Ein
Angehöriger ist im Haus gestorben.
Was muss ich tun?
Antwort:
Wenn noch kein Arzt da
war, verständigen Sie zuerst einen Arzt. Er muss den Totenschein
ausstellen.
Anschließend können sie sich an ihre/n Pastor/in wenden, wenn sie eine
Aussegnung im Haus oder eine kirchliche Beerdigung wünschen.
Außerdem verständigen Sie ein Bestattungsunternehmen.
Was kann ich tun ?
Sie können dem/r Verstorbenen behutsam die
Augen schließen und die Hände falten.
Hilfreiche kleine Rituale sind eine Kerze anzünden, die Uhr
anhalten, das Fenster öffnen oder den Spiegel verhängen. Bevor Sie das
Beerdigungsunternehmen anrufen, nehmen Sie sich auf jeden Fall die Zeit in
Ruhe Abschied zu nehmen, zu beten oder einfach einen Augenblick Ihren
Gedanken nachzugehen.
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Wie lange
darf ein Verstorbener im Haus bleiben?
Antwort:
Nach dem Gesetz darf ein
Verstorbener bis zu 36 Stunden im Haus aufgebahrt werden. Darüber hinaus
muss er in dafür geeigneten (gekühlten) Räumen aufgebahrt werden
(Leichenhalle).
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Was ist eine
Aussegnung?
Antwort:
Nach der alten Tradition
wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern
gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch
immer. Fragen Sie Ihren Pastor/in um Rat und äußern Sie Ihre Wünsche.
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Was geschieht, wenn ein Verstorbener
keine Angehörigen mehr hat. Wer kümmert sich um die
Beisetzung?
Antwort: In der Regel wird ein Nachlassverwalter
eingesetzt, der sich ordnungsgemäß um die Angelegenheiten des
Verstorbenen kümmert.
Sollte dieser Fall auf Sie zutreffen, sprechen Sie rechtzeitig
mit einer Person Ihres Vertrauens über Ihren letzten Willen.
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Welche
Aufgaben übernimmt das Bestattungsunternehmen?
Antwort:
Das Bestattungsunternehmen
hilft und begleitet sie bei allen notwendigen Aufgaben im Zusammenhang mit
der Beerdigung und der Grabpflege, bei allen rechtlich
notwendigen Formalien, aber auch bei Versicherungsfragen.
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Lohnen sich
Preisvergleiche bei den Bestattern?
Antwort:
Selten. Es wird auch in
der Kürze der Zeit nach einem Todesfall schlecht möglich sein.
Deshalb informieren Sie sich möglichst schon vor einem eintretenden Todesfall über die
anfallenden Kosten. Ein Bestatter ist verpflichtet, Ihnen auf Wunsch einen
Kostenvoranschlag zu erstellen. Der Anteil der Fremdleistungen kann bei
60% und höher liegen. Deshalb kann kein seriöses Unternehmen ohne genaue
Information einen Festpreis vorab nennen. Es gibt inzwischen auch
alternative Bestattungsunternehmen mit z.B. ökologisch sinnvolleren
Särgen und Ausstattungsgegenständen.
Fremdleistungen sind z. B. Kapellennutzungsgebühr, Friedhofsgebühren,
Blumenschmuck oder Zeitungsanzeigen.
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Was kostet
eine Bestattung?
Antwort:
Das Angebot eines
Bestatters setzt sich aus drei Kostenblöcken zusammen:
- eigene Leistungen und Lieferungen,
- Fremdleistungen (Todesanzeigen, Blumen o.ä.),
- Friedhofs- und sonstige Gebühren.
Die Höhe der Beerdigungskosten sind
unterschiedlich und hängen von Ihren Wünschen ebenso wie von den
örtlichen Gebühren ab. Im konkreten Einzelfall können sie sich bei
einem Bestattungsunternehmen ihrer Wahl informieren und auch einen
Kostenvoranschlag erstellen lassen.
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Kann ich,
wenn ich aus der Kirche ausgetreten bin, trotzdem kirchlich beerdigt
werden?
Antwort:
Das ist in der Regel nicht möglich.
Stattdessen kann ein Redner
eine nichtkirchliche Trauerfeier durchführen.
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Mein
Familienmitglied ist nicht in der Kirche gewesen. Kann ich eine kirchliche
Bestattung wünschen?
