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PG - Zum Mitgliedschaftswesen der NSDAP













Parteianwaerterkarte - © Bundesarchiv


Parteianwaerterkarte

Aus Angst vor “Konjunkturrittern” wurde 1933 eine allgemeine Mitgliederaufnahmesperre verhängt, welche 1937 mit der Einführung des Parteianwärters gemäß Anordnung 18/37 des Reichsschatzmeisters der NSDAP vom 20.04.1937 gelockert wurde. Während der Aufnahmesperre gab es jedoch Sonderregelungen, z.B. die Aufnahme von Mitgliedern des Stahlhelm-Bund der Frontsoldaten zum 1.08.1935 oder Mitgliedern der Nationalsozialistischen Betriebszellenorganisation (NSBO) zum 1.03.1937. Als Aufnahmedatum für Parteianwärter wurde einheitlich der 1.05.1937 - unabhängig vom Antragsdatum - festgelegt. Wenngleich Parteianwärter nicht alle Rechte eines NSDAP-Parteimitgliedes beanspruchen durften, so oblagen ihnen dennoch alle Pflichten eines Parteigenossen, einschließlich der Melde- und Beitragspflicht. Die Parteianwärter-Eigenschaft wurde durch einen Aufnahmeantrag in die NSDAP begründet. Mit der Aushändigung der Mitgliedskarte erlosch der Anwärterstatus. Festgelegte Wartezeiten für Parteianwärter gab es nicht. Vielmehr sollten zwischen der Ausstellung der Parteianwärterkarte und der Aushändigung der Mitgliedskarte gemäß interner Arbeitsanweisungen nicht mehr als drei Monate vergehen. Eine Aufhebung der Mitgliedersperre ist mit der Anordnung 34/39 des Reichsschatzmeisters der NSDAP vom 10.05.1939 erfolgt, nachdem die Durchführung der Anordnung 18/37 „im wesentlichen abgeschlossen“ war.


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Satzung der NSDAP - © Bundesarchiv


Aufnahmeantrag - © Bundesarchiv


Fragebogen zum Aufnahmeantrag (Vorderseite) - © Bundesarchiv


Fragebogen zum Aufnahmeantrag (Rückseite) - © Bundesarchiv


Parteianwaerterkarte - © Bundesarchiv




















"... jeder unbescholtene Angehörige des deutschen Volkes, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und rein arischer Abstammung ist ..."
© Bundesarchiv

Ein eigenhändig unterschriebener Antrag setzte das Aufnahmeverfahren in Gang.
© Bundesarchiv

Seit 1937 war ein zweiseitiger Fragebogen (Vorderseite) auszufüllen
© Bundesarchiv

Fragebogen (Rückseite)
© Bundesarchiv

Von 1933 bis 1937 gab es eine allgemeine Aufnahmesperre.
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Mitgliedskarte (Vorderseite) - © Bundesarchiv


Mitgliedskarte (Rückseite) - © Bundesarchiv


Mitgliedsbuch (1) - © Bundesarchiv


Mitgliedsbuch (2) - © Bundesarchiv


Franz Xaver Schwarz, Reichsschatzmeister der NSDAP - © Bundesarchiv




















Mit der Aushändigung der Mitgliedskarte (Vorderseite) war das Aufnahmeverfahren abgeschlossen.
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Mitgliedskarte (Rückseite)
© Bundesarchiv

Erst nach längerer Mitgliedschaft erhielt ein PG ein repräsentatives Mitgliedsbuch (Bild 1).
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Mitgliedsbuch (Bild 2)
© Bundesarchiv

Seit 1935 war der Reichsschatzmeister der NSDAP für das Mitgliederwesen zuständig.
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Mitgliedergrundbuch - © Bundesarchiv


Zentralkartei (Vorderseite) - © Bundesarchiv


Zentralkartei (Rückseite) - © Bundesarchiv


Ortsgruppenkartei (1) - © Bundesarchiv


Ortsgruppenkartei (2) - © Bundesarchiv




















Das Mitgliedergrundbuch erlaubte einen raschen Zugriff auf alle Mitglieder im Zuständigkeitsbereich einzelner Parteidienststellen.
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Die Zentralkartei (Vorderseite) ermöglichte den raschen Zugriff auf alle aktiven, ruhenden und beendeten Mitgliedschaften.
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Zentralkartei (Rückseite)
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Den regionalen Zugriff ermöglichte die Ortsruppenkartei (Bild 1).
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Ortsgruppenkartei (Bild 2)
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Anordnung 1/44 des Reichsschatzmeisters - © Bundesarchiv


Vorläufige Mitgliedskarte Österreich - © Bundesarchiv


Parteistatistk (Vorderseite) - © Bundesarchiv


Parteistatistik (Rückseite) - © Bundesarchiv


Berlin Document Center - © Bundesarchiv




















Die Anordnung 1/44 regelte die Aufnahme von Angehörigen der HJ und des BDM.
© Bundesarchiv

Nach dem Anschluß Österreichs an das Deutsche Reich wurde die österreichischen Nationalsozialisten als "