Einziger Sohn des Königs
Heinrich II. Trastamara von Kastilien und der Johanna
von Kastilien-Pennafiel, Tochter von Infant
Juan Manuel II.
Lexikon des Mittelalers: Band V Spalte 499
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Johann I., König von Kastilien 1379-1390
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* 20. August 1358, + 9. Oktober 1390 (Sturz vom Pferd)
Epila
Alcala de Henares
Sohn Heinrichs II. Trastamara und der Johanna Manuel, von der er die LARA-Güter und den Senorio von Vizcaya erbte
1. oo 1375 Eleonore von Aragon
2. oo 1383 Beatrix von Portugal
Johann I. stand vor
schwierigen außenpolitischen Aufgaben: Außer den Verwicklungen
des Hundertjährigen Krieges, in dem Kastilien seine Wollexportineressen
in Flandern gegen England aktiv wahrte (Sieg bei Roosebecke, 20. November
1382), bereiteten die Wirren des Großen Abendländischen Schismas
Sorgen. Johann I. ließ eigens
in Medina del Campo ein offizielles Prozeßverfahren durchführen
(Entscheidung zugunsten der von Frankreich gestützten avignonesischen
Obödienz, Deklaration von Salamanca, 19. Mai 1381). Von seiten Englands
drohte auch direkte Gefahr für den kastilischen Thron, den
John of Gaunt, Herzog von Lancaster, aus der Heirat mit Konstanze,
Tochter Peters I. und Marias de
Padilla, beanspruchte. Trotz Unterstützung König
Ferdinands I. von Portugal wurde der Krieg ein Fehlschlag und
führte zum Vertrag von Salvaterra de Magos (2. April 1383), durch
den Portugal der kastilischen Einflußsphäre angenähert
wurde. 1383 heiratete Johann I., gerade
Witwer geworden (13. September 1382), Beatrix
von Portugal, um sich Thronansprüche zu sichern. Als der
schon seit längerem kranke Ferdinand I. im
November 1383 starb und bürgerkriegsartige Auseinandersetzungen um
die Macht in Portugal aufflammten, unternahm Johann
I. verschiedene Heereszüge und belagerte 1385 Lissabon,
doch mußte er sich in der Entscheidungsschlacht von Aljubarrota (1385)
vom Thron-Prätendenten Johann von Avis (Johann
I. von Portugal) geschlagen geben und 1386/87 auch erneute Versuche
Johns
of Gaunt abwehren, Kastilien von Galicien aus zu erobern. Der
Friede von Trancoso und der Vertrag von Bayonne (1388) regelten das Verhältnis
zwischen Kastilien und LANCASTER
(Absicherung
durch Vermählung des Thronfolgers Heinrich
III. mit Katharina von Lancaster),
während mit England und Portugal Friede durch die Verträge von
Leulinghanm (18. Juni 1389) und Moncao (29. November 1389) geschlossen
wurde. Im Innern konnte Johann I. nach
der tiefgreifenden Staatskrise von 1383 dazu übergehen, zusamemn mit
den Cortes und den städtischen Prokuratoren den monarchischen Zentralismus
zu stärken. Wichtige Entscheidungen fielen dabei auf den Corets von
Vallodolid (1385) und vor allem Guadalajara (1390). Größte Bedeutung
kam seinen Verwaltungsreformen zu, unter denen die Reorganisation des Consejo
Real, der Audiencia Real und der Hermandades sowie eines Heeres-('Ordenamiento
de lanzas') und eine Münzreform (1387) hervorzuheben sind. Gegen Ende
seiner Regierungszeit widmete er sich auch spirituellen Reformbestrebungen
(Unterstützung der Hieronymiten, Kartäuser, Benediktiner; Übertragung
von Guadalupe, Gründung von El Paular und Vallodolid.
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Johann I. folgte
1379 seinem Vater, führte 1378 den Feldzug gegen Navarra, entschied
sich für Aragon und damit das Bündnis mit Frankreich. Er schloß
1379 einen Erbvertrag mit Portugal und geriet gegen dieses wegen Besitz-
und Erbfragen. Dem Seesieg bei Saltes folgte 1383 der offene Erbkrieg gegen
das Haus PORTUGAL-AVIZ. Er belagerte
1384/85 vergeblich Lissabon, unterlag am 14.8.1385 in der entscheidenden
Schlacht bei Aljubarrota und mußte 1389 einen Waffenstillstand schließen;
dieser Krieg war verflochten mit einem kastilischen Erbfolgekrieg gegen
das englische Haus LANCASTER und 1388
verzichtete Johann von Lancaster endgültig.
