Geschwisterpaar gegen Inzest-Paragraf

Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht - Die Verurteilten haben vier gemeinsame Kinder

Bild aus der Morgenpost

 Der 30-jährige Patrick und seine 22 Jahre alte Schwester sind nicht zusammen aufgewachsen

Foto: Bild am Sonntag/Jungnickel

Leipzig - Ein verurteiltes Geschwisterpaar, das gemeinsam vier Kinder hat, will den Inzestparagrafen kippen. Das Leipziger Paar werde Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen, bestätigte Anwalt Joachim Frömling am Dienstag einen Bericht der "Dresdner Neuesten Nachrichten". Der Paragraf 173 sei ein "historisches Relikt" und sei eine Verletzung der Grundrechte, argumentierte Frömling.

Sein 30 Jahre alter Mandant war im November 2005 vom Amtsgericht Leipzig zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Seine inzwischen 22 Jahre alte Schwester war nach dem Jugendstrafrecht schuldig gesprochen und für ein Jahr einem Betreuer unterstellt worden. Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte dieses Urteil Ende Januar. Damit ist es rechtskräftig, und dem Bruder droht erneut die Vollstreckung der Haft.

Derzeit ist der 30-Jährige nach Angaben seines Verteidigers auf freiem Fuß. Der Mann war bereits zwei Mal wegen der gesetzlich verbotenen Beziehung verurteilt worden. Das Paar ignorierte jedoch eine frühere Bewährungsstrafe, sodass er ins Gefängnis musste. Für die 22-Jährige ist es aus Altersgründen die erste Verurteilung. Beischlaf unter Verwandten ist erst ab 18 Jahren strafbar. Die Geschwister sind nicht zusammen aufgewachsen. Sie hatten sich erst im Jahr 2000 kennengelernt, als der Mann nach seinen leiblichen Eltern forschte. Er war bei Adoptiveltern aufgewachsen. Als die Beziehung der Geschwister begann, war die Frau 16 Jahre. Das Paar hat vier Kinder im Alter von 22 Monaten bis fünf Jahren. Die Verteidiger stellten von Anfang an die Strafbarkeit des Beischlafs unter Verwandten infrage und strebten eine Prüfung des Falles durch das höchste deutsche Gericht an. Weder das Amtsgericht Leipzig noch das Oberlandesgericht Dresden sahen aber Gründe für eine Vorlage in Karlsruhe.

Nun geht das Paar den Weg selbst mit einer Verfassungsbeschwerde. Die Frist dafür läuft nach Angaben der Anwälte Ende März aus. Parallel bemüht sich Frömling darum, für seinen Mandanten einen Aufschub für die Vollstreckung der Haftstrafe zu erreichen. Der Inzestparagraf ist rechtspolitisch durchaus umstritten. In der Kommentarliteratur gibt es Tendenzen, die Vorschrift zu streichen. "Die Regelung ist sehr fragwürdig und zweifelhaft", sagte der rechtspolitische Sprecher der sächsischen FDP-Landtagsfraktion, Jürgen Martens. "Zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung ist er nicht erforderlich", betonte Martens. Das Schwierige an dem Thema sei jedoch, dass die Diskussion sehr emotionsgeladen ist. dpa

Aus der Berliner Morgenpost vom 21. Februar 2007
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