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Fragen und Antworten

Ein Angehöriger ist im Haus gestorben. 
Was muss ich tun?
Antwort:
Wenn noch kein Arzt da war, verständigen Sie zuerst einen Arzt. Er muss den Totenschein ausstellen.
Anschließend können sie sich an ihre/n Pastor/in wenden, wenn sie eine Aussegnung im Haus oder eine kirchliche Beerdigung wünschen.
Außerdem verständigen Sie ein Bestattungsunternehmen.

Was kann ich tun ?
Sie können dem/r Verstorbenen behutsam die Augen schließen und die Hände falten.
Hilfreiche kleine Rituale sind eine Kerze anzünden, die Uhr anhalten, das Fenster öffnen oder den Spiegel verhängen. Bevor Sie das Beerdigungsunternehmen anrufen, nehmen Sie sich auf jeden Fall die Zeit in Ruhe Abschied zu nehmen, zu beten oder einfach einen Augenblick Ihren Gedanken nachzugehen.
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Wie lange darf ein Verstorbener im Haus bleiben?
Antwort:
Nach dem Gesetz darf ein Verstorbener bis zu 36 Stunden im Haus aufgebahrt werden. Darüber hinaus muss er in dafür geeigneten (gekühlten) Räumen aufgebahrt werden (Leichenhalle).
 

Was ist eine Aussegnung?
Antwort:
Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Fragen Sie Ihren Pastor/in um Rat und äußern Sie Ihre Wünsche.
 

Was geschieht, wenn ein Verstorbener keine Angehörigen mehr hat. Wer kümmert sich um die Beisetzung?
Antwort:
In der Regel wird ein Nachlassverwalter eingesetzt, der sich ordnungsgemäß um die Angelegenheiten des Verstorbenen kümmert. 
Sollte dieser Fall auf Sie zutreffen, sprechen Sie rechtzeitig mit einer Person Ihres Vertrauens über Ihren letzten Willen.
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Welche Aufgaben übernimmt das Bestattungsunternehmen?
Antwort:
Das Bestattungsunternehmen hilft und begleitet sie bei allen notwendigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Beerdigung und der Grabpflege, bei allen rechtlich notwendigen Formalien, aber auch bei Versicherungsfragen.
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Lohnen sich Preisvergleiche bei den Bestattern?
Antwort:
Selten. Es wird auch in der Kürze der Zeit nach einem Todesfall schlecht möglich sein.  Deshalb informieren Sie sich möglichst schon vor einem eintretenden Todesfall über die anfallenden Kosten. Ein Bestatter ist verpflichtet, Ihnen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Der Anteil der Fremdleistungen kann bei 60% und höher liegen. Deshalb kann kein seriöses Unternehmen ohne genaue Information einen Festpreis vorab nennen. Es gibt inzwischen auch alternative Bestattungsunternehmen mit z.B. ökologisch sinnvolleren Särgen und Ausstattungsgegenständen.
Fremdleistungen sind z. B. Kapellennutzungsgebühr, Friedhofsgebühren, Blumenschmuck oder Zeitungsanzeigen.
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Was kostet eine Bestattung?
Antwort:
Das Angebot eines Bestatters setzt sich aus drei Kostenblöcken zusammen:

- eigene Leistungen und Lieferungen,
- Fremdleistungen (Todesanzeigen, Blumen o.ä.),
- Friedhofs- und sonstige Gebühren.