18.6.1375
1. oo Eleonore von Aragon, Tochter des Königs
Peter IV.
1358-12.8.1382 (13.9.1382 Lex MA)
17.5.1383
2. oo Beatrix von Portugal, Tochter des Königs
Ferdinand I.
1372- nach 1409
Kinder:
1. Ehe
Ferdinand I. König von Aaragon
27.11.1380-2.4.1416
Heinrich III. der Kränkliche
4.10.1379-25.12.1406
2. Ehe
Miguel Erb-Infant von Portugal Infant von Kastilien
1384- 1385
Literatur:
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Perez Joseph: Ferdinand und Isabella: Spaniens
Katholische Könige. Eugen Diederichs Verlag München 1995 Seite
16,21,266 - Vones Ludwig: Geschichte der Iberischen Halbinsel im
Mittelalter 711-1480. Reiche - Kronen - Regionen. Jan Thorbecke Verlag
Sigmaringen 1993 Seite 169,175,178,183-189,235 -
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Vones Ludwig:
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„Geschichte der Iberischen Halbinsel“
Die Politik gegenüber Portugal hatte, obwohl ihr
letztlich ein Mißerfolg beschieden war, deutlich werden lassen, dass
Johann
I. von Kastilien (1379-1390) von dem Willen beseelt war, die
von seinem Vater vorgezeichnete Linie weiterzuverfolgen. Wie dieser verließ
er sich auf das Bündnis mit Frankreich, wie dieser dachte er in Kategorien
des Hauses, aber weniger klug als Heinrich II.
versuchte
er, auf der Grundlage von Heiratsverbindungen eine Hegemonialstellung Kastiliens
durchzusetzen. Hatte Heinrich II. Eheschließungen
dazu benutzt, die Grenzen seines Reiches gegen Übergriffe von außen
abzusichern, so neigte Johann I. dazu,
ihnen einen expansiven Sinn zu unterlegen.
Im Falle Portugals hatte diese Taktik nicht gegriffen.
Im Gegenteil, nach Aljubarrota sah sich der kastilische König trotz
seiner Bemühungen, die erlittene Niederlage durch neue Angriffe auszugleichen,
mit den Ansprüchen des Herzogs von Lancaster und seiner Gemahlin auf
seinen eigenen Thron konfrontiert. Erst das unbedachte Verhalten
Johanns von Gent, der Johann I. von
Portugal als Belohnung für seine Hilfe kastilische Grenzgebiete
versprach und damit vor allem den breiten Widerstand des Gegners mobilisierte,
ließ die englisch-portugiesische Aktion nach einigen Anfangserfolgen
zu einem Desaster werden. Im Vertrag von Bayonne (Juli 1388) wurde der
Streit um das Nachfolgerecht gegen Zahlung einer hohen Geldsumme seitens
des Herzogs von Lancaster beigelegt, dessen Tochter Katharina
dafür mit dem noch unmündigen kastilischen
Thronfolger Heinrich (III.) die Ehe schloß und bedeutende
Morgengaben empfing.
Als direkte Folge der noch unter
Heinrich II. verabredeten Ehe zwischen Leonore
von Kastilien und dem Thronfolger Karl
sowie der Auswirkungen des Vertrages von Briones (1379) gestaltete sich
das Verhältnis zu Navarra unter Johann I.
positiv,
vor allem nachdem sein Schwager als Karl
III. el Noble (1387-1425) die Herrschaft angetreten hatte. Die
Rückgabe der im Vertrag von Briones abgetretenen Burgen Tudela,
San Vincente und Estella im August 1387 diente einer weiteren
Verbesserung des gegenseitigen Miteinander, zumal sich Karl
III. auf eine aus dem Niederadel hervorgehende Schicht der ricoshombres
stützen mußte, die das Herz der societe politique ausmachte
und die seit Karl II. mit zugewanderten
Adligen aus Frankreich durchsetzt war, ohne überfremdet zu sein.
