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Aktuelle Zinssätze

Basiszinssatz nach § 247 BGB

Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Der jeweils aktuelle Stand des Basiszinssatzes läßt sich nachstehender Tabelle entnehmen.

Basiszinssatz nach § 247 BGB
Aktueller Stand Gültig ab
3,32 % 1. Januar 2008
3,19 % 1. Juli 2007
2,70 % 1. Januar 2007
1,95 % 1. Juli 2006
1,37 % 1. Januar 2006
1,17 % 1. Juli 2005
1,21 % 1. Januar 2005
1,13 % 1. Juli 2004
1,14 % 1. Januar 2004
1,22 % 1. Juli 2003
1,97 % 1. Januar 2003
2,47 % 1. Juli 2002

Pressenotizen zum Basiszinssatz

Pressenotizen zum Basiszinsatz nach § 247 BGB
Titel Datum Größe
PDF Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2008 auf 3,32 % 2007-12-28 23 KB
HTML Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2007 auf 3,19 % 2007-06-26 3 KB
HTML Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2007 auf 2,70 % 2006-12-28 3 KB
HTML Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2006 auf 1,95 % 2006-06-27 3 KB
HTML Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2006 auf 1,37 % 2005-12-29 4 KB
PDF Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2005 auf 1,17% 2005-06-28 25 KB
PDF Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2005 2004-12-30 18 KB
PDF Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2004 2004-06-29 16 KB
PDF Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2004 2003-12-30 64 KB
PDF Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2003 2003-06-24 20 KB
PDF Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2003 2002-12-30 8 KB
PDF Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2002 2002-06-26 79 KB
PDF Parallelität des Basiszinssatzes beendet Aufhebung des Diskontsatz-Überleitungsgestzes 2002-04-12 90 KB
PDF Pressemitteilung zur Anpassung der Basiszinssätze zum 1. Januar 2002 2001-12-28 12 KB
PDF Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. September 2001 2001-08-30 11 KB
PDF Keine Veränderung des Basiszinssatzes zum 1. Mai 2001 2001-04-25 11 KB
PDF Keine Veränderung des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2001 2000-12-29 15 KB

Historische Zinssätze

Mit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Bewertung der Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen und zur Aufhebung des Diskont-Überleitungs-Gesetzes (Versicherungskapitalanlagen-Bewertungsgesetz: VersKapAG)" am 04. April 2002 (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 03. April 2002) wurden das Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG), die Basiszinssatz-Bezugsgrößen-Verordnung, die FIBOR-Überleitungs-Verordnung und die Lombardsatz-Überleitungs-Verordnung aufgehoben.

Die historischen Zinssätze finden Sie in der Zeitreihen-Datenbank:

  • Diskontsatz der Deutschen Bundesbank - Zeitreihen-Datenbank: Zeitreihe SU0112
  • Lombardsatz der Deutschen Bundesbank - Zeitreihen-Datenbank: Zeitreihe SU0113
  • Basiszinssatz gemäß Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) - Zeitreihen-Datenbank: Zeitreihe SU0114

Weitere Veröffentlichungen zum Thema

Spareckzins

Der Begriff „Spareckzins“ bezog sich ursprünglich auf den einschlägigen Zinssatz für „Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist“, der in der – 1967 aufgehobenen – Habenzinsverordnung geregelt worden war. Im allgemeinen Sprachgebrauch wurde dieser Begriff dann für den im Rahmen der früheren Bundesbank-Zinsstatistik ermittelten durchschnittlichen Zinssatz für Spareinlagen mit gesetzlicher, ab Juli 1993 mit dreimonatiger Kündigungsfrist verwendet. Die für den „Spareckzins“ verwendeten Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist wurden ab November 1996 als Spareinlagen mit Mindest-/ Grundverzinsung bezeichnet.

Die frühere Bundesbank-Zinsstatistik wurde mit Ablauf des Referenzmonats Juni 2003 eingestellt. An ihre Stelle trat die nach einheitlicher Methode in den Ländern des Euroraums ab Januar 2003 erhobene EWU-Zinsstatistik. Auf Grund konzeptioneller Unterschiede sind die Ergebnisse beider Statistiken nur beschränkt miteinander vergleichbar.

Die frühere Bundesbank-Zinsstatistik erfragte die am häufigsten in einem zweiwöchigen Berichtszeitraum (d.h. in den beiden mittleren Wochen eines Monats) im Neugeschäft mit inländischen Nichtbanken vereinbarten Zinssätze sowie Prolongationen und Änderungen früherer Zinsvereinbarungen. Die Zinssätze für Spareinlagen wurden als ungewichtetes arithmetisches Mittel aus den innerhalb der Streubreite liegenden Zinsmeldungen errechnet. Die Streubreite wurde ermittelt, indem jeweils 5% der höchsten und niedrigsten Sätze ausgeschaltet wurden.

In der neuen EWU-Zinsstatistik sind die „Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist mit Mindest-/ Grundverzinsung“ in den „Einlagen von privaten Haushalten mit vereinbarter Kündigungsfrist bis 3 Monate“ enthalten. Diese Kategorie enthält jedoch auch weitere zugehörige Produkte, u. a. auch Spareinlagen, für die Treue- und/ oder Wachstumsprämien gewährt werden. Der Zinssatz wird als volumengewichtete Durchschnittsverzinsung des gesamten Spareinlagenbestandes zum Monatsende berechnet, d. h. nicht für das Neugeschäft allein wie in der früheren Bundesbank-Zinsstatistik. Die Einbeziehung der Spareinlagenvarianten sowie die Erfassung von "Altkontrakten" aus früheren Hochzinsphasen führte dabei in der Periode der Doppelerhebung von Januar bis Juni 2003 zu einem um rund 1 1/2 Prozentpunkte höheren Durchschnittszinsniveau in der EWU-Zinsstatistik im Vergleich zum früheren Standard-Spareinlagenprodukt in der Bundesbank-Zinsstatistik.

Die entsprechenden Zeitreihen sind auf der Internetseite der Bundesbank unter der Rubrik:

  • Zinssätze / Bundesbank-Zinsstatistik / Habenzinsen der Banken (MFIs) in Deutschland / Sparbriefe und Spareinlagen (Zeitreihe SU0022)

beziehungsweise

  • EWU-Zinsstatistik / Zinssätze und Volumina der deutschen Banken (MFIs) / Neugeschäft / Einlagen / Einlagen privater Haushalte (Zeitreihe SUD105)

verfügbar.

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