Die Höhe der Beerdigungskosten sind unterschiedlich und hängen von Ihren Wünschen ebenso wie von den örtlichen Gebühren ab. Im konkreten Einzelfall können sie sich bei einem Bestattungsunternehmen ihrer Wahl informieren und auch einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.
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Kann ich, wenn ich aus der Kirche ausgetreten bin, trotzdem kirchlich beerdigt werden?
Antwort:
Das ist in der Regel nicht möglich. Stattdessen kann ein Redner eine nichtkirchliche Trauerfeier durchführen.
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Mein Familienmitglied ist nicht in der Kirche gewesen. Kann ich eine kirchliche Bestattung wünschen?
Antwort:
In jedem Fall ist der Wille des Verstorbenen zu achten und zu respektieren. In der Regel möchte derjenige, der aus der Kirche ausgetreten ist, auch nicht kirchlich bestattet werden. Ausnahmen sind in seelsorgerlich begründeten Fällen möglich und liegen in der Verantwortung und dem Ermessen des einzelnen Pastors/in.
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Unser Kind ist vor der Taufe gestorben. Kann es kirchlich bestattet werden?
Antwort:
Ja, ein nicht getauftes Kind kann selbstverständlich kirchlich bestattet werden. Ebenso kann auch ein totgeborenes Kind auf Wunsch der Eltern mit einer kirchlichen Trauerfeier bestattet werden. Ihr/e  PastorIn werden sie in diesem Fall gern seelsorgerlich begleiten.
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Kann man nach einem Selbstmord kirchlich bestattet werden?
Antwort:
Selbstverständlich wird heute jeder Mensch, der es wünscht und der Mitglied der Kirche ist, mit einer Trauerfeier verabschiedet und auf dem Friedhof beigesetzt. Die kirchliche Beerdigung eines Menschen , der sich selbst das Leben genommen hat, unterscheidet sich äußerlich nicht von anderen kirchlichen Trauerfeiern. Die kirchliche Lehre lehnt zwar aufgrund des 5. Gebotes: "Du sollst nicht töten!" den Selbstmord ab. Aber sie verweigert weder dem Verstorbenen die kirchliche Bestattung noch den Angehörigen die notwendige seelsorgerliche Begleitung.

Allerdings wurde bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts auch in Deutschland die kirchliche Bestattung im Falle einer Selbsttötung verweigert und der Selbstmörder außerhalb des Friedhofes in aller Stille beerdigt. Auch im katholischen Recht wurde im Jahre 1983 der bis dahin gültige Abschnitt aus dem Codex Iuris Canonici: "Wer gegen sich selbst Hand anlegt, worauf der Tod folgt, - und zwar aus freiem Willen - beraubt sich des kirchlichen Begräbnisses." ersatzlos gestrichen.
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Welche Unterlagen brauchen wir für das Gespräch mit dem Pastor?
Antwort:
Die Sterbeurkunde und das Familienstammbuch. Eine Familienbibel oder ein Gesangbuch des / der Verstorbenen enthält oft persönliche Glaubenszeugnisse (z.B. Taufspruch), und ist für die Trauerfeier eine Hilfe. Sollten andere persönliche Dinge im Glaubensleben des / der Verstorbenen wichtig gewesen sein, so sollten sie nicht fehlen. Folgende Unterlagen brauchen Sie im Sterbefall für die Formalitäten mit Bestatter, Versicherungen und Kommune: Personalausweis des / der Verstorbenen, Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein, (bei Ledigen) Geburtsurkunde, (bei Verheirateten) Stammbuch oder Heiratsurkunde, (bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Stammbuch, (bei Verwitweten) Stammbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners, ggf. Versichertenkarte bzw. Krankenscheinhefte, ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag, ggf. Versicherungsunterlagen.
