Definition: Die Psychiatrie und Psychotherapie umfaßt
Wissen, Erfahrungen und Befähigungen zur Erkennung,
nichtoperativen Behandlung, Prävention und
Rehabilitation hirnorganischer, endogener,
persönlichkeitsbedingter, neurotischer und
situativ-reaktiver psychischer Krankheiten oder
Störungen einschließlich ihrer sozialen Anteile und
psychosomatischen Bezüge unter Anwendung somato-, sozio-
und psychotherapeutischer Verfahren.
Weiterbildungszeit:
5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte
gem. § 8 Abs. 1.
1 Jahr Neurologie.
4 Jahre Psychiatrie und Psychotherapie,
davon 3 Jahre im Stationsdienst.
Angerechnet werden können auf die
4-jährige Weiterbildung in Psychiatrie und
Psychotherapie bis zu 1 Jahr Weiterbildung in Kinder- und
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder 1/2 Jahr
Weiterbildung in Neurochirurgie oder Neuropathologie oder
6 Monate Tätigkeit in Neurophysiologie oder
Medizinpsychologie.
2 Jahre der Weiterbildung können bei
einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung:
Vermittlung, Erwerb und Nachweis
eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in
den theoretischen Grundlagen, der Diagnostik,
Differentialdiagnostik und Therapie psychischer
Erkrankungen und Störungen unter Anwendung der Somato-,
Sozio- und Psychotherapie.
Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen
über Neurologie.
Hierzu gehören in der Psychiatrie
und Psychotherapie
1. Eingehende Kenntnisse, Erfahrungen
und Fertigkeiten in
- der Theorie und Technik der Anamnese-
und Befunderhebung unter Einbeziehung
biologisch-somatischer, psychopathologischer,
psychologischer, psychodynamischer und sozialer
Gesichtspunkte
- der beschreibenden und
operationalisierten Klassifikation, Diagnose und
Differentialdiagnose psychischer Krankheiten und
Störungen unter Berücksichtigung ihrer Häufigkeit und
Erscheinungsformen
- allgemeiner und spezieller
Psychopathologie
- der psychopathologischen Symptomatik
und der neuropsychologischen Diagnostik organischer
Erkrankungen und Störungen des zentralen Nervensystems
- diagnostischen Methoden des Gebietes
einschließlich der standardisierten Befunderhebung unter
Anwendung von Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen
- der psychodiagnostischen
Testverfahren
- den Verlaufsformen psychischer
Erkrankungen und Störungen auch bei chronischen
Verläufen
- den Entstehungsbedingungen
psychischer Krankheiten und Störungen einschließlich
deren somatischer, psychologischer, psychodynamischer und
sozialer Faktoren mit disponierenden, auslösenden und
verlaufbestimmenden Aspekten unter Einbeziehung der
Erkenntnisse anderer Wissenschaftsbereiche
- der Behandlung psychischer
Krankheiten und Störungen mit der Definition von
Behandlungszielen, der Festlegung eines Therapieplanes,
der Indikationsstellung für verschiedene
Therapieverfahren einschließlich Anwendungstechnik und
Erfolgskontrolle; hierzu gehören insbesondere somato-,
sozio- und psychotherapeutische Verfahren
- Krankheitsverhütung, Früherkennung,
Rückfallverhütung und Verhütung unerwünschter
Therapieeffekte (primäre, sekundäre, tertiäre und
quartäre Prävention) unter Einbeziehung von
Familienberatung, Krisenintervention, Sucht- und
Suizidprophylaxe
- der Methodik und Durchführung des
Grundleistungslabors des Gebietes sowie der Bewertung der
Befunde
- der Probenentnahme und sachgerechten
Probenbehandlung von Körperflüssigkeiten und
Ausscheidungen für das allgemeine Labor des Gebietes
sowie in der Einordnung der Befunde in das Krankheitsbild
- der Methodik und Durchführung des
speziellen Labors des Gebietes sowie der Bewertung der
Befunde
- der Pharmakologie der im Gebiet
gebräuchlichen Pharmaka (Pharmakokinetik,
Pharmakodynamik, Wechsel- und Nebenwirkungen)
einschließlich ihres therapeutischen Nutzens (auch