Antwort:
In jedem Fall ist der
Wille des Verstorbenen zu achten und zu respektieren. In der Regel möchte
derjenige, der aus der Kirche ausgetreten ist, auch nicht kirchlich
bestattet werden. Ausnahmen sind in seelsorgerlich begründeten
Fällen möglich und liegen in der Verantwortung und dem Ermessen des
einzelnen Pastors/in.
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Unser Kind
ist vor der Taufe gestorben. Kann es kirchlich bestattet werden?
Antwort: Ja, ein nicht getauftes Kind kann selbstverständlich
kirchlich bestattet werden. Ebenso kann auch ein totgeborenes Kind auf
Wunsch der Eltern mit einer kirchlichen Trauerfeier bestattet werden.
Ihr/e PastorIn werden sie in diesem Fall gern seelsorgerlich
begleiten.
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Kann man nach
einem Selbstmord kirchlich bestattet werden?
Antwort:
Selbstverständlich wird
heute jeder Mensch, der es wünscht und der Mitglied der Kirche ist, mit
einer Trauerfeier verabschiedet und auf dem Friedhof beigesetzt. Die
kirchliche Beerdigung eines Menschen , der sich selbst das Leben genommen
hat, unterscheidet sich äußerlich nicht von anderen kirchlichen
Trauerfeiern. Die kirchliche Lehre lehnt zwar aufgrund des 5. Gebotes:
"Du sollst nicht töten!" den Selbstmord ab. Aber sie verweigert
weder dem Verstorbenen die kirchliche Bestattung noch den Angehörigen die
notwendige seelsorgerliche Begleitung.
Allerdings wurde bis zum Beginn des 20.
Jahrhunderts auch in Deutschland die kirchliche Bestattung im Falle einer
Selbsttötung verweigert und der Selbstmörder außerhalb des Friedhofes
in aller Stille beerdigt. Auch im katholischen Recht wurde im Jahre 1983
der bis dahin gültige Abschnitt aus dem Codex Iuris Canonici: "Wer
gegen sich selbst Hand anlegt, worauf der Tod folgt, - und zwar aus freiem
Willen - beraubt sich des kirchlichen Begräbnisses." ersatzlos
gestrichen.
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Welche
Unterlagen brauchen wir für das Gespräch mit dem Pastor?
Antwort:
Die Sterbeurkunde und das
Familienstammbuch. Eine Familienbibel oder ein Gesangbuch des / der
Verstorbenen enthält oft persönliche Glaubenszeugnisse (z.B.
Taufspruch), und ist für die Trauerfeier eine Hilfe. Sollten andere
persönliche Dinge im Glaubensleben des / der Verstorbenen wichtig gewesen
sein, so sollten sie nicht fehlen. Folgende Unterlagen brauchen Sie im
Sterbefall für die Formalitäten mit Bestatter, Versicherungen und
Kommune: Personalausweis des / der Verstorbenen, Todesbescheinigung (vom
Arzt) bzw. Leichenschauschein, (bei Ledigen) Geburtsurkunde, (bei
Verheirateten) Stammbuch oder Heiratsurkunde, (bei Geschiedenen)
Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Stammbuch, (bei
Verwitweten) Stammbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder
Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners, ggf. Versichertenkarte
bzw. Krankenscheinhefte, ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag, ggf.
Versicherungsunterlagen.
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Wo findet die
Trauerfeier statt?
Antwort:
Das hängt von den
örtlichen Traditionen und Möglichkeiten ab. Das kann die örtliche
Kirche, die Trauerhalle auf dem Friedhof, ein Andachtsraum im
Bestattungsunternehmen oder die Grabstelle auf dem Friedhof sein.
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Wie ist der Ablauf einer
Trauerfeier?
Antwort: In der Regel gibt es drei Phasen, die unterschiedlich gestaltet werden
können:
- Ankommen, Gedenken, Abschied nehmen -
Die verschiedenen Phasen werden durch biblische Texte geprägt und sind
durch Musik voneinander getrennt.
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In wieweit kann der
Verstorbene Einfluss auf die Bestattung nehmen?
Antwort: Es gibt viele Möglichkeiten Einfluss zu nehmen auf die Gestaltung der
eigenen Trauerfeier und Bestattung. Es ist gut sich rechtzeitig mit den
Angehörigen auszutauschen und den Rat eines/r Pastor/in einzuholen.
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Kann ich auch
eigene Wünsche einbringen?
Antwort:
Das können Sie, wenn es
nicht den örtlichen Bestattungsvorschriften widerspricht. Telefonisch
können Sie sich bei Ihrem zuständigen Friedhofsamt erkundigen.