Wie die anderen Iberischen Reiche hatte Navarra im Laufe
des 14. Jahrhunderts eine tiefgreifende institutionelle Angliederung erfahren,
durch die 1365 mit der Einrichtung der Camara de Comptos angesichts des
unaufhörlichen Geldbedarfs des Königtums als Überwachung
der öffentlichen Haushaltsausgaben ermöglicht worden war, die
aber auch die Heranziehung der Juden zu Verwaltungsaufgaben gefördert
hatte. Gleichzeitig war das in den Hundertjährigen Krieg, die französischen
Thronwirren und die innerspanischen Bürgerkriege verstrickte Reich
von einem immensen Bevölkerungsschwund und von gravierenden wirtschaftlichen
Problemen heimgesucht worden, zu deren Bewältigung vielfach die nötigen
Ressourcen fehlten. Karl III., selbst
in Olite einer überaus prächtigen Hofhaltung frönend, schaffte
es dennoch, seine Herrschaft zu konsolidieren. Dies geschah durch eine
gezielte, den äußeren Frieden voraussetzende Politik des inneren
Ausgleichs und langfristig angelegte gesellschaftliche Veränderungen,
die die Herausbildung einer neuen Führungsschicht auf der Grundlage
ungeteilter Besitz- und Machtkomplexe begünstigten. Einzig seine Gattin
Leonore
von Navarra zeigte keine Bereitschaft mitzuziehen. Sie kehrte
1388 nach Kastilien zurück, wo sie zur Gruppe der TRASTAMARA-Epigonen
stieß und fortan im Spiel um die Macht mitmischte.
Die Handlungsweise Leonores
deutet
an, dass Johann I. vor allem nach Aljubarrota
beträchtliche Schwierigkeiten zu überwinden hatte. Als charakteristischer
Grundzug der Restaurationspolitik Heinrichs II.
läßt sich die direkte Anknüpfung an die Leistungen Alfons'
XI. herausschälen, gepaart von dem Versuch, sie eigenständig
fortzuführen. Dieses Bemühen hatte in der Neufassung der Cronica
de Alfonso XI in den Jahren 1376-1379, der sogenante Gran Cronica
de Alfonso XI, ebenso seinen Ausdruck gefunden, wie in der Gründung
des einer bestimmten Form der Spiriitualität verbundenen Ordens der
Hieronymiten im Jahr 1373. Dies war durch Mitglieder jenes Familienkreises
geschehen, der drei Jahrzehnte zuvor an der Einrichtung des Konvents von
Guadalupe beteiligt gewesen war und nun im Kern durch die Pecha, Valdes,
Orozco, Mendoza, Ayala, ihren Anhang und ihre Verwandtschaft gebildet wurde.
Der eine strengere monastische Observanz befolgende Hieronymitenorden scheint
der Konzeption Johanns I., über
eine Reform und Förderung der Kirche und der Orden ein Gegengewicht
gegen oppositionelle Strömungen innerhalb der Stände und des
sich jüdischer Funktionsträger bedienenden Adels zu schaffen,
entgegengekommen zu sein. Außer den Kartäusern, für die
er die Kartause El Paular gründete (1390), sowie jenen Benediktinern,
die rigidere Lebensformen bevorzugten und denen er bei der Gründung
von San Benito de Valladolid zur Seite stand (1390), begünstigte er
die Hieronymiten, denen er 1389 Guadalupe mit den dortigen Marienheiligtum
überließ. Zu den führenden Köpfen dieser Kirchenreformbewegung
zählte außer Fray Fernando de Illescas, dem franziskanischen
Beichtvater des Königs, Juan Serrano, der Prior von Guadalupe, Pedro
Tenorio, der Erzbischof von Toledo, Gutiere de Toledo, der Bischof
von Oviedo, und Alvaro de Isornia, der Bischof von Cuenca. Auch die Zusammensetzung
dieses Kreises verwies auf die früheren, durch Peter
I. dezimierten Gruppen um Alfons XI.
zurück,
die damals ihren Aufstieg erlebt und "la honra de la caballeria" empfangen
hatten. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an den späteren Chronisten
Pero Lopez de Ayala, nach 1384 bedeutendster königlicher Ratgeber,
seit 1398 Kanzler von Kastilien, der als Neffe des Kardinals Barroso erst
1366 zu Heinrich von Trastamara übergegangen
war und wie seine gesamte Familie der hieronymitischen Spiritualität
zuneigte.