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Wo findet die Trauerfeier statt?
Antwort:
Das hängt von den örtlichen Traditionen und Möglichkeiten ab. Das kann die örtliche Kirche, die Trauerhalle auf dem Friedhof, ein Andachtsraum im Bestattungsunternehmen oder die Grabstelle auf dem Friedhof sein.
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Wie ist der Ablauf einer Trauerfeier?
Antwort:
In der Regel gibt es drei Phasen, die unterschiedlich gestaltet werden können:
- Ankommen, Gedenken, Abschied nehmen -
Die verschiedenen Phasen werden durch biblische Texte geprägt und sind durch Musik voneinander getrennt. 
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In wieweit kann der Verstorbene Einfluss auf die Bestattung nehmen?
Antwort:
Es gibt viele Möglichkeiten Einfluss zu nehmen auf die Gestaltung der eigenen Trauerfeier und Bestattung. Es ist gut sich rechtzeitig mit den Angehörigen auszutauschen und den Rat eines/r Pastor/in einzuholen.
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Kann ich auch eigene Wünsche einbringen?
Antwort:
Das können Sie, wenn es nicht den örtlichen Bestattungsvorschriften widerspricht. Telefonisch können Sie sich bei Ihrem zuständigen Friedhofsamt erkundigen. Besprechen Sie Ihre Wünsche mit dem Bestatter oder den dafür zuständigen Personen. Auch Ihren Pastor sollten Sie beim Trauergespräch darauf ansprechen.
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Können ich oder Familienmitglieder an der Trauerfeier mitwirken?
Antwort:
Das ist möglich. Z.B. kann die Mitwirkung musikalisch geschehen, oder mit einem Nachruf. Sie sollten diesen Wunsch beim Trauergespräch mit Ihrem Pastor absprechen.
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Können z.B. Vereine oder andere Freunde an einer Trauerfeier mitwirken?
Antwort:
Das ist möglich. Sie sollten diesen Wunsch beim Trauergespräch mit Ihrem Pastor absprechen, und sich gegebenenfalls mit der Friedhofsverwaltung darüber verständigen. In der Regel schließen sich solche Beteiligungen (Nachrufe, Musik etc.) der kirchlichen Trauerfeier an.
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Welche Musik ist bei einer Bestattung vorgesehen?
Antwort:
In der Regel Orgelmusik oder (Chor)- Gesang. Musikalische Sonderwünsche klären Sie bitte rechtzeitig mit dem/r PastorIn und dem Bestattungsunternehmen.
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Kann ich auch eigene Musik wünschen?
Antwort:
Das können Sie. Sprechen Sie diesen Wunsch beim Trauergespräch an. Haben Sie Verständnis dafür, wenn örtliche oder kirchliche Traditionen, die technischen Möglichkeiten oder Ihr Pastor/in nicht alle Musikwünsche erfüllen können. Etwaige Kosten, z.B. für Musiker, müssen Sie selbst tragen.
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Kann ich wünschen, welcher Pastor/in die Bestattung durchführen soll?
Antwort:
Nach Artikel 11 der Verfassung der NEK haben Gemeindemitglieder das Recht der freien Gemeindewahl.
Dies schließt die Wahlmöglichkeit ein, für  Amtshandlungen auch den Dienst eines anderen, als Ihres Gemeindepastors in Anspruch zu nehmen.