Besprechen Sie Ihre Wünsche mit dem Bestatter oder den dafür
zuständigen Personen. Auch Ihren Pastor sollten Sie beim Trauergespräch
darauf ansprechen.
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Können ich
oder Familienmitglieder an der Trauerfeier mitwirken?
Antwort:
Das ist möglich. Z.B.
kann die Mitwirkung musikalisch geschehen, oder mit einem Nachruf. Sie
sollten diesen Wunsch beim Trauergespräch mit Ihrem Pastor absprechen.
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Können z.B.
Vereine oder andere Freunde an einer Trauerfeier mitwirken?
Antwort:
Das ist möglich. Sie
sollten diesen Wunsch beim Trauergespräch mit Ihrem Pastor absprechen,
und sich gegebenenfalls mit der Friedhofsverwaltung darüber
verständigen. In der Regel schließen sich solche Beteiligungen
(Nachrufe, Musik etc.) der kirchlichen Trauerfeier an.
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Welche Musik
ist bei einer Bestattung vorgesehen?
Antwort:
In der Regel Orgelmusik
oder (Chor)- Gesang. Musikalische Sonderwünsche klären Sie bitte
rechtzeitig mit dem/r PastorIn und dem Bestattungsunternehmen.
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Kann ich auch
eigene Musik wünschen?
Antwort:
Das können Sie. Sprechen
Sie diesen Wunsch beim Trauergespräch an. Haben Sie Verständnis dafür,
wenn örtliche oder kirchliche Traditionen, die technischen Möglichkeiten
oder Ihr Pastor/in nicht alle Musikwünsche erfüllen können. Etwaige
Kosten, z.B. für Musiker, müssen Sie selbst tragen.
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Kann ich
wünschen, welcher Pastor/in die Bestattung durchführen soll?
Antwort: Nach Artikel 11 der Verfassung der NEK haben
Gemeindemitglieder das Recht der freien Gemeindewahl.
Dies schließt die Wahlmöglichkeit ein, für Amtshandlungen auch
den Dienst eines anderen, als Ihres Gemeindepastors in
Anspruch zu nehmen.
Die ältere kirchliche Praxis des
Dimissioriale (Abmeldeschein) ist seit Bestehen der Nordelbischen Kirche
unüblich.
Der/die Pastor/in Ihrer Wahl ist
allerdings verpflichtet, den zuständigen Pastor vor der
Durchführung der Amtshandlung zu informieren und die Ordnungsmäßigkeit
der Amtshandlung festzustellen.
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Kann ein
Nachruf bei der Trauerfeier gehalten werden?
Antwort:
Das hängt vom Ablauf der
Trauerfeier ab. Viele Pastoren gestatten Nachrufe erst nach dem
gottesdienstlichen Abschluss. Manchmal darf aber auch innerhalb einer
Trauerfeier der Nachruf gehalten werden. Sprechen Sie Ihren Pastor beim
Trauergespräch darauf an.
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Kann ich an Stelle des
Verstorbenen ein Bild von ihm/ihr zur Trauerfeier aufstellen?
Antwort: Es ist Denkbar, das Angehörigen erst später das
Bedürfnis nach einer Trauerfeier erwächst, nachdem jemand anonym
beigesetzt wurde. In diesem Fall wenden Sie sich vertrauensvoll
an Ihren Pastor / Ihre Pastorin. Das gleiche gilt, wenn ein Mensch
verschollen und für tot erklärt ist.
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Welche Arten
von Bestattungen gibt es?
Antwort:
Grundsätzlich kann die Bestattung als Erdbegräbnis oder als
Feuerbestattung geschehen. Eine Sonderform der Feuerbestattung ist die
Seebestattung, bei der die Urne im Meer versenkt wird. Weitere
Informationen
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Wie ist der Ablauf einer
Trauerfeier, wenn eine Feuerbestattung gewählt wurde?
Antwort: Der Ablauf ist wie bei einer normalen Trauerfeier, nur bleibt in der
Regel am Ende der Sarg stehen. Bevor man aus der Kapelle herausgeht, kann
man als Geste des Abschieds eine Blume vor dem Sarg ablegen.
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Kann die Trauerfeier mit
einer Urne stattfinden?
Antwort:
Ja. Unter Umständen kann es sogar sinnvoll sein, die
Trauerfeier erst nach der Verbrennung vorzunehmen.
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Kann die Trauerfeier mit
einer Urne stattfinden?
