Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Der jeweils aktuelle Stand des Basiszinssatzes läßt sich nachstehender Tabelle entnehmen.
Aktueller Stand | Gültig ab |
---|---|
3,32 % | 1. Januar 2008 |
3,19 % | 1. Juli 2007 |
2,70 % | 1. Januar 2007 |
1,95 % | 1. Juli 2006 |
1,37 % | 1. Januar 2006 |
1,17 % | 1. Juli 2005 |
1,21 % | 1. Januar 2005 |
1,13 % | 1. Juli 2004 |
1,14 % | 1. Januar 2004 |
1,22 % | 1. Juli 2003 |
1,97 % | 1. Januar 2003 |
2,47 % | 1. Juli 2002 |
Mit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Bewertung der Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen und zur Aufhebung des Diskont-Überleitungs-Gesetzes (Versicherungskapitalanlagen-Bewertungsgesetz: VersKapAG)" am 04. April 2002 (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 03. April 2002) wurden das Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG), die Basiszinssatz-Bezugsgrößen-Verordnung, die FIBOR-Überleitungs-Verordnung und die Lombardsatz-Überleitungs-Verordnung aufgehoben.
Die historischen Zinssätze finden Sie in der Zeitreihen-Datenbank:
Weitere Veröffentlichungen zum Thema
Der Begriff „Spareckzins“ bezog sich ursprünglich auf den einschlägigen Zinssatz für „Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist“, der in der – 1967 aufgehobenen – Habenzinsverordnung geregelt worden war. Im allgemeinen Sprachgebrauch wurde dieser Begriff dann für den im Rahmen der früheren Bundesbank-Zinsstatistik ermittelten durchschnittlichen Zinssatz für Spareinlagen mit gesetzlicher, ab Juli 1993 mit dreimonatiger Kündigungsfrist verwendet. Die für den „Spareckzins“ verwendeten Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist wurden ab November 1996 als Spareinlagen mit Mindest-/ Grundverzinsung bezeichnet.
Die frühere Bundesbank-Zinsstatistik wurde mit Ablauf des Referenzmonats Juni 2003 eingestellt. An ihre Stelle trat die nach einheitlicher Methode in den Ländern des Euroraums ab Januar 2003 erhobene EWU-Zinsstatistik. Auf Grund konzeptioneller Unterschiede sind die Ergebnisse beider Statistiken nur beschränkt miteinander vergleichbar.
Die frühere Bundesbank-Zinsstatistik erfragte die am häufigsten in einem zweiwöchigen Berichtszeitraum (d.h. in den beiden mittleren Wochen eines Monats) im Neugeschäft mit inländischen Nichtbanken vereinbarten Zinssätze sowie Prolongationen und Änderungen früherer Zinsvereinbarungen. Die Zinssätze für Spareinlagen wurden als ungewichtetes arithmetisches Mittel aus den innerhalb der Streubreite liegenden Zinsmeldungen errechnet. Die Streubreite wurde ermittelt, indem jeweils 5% der höchsten und niedrigsten Sätze ausgeschaltet wurden.
In der neuen EWU-Zinsstatistik sind die „Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist mit Mindest-/ Grundverzinsung“ in den „Einlagen von privaten Haushalten mit vereinbarter Kündigungsfrist bis 3 Monate“ enthalten. Diese Kategorie enthält jedoch auch weitere zugehörige Produkte, u. a. auch Spareinlagen, für die Treue- und/ oder Wachstumsprämien gewährt werden. Der Zinssatz wird als volumengewichtete Durchschnittsverzinsung des gesamten Spareinlagenbestandes zum Monatsende berechnet, d. h. nicht für das Neugeschäft allein wie in der früheren Bundesbank-Zinsstatistik. Die Einbeziehung der Spareinlagenvarianten sowie die Erfassung von "Altkontrakten" aus früheren Hochzinsphasen führte dabei in der Periode der Doppelerhebung von Januar bis Juni 2003 zu einem um rund 1 1/2 Prozentpunkte höheren Durchschnittszinsniveau in der EWU-Zinsstatistik im Vergleich zum früheren Standard-Spareinlagenprodukt in der Bundesbank-Zinsstatistik.
Die entsprechenden Zeitreihen sind auf der Internetseite der Bundesbank unter der Rubrik:
beziehungsweise
verfügbar.