Indes finden bei den innenpolitischen Maßnahmen
Johanns I. noch wesentlich mehr Rückbezüge auf die
ursprüngliche Konzeption seines Großvaters, aber auch auf Ansätze
unter seinem Vater. Vor allem ist diese Tendnez bei der Reform der bedeutenden
Verwaltungsinstitutionen zu beobachten. Der Consejo Real, der königliche
Rat, wurde nun als festes Gremium institutionalisiert, dem 4 Geistliche,
4 Adlige und 4 Juristen als Vertreter der Bürger angehören solten
und das in allen Regierungsangelegenheiten beratend hinzugezogen werden
mußte. Einzig die königliche Justizverwaltung fiel nicht in
den Kompetenzbereich des Consejo Real. Dafür wurde eigens eine schon
unter Heinrich II. präfigurierte
Audienca eingerichtet, die als oberste königliche Gerichtsinstanz
fungieren und auch Appellationen behandeln sollte. Von höchster Tragweite
sollte sich die Schaffung des Amtes eines Condestable erweisen, der sich
als oberster Heerführer im Kriegsfall größter Machtvollkommenheit
erfreuen durfte und in wichtigen Bereichen die Königsgewalt repräsentierte.
Dass diese Würde 1382 mit Alfons von Aragon, dem bereits erwähnten
Marques von Villena, einem Landesfremden übertragen wurde, läßt
eine tiefe Entfremdung zwischen dem Monarchen und seinem Adel erahnen.
Darüber hinaus versuchte der König, die Polizeigewalt der Hermandades
wiederzubeleben und der Krone ein stehendes Heer zu schaffen, ohne damit
dauerhaft Erfolg zu haben. Zwar wurden viele dieser und weiterer Maßnahmen
auf Anregung der Städtevertreter getroffen und durch königliche
Ordonanzas eingeleitet, doch bleibt es fraglich, inwieweit den Concejos
und ihren Belangen wirklich ersthaft stattgegeben wurde, denn gleichzeitig
kann man wahrnehmen, wie ihr Einfluß in wichtigen Finanzangelegenheiten
zurückgedrängt werden sollte. Auf jeden Fall verfolgte Johann
I. die Absicht, über die Straffung der Institutionen die
monarchische Spitze zu stärken, und dies liegt auf einer Linie mit
der Entwicklung unter Alfons XI.
Erforderlich geworden war das Sammeln der Kräfte
durch den zunehmenden Einfluß der TRASTAMARA-Epigonen,
die innerhalb des Hochadels sowohl aufgrund ihrer Herkunft als auch infolge
ihrer überlegenen territorialen Machtbasis unangefochten die Führungsrolle
beanspruchen konnten, andererseits eine bevorrechtigte Stellung der agnatischen
und legitimen Linien negierten. Alle Versuche, diese Gruppe zu entmachten
oder im Ansehen herunterzustufen, waren ebensowenig vom Erfolg gekrönt
wie die geschickten Winkelzüge, um Leonore
von Navarra zur Rückkehr in ihr Königreich zu bewegen.
Die unbestreitbare Königsfähigkeit der
TRASTAMARA-Epigonen, eine Langzeitwirkung der Machtübernahme
durch Heinrich II., vereitelte im voraus
alle Ansätzr, ihre politische Attraktivität zu mindern.
Drohte aus dieser Gruppe jederzeit die Gefahr einer Palastrevolution
oder eines Staatsstreichs, so hatte sich seit dem Bürgerkrieg unterhalb
der Monarchie eine oligarchische Schicht durch die Gewährung königlicher
Privilegien und gegenseitige Einheirat verfestigt, die sich als staatstragend
erweisen sollte und an deren Spitze die vier großen Adelsgeschlechter
der Mmendoza, Velasco, Manrique und Stuniga mit ihren breiten Klientelen
in nachgeborenen Adelsschichten und städtischen Oligarchien standen.
Eher bescheiden nahm sich daneben die Absicht des Königs
aus, durch die Förderung einiger Vertrauter und seiner weniger begüterten
Verwandten ein Gegengewicht herzustellen. Ein Beispiel mag dafür außer
dem Condestable Alfons von Aragon Alfonso Enriquez
sein, dem als illegitimen Sohn des Infanten Fadrique,
eines Bruders Heinrichs II., die königliche
Gunst einen kometenhaften Aufstieg bescheren sollte.
Wie wichtig, aber auch wie gefährlich ein solcher
Unterbau war, sollte sich nach dem überraschenden Tod
Johanns I. am 9. Oktober 1390 infolge eines Sturzes vom
Pferd erweisen.