Antwort:
Ja. Unter Umständen kann es sogar sinnvoll sein, die
Trauerfeier erst nach der Verbrennung vorzunehmen.
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Kann ich auf
einem Friedhof meiner Wahl beerdigt werden?
Antwort:
Kirchlicherseits gibt es
da keine Probleme. Es liegt eher an den Ordnungen der örtlichen
Friedhofsverwaltungen, inwieweit sie eine Bestattung Auswärtiger
zulassen.
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Kann man auf
eigenem Grund bestattet werden?
Antwort:
Nein. In Deutschland
besteht die gesetzliche Pflicht der Beerdigung auf einem Friedhof. Es gibt
lediglich gewisse Sondergenehmigungen z.B. für Fürstenhäuser mit
eigener Gruft. In manchen Ländern (z.B. Niederland, Schweiz) darf nach
einer Verbrennung die Urne mitgenommen und nach eigenem Wunsch aufbewahrt
oder begraben werden. In Deutschland ist dies noch nicht gestattet. In
Österreich darf die Urne mit Bewilligung der Gemeinde an einem anderen
Ort (wenn dies nicht gegen Anstand und gute Sitten verstößt) verwahrt
werden.
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Kann ich dem Verstorbenem als
engster Angehöriger etwas persönliches mit in den Sarg legen?
Antwort: Prinzipiell ist es möglich, nähere Details sollten Sie jedoch mit
dem Beerdigungsunternehmen absprechen.
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Nach der Beisetzung werden
Blumen ins offene Grab geworfen. Warum?
Antwort: Blumen sind eine Gabe wenn man jemanden besucht, hier ist es der
letzte Besuch. Unterschiedliche Blumen haben für viele verschiedene
symbolische Bedeutungen.
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Wie drücke ich einem
Angehörigen am Besten mein Beileid aus?
Antwort: Indem Sie aufrichtig sind. Sie können gerne die alten
Worte benutzen: "Herzliches Beileid". Bei einem
vertraulichen Verhältnis nehmen Sie die Angehörigen gerne in den
Arm. Sollten die Angehörigen wünschen: "Von Beileidsbekundungen
am Grabe bitten wir abzusehen" sollten Sie diesen Wunsch ernst
nehmen.
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Zersetzt sich eine Urne im
Laufe der Zeit so wie ein Sarg?
Antwort: Ja.
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Gibt es in
der evangelischen Kirche eine Krankensalbung?
Antwort:
Sie ist in der
evangelischen Kirche nicht üblich. Trotzdem gibt es immer wieder
Gottesdienste und Anlässe, wo auch evangelische Pastoren/innen eine Salbung
anbieten.
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Ist das ein
Zeichen für meinen nahen Tod, wenn ein Priester zur Krankensalbung kommt?
Antwort:
Früher wurde der Aspekt
des nahen Todes überbetont und führte zu dieser Meinung und zu der
fälschlichen Bezeichnung "Letzte Ölung". Heute wird die
Krankensalbung auch wieder verstärkt in der Evangelischen Kirche
angeboten, manchmal in Kombination mit der Feier des Abendmahles.
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Kann man eine
Krankensalbung wiederholen?
Antwort:
Ja. Nach einer Gesundung
und neuerlichen schweren Erkrankung kann dieses Segens-Ritual auf ihren
Wunsch jederzeit gefeiert werden.
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Gibt es die Möglichkeit, im
Krankenhaus / im Altenheim / an der Unfallstelle Abschied vom Verstorbenen
zu nehmen?
Antwort: In der Regel ermöglichen des die
MitarbeiterInnen in Krankenhäusern und Altenheimen für die nächsten
Angehörigen, in aller Würde und Stille von dem Verstorbenen Abschied
zu nehmen. Fragen Sie einfach.
An der Unfallstelle hängt es davon ab, ob noch Rettungsmaßnahmen
laufen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, einen
Notfallseelsorger rufen zu lassen. Die Einsatzkräfte sind Ihnen dabei
behilflich.
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Was ist ein Thanatorium?
Antwort: Das Wort Thanatorium kommt vom griechischen Wort
Thanatos (Tod).
Das Thanatorium ist der Ort, an dem man in besonderer Weise um den
Verstorbenen kümmert und von ihm Abschied nimmt.
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Was geschieht in einem Thanatorium?
Antwort: Was in einem
Thanatorium geschieht, hängt im wesentlichen von den Angehörigen ab
und der Bereitschaft des Beerdigungsunternehmens, sich auf die
Wünsche und Bedürfnisse der Angehörigen einzulassen.
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