Die ältere kirchliche Praxis des Dimissioriale (Abmeldeschein) ist seit Bestehen der Nordelbischen Kirche unüblich.

Der/die Pastor/in Ihrer Wahl ist allerdings  verpflichtet, den zuständigen Pastor vor der Durchführung der Amtshandlung zu informieren und die Ordnungsmäßigkeit der Amtshandlung festzustellen.
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Kann ein Nachruf bei der Trauerfeier gehalten werden?
Antwort:
Das hängt vom Ablauf der Trauerfeier ab. Viele Pastoren gestatten Nachrufe erst nach dem gottesdienstlichen Abschluss. Manchmal darf aber auch innerhalb einer Trauerfeier der Nachruf gehalten werden. Sprechen Sie Ihren Pastor beim Trauergespräch darauf an.
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Kann ich an Stelle des Verstorbenen ein Bild von ihm/ihr zur Trauerfeier aufstellen?
Antwort:
Es ist Denkbar, das Angehörigen erst später das Bedürfnis nach einer Trauerfeier erwächst, nachdem jemand anonym beigesetzt wurde.  In diesem Fall wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Pastor / Ihre Pastorin. Das gleiche gilt, wenn ein Mensch verschollen und für tot erklärt ist.   
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Welche Arten von Bestattungen gibt es?
Antwort:
Grundsätzlich kann die Bestattung als Erdbegräbnis oder als Feuerbestattung geschehen. Eine Sonderform der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne im Meer versenkt wird. Weitere Informationen
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Wie ist der Ablauf einer Trauerfeier, wenn eine Feuerbestattung gewählt wurde?
Antwort:
Der Ablauf ist wie bei einer normalen Trauerfeier, nur bleibt in der Regel am Ende der Sarg stehen. Bevor man aus der Kapelle herausgeht, kann man als Geste des Abschieds eine Blume vor dem Sarg ablegen.
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Kann die Trauerfeier mit einer Urne stattfinden?
Antwort:
Ja. Unter Umständen kann es sogar sinnvoll sein, die Trauerfeier erst nach der Verbrennung vorzunehmen.
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Kann die Trauerfeier mit einer Urne stattfinden?
Antwort:
Ja. Unter Umständen kann es sogar sinnvoll sein, die Trauerfeier erst nach der Verbrennung vorzunehmen.
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Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl beerdigt werden?
Antwort:
Kirchlicherseits gibt es da keine Probleme. Es liegt eher an den Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen, inwieweit sie eine Bestattung Auswärtiger zulassen.
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Kann man auf eigenem Grund bestattet werden?
Antwort:
Nein. In Deutschland besteht die gesetzliche Pflicht der Beerdigung auf einem Friedhof. Es gibt lediglich gewisse Sondergenehmigungen z.B. für Fürstenhäuser mit eigener Gruft. In manchen Ländern (z.B. Niederland, Schweiz) darf nach einer Verbrennung die Urne mitgenommen und nach eigenem Wunsch aufbewahrt oder begraben werden. In Deutschland ist dies noch nicht gestattet. In Österreich darf die Urne mit Bewilligung der Gemeinde an einem anderen Ort (wenn dies nicht gegen Anstand und gute Sitten verstößt) verwahrt werden.
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Kann ich dem Verstorbenem als engster Angehöriger etwas persönliches mit in den Sarg legen?
Antwort:
Prinzipiell ist es möglich, nähere Details sollten Sie jedoch mit dem Beerdigungsunternehmen absprechen.
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Nach der Beisetzung werden Blumen ins offene Grab geworfen. Warum?
Antwort:
Blumen sind eine Gabe wenn man jemanden besucht, hier ist es der letzte Besuch. Unterschiedliche Blumen haben für viele verschiedene symbolische Bedeutungen. 
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Wie drücke ich einem Angehörigen am Besten mein Beileid aus?
Antwort:
Indem Sie aufrichtig sind. Sie können gerne die alten Worte benutzen: "Herzliches Beileid". Bei einem vertraulichen Verhältnis nehmen Sie die Angehörigen gerne in den Arm. Sollten die Angehörigen wünschen: "Von Beileidsbekundungen am Grabe bitten wir abzusehen" sollten Sie diesen Wunsch ernst nehmen. 
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Zersetzt sich eine Urne im Laufe der Zeit so wie ein Sarg?
Antwort:
Ja. 
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Gibt es in der evangelischen Kirche eine Krankensalbung?
Antwort:
Sie ist in der evangelischen Kirche nicht üblich. Trotzdem gibt es immer wieder Gottesdienste und Anlässe, wo auch evangelische Pastoren/innen eine Salbung anbieten.
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Ist das ein Zeichen für meinen nahen Tod, wenn ein Priester zur Krankensalbung kommt? 
Antwort:
Früher wurde der Aspekt des nahen Todes überbetont und führte zu dieser Meinung und zu der fälschlichen Bezeichnung "Letzte Ölung". Heute wird die Krankensalbung auch wieder verstärkt in der Evangelischen Kirche angeboten, manchmal in Kombination mit der Feier des Abendmahles.
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Kann man eine Krankensalbung wiederholen?
Antwort:
Ja. Nach einer Gesundung und neuerlichen schweren Erkrankung kann dieses Segens-Ritual auf ihren Wunsch jederzeit gefeiert werden.
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Gibt es die Möglichkeit, im Krankenhaus / im Altenheim / an der Unfallstelle Abschied vom Verstorbenen zu nehmen?
Antwort:
In der Regel ermöglichen des die MitarbeiterInnen in Krankenhäusern und Altenheimen für die nächsten Angehörigen, in aller Würde und Stille von dem Verstorbenen Abschied zu nehmen. Fragen Sie einfach.
An der Unfallstelle hängt es davon ab, ob noch Rettungsmaßnahmen laufen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, einen Notfallseelsorger rufen zu lassen. Die Einsatzkräfte sind Ihnen dabei behilflich.

Was ist ein Thanatorium?
Antwort:
Das Wort Thanatorium kommt vom griechischen Wort Thanatos (Tod).
Das Thanatorium ist der Ort, an dem man in besonderer Weise um den Verstorbenen kümmert und von ihm Abschied nimmt. 
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Was geschieht in einem Thanatorium?
Antwort:
Was in einem Thanatorium geschieht, hängt im wesentlichen von den Angehörigen ab und der Bereitschaft des Beerdigungsunternehmens, sich auf die Wünsche und Bedürfnisse der Angehörigen einzulassen.
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