Globalisierungsgegner haben im Streit um das Demonstrationsverbot im Umfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht angekündigt. Der Protest muss während des Gipfels auf Abstand bleiben, hatte das Oberverwaltungsgerichts Greifswald zuvor entschieden und eine weitere Berufung ausgeschlossen.
"Wir werden unsere internationale Mobilisierung gegen die G8-Politik nicht auf einen Gänsemarsch reduzieren", teilte ein Sternmarsch-Bündnis am Freitag mit. Das Bündnis sehe das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt und werde die Karlsruher Richter anrufen.
"Dies ist ein schwerer Rückschlag für den friedlichen Protest im G8-Umfeld und ein schwarzer Tag für die Versammlungsfreiheit in Deutschland", kommentierte der Anwalt der Sternmarsch-Organisatoren, Carsten Gericke, das Urteil der Greifswalder Richter. Damit erfahre der Konflikt zwischen Demonstranten und Polizei eine weitere Zuspitzung.
Das OVG hatte am Donnerstagabend die Globalisierungskritiker aus dem weiteren Umfeld des G8-Tagungsorts Heiligendamm verbannt und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Schwerin aufgehoben.
Auch Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) kritisierte die Entscheidung des Gerichts indirekt. Es sei fraglich, ob Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) tatsächlich einen kilometerweiten Abstand von den Demonstranten brauche. "Das hat sie wirklich nicht nötig", sagte Körting zum Auftakt des zweiten Tages der Innenministerkonferenz in Berlin. Das Thema werde auf der Konferenz sicherlich noch eine Rolle spielen, sagte der Politiker, der Vorsitzender der Konferenz ist. "Ich bin sicher, das wird noch mal vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden." Es stehe ihm aber nicht zu, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu kommentieren.
Das Oberverwaltungsgericht hatte die strengen Sicherheitsmaßnahmen der Polizei mit seinem Urteil bestätigt. Die Einschränkungen des Versammlungsrechts anlässlich des G8-Gipfeltreffens seien rechtmäßig und verstießen nicht gegen das Grundgesetz. Lediglich eine Demonstration auf einer Bundesstraße außerhalb der Verbotszone ist erlaubt.
Das Greifswalder Gericht hob mit seinem Urteil eine anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin teilweise auf. Das Verfahren hatte ein Bündnis von Gegnern der Konferenz beantragt, das für den 7. Juni einen Sternmarsch nach Heiligendamm geplant hat.
Die Polizei in Rostock wird über eine so genannte Allgemeinverfügung in einer 200-Meter-Zone vor dem Sicherheitszaun um den G8-Tagungsort öffentliche Versammlungen verbieten. Während des Treffens vom 6. bis zum 8. Juni soll die Sperrzone auf bis zu sechs Kilometer rund um den Zaun erweitert werden. Der zwölf Kilometer lange Sicherheitszaun umgibt das Seebad Heiligendamm bereits seit Wochen. Auch rund um den Flughafen Rostock-Laage, auf dem die Maschinen mit den G8-Staats- und Regierungschefs landen und wieder abfliegen werden, sind Versammlungen untersagt.
FTD.de, 01.06.2007
© 2007 Financial Times Deutschland
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