlichkeit Forschungsprogramme und -ergebnisse näherzubringen.

    Unter dem Titel "Physikalische Forschung an der Universität Hamburg" präsentierte sich der Fachbereich Physik am 21.11.1995. An demselben Tag waren die Schülerinnen und Schüler der Hamburger Gymnasien und Gesamtschulen eingeladen, sich über das Studienangebot der Universität zu informieren und hatten so Gelegenheit, eine Vielzahl physikalischer Experimente und Forschungsergebnisse kennenzulernen. Der "Tag der Forschung" wurde durch den Präsidenten, den Vizepräsidenten und den Fachbereichssprecher eröffnet; daran schlossen sich eine "Experimentalvorlesung" sowie die Möglichkeit an, Institute, Labors und Werkstätten zu besichtigen. Interessierte konnten sich über das im Aufbau befindliche Mikrostrukturzentrum informieren und im Institut für Laserphysik die Herstellung von Laserkristallen verfolgen. Wissenschaftler des I. Instituts für Experimentalphysik berichteten über Verfahren in der Umweltanalytik, Mitarbeiter des I. Instituts für Theoretische Physik über den Einsatz von Computern in der Physik. Außerdem wurden Forschungsvorhaben der Hamburger Sternwarte und des Deutschen Elektronen-Synchrotons (DESY) vorgestellt).

    Bei den Schülerinnen und Schülern, bei zahlreichen weiteren außeruniversitären Besuchern und in den Medien fand das Programm reges Interesse. Künftig soll entweder ein Fachbereich oder ein fächerübergreifender Forschungsschwerpunkt am "Tag der Forschung" vorgestellt werden. Für 1996 hat der Fachbereich Chemie seine Präsentation zugesagt.

    4.3 Symposium zur Frauenforschung

    Erstmals wurde 1995 an der Universität Hamburg ein Symposium zur Institutionalisierung von Frauenforschung abgehalten. Unter dem Titel "Würde, Weib und Widersinn. Strategien zur Institutionalisierung von Frauenforschung" veranstalteten die Präsidentin und die Präsidenten der Hamburger Hochschulen ein gemeinsames Symposium.

    Anlaß war das 10jährige Bestehen der Koordinationsstelle Frauenstudien/ Frauenforschung an Hamburger Hochschulen, einem bundesweit einmaligen Zusammenschluß, der die Zusammenarbeit der Hamburger Hochschulen auf dem Gebiet der Frauenstudien und Frauenforschung durch einen Kooperationsvertrag verstärken soll. Nach zehn Jahren Erfahrung hiermit sollte das Symposium zum einen die Erfolge und Mißerfolge der Arbeit sowie die Strategien zur Institutionalisierung von Frauenforschung in Hamburg im Vergleich zu anderen Bundesländern zusammenfassen und zum anderen Perspektiven für die Zukunft der Frauenforschung in Hamburg entwickeln.

    Mehr als 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem ganzen Bundesgebiet diskutierten an zwei Tagen die Vor- und Nachteile verschiedener Institutionalisierungsformen von Frauenforschung. Erstaunt waren die Gäste aus den anderen Bundesländern vor allem darüber, daß trotz des hier einmaligen landesweiten Zusammenschlusses Hamburg noch immer eines der wenigen Bundesländer ohne ausgesprochene Frauenforschungsprofessur ist.

    4.4 Forschungsbericht 1991 - 1993

    Im Mai 1995 erschien der 7. Forschungsbericht (1991-1993) der Universität. Am 12.07.1995 fand hierzu eine Pressekonferenz im Institut für Hydrobiologie und Fischereiwissenschaft statt. Auf 482 Seiten werden die Forschungsaktivitäten von 161 wissenschaftlichen Einrichtungen beschrieben. Der Materialband berichtet über 3.690 Forschungsprojekte (Steigerung um 15 % gegenüber dem 6. Forschungsbericht). Vier Register erschließen die Informationen nach Schlagworten, Personen, internationalen Kooperationspartnern und Drittmittelgebern. Diese in der universitären Forschungsprojektdatenbank (UNIFORDAT) gespeicherten Informationen werden weiterhin regelmäßig auf die Datenbank INFOR des FIZ Karlsruhe überspielt, wo sie öffentlich zugänglich sind.

    Das von der AWiTT seit 1986 entwickelte Forschungsinformationssystem UNIFORDAT wurde konsequent um neue Funktionen erweitert; neue Schnittstellen - u. a. zum INTERNET -, Netzwerkfähigkeit und WINDOWS-Oberfläche sind in der Testphase. UNIFORDAT wird inzwischen von mehr als 20 Hochschulen in acht Bundesländern eingesetzt.

    4.5 EU-Forschungsförderung

    Im Jahr 1995 wurden an der Universität Hamburg insgesamt 64 Forschungsprojekte durchgeführt, deren Finanzierung überwiegend durch die Europäische Union erfolgte. Das Gesamtvolumen der finanziellen Zuwendung der EU für diese Projekte belief sich auf 9.371.803 ECU, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, daß die meisten Projekte eine mehrjährige Laufzeit haben und daher nicht die gesamte Summe im Berichtszeitraum zugewiesen wurde.

    Wie bereits in der Vergangenheit, lag der Schwerpunkt in den Bereichen Meereswissenschaften (MAST-Programm, 14 Projekte, Gesamtvolumen ca. 3,3 Mio. ECU), Agrar-, Fischerei- und Umweltwissenschaften (Programme AIR und ENVIRONMENT, zusammen elf Projekte, Gesamtvolumen ca. 2,1 Mio. ECU) sowie im Bereich der Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern (HCM-Programm, 15 Projekte, Gesamtvolumen ca. 1 Mio. ECU).

    Bei den 64 Forschungsprojekten handelt es sich, von wenigen Ausnahmen abgesehen, jeweils um europäische Verbundvorhaben, die jeweils von einer der beteiligten Einrichtungen koordiniert werden. 14 der 64 Projekte wurden von der Universität Hamburg koordiniert, während britische Einrichtungen in 22, französische und niederländische in jeweils sechs sowie belgische Einrichtungen in fünf Fällen die Aufgabe der Koordinierung übernahmen.

    4.6 Graduiertenkollegs

    Im Jahr 1995 wurden zwei neue Graduiertenkollegs von der DFG bewilligt, die ihre Arbeit zu Beginn des Jahres 1996 aufnehmen konnten:

    Ein dritter Antrag wurde von der DFG abgelehnt.

    Von den seit 1990 an der Universität Hamburg bestehenden sechs Graduiertenkollegs stellten 1995 fünf Kollegs Fortsetzungsanträge zur Weiterförderung für drei Jahre ab 1996, und zwar nach Fachbereichen geordnet:

    Bis zum 30.06.1997 läuft das Graduiertenkolleg

    Insgesamt wurden 1995 im Rahmen von Graduiertenkollegs 77 Doktoranden und neun Postdoktoranden gefördert. Zur Finanzierung der Graduiertenkollegs hat die DFG der Universität im Jahr 1995 rund 3,1 Mio. DM zugewendet.

    4.7 Doktorandenförderung

    Nach dem Hamburgischen Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (HmbNFG) werden seit 1985 Stipendien an besonders qualifizierte Doktoranden und Doktorandinnen vergeben. Das Stipendium beträgt monatlich 1.200 DM, die Familienzulage 300 DM. Die Förderung soll spätestens ein Jahr nach Abschluß des Hochschulstudiums beginnen. Die Dauer der Förderung beträgt beim Grundstipendium bis zu zwei Jahren, beim Abschlußstipendium bis zu einem Jahr.

    Für das Jahr 1995 wurden insgesamt 219 Förderanträge eingereicht, 158 Anträge auf ein Grundstipendium, 16 Anträge auf ein Abschlußstipendium und 45 Anträge auf eine Verlängerung des Grundstipendiums um ein zweites Jahr. Bewilligt wurden 88,5 Stipendien, und zwar 46 Grundstipendien, 2,5 Abschlußstipendien und 40 Verlängerungsanträge. 44 geförderte Dissertationen wurden abgeschlossen. Von den abgeschlossenen Dissertationen erhielten fünf das Prädikat "ausgezeichnet", 33 "sehr gut" und sechs "gut". Das Durchschnittsalter betrug bei Abschluß 31,5 Jahre.

    Darüber hinaus wurde ein Aby-Warburg-Stipendium in London gewährt mit monatlich 1.700 DM und ein Stipendium am Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München mit monatlich 1.300 DM, das ab Oktober 1995 auf 1.500 DM erhöht wurde. Der Druck von 28 Dissertationen wurde durch einen rückzahlbaren Druckkostenzuschuß gefördert.

    4.8 Postdoktorandenförderung

    Im Rahmen des Postdoktorandenprogramms der DFG werden promovierte junge Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen gefördert, die sich durch die Qualität ihrer Promotion als besonders befähigt ausgewiesen haben. Die Förderung soll es ihnen ermöglichen, in der Regel unmittelbar nach der Promotion bis zu zwei Jahren ein Forschungsprojekt zu bearbeiten und sich dadurch für eine künftige Tätigkeit auch außerhalb der Hochschule weiterzuqualifizieren. Das Stipendium beträgt monatlich 2.440 DM. Habilitanden werden in diesem Programm nicht gefördert.

    Im Jahr 1995 wurden von zwölf Anträgen drei von der DFG bewilligt. Die Stipendien wurden in zwei Fällen für USA-Forschungsaufenthalte vergeben und in einem für Australien. Die Titel der Projekte werden im Jahresbericht der DFG veröffentlicht.

    4.9 Frauenförderung im Rahmen des Hochschulsonderprogramms II

    Der Programmteil 3 des Hochschulsonderprogramms II dient der individuellen Förderung von Wissenschaftlerinnen. Mit Hilfe von einjährigen Wiedereinstiegsstipendien soll es Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen ermöglicht werden, nach einer unterbrochenen beruflichen Entwicklung wieder einen Zugang zu Lehre und Forschung zu finden.

    In den Jahren zuvor war die Nachfrage nach diesen Stipendien trotz ihrer kurzen Dauer sehr groß: 1994 beispielsweise standen 14,5 Stipendien, die die Universität vergeben konnte, 60 Anträge gegenüber. 1995 war dies zum ersten Mal seit der Existenz dieses Programms auffällig anders. Die Zahl der Antragstellerinnen sank auf 31, also fast die Hälfte der Antragstellerinnen aus dem Jahr zuvor. Von diesen 31 Anträgen waren neun Verlängerungsanträge.

    Der starke Rückgang an Erstanträgen (von 51 auf 22) läßt sich hauptsächlich durch die sehr eingeschränkte Zielgruppe erklären, die mit diesem Stipendium nach Bundesvorgabe erfaßt wird und auch erfaßt werden soll (möglichst promovierte Frauen, die aufgrund von Kindererziehung oder aus ähnlichen Gründen ihre wissenschaftliche Laufbahn unterbrochen haben). Der "Ausstieg" von Frauen aus der Wissenschaft aufgrund einer "Familienphase" setzt jedoch überwiegend vor Abschluß der Promotion ein, so daß angenommen werden kann, daß nach inzwischen fünf Jahren Vergabeverfahren für dieses Stipendium diese kleine Zielgruppe für Hamburg überwiegend erschöpft ist.

    Von den 22 Erstanträgen 1995 konnten zehn Stipendien an Wissenschaftlerinnen bewilligt werden, fünf der neun Verlängerungsanträge um ein 1/2 Jahr wurden ebenfalls bewilligt.

    Trotz der erheblich geringeren Antragszahl ging die Zahl der Beratungen für die Forschungsförderung nach dem Hochschulabschluß nicht zurück. Weiterhin gibt es einen erheblichen Bedarf, Wissenschaftlerinnen über spezielle Programme wieder in Kontakt mit der Hochschule zu bringen.

    5. INTERNATIONALE HOCHSCHULBEZIEHUNGEN

    5.1 Besuch der Universität Damaskus durch den Vizepräsidenten

    Vom 1. bis 12.11.1995 hielt sich der Vizepräsident auf Einladung der Universität Damaskus in Syrien auf. Der Besuch, der sich protokollarisch aufwendiger als ein Höflichkeits- oder Arbeitstreffen gestaltete, diente dazu auszuloten, welche Vorstellungen die Universität Damaskus mit ihrem Wunsch nach Intensivierung der Kooperation mit der Universität Hamburg verband. Es stellte sich heraus, daß syrischerseits Zusammenarbeit in Forschung und Lehre besonders in der Zahnmedizin und Medizin gesucht wurde. In Hamburg, so hatte eine Umfrage ergeben, war die Universität Damaskus vor allem für die Orient- und Islamwissenschaft attraktiv. Nach der Reise ergab sich, daß die damaszenischen Wünsche in der Zahnmedizin und Medizin durchaus auf Resonanz rechnen konnten. Bei hinreichender Zahl von Arbeitsvereinbarungen in einzelnen Disziplinen soll der Kooperation in einem Rahmenabkommen zwischen den Universitäten Halt gegeben werden.

    5.2 Zusammenarbeit mit Hochschulen in Entwicklungsländern

    Die bestehenden Kooperationsbeziehungen mit Universitäten in Lateinamerika und in Südostasien wurden weitergeführt. Ihre Schwerpunkte lagen in der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Dissertationsprojekte, spezifische Studienaufenthalte und Gastdozenturen. Erstmals wurde im Rahmen des Programms der Europäischen Gemeinschaft zur Förderung der Hochschulzusammenarbeit mit Lateinamerika (ALFA) ein Projekt bewilligt, an dem die Universität Hamburg und eine ihrer Partneruniversitäten, die Autonome Universität von Nuevo León in Monterry/Mexiko, beteiligt sind; die Federführung liegt bei Wissenschaftlern der Universitäts-Augenklinik in Hamburg-Eppendorf.

    Die Partnerschaft mit der Nationalen Autonomen Universität von Nicaragua (UNAN) in León erlebte im Juni eine besonders intensive Phase durch den Arbeitsbesuch des dortigen Rektors in Hamburg, der auf Einladung des DAAD eine Deutschlandreise unternahm und auch Gast der Hamburger León-Tage im Rahmen der Städtepartnerschaft war. Ergänzend zu der bestehenden Zusammenarbeit in vorklinischer Medizin, Erziehungswissenschaft und Hispanistik wurden mit dem Rektor neue Kooperationsmöglichkeiten auf verschiedenen Sektoren der Chemie erörtert. Die Universitäten Hamburg und Salzburg, die einvernehmlich - semesterweise abwechselnd - an der UNAN León einen Deutsch-Unterricht anbieten, schlossen hierüber eine Vereinbarung zur besseren Abstimmung der beiderseitigen Aktivitäten.

    5.3 Zusammenarbeit mit Universitäten in Südafrika

    Im Verlauf des Jahres 1994 hat es verschiedene Kontakte zwischen Vertretern der Universität Hamburg und südafrikanischen Wissenschaftlern gegeben. In den Gesprächen zeigte sich immer wieder das Interesse der südafrikanischen Wissenschaftler an einer engeren Kooperation mit Hamburg. Der Ausschuß für internationale Hochschulbeziehungen des Akademischen Senats nahm diese Signale auf und sprach sich nach eingehender Diskussion für die Anbahnung von Partnerschaftsbeziehungen mit südafrikanischen Universitäten aus. Wegen der großen Entfernung und der damit verbundenen hohen Flugkosten wurde auch an die Begründung einer "Regionalpartnerschaft", die u. U. mehrere Universitäten in Südafrika einschließen würde, gedacht.

    Im Rahmen einer Delegationsreise deutscher Hochschulrektoren und -präsidenten im September 1995 nach Südafrika bot sich die Gelegenheit, mit südafrikanischen Hochschulvertretern die Fragen einer Zusammenarbeit detailliert zu beraten. Zur Vorbereitung dieser Reise führte der Präsident Gespräch mit dem Generalkonsul der Republik Südafrika in Hamburg und der Senatskanzlei. Dabei wurde über den Besuch des Ersten Bürgermeisters in Südafrika im Frühjahr 1995 berichtet. Es wurde deutlich, daß die Freie und Hansestadt Hamburg sich bei ihrer Zusammenarbeit mit Südafrika auf die Kap-Region konzentrieren wird.

    Eine Umfrage unter den Wissenschaftlern der Universität Hamburg ergab einen klaren Schwerpunkt der Wissenschaftsbeziehungen zum Norden der Republik Südafrika, speziell zur Universität Witwatersrand. Anfragen wegen einer etwaigen Kooperation mit Witwatersrand wurden sehr zurückhaltend von den Südafrikanern aufgenommen. Dagegen konnten in den Universitäten Stellenbosch und Kapstadt in offener und freundschaftlicher Atmosphäre die Rahmenbedingungen für eine engere Zusammenarbeit diskutiert und die Entwürfe von Partnerschaftsabkommen paraphiert werden.

    Nach erneuter eingehender Diskussion im Ausschuß für internationale Hochschulbeziehungen konnten die Verträge an den Akademischen Senat geleitet werden mit der Empfehlung, Partnerschaftsabkommen mit den Universitäten Stellenbosch und Kapstadt zu unterzeichnen. Die großherzige Spende eines Hamburger Bürgers zur Förderung der Zusammenarbeit eröffnet gute Perspektiven für die künftige Entwicklung.

    5.4 Besuch der Universität Warschau

    In der Zeit vom 7./8.06. bis 11.06.1995 fand eine Reise des Universitätspräsidenten und des Vizepräsidenten an die Universität Warschau statt.

    Die Kooperation mit der Universität Hamburg wird dort generell als zufriedenstellend bezeichnet. Die Warschauer Seite teilt die Einschätzung, daß die Zusammenarbeit noch intensiver und für beide Universitäten gewinnbringender gestaltet werden könnte. Ein Weg, die Partnerschaft ertragreicher zu gestalten, wird sicherlich die Definition qualifizierter Projekte sein.

    Ein weiteres Arbeitsabkommen zwischen der Universität Warschau und der Universität Hamburg für die Jahre 1996 - 1998 wurde unterzeichnet.

    5.5 Besuch der Universität Tartu

    Vom 20.07. bis 22.07.1995 erfolgte eine Reise des Vizepräsidenten nach Tartu. Die Universität Tartu ist an weiteren Lehrangeboten Hamburger Mathematiker in Tartu interessiert. Prof. Kreitzberg, seit vier Monaten Erziehungsminister der Republik Estland, äußerte generelles Interesse an der Entwicklung von Curricula. Ebenso soll in der Psychologie gemeinsam weitergearbeitet werden. Die Kooperation in der Sprachwissenschaft soll ebenfalls fortgesetzt werden. Es gilt die Einzelkontakte in der Finno-Ugristik und in der Geschichte auszubauen.

    5.6 Besuch der Euro-Fakultät in Tartu

    Im Gespräch mit Vertretern der Euro-Fakultät wurde hervorgehoben, daß die Wissenschaftler in den letzten Jahren vorwiegend mit der Transformation der Lehrprozesse bzw. des Lehrangebots beschäftigt waren. Für wissenschaftliche Aktivitäten selber blieb wenig Zeit. Die Wissenschaftler sehen jetzt aber klarer, in welche Richtung sich die Abteilung in Zukunft bewegen sollte. Die im Arbeitsabkommen genannten Themen seien für sie wichtig und man hoffe, daß sich die Zusammenarbeit effektiver gestalten werde. Nach wie vor sei der Bedarf an Lehrkräften aus Deutschland vorhanden, vorausgesetzt, diese könnten ein ganzes Semester kommen.

    Prorektor Prof. Aaviksoo beurteilt die Partnerschaft mit der Universität Hamburg positiv. Er nannte in diesem Zusammenhang u. a. die Zusammenarbeit in der Physik und in der Holzwirtschaft. Es wurde weiter der Vorschlag gemacht, künftig Examensarbeiten und Promotionsvorhaben gemeinsam durch Hochschullehrer in Tartu und in Hamburg betreuen zu lassen.

    Es wurde von Hamburger Seite auf die Stipendienmöglichkeiten des EUROPA-KOLLEGS und des Studiengangs "Ökonomie des Rechts" aufmerksam gemacht und auf die Studienmöglichkeiten für estnische Studenten im Rahmen des COPERNICUS-Programms. Die Euro-Fakultät erklärt sich bereit, einen Praktikantenplatz für einen Hamburger Journalistikstudenten zur Verfügung zu stellen.

    6. ENTWICKLUNGEN IM BAUBEREICH

    6.1 Planung der Flügelbauten

    Im Jahr 1995 wurde zwischen den Stiftern Dr. Helmut und Hannelore Greve sowie der Stadtentwicklungsbehörde die endgültige architektonische Form der Flügelbauten festgelegt und der zeitliche Ablauf der Bauphasen konzipiert.

    Die endgültige Planung wurde dem Akademischen Senat und dem Ausschuß für Bauplanung am 21.09.1995 vorgestellt.

    1. Baustufe ist der Flügel WEST für Juristen und Kunstgeschichte sowie Veranstaltungs- und Kommunikationsflächen; als Bauzeit ist ca. Herbst 1996 bis Frühjahr 1998 vorgesehen. Der Flügel OST für Orientalistik schließt sich dann als 2. Baustufe ab Sommer 1998 bis Ende 1999 an.

    Ende 1995 wurde mit den zukünftigen Nutzern die endgültige Innenaufteilung der Gebäudeflächen festgelegt. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat in der Fortschreibung des Finanzplans 1995-1999 7,7 Mio. DM für ergänzende Maßnahmen zu den Flügelbauten (Gestaltung der Außenfläche, technische Anlagen, Straßenführung u. a.) und 4 Mio. DM für die Ersteinrichtung beider Flügelbauten bereitgestellt.

    6.2 Zentrum für Mikrostrukturforschung

    Der Beginn der Umbau- und Ausbaumaßnahmen zur Errichtung des Zentrums für Mikrostrukturforschung im Institut für Angewandte Physik an der Jungiusstraße fiel bereits in den November 1994. Das folgende Berichtsjahr war für die Universität dementsprechend gekennzeichnet durch eine intensive Begleitung und Förderung der eigentlichen Ausführungsphase. Der Schwerpunkt lag dabei in der Einfügung des Nanostrukturlabors mit seiner hochkomplizierten Reinraumtechnik in die vorhandene, zum Teil sanierungsbedürftige Altbausubstanz. Parallel dazu waren Umsetzungs- und Ausbaumaßnahmen für die Bereiche Laserphysik und Studentische Praktika einzuleiten. Die straffe und konsequente Planung und Projektführung durch die Siemens AG, die von einem Lenkungsausschuß mit Vertretern der Behörde für Wissenschaft und Forschung, der Universitätsverwaltung und des Instituts für Angewandte Physik begleitet wurde, haben es schließlich möglich gemacht, dieses in jeder Hinsicht schwierige Projekt der Errichtung eines Zentrums für Mikrostrukturforschung im Physikkomplex an der Jungiusstraße termingerecht und im Rahmen der Kostenvorgaben im November des Berichtsjahres fertigzustellen.

    6.3 Weitere Entwicklung am Standort Stellingen

    Das von der Universität erarbeitete und vom Wissenschaftsrat akzeptierte Konzept der Belegung der noch zur Verfügung stehenden Restflächen konnte im Jahr 1995 insbesondere wegen fehlender Haushaltsmittel für die Herrichtung der freien Flächen nur in Ansätzen verwirklicht werden. Offen blieb auch die Frage der Weiternutzung mehrerer Pavillons mit rd. 1.500 qm Hauptnutzfläche. Die Universität hat den Abriß wegen maroder Bausubstanz beantragt; das Hochschulamt hat eine Entscheidung noch nicht getroffen.

    Eingerichtet wurden in zwei ehemaligen Meßgebäuden auf dem Gelände eine Arbeits- und Ausstellungsfläche für die Antiken-Gipsabgußsammlung der Archäologie und das vom Seminar für Geschichte und Kultur des Vorderen Orients konzipierte Iran-Museum.

    6.4 4-Stufen-Planung für ZMAW-Neubau in Bahrenfeld

    Die Architekten des Neubaues eines Zentrums für Marine und Atmosphärische Wissenschaften (ZMAW) haben nach intensiven Gesprächen mit den vorgesehenen Nutzern und dem Bauherrn Mitte 1995 ein Aufteilungskonzept für 4 Baustufen erarbeitet. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat die Kosten des 1. Abschnitts in Höhe von rd. 54 Mio. DM in der Mittelfristigen Finanzplanung ab 1998 vorgesehen.

    6.5 HIS-Gutachten "Nutzungskonzept für die Geisteswissenschaften"

    Auf Anregung der Universität hat die Behörde für Wissenschaft und Forschung der HIS-GmbH einen Gutachtenauftrag zur funktionalen und wirtschaftlichen Optimierung der Flächennutzung durch geisteswissenschaftliche Fächer erteilt. Von der HIS-GmbH wurde Ende 1995 der Entwurf des Gutachtens übersandt. Die jeweils sie betreffenden Auszüge daraus wurden den beteiligten Fachbereichen zur Stellungnahme übersandt. Eingegangene Wünsche, Änderungserfordernisse, Klärungen, Informationsdefizite wurden von den für den Baubereich zuständigen Mitarbeitern mit Vertretern der HIS-GmbH bearbeitet und sind weitgehend in den Gutachtenentwurf eingeflossen.

    Die endgültige Fassung des Gutachtens wurde der Behörde für Wissenschaft und Forschung am 13.02.1996 übergeben.

    Das Gutachten wird nun in den Gremien der Universität beraten. Angesichts der bevorstehenden Prüfung, welche Konsequenzen die durch das Sparprogramm des Senates geforderten Stellenstreichungen für den Raumbedarf der Universität haben, bietet das Gutachten eine sachliche Grundlage für künftige Entscheidungen.

    6.6 Sanierung Schaugewächshäuser

    Die Sanierung der Schaugewächshäuser im alten Botanischen Garten, Marseiller Straße, ist 1995 zügig vorangetrieben worden. Insbesondere ist eine Grundinstandsetzung in Teilbereichen der Dachflächen und eine Neuverglasung mit einem Kostenaufwand von rd. 200.000 DM durchgeführt worden.

    Die begonnenen Arbeiten werden 1996, insbesondere im Innenbereich, mit einem etwa gleich hohen Kostenaufwand fortgesetzt und sollen zügig zum Abschluß gebracht werden.

    6.7 Übertragung von Aufgaben und Kompetenzen in Bauangelegenheiten (PROBAU)

    Durch das Projekt PROBAU zur Neustrukturierung der Hochbauverwaltung wurden die Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche im Bauwesen zwischen den Behördendienststellen und der Hochbauverwaltung ab 1.01.1995 neu geordnet. Im Rahmen dieser Neuordnung wurde der Universität, wie auch den übrigen Hochschulen, die Bauherrenfunktion für alle Bauprojekte bis zu einer Kostengrenze von 3 Mio. DM übertragen. Für Projekte mit Gesamtkosten über 3 Mio. DM wurde die Bauherreneigenschaft der Behörde für Wissenschaft und Forschung zuerkannt. Gleichzeitig wurde die Abteilung Hochschulbauten aus dem Hochbauamt der Baubehörde als neue Abteilung H 4 mit der Bezeichnung "Baudienststelle" in die BWF verlagert.

    Die Baudienststelle soll nach einer Vorlauffrist von einem Jahr wie ein Planungsbüro der freien Wirtschaft seine eigenen Kosten über die erbrachten Bauherrenbetreuungs- und Planungsleistungen selbst erwirtschaften. Behörde und Hochschulen sind ihrerseits verpflichtet, die erbrachten Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure zu vergüten. Die erforderlichen Finanzmittel sind zusammen mit den Baukosten als Baunebenkosten einzuwerben.

    Die Einführungsphase von PROBAU im Jahre 1995 hatte zunächst mit erheblichen Umstellungs- und Eingewöhungsproblemen zu kämpfen. Weder die Hochschulen noch die Baudienststellen waren auf die neue Rollenverteilung ausreichend vorbereitet. Die angestrebten Ziele: Kostentransparenz, Zeitersparnis und Steigerung von Wirtschaftlichkeit und Effektivität konnten noch nicht erreicht werden. Für die neue Aufgabe als Bauherr wurde der Universität keine zusätzliche Stelle zur Verfügung gestellt. Dementsprechend konnte das projektbegleitende Controlling nicht in dem erforderlichen Umfang wahrgenommen werden.

    Die Universität hatte von Anfang an dafür plädiert, anstelle der Verlagerung der gesamten Hochbauabteilung in die BWF die großen Hochschulen mit jeweils funktionsfähigen aber deutlich kleineren Bauabteilungen auszustatten, die in unmittelbarem Kontakt mit der Situation vor Ort wesentlich schneller und effektiver die erforderlichen baulichen Maßnahmen einleiten und begleiten können. Dabei sollte das Schwergewicht in der Erstellung hochwertiger Planungs- und Gestaltungsvorgaben und in der fachlichen Betreuung beauftragter Architekten und Ingenieurbüros liegen. Damit wäre eine direkte Verbindung zwischen Nutzern, Auftraggebern und Ausführungsplanung gewährleistet.

    Die jetzige durch PROBAU eingeführte Konstruktion hat demgegenüber bislang keine erkennbaren Verfahrungsvorteile gebracht. Dafür sind als Nachteile umso deutlicher hervorgetreten:

    6.8 Entsorgungszwischenlager im Fachbereich Chemie

    In der Folge der Untersuchung und Aufarbeitung der 1990 bekannt gewordenen Sicherheitsmängel in den Chemischen Instituten ergab sich die Notwendigkeit, die ordnungsgemäße Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen an der Universität durch bauliche Maßnahmen sicherzustellen. Zentrale Maßnahme im Bereich der Entsorgung der Universität (mit Ausnahme des UKE) von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen war die Errichtung eines Zentralen Entsorgungszwischenlagers im Fachbereich Chemie, der auch für die Leitung des Lagers zuständig ist. Mit Ausnahme der Außenanlagen wurde das Lager, das mit allen erforderlichen technischen Einrichtungen gegen mögliche Umweltgefährdungen eingerichtet ist, im September 1995 an die Universität übergeben. Die Erlaubnis zum Betrieb des Lagers verzögerte sich durch technische und organisatorische Nacharbeiten. Die Baukosten des Zentralen Entsorgungszwischenlagers einschließlich der technischen Einrichtungen betrugen 1.197.000 DM.

    6.9 Gefahrstofflager im Zoologischen Institut

    Eine weitere Maßnahme in Folge der oben angesprochenen Erfordernisse war die Herrichtung eines Gefahrstofflagers im Zoologischen Institut und Zoologischen Museum (ZIM). Auch im ZIM wird mit einer Vielzahl von Gefahrstoffen umgegangen, wodurch eine entsprechende Vorratshaltung erforderlich ist. In diesem Fall wurden vorhandene Räume dem Stand der Sicherheitstechnik angepaßt, damit Gefahrstoffe sowohl sicher gelagert als auch sicher umgefüllt werden können. Das Lager ging im November 1995 in Betrieb. Die Kosten für bauliche Maßnahmen und für Geräte betrugen 708.000 DM.

    7. HAUSHALTS-, ORGANISATIONS- UND IUK-ANGELEGENHEITEN

    7.1. Sachmittelausstattung

    Der Haushaltsplan 1995 der FHH wurde am 14.12.1994 beschlossen und war mit Einsparungsverpflichtungen für die Universität bei den Sach- und Fachausgaben in Höhe von 2.405.000 DM belastet.

    Die Einsparung wurde wie folgt erbracht:

    Kontenrahmen für Sachausgaben (KRS) 513.000 DM
    Titelgruppe Z 63 "Ausgaben für das Rechenzentrum" 322.000 DM
    Titelgruppe Z 71 "Ausgaben für Lehre und Forschung" 1.570.000 DM
    insgesamt 2.405.000 DM

    Vergleich:

    Titelgruppe Ansatz 1995 Ansatz 1994 Differenz %
    Z 63 "Ausgaben für das Rechenzentrum" 2.928.000 3.250.000 ./. 9,91
    Z 71 "Ausgaben für Lehre und Forschung" 32.571.000 31.585.000 + 3,12
    Z 74 "Partnerschaften mit auswärtigen Hochschulen 130.000 130.000 0,00
    In der Titelgruppe Z 63 mußte die Absenkung bei den Mitteln für Geräte und den Verbrauchsmitteln aufgefangen werden.

    Die Titelgruppe Z 71 erfuhr eine Anhebung um 3,12 %, aus der aber wiederum die Tariferhöhungen für die Beschäftigungsentgelte und Tutorien, die Finanzierung der Modellversuche und neuer Forschungsschwerpunkte, wie z. B. die Mikrostrukturforschung und die Finanzierung von Grundausstattungsbedarfen für die Sonderforschungsbereiche getragen werden mußten. Eine weitere Belastung war durch Vorgriffe aufzufangen, da es in 1994 zu Haushaltsüberschreitungen gekommen war.

    Aus diesem Grunde mußten die Grundzuweisungen an die wissenschaftlichen Einrichtungen bei den Beschäftigungsentgelten, den Geräten und Ausstattungsgegenständen, den Kopierkontingenten und den Verbrauchssmitteln um 10 % gekürzt werden.

    Der Kontenrahmen für Sachausgaben unterliegt laufenden Veränderungen, so daß hier weiterhin der Vergleich der jeweiligen Ist-Ausgaben angebracht ist:

    Ist-Ausgaben 1994 DM Ist-Ausgaben 1995 DM Differenz %
    59.571.000 59.258.000 ./. 0,53

    7.2 Investitionsentwicklung

    Unter dem Kapitel 3420 "Universität Hamburg" wurden Ausgaben in Höhe von 37.540.400 DM geleistet.

    Davon entfielen auf:

    Investitionen für Drittmittelprojekte 3.522.200 DM
    Grundstückerwerbskosten Vogt-Kölln-Str. 10.000.000 DM
    Zentrum für Mikrostrukturforschung (Bau) 11.451.500 DM
    Einrichtung des Zentrums für Mikrostrukturforschung 6.171.100 DM
    Entsorgungszwischenlager für den FB Chemie 545.100 DM
    Gefahrstofflager für den FB Chemie 240.000 DM
    Gefahrstofflager Zoologie 399.300 DM
    Asbestentsorgung im Verfügungsgebäude II 508.600 DM
    Asbestentsorgung Von-Melle-Park 54.900 DM
    Instandsetzung des Forschungsschiffes VALDIVIA 1.500.000 DM
    Ausstattung des Mietgebäudes Max-Brauer-Allee 534.700 DM
    Investitionen aus dem Hochschulsonderprogramm II 119.900 DM
    Wissenschaftliche Geräte bis zu 150.000 DM 1.956.400 DM
    Sonstige Investitionen 536.700 DM

    Aus dem Kapitel 3660 "Allgemeine Hochschulangelegenheiten" wurden der Universität 6.317.000 DM zur Verfügung gestellt, die für folgende Maßnahmen

    vorgesehen waren:

    Pauschale für Einzelmaßnahmen 250.000 DM
    Dioxinlabor für das Inst. f. Allg. Botanik 300.000 DM
    Abklinglager -"- 200.000 DM
    Einbau einer Kälteanlage -"- 200.000 DM
    Sanierung der Fassade Allende-Platz 1 450.000 DM
    Ersatz eines Gewächshauses Angewandte Botanik 100.000 DM
    Fahrzeugersatzbeschaffungen 70.000 DM
    Beschaffung nichtwissenschaftlicher Geräte 120.000 DM
    Ausstattungsbedarfe für AMP III u. Dioxinlabor 439.000 DM
    IuK-Bedarfe 1.884.000 DM
    Wissenschaftliche Geräte über 150.000 DM 2.304.000 DM

    Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat Mitte 1995 bei der Fortschreibung des Finanzplans 1994 - 1998 folgende Änderungen vorgenommen:

    a) Aufnahme der Baukosten im Zusammenhang mit den Flügelbauten: 7,7 Mio. DM ab 1996,

    b) Aufnahme der Baukosten für die Grundinstandsetzungen zentraler Einrichtungen der Chemie: 5,3 Mio. DM ab 1996,

    c) Erneuerung der Fahrstühle im Geomatikum: 2,0 Mio. DM ab 1996,

    d) Aufnahme der Baukosten für die Grundinstandsetzung der Pharmazeutischen Chemie: 16,0 Mio. DM ab 1999,

    e) Verschiebung der Grundinstandsetzung der Physikalischen Chemie von 1996 auf 1998,

    f) weiterer Ausbau Informatik Stellingen: Verschiebung von 1996 auf 1998,

    g) Verschiebung Neubau ZMAW in Bahrenfeld von 1997 auf 1998,

    h) Streichung des Umbaus des Verfügungsgebäudes I an der Sedanstraße für Gewerbelehrer (3,5 Mio. DM).

    Die trotz Eingruppierung von Maßnahmen in Kategorie I nicht in voller Höhe fließende Bundesbeteiligung von 50 % verschärfte auch 1995 die Situation von Investitionsvorhaben, die durch die unbefriedigende Finanzlage neu priorisiert werden mußten.

    7.3 Stellenfreihalteverpflichtung

    Der Universität war von der Behörde für Wissenschaft und Forschung im Rahmen der vom Senat beschlossenen Bewirtschaftungsmaßnahmen für 1995 eine Freihalteverpflichtung von 20.558.300 DM auferlegt worden. Durch Inanspruchnahme von Rücklagen aus dem UKE hat die Behörde für Wissenschaft und Forschung diese Summe auf ca. 14 Mio. DM reduziert. Tatsächlich eingespart hat die Universität einen Betrag von 13.545.999 DM. Da die geforderte Streichung jeder zweiten freiwerdenden Stelle die Zahl der zur Besetzung verbleibenden Stellen, deren Besetzung durch die Freihalteverpflichtung verzögert werden muß, erheblich verringert, wirkt sich die Freihalteverpflichtung trotz der entlastenden Inanspruchnahme der Rücklage des UKE immer schärfer aus. Vor allem die Besetzung von Nachwuchsstellen mußte weiter eingeschränkt werden.

    7.4 Umsetzung der Hochschulsonderprogramme

    a) Das Hochschulsonderprogramm I ist mit dem 31.12.1995 ausgelaufen. Das Land Hamburg finanziert seinen 50 %igen Anteil an den Stellen jedoch weiter.

    Die Reduzierung der Stellen um den Bundesanteil bereitet im Kontext der Stellenstreichungen im Rahmen des Konsolidierungsprogrammes ganz erhebliche Probleme. Soweit solche Stellen für weiterlaufende Aufgaben vorgesehen waren, ist deren Ablösung durch Verlagerung anderer, freigewordener Stellen noch nicht abgeschlossen.

    An Sachmitteln standen 1995 letztmalig 1,65 Mio. DM zur Verfügung. Sie wurden vor allem den Schwerpunkten Wirtschaftswissenschaften, Informatik, Lehrexport in den Fächern Mathematik, Physik und Chemie an die TUHH und im Studiengang Biochemie/Molekularbiologie zugewiesen.

    b) Das Hochschulsonderprogramm II erfuhr eine Sachmittelausstattung von 1,08 Mio. DM, aus denen die Schwerpunkte "Europäische Dimension", "Maßnahmen zur Förderung von Wissenschaftlerinnen", "Landesspezifische Maßnahmen" und "Mikrostrukturforschung" finanziert wurden. Da das Programm vornehmlich der Stellenfinanzierung dient, wurden die noch vakanten Stellen in Anspruch genommen, um Ausstattungsbedarfe in den genannten Schwerpunkten zu erfüllen. Die Ausgaben verteilen sich 1995 wie folgt:

    Personalkosten 4.734.901 DM
    Lehraufträge 260.780 DM
    Stipendien 335.413 DM
    Beschäftigungsentgelte 57.769 DM
    Sach- und Fachausgaben 977.398 DM
    Investitionen 119.877 DM
    insgesamt 6.486.138 DM

    Inwieweit bei den Mitteln des Hochschulsonderprogramms II, das bis zum Jahre 2000 angelegt ist, mit Kürzungen gerechnet werden muß, wird sich nach Verhandlungen zwischen Bund und Ländern 1996 entscheiden. Im Hinblick auf die unsichere Finanzsituation wurden 1995 nicht alle freigewordenen Stellen des Hochschulsonderprogramms II wiederbesetzt.

    7.5 Drittmittelentwicklung

    Die Forschungsförderung durch Dritte hat gegenüber 1994 eine Steigerung um 4,7 % erfahren und liegt nunmehr bei 90 Mio. DM, von denen

    entfallen.

    Davon wurden ausgegeben:

    Personalausgaben 44.482.180 DM
    Sach- und Fachausgaben 40.522.775 DM
    Geräteinvestitionen 3.522.160 DM
    insgesamt 88.527.115 DM

    7.6 DV-Automation im Bereich der Auftragsangelegenheiten

    Nach Vorlage eines aktualisierten Konzeptes, das nun 2 Server und etwa 150 PCs als Arbeitsplatzendgeräte vorsah, und seiner Bewilligung durch die Rechnerkommission der DFG konnte im September 1995 mit der Beschaffung und Installation neuer IuK-Technik für die drei Aufgabenbereiche Personalverwaltung, Mittelbewirtschaftung und Stellenverwaltung begonnen werden, die den Auftragsangelegenheiten zuzurechnen sind.

    In der Personalverwaltung - beschränkt auf das Personalreferat der Präsidialverwaltung - wurde die erste Stufe (Textverarbeitung auf Sachbearbeiterebene) des städtischen Projektes PROPERS eingeführt.

    In den mittelbewirtschaftenden Stellen der Universität wurde die herkömmliche Bearbeitung durch das Verfahren MBV ersetzt, dessen interne Struktur auf den Wirtschaftsplan eingestellt wurde und das gleichzeitig die Datenübertragung zum und vom zentralen Kassenverfahren automatisierte. Trotz des späten Realisierungsbeginns gelang es durch gemeinsame Anstrengung aller betroffenen Personen und Stellen, das Buchungsgeschäft mit der Einführung des Wirtschaftsplans umzustellen. Hervorzuheben als besonders umfangreiche Aufgabe sind hier die Schulungsmaßnahmen, in die etwa 180 mittelbewirtschaftende Personen einzubeziehen waren.

    Bedingt durch Verzögerungen im städtischen Projekt PROSTEP, an dem sich die Universität für die Stellenverwaltung beteiligen will, wurde die Installation in diesem Bereich im Berichtsjahr nicht abgeschlossen.

    7.7 Bibliotheksautomation

    Um die Automatisierung der Universitätsbibliotheken voranzutreiben, wurde zum 1.07.1995 für den Zeitraum von fünf Jahren eine Arbeitsgruppe Automatisierung der Universitätsbibliotheken im Rechenzentrum eingerichtet. Sie besteht aus einem Leiter (BAT IIa/Ib), zwei Stellen technisches Personal (BAT IVa) und Sekretariatskapazität, die vom Rechenzentrum zur Verfügung gestellt wird. Geplant sind zwei weitere Halbstellen BAT IIa. Die Aufabenschwerpunkte der Arbeitsgruppe sind

    7.8 Weiterer Ausbau des wissenschaftlichen DV-Netzes

    In der ersten Jahreshälfte wurde nach ausführlichen Erörterungen im Senatsausschuß für Datenverarbeitung und durch abschließende Behandlung im Akademischen Senat entschieden, daß die Ausstattung mit IuK-Technik weiterhin über einen hochschulübergreifenden IuK-Globaltitel gesteuert und somit eine Integration in die Wirtschaftspläne der Hochschulen noch nicht vorgenommen werden sollte. Gründe hierfür waren im wesentlichen, daß der Umbau in Richtung auf eine moderne Informations- und Kommunikationsstruktur noch lange nicht abgeschlossen ist und als politische Aufgabe begriffen werden muß, die nicht allein durch Prioritätensetzung innerhalb des universitären Wirtschaftsplans gelöst werden kann, sowie die Tatsache, daß erkennbare Unterschiede im IuK-Ausstattungsgrad der Hochschulen und Hochschuleinrichtungen nur durch zentrale Steuerungen ausgeglichen werden kann.

    In der zweiten Jahreshälfte kam es nach Erörterungen im Senatsausschuß für Datenverarbeitung und im Haushaltsausschuß zur Anerkennung der strategischen Bedeutung, die der Kapazitätserhöhung im Wissenschaftsnetz (sogenannter Breitband-Anschluß B-WIN) zuzumessen ist, was auch bedeuten kann, daß diese Leistungen notfalls durch Einschnitte in andere Ansätze des Wirtschaftsplans erkauft werden müssen.

    Die Heranführung weiterer von der Universität genutzter Gebäude an das universitäre Datennetz konnte wegen knapper Mittel kaum weitergeführt werden; kleinere Fortschritte wurden bei inhouse-Verkabelungen gemacht (Beispiel: Psychologie).

    Der Netzausbau durch Ausstattung mit Endgeräten (PCs, Workstations und Drucker) konnte wegen eines zu geringen neuen Ansatzes (750.000 DM) für dezentrale Maßnahmen aus dem IuK-Globaltitel nicht im erforderlichen Umfang gefördert werden. Der im IuK-Globaltitel für Maßnahmen nach dem Hochschulbauförderungsgesetz vorgesehene Teilansatz wurde auf der Grundlage positiv beurteilter Haushaltsanträge aus verschiedenen Fachbereichen vom Rechenzentrum in mehrere Anträge umgesetzt, deren Begutachtung durch die Rechnerkommission der DFG im Berichtsjahr nicht abgeschlossen wurde.

    8. PERSONALENTWICKLUNG

    8.1 Frauenförderung

    8.1.1 Frauenförderung im Bereich des Wissenschaftlichen Personals

    In der Novembersitzung des Akademischen Senats legten sowohl die Frauenbeauftragte als auch der Präsident ihren Bericht zur Frauenförderung an der Universität für die Jahre 1993 und 1994 vor. Hervorzuheben war hierbei insbesondere, daß der Frauenanteil an den Professuren bis Ende 1994 erstmals die Zahl 50 erreicht hatte und der Frauenanteil an den C1-Stellen universitätsweit knapp 40 % erreicht hat. Hierbei darf nicht übersehen werden, daß diese Erfolge in der Frauenförderung im wesentlichen auf einige wenige Fachbereiche zurückzuführen sind.

    Dennoch zeigen diese Zahlen, daß die Universität Hamburg trotz erheblich erschwerter Bedingungen für die Frauenförderung - denn Stelleneinsparungen können nicht nur einen Stillstand, sondern einen Rückschritt für die Frauenförderung zur Folge haben - ihre Bemühungen zur Erhöhung des Frauenanteils am Wissenschaftlichen Personal erfolgreich weiterverfolgt.

    Dies machen auch die jüngsten Zahlen für 1995 deutlich. Der Frauenanteil an den Professuren konnte im vergangenen Jahr auf 55 anwachsen, d. h. 8,2 % der insgesamt 671 besetzten Professuren werden an der Universität Hamburg inzwischen von Frauen wahrgenommen. Diese deutlichen Steigerungen im Vergleich zu dem eher langsamen Anstieg von Frauen an den Professuren in den Jahren zuvor zeigt auch, daß der vor 10 Jahren begonnene Weg der Frauenförderung an der Universität Hamburg richtig war und nun auch auf der Ebene der Professuren Erfolge zeigt. Im Zeitraum 10/94 bis 9/95 wurden 23 Berufungsverfahren für C3-Professuren (davon neun am Fachbereich Medizin) durchgeführt und zum Abschluß gebracht.

    Bei den C4-Professuren wurden zwei Frauen auf den ersten Listenplatz plaziert (11,8 % im Vergleich zu nur 9,8 % Bewerbungen von Frauen); bei den C3-Professuren fünf Frauen (21,7 % im Vergleich zu nur 16 % Bewerbungen von Frauen). Bei 40 Verfahren insgesamt konnte also in sieben Fällen eine Frau auf den ersten Listenplatz plaziert werden, das sind 17,5 %.

    In den 15 Berufungsverfahren am Fachbereich Medizin gingen leider nur neun Bewerbungen von Frauen ein im Vergleich zu 171 Bewerbungen von Männern. Eine der Bewerberinnen wurde auf Platz 1 der Berufungsliste plaziert.

    In insgesamt 21 der 40 Berufungsverfahren sind Frauen auf der Berufungsliste (Platz 1 bis 3) zu finden, das sind mehr als 50 %.

    Der Beschluß, den der Akademische Senat aufgrund der Berichte zur Frauenförderung gefaßt hat, verdeutlicht, daß der gesetzliche Auftrag zur Frauenförderung auch und besonders mit zunehmender Autonomie der Universität ernstgenommen und weitergeführt werden soll. Die Universität Hamburg wird bei konsequenter Fortführung ihrer Bemühungen trotz geringer finanzieller Kapazitäten, die attraktive Ausstattungsangebote für eine Professur oft unmöglich machen, weiterhin Erfolge bei der Erhöhung des Frauenanteils erzielen können.

    8.1.2 Frauenförderplan für die Dienststelle

    Die vom Präsidenten eingesetzte Arbeitsgruppe Frauenförderplan für die Dienststelle hat die Aufgabe übernommen, die Umsetzung des Frauenförderplans zu betreiben. Mitglied dieser Arbeitsgruppe sind u. a. die Frauenbeauftragte der Dienststelle und ihre Stellvertreterin. Die Universität hat auch für die Amtszeit der neugewählten Frauenbeauftragten Mittel zur Verfügung gestellt, so daß der Frauenbeauftragten für die Ausübung ihrer Aufgaben eine Aufstokung ihrer Arbeitszeit in Höhe von 10 Stunden wöchentlich finanziert werden kann.

    In der Arbeitsgruppe besteht Einigkeit darüber, daß eine effektive Umsetzung nur in einzelnen Schritten unter der Bildung von Schwerpunkten vollzogen werden kann. Schwerpunkte sind u. a. Fortbildung, Teilzeitbeschäftigung, Auswahlverfahren und Beurlaubtenbetreuung. Wichtig dabei ist die Einbeziehung von interessierten Frauen aus den verschiedenen Berufsgruppen, um so basisorientiert arbeiten zu können. So entstand eine Gruppe von Frauen, die zu verschiedenen Themen arbeiten und geeignete Maßnahmen zur Umsetzung gemeinsam entwickeln.

    Ein weiteres wichtiges Element der Frauenförderung ist die Beteiligung von Frauen an Stellenbesetzungsverfahren. Da die Frauenbeauftragte und ihre Stellvertreterin die Termine aus Kapazitätsgründen nicht alleine wahrnehmen können, ist ein "Netzwerk Frauen" entstanden. Ziel ist es, daß diese durch spezielle Fortbildungsmaßnahmen geschulten Frauen aus verschiedenen Fachbereichen und Organisationseinheiten an Stellenbesetzungsverfahren teilnehmen und so vor Ort Frauenförderung betreiben können.

    8.1.3 Bedarfserhebung zur Kinderbetreuung

    Die Universität kann und will kein Betreuungsangebot für alle Beschäftigten und Studierenden an der Universität schaffen. Dennoch kann ein begrenztes Angebot von Betreuungsplätzen an der Universität gerade im Hinblick auf Personalentwicklung und Frauenförderung sinnvoll sein. Um den Bedarf zu ermitteln, fand im Frühjahr 1995 eine Befragung bei allen Beschäftigten der Universität, einschließlich der Beurlaubten, statt. Eine entsprechende Erhebung bei den Studierenden wird im Wintersemester 1996/97 durchgeführt.

    Für die Bedarfserhebung unter den Beschäftigten der Universität liegen inzwischen die Auswertungen vor. Ein besonders hohes Interesse von Frauen an einer Kinderbetreuung an der Universität läßt sich an der wesentlich höheren Rücklaufquote bei Frauen gegenüber Männern erkennen. Auffällig war auch die hohe Rücklaufquote bei den Wissenschaftlerinnen. Auch wenn der überwiegende Teil der beschäftigten Eltern mit Kindern bis zu zwölf Jahren wegen der sozialen Einbindung der Kinder eine Kinderbetreuung, im Wohnbezirk und späteren Schulort bevorzugen würde, gibt es dennoch einen nicht unerheblichen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen auf dem Campus oder zumindest in Campus-Nähe. Besonders für Kinder unter drei Jahren erhoffen sich beschäftigte Eltern eine erhebliche Erleichterung ihrer Berufstätigkeit durch eine entsprechende Einrichtung. Eine flexible Kinderbetreuung für die Zeit nach 17 Uhr, wenn die üblichen Kinderbetreuungseinrichtungen schließen, wird überwiegend von den Wissenschaftlerinnen gewünscht.

    Die Universität versucht, von der Stadt und dem Jugendamt die notwendige finanzielle Unterstützung für eine Kinderbetreuung auf dem Campus zu erhalten. Allerdings haben die Stadtteile Harvestehude und Eimsbüttel im Vergleich zu anderen Hamburger Stadtteilen eine vergleichsweise hohe Anzahl von Kinderbetreuungsplätzen. Die Bedarfserhebung hat demgegenüber aber deutlich gemacht, daß ein vorrangiger Betreuungsbedarf für Kinder bis zum Alter von drei Jahren vorhanden ist. Auch Studierende benötigen überwiegend eine Betreuung ihrer Kleinkinder, um nicht erst drei Jahre nach der Geburt des Kindes ihr Studium entsprechend fortsetzen zu können. Auf der Grundlage dieser Bedarfserhebung, der Ergebnisse der Bedarfserhebung bei den Studierenden und einer ebenfalls durchgeführten Bedarfserhebung am UKE wird die Universitätsleitung in Zusammenarbeit mit dem Ausschuß für Frauenförderung konkrete Vorschläge und ein Konzept für ein begrenztes erstes Angebot für Kinderbetreuung auf dem Campus entwickeln.

    8.2 Erfahrungen mit der "Interventionskette" bei Suchtgefahr

    Im November 1991 fixierten der Senat der FHH und die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände die Ergebnisse ihrer bereits im Januar 1989 begonnenen Vorgespräche über Einrichtungen und Verfahren zur Hilfe bei Sucht und Mißbrauch von Alkohol, Medikamenten und anderen Drogen in dem Entwurfspapier: "Vereinbarung gemäß SS 94 HmbPersVG". Diese Vereinbarung konnte am 14.03.1994 abgeschlossen werden und trat mit Wirkung vom 1.04.1994 in Kraft.

    Bereits das Entwurfspapier beschrieb unter SS 9 den Rahmen für eine "Interventionskette und Hilfsangebote" bei Suchtgefahr, so daß die zum 1.01.1993 von der Universität eingerichtete Stabsstelle SB (Krisen- und Suchtberatung) eine vorläufige Interventionskette für die Bediensteten vorschlagen konnte. Die Universitätsleitung gab diese Interventionskette allen Bediensteten zur Hand. In dem Begleitschreiben vom 28.02.1994 wurden die Bediensteten aufgefordert, begründete Änderungsvorschläge bis zum 30.09.1995 einzubringen.

    Trotz dieser Aufforderung gingen keine schriftlichen Änderungsvorschläge für die Interventionskette ein. Dennoch läßt sich aus der praktischen Arbeit dazu einiges ergänzen. In allen Bedarfssituationen wurde von den Vorgesetzten auf die Interventionskette zurückgegriffen. Sie leistete damit die notwendige Orientierung und ermöglichte auch ein spezifisches Vorgehen. Letzteres bedeutet, daß die jeweilige Situation der Beschäftigungsstelle und der betroffenen Person angemessen aufgegriffen werden konnte. Dabei ergaben sich jedoch auch Hindernisse oder kritische Situationen, die eine inhaltlich stimmige Intervention verzögerten oder in Frage stellten.

    Im wesentlichen wurde mit drei unterschiedlichen Vorgehensweisen auf zum Beispiel Alkoholauffälligkeiten reagiert:

    a) Die Interventionskette beschreibt das Vorgehen bei Auffälligkeiten in 6 Schritten. Dennoch wurden die beteiligten Vorgesetzten zumeist erst gemäß 3. oder 4. Schritt aktiv, bestanden aber mit hoher Erwartungshaltung auf einer baldigen Klärung und Lösung der Angelegenheit, obwohl das Problem seit langer Zeit, meist schon Jahre, bekannt war. Für die Situation bedeutete das: Die Forderung nach Leistung und die Hilfsangebote kamen für die betroffene Person in einer Zeit, sie - aufgrund der Suchtmittelabhängigkeit - nicht mehr die volle Verantwortung für sich übernehmen konnte.

    b) Die Interventionskette sieht bei der Beteiligung der Suchtberaterin (SB) eine "kann"-Bestimmung vor, die zu folgenden Komplikationen führte:

    c) Die Interventionskette wurde ebenfalls erst beim 3.oder 4. Schritt begonnen, jedoch wurde durch die sofortige Einbeziehung der Suchtberaterin eine prozeßhafte und nachweisbare Kontinuität der zu veranlassenden Schritte erreicht. Gezielte Konsequenzen konnten von allen Beteiligten gemeinsam beraten und beschlossen werden. Auch stand es der betroffenen Person frei, eine externe Beratungsstelle aufzusuchen, allerdings mit der Auflage, den Kontakt zu SB regelmäßig aufrechtzuerhalten. Dieses Angebot wurde jedoch in keinem Fall in Anspruch genommen, da es wohl dem zwar verständlichen, aber unangemessenen Wunsch nach unbegrenztem Handlungsfreiraum nicht nachkam. So konnten bei dieser Art des gemeinsamen Vorgehens die dienstliche und die persönliche Situation aufgegriffen und berücksichtigt werden. Dabei bewährten sich insbesondere schriftlich fixierte Absprachen des beteiligten Personenkreises. Diese offene und klare Festlegung ermöglichte weitgehende - wenn auch manchmal notgedrungene - Übereinstimmungen.

    Die oben skizzierten Erfahrungen sprechen für eine Reduzierung der Interventionsschritte und für die regelhafte Einbeziehung der Suchtberaterin, gemäß c).

    8.3 Statistik der Arbeitsunfälle

    Die Auswertung der Unfallanzeigen konnte 1995 aufgrund datenschutzrechtlicher Probleme nur mit (letztlich überwundenen) Schwierigkeiten durchgeführt werden. Gemeldet wurden der Universitätsverwaltung 62 Unfälle von Bediensteten und 24 Unfälle von Studierenden. Davon waren 21 Ereignisse bei den Bediensteten und 9 Ereignisse bei den Studierenden Wegeunfälle, die sich auf dem Weg zur oder von der Beschäftigungsstelle ereignet hatten.

    Die gemeldeten Unfälle der Bediensteten sind zu unterteilen in meldepflichtige und nicht meldepflichtige Unfälle. Meldepflichtig beim Unfallversicherungsträger sind Unfälle, die zu einer Arbeitsunterbrechung von mehr als 3 Arbeitstagen führten. Von den 62 gemeldeten Unfällen waren 34 meldepflichtig und 28 nicht meldepflichtig.

    Im Verhältnis zu den zugrunde zu legenden Zahlen von 4.525 Bediensteten (ohne Fachbereich Medizin) und 39.759 Studierenden (ohne Fachbereich Medizin) sind dies erfreulich niedrige Zahlen, die jedoch nicht von den Bemühungen abhalten dürfen, sie noch zu verringern.

    9. BERICHT DES UNIVERSITÄTS-KRANKENHAUSES

    9.1 Weiterentwicklung der Organisations- und Führungsstruktur

    Im Jahresbericht 1994 wurde über die Diskussion zur Neuordnung der Organisations- und Führungsstruktur im Universitäts-Krankenhaus Eppendorf berichtet. Der Präsident der Universität hat auf der Grundlage der Beratungsergebnisse der von ihm eingesetzten interdisziplinären Arbeitsgruppe am 27.09.1995 Leitsätze zur Neuordnung der Hochschulmedizin in Hamburg formuliert. Ein Kernpunkt ist die Herauslösung des Universitäts-Krankenhauses aus der Vielfalt staatlicher Entscheidungs-, Mitwirkungs- und Aufsichtszuständigkeiten, um dem Universitäts-Krankenhaus die volle betriebliche Finanz-, Personal- und Organisationshoheit zu verleihen. Zu diesem Zweck soll das Universitäts-Krankenhaus Rechtsfähigkeit erhalten und als rechtsfähige Teilkörperschaft innerhalb der Universität organisiert sein. Dies wird als Voraussetzung angesehen, damit das Universitäts-Krankenhaus im Wettbewerb mit anderen Krankenhäusern bestehen kann. Die Leitsätze fordern ferner einer konsequente Trennung der Finanzierung von Forschung, Lehre und Krankenversorgung mit einer koordinierenden Zuständigkeit bei der Verteilung der Mittel. Die Akademische Selbstverwaltung des Fachbereichs Medizin soll weiterhin entsprechend den für die gesamte Universität geltenden Regelungen organisiert sein. Die Gesamtleitung für die wissenschaftlichen, die ärztlichen, die pflegerischen und die betrieblichen Aufgaben sollen bei einem Direktorium liegen, dem der Ärztliche Direktor, der Sprecher des Fachbereichs Medizin, der Kaufmännische Direktor, die leitende Pflegekraft sowie ein vom Fachbereichsrat gewählter Leiter einer Klinik angehören. In den Kliniken/Abteilungen sollen die Aufgaben der Krankenversorgung und in Forschung und Lehre weiterhin in enger Verzahnung und in Personalunion des Klinik-/Abteilungsleiters wahrgenommen werden. Ein Kuratorium, dem staatliche Vertreter sowie Vertreter des Fachbereichs und der Universität angehören, soll die Aufsicht über das Universitäts-Krankenhaus ausüben.

    Ende 1995 hat der Präses der Behörde für Wissenschaft und Forschung seinerseits Thesen zur Neuregelung der Rechts- und Leitungsstruktur des Universitäts-Krankenhauses Eppendorf vorgelegt. Auch darin ist die Errichtung einer rechtsfähigen Körperschaft innerhalb der Universität vorgesehen, um eine Freistellung von Regelungen und Vorgaben, die für staatliches Handeln verbindlich sind, zu erreichen. Als Leitungsorgane sind ein Verwaltungsrat und ein Direktorium vorgesehen. Der Verwaltungsrat soll aus 18 Mitgliedern bestehen, und zwar aus 9 Vertretern des Trägers, 6 Vertretern der Arbeitnehmer und 3 Vertretern der Universität. Das Direktorium soll aus der Ärztlichen Direktorin/dem Ärztlichen Direktor, der Sprecherin/dem Sprecher des Fachbereichs Medizin, der Kaufmännischen Direktorin/dem Kaufmännischen Direktor sowie der Pflegedirektorin/dem Pflegedirektor bestehen. Mit Ausnahme des Sprechers des Fachbereichs Medizin sollen alle Direktoriumsmitglieder vom Verwaltungsrat berufen werden. Der Fachbereich Medizin bleibt wie bisher in der Universität verankert, soll aber einen dreiköpfigen Fachbereichsvorstand erhalten: den Sprecher des Fachbereichsvorstands und zwei Vorstandsmitglieder für Forschung und Lehre. Klinikdirektorium und Fachbereichsvorstand sollen eng kooperieren; im Konfliktfall soll ein Schlichtungsausschuß, bestehend aus dem Ärztlichen Direktor, dem Sprecher des Fachbereichsvorstands und zwei vom Verwaltungsrat bestimmten Mitgliedern entscheiden.

    In einem Memorandum hat der Fachbereich Medizin sich gegen getrennte Leitungsorgane für die Krankenversorgung sowie Forschung und Lehre ausgesprochen; er befürwortet aber die Trennung der Finanzierungskreise für Krankenversorgung, Forschung und Lehre. Die rechtliche Verselbständigung des Universitäts-Krankenhauses hält er nicht unbedingt für erforderlich.

    Die weitere politische Diskussion wird zeigen müssen, welche Gestalt die Neuordnung der Hochschulmedizin annehmen wird. Im Mittelpunkt der Diskussion wird sicher die Trennung der Leitungsstruktur stehen.

    9.2 Wirtschaftsplan

    9.2.1 Entwicklung des Landeszuschusses für Forschung und Lehre

    Der Landeszuschuß für Forschung und Lehre wurde gegenüber 1994 im Rahmen des Konsolidierungsprogramms für den Hamburger Haushalt um 6 Mio. DM gekürzt. Durch entsprechende Bewirtschaftungsmaßnahmen konnte diese Kürzung aufgefangen werden. Insgesamt betrug der Landeszuschuß 189 Mio. DM. Nach der Mittelfristigen Aufgabenplanung und im Rahmen der weiteren Konsolidierung des Hamburger Landeshaushalts ist in der Zukunft von weiteren Zuschußkürzungen auszugehen.

    9.2.2 Budget-Entwicklung

    Für die Pflegesatzverhandlungen über das Budget 1995 galt letztmalig das zum 1.01.1993 in Kraft getretene Gesundheitsstrukturgesetz (GSG). Dieses wird zum 1.01.1996 durch die Bundespflegesatzverordnung 1995 (BPflV) ersetzt.

    Erstmals seit mehreren Jahren konnte der allgemeine Pflegesatz rechtzeitig zum 1.01.1995 in Höhe von 785,39 DM in Kraft treten und damit die teilweise erhebliche Steigerung und Absenkung des Pflegesatzes in der Vergangenheit vermieden werden.

    Die Budgets der Krankenhäuser waren auf der Basis des Budgets 1992 von 1993 bis Ende 1995 gedeckelt. Sie konnten gemäß SS 4 der BPflV nur um die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied aller Krankenkassen erhöht werden. Abweichungen von dieser Regelung sind lediglich durch die Pflege-Personalregelung, die Psychiatrie-Personalverordnung und im Zuge von Änderungen im Leistungsangebot des jeweiligen Krankenhauses möglich. Deshalb konnte in den Pflegesatzverhandlungen für das Budget 1995 nur über zusätzliche Bedarfe aus der Pflege-Personalregelung und Psychiatrie-Personalverordnung verhandelt werden.

    Die Entwicklung des medizinischen Bedarfs stellt sich für 1994 wie folgt dar:

    Medizinischer Bedarf

    1992
    1993
    1994
    1995
    in Mio. DM
    137,8
    158,4
    157,0
    147,1

    Der veranschlagte Minderbedarf von rd. 9,9 Mio. DM resultiert im wesentlichen aus dem Rückgang der Sachkosten bei den Katheterablationen und Lebertransplantationen sowie Einsparungen bei der Forschung und Lehre.

    Das pflegesatzfinanzierte Erlösbudget belief sich in 1995 auf 485 Mio. DM.

    9.3 Stellenausstattung

    Im Rahmen des mit den Krankenkassen vereinbarten Budgets 1995 konnte eine Einigung über 25 neue Stellen für den Pflegedienst zur Umsetzung der 3. Rate der Pflegepersonalregelung (PPR) erreicht werden. Weitere neue Stellen konnten aufgrund der Regelungen des Gesundheitsstrukturgesetzes nur in begrenztem Umfang durch Mehreinnahmen im Bereich der Sonderentgeltvereinbarungen geschaffen werden.

    Neue Stellen für den Bereich Forschung und Lehre konnten abgesehen von der Erfüllung des Stufenplanes für die Stellen des Zentrums für Molekulare Neurobiologie auch in 1995 nicht eingeworben werden.

    9.4 Drittmittel

    Die 1995 gebuchten Einnahmen setzen sich wie folgt zusammen:

    Geldgeber Einnahme 1995 Drittmittel-Beschäftigte
    Bund 8.796 TDM 94
    DFG-Sachbeihilfen 5.983 TDM 88
    SFB 232 2.134 TDM 16
    EU 302 TDM 4
    Spenden, Stiftungen 12.039 TDM 160
    Forschungsaufträge 29.307 TDM 361

    Die angeführten Einnahmen beziehen sich auf rd. 570 Projekte.

    Die 1995 hinzugekommenen größeren Bewilligungen sind:

    Orthopädische Klinik:
    Arbeitsbelastung Bauhandwerker
    (Bund) Aufstockung der Bewilligung um 1.300 TDM auf 5.000 TDM bei gleichzeitiger Laufverlängerung bis 31.03.1997

    Psychiatrie:
    Drogenabhängigkeit und Familientherapie
    (Bund) (1.170 TDM)

    Medizinische Klinik:
    Bedeutung von Hepatitis-B (340 TDM)
    (Bund) Somatische Gentherapie (781 TDM)
    Gentransfer (405 TDM)

    Kinderklinik:
    Modellversuch zur Früherkennung des Neuroplastoms
    (Deutsche Krebshilfe/Verbände der Krankenkassen) (2.242 TDM für 4 Jahre)

    Medizinische Klinik:
    Hochdosis Chemotherapie mit autologer Blutstammzell-Transplantation
    (Deutsche Krebshilfe) (1.150 TDM für 6 Jahre)

    9.5 Investitionen/Bauten

    a) Mittellage

    Die Mittel des Finanzplans 1995 konnten auf 66,6 Mio. DM (1994 = 30,4 Mio. DM) aufgestockt werden. Der Mehrbetrag von 36,2 Mio. DM gegenüber 1994 beinhaltet folgende Maßnahmen:

    zusammen 36,2 Mio. DM

    Außerdem sind 25,7 Mio. DM zur Finanzierung folgender Maßnahmen aus den bisher gebildeten Rücklagen des UKE entnommen worden:

    zusammen 25,7 Mio. DM

    b) Bauverwaltung

    Vom Senat der FHH ist 1990 die Reorganisation der staatlichen Hochbauverwaltung mit dem Ziel der Steigerung der Wirtschaftlichkeit, der Effizienz und Effektivität bei der Planung und Durchführung staatlicher Hochbaumaßnahmen durch Schaffung eindeutiger Verantwortungsstrukturen eingeleitet worden. Die dafür eingesetzte Arbeitsgruppe PROBAU hat dazu ein Verfahren entwickelt, das die Zusammenführung der Gesamtverantwortung bei der jeweiligen Bedarfsträgerbehörde (= Bauherr) vorsieht.

    In Umsetzung des Senatsauftrages ist die Zuständigkeit für Entwurf, Ausführung und Unterhaltung der staatlichen Hochbauten in Wahrnehmung der Bauherrenfunktion mit Wirkung vom 1.01.1995 auf die Behörde für Wissenschaft und Forschung übertragen worden. Diese Zuständigkeit hat der Präses der BWF für Vorhaben bis 3 Mio. DM auf die Hochschulen delegiert.

    Das UKE konnte bei der Übernahme der neuen Aufgaben bereits Erfahrungen aus Vorhaben der Senatsdrucksache Nr. 45 vom 13.01.1992 einbringen. Die darin enthaltenen 10 dringenden Maßnahmen konnten wegen der Kapazitätsauslastung der Baubehörde nicht geplant und ausgeführt werden und wurden deshalb in einer eigenen Bauherrenzuständigkeit bearbeitet. Sie sind bis auf die noch in Ausführung befindlichen Vorhaben Neubau OP Hautklinik und Errichtung eines Dienstleistungszentrums fertiggestellt und in Betrieb.

    Aufgrund der gewonnenen positiven Erfahrungen bei der Umsetzung von Baumaßnahmen in eigener Bauherreneigenschaft geht das UKE davon aus, daß die BWF die Zuständigkeit zur Umsetzung von Bauvorhaben auch für Vorhaben über 3 Mio. DM künftig den Hochschulen übertragen wird.

    c) Bundesbeteiligung

    Mit dem 24. Rahmenplan ist die lange Zeit unklare Situation der Mitfinanzierung des Bundes geklärt worden. Die Länder und der Bund haben sich auf die vom Bund vorgegebene Finanzrate von 1,68 Mrd. DM geeinigt. Eine von den Ländern geforderte Anhebung des Mittelrahmens war nicht durchsetzbar.

    Am 24.10.1995 hat der Medizinausschuß des Wissenschaftsrates das UKE u. a. vor dem Hintergrund der Anmeldungen zum 25. Rahmenplan besichtigt. Auswirkungen bzw. Beschlüsse dieses Besuches sind noch nicht bekannt (siehe auch oben Ziffer 2.11).

    d) Bauprojekte

    Erweiterung der Kinderonkologie:

    Für dieses aus Spendenmitteln finanzierte Vorhaben ist der in 1994 begonnene 1. Bauabschnitt, die Gymnastikhalle, am 1.02.1995 fertiggestellt worden. Das alte Gebäude der Gymnastikhalle wurde abgebrochen und auf dem damit frei gewordenen Baugelände ist mit dem eigentlichen Erweiterungsgebäude begonnen worden. Am 26.10.1995 konnte bereits das Richtfest gefeiert werden.

    Herrichtung des Pavillons 41 für die Schmerztherapie:

    Die Bauarbeiten zu diesem Vorhaben sind am 7.04.1995 abgeschlossen worden. Der Betrieb in den neuen Räumen wurde am 18.04.1995 aufgenommen.

    Herrichtung des Bunkers des Instituts für Biophysik:

    Der Hochbunker neben dem Gebäude der Neurochirurgie wird vom Institut für Biophysik für Lehr- und Forschungszwecke genutzt. Er mußte aus Sicherheits- und Brandschutzgründen umfangreich saniert und mit einer neuen Klimaanlage ausgerüstet werden. Die Kosten der Maßnahme betrugen 1,6 Mio. DM. Die Arbeiten wurden am 31.07.1995 beendet und der Betrieb in den Räumen wieder aufgenommen.

    Neubau Kollaustraße 67-69:

    Für dieses angemietete, im Februar 1995 begonnene, neu zu erstellende Gebäude konnte am 9.11.1995 das Richtfest gefeiert werden. Auf rd. 2.600 qm Nutzfläche sollen dort die Berufsfachschule für Krankengymnastik, die Innerbetriebliche Fortbildung und Einrichtungen der Abteilung Medizinische Psychologie untergebracht werden. Die Arbeiten sollen Mitte 1996 beendet sein.

    Umbau und Erweiterung des Pavillons 56 der Kinderklinik:

    Dieses Vorhaben ist am 12.10.1995 abgeschlossen.

    Erweiterung der Kindertagesstätte:

    Mit den Bauarbeiten für dieses Vorhaben ist am 4.12.1995 begonnen worden. Es entsteht ein Gebäude in unmittelbarer Nähe der vorhandenen Kindertagesstätte für 20 Tagesplätze zur Unterbringung und Betreuung von Schulkindern. Die Kosten betragen 1,4 Mio. DM. Die Bauzeit ist mit 8 Monaten veranschlagt.

    Neubau des OP-Bereichs der Hautklinik:

    Mit der Bauvorbereitung für den Neubau ist am 9.10.1995 begonnen worden. Zur Freimachung des Baugeländes sind umfangreiche Leitungsverlegungen, der Abbruch eines Verbindungsbaus zwischen Pavillon 70 und 69 sowie die Verlegung einer Straße notwendig gewesen. Die Neubauerstellung wird Anfang 1996 beginnen.

    Mit dem Neubau werden anforderungsgerechte Operationsräume für die Hautklinik sowie Laborräume für die Experimentelle Dermatologie geschaffen. Der Neubau umfaßt 670 qm Nutzfläche sowie 250 qm Umbauten im Bestand. Die Kosten der Maßnahme betragen 23,2 Mio. DM.

    Herrichtung des Gebäudes Lottestr. 57 für die Biomechanik:

    Das von der Firma Berkemann angemietete Gebäude ist Mitte 1995 geräumt worden und wird ab November 1995 von der Firma für die besonderen Anforderungen der Biomechanik hergerichtet. Auf rd. 705 qm Nutzfläche entstehen Labor- und Diensträume für den Bereich Biomechanik.

    Neubau eines Dienstleistungszentrums:

    Nach Abschluß der umfangreichen Vorarbeiten zur Freimachung des Baugeländes ist im November 1995 mit dem Neubau eines Einkaufszentrums am Haupteingang des UKE begonnen worden. Es entsteht ein Gebäudekomplex mit Ladenzeile, Café, Restaurant und einem Bürobereich. Die Sprinkenhof AG ist Investor und Betreiber dieses Zentrums. Das Gebäude soll Ende 1996/Anfang 1997 fertiggestellt sein.

    Neubau eines Elternhauses für Patienten des UKE:

    Im UKE bestehen seit langem Initiativen zur Errichtung eines sogenannten Elternhauses zur Unterbringung von Eltern oder Elternteilen von im UKE zu behandelnder Kinder. In diesem Jahr ist es zusammen mit dem Bezirksamt Hamburg Nord, Elterninitiativen und der Ronald-Mac-Donald-Stiftung gelungen, ein geeignetes Grundstück in der Robert-Koch-Straße in der Nähe des UKE dafür bereitzustellen. Mit den Bauarbeiten für dieses Gebäude, in dem 12 Wohneinheiten und Gemeinschaftsräume entstehen sollen, wird 1996 begonnen. Die Stiftungsgesellschaft wird dieses Haus finanzieren und betreiben.

    Medizinische Großgeräte:

    Die Ansatzerhöhung bei diesem Teil machte es möglich, umfangreiche Ersatzbeschaffungen einzuleiten. Es wurden insbesondere veraltete Geräte in den Bereichen Strahlentherapie, Röntgendiagnostik, Intensivmedizin, Kardiologie und Labormedizin beschafft.

    Renovierungs-/Sanierungsmaßnahmen:

    Das UKE verfügt über einen hohen Bestand an Altbausubstanz, der insbesondere im Bereich der Krankenversorgung heutigen Bedürfnissen anzupassen ist. Die in den rd. 90 Krankenstationen bestehenden Drei- und Mehrbettzimmer sollen in einem Mehrjahresprogramm überwiegend zu Zweibettzimmern mit integrierter Sanitärzone umgerüstet werden. Außerdem sollen die häufig nicht ausreichenden Funktions- und Nebenräume geschaffen werden. Mit diesen Arbeiten ist in 1995 in der Chirurgie begonnen worden.

    Darüber hinaus sind in vielen Funktions- und Laborbereichen bauliche Verbesserungen für den Brandschutz und Arbeiten zur Erfüllung der Sicherheitsauflagen der Aufsichtsämter durchgeführt worden.


    Der Planungsstab der Universität Hamburg, 25. Februar 1997. Impressum.

    Universität - Präsidialverwaltung
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