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Bin der gleichen Meinung wie Jensen. Es macht doch einen erheblichen Unterschied, ob die Höhe der Leistung aufgrund geänderten Bedarfs angepaßt wird oder ob der laufende Bedarf, wie hier, gegen einen vermeintlichen Rückforderungsanspruch aufgerechnet wird. Die Argumentation des Sozis wäre m.E. dann richtig, wenn der Arbeitslohn bereits im Dezember, z.B. täglich oder wöchentlich, geflossen wäre und den Bedarf im Dezember verringert hätte - SO ABER NICHT. (03. Maerz 1999, 15:57:42)
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