Kosten-/ Nutzenrelation), Risiken des
Arzneimittelmißbrauchs, gesetzliche Auflagen bei der
Arzneimittelverschreibung und Arzneimittelprüfung sowie
der hierbei zu beachtenden ethischen Grundsätze
- der sozialpsychiatrischen Behandlung
und Rehabilitation einschließlich extramuraler,
komplementärer Versorgungsstrukturen, Ergotherapie sowie
multidisziplinärer Teamarbeit und Gruppenarbeit mit
Patienten, Angehörigen und Laienhelfern
- den theoretischen Grundlagen der
Psychotherapie, insbesondere allgemeiner und spezieller
Neurosenlehre, Entwicklungs- und
Persönlichkeitspsychologie, Lernpsychologie und
Tiefenpsychologie, Dynamik der Gruppe und Familie,
Psychosomatik, entwicklungsgeschichtlichen,
lerngeschichtlichen und psychodynamischen Aspekten von
Persönlichkeitsstörungen, Psychosen, Süchten und
Alterserkrankungen
- der therapeutischen Anwendung der
Grundorientierungen, Tiefenpsychologie oder Verhaltens-
und kognitive Therapie (Einzel-, Paar-, Gruppen- und
Familientherapie); mit dem Schwerpunkt auf einem der
beiden Hauptverfahren; hierzu gehört eine Mindestzahl
abgeschlossener und dokumentierter tiefenpsychologischer
Einzelbehandlungen mit Supervision, auch durch
Gruppensupervision oder eine Mindestzahl abgeschlossener
und dokumentierter verhaltens- und
kognitiv-therapeutischer Behandlungen mit Supervision,
auch durch Gruppensupervision
- der praktischen Anwendung eines
weiteren Psychotherapieverfahrens
- der praktischen Anwendung von
Entspannungsverfahren
- der Krisenintervention, supportiven
Verfahren und Beratung
- der
psychiatrisch-psychotherapeutischen Konsil- und
Liaisonarbeit
- der Balintgruppenarbeit
- der Selbsterfahrung in der
Tiefenpsychologie oder Verhaltens- und kognitiven
Therapie; hierzu gehört eine Mindeststundenzahl in einer
Selbsterfahrungsgruppe oder Einzelselbsterfahrung
- der Indikationsstellung und Bewertung
der Elektroenzephalographie; hierzu gehört eine
Mindestzahl selbständig beurteilter
Elektroenzephalogramme
- der Indikationsstellung, Methodik und
Befundbewertung bildgebender neuroradiologischer
Verfahren
- der Dokumentation von Befunden, dem
ärztlichen Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen
der Sozialgesetzgebung (Reichsversicherungsordnung,
Sozialgesetzbuch, Krankenkassenverträge,
Rentenversicherung, Unfallversicherung,
Mutterschutzgesetz, Jugend- und Arbeitsschutzgesetz und
andere Bestimmungen) und für die
Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen
- der Anwendung von Rechtsvorschriften
bei der Unterbringung und Behandlung psychisch Kranker
unter besonderer Berücksichtigung der ärztlichen
Aufklärungs- und Schweigepflicht
- psychiatrischer Begutachtung bei
üblichen und typischen Fragestellungen in der Straf-,
Zivil-, Sozial- und freiwilligen Gerichtsbarkeit,
einschließlich Personenrechtsfragen
- der Qualitätssicherung ärztlichen
Handelns
1.1. Vermittlung und Erwerb von
Kenntnissen über
- Indikationsstellung und Technik
neurologischer Behandlungsverfahren einschließlich der
Akut- und Intensivversorgung sowie der Rehabilitation
- Anatomie, Physiologie und Biochemie
des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems
- Neuropathologie und pathologische
Neurophysiologie des zentralen Nervensystems
- die Durchführung der
Laboruntersuchungen
Hierzu gehören in der Psychiatrie
und Psychotherapie aus dem Gebiet der Neurologie
1. Eingehende Kenntnisse, Erfahrungen
und Fertigkeiten in
- Methodik und Technik der
neurologischen Untersuchungen, soweit dies für die
Differentialdiagnose psychiatrischer Erkrankungen
erforderlich ist
- Diagnostik und Differentialdiagnostik
neurologischer Krankheitsbilder, soweit dies für die
Diagnose und Therapie psychiatrischer Erkrankungen
erforderlich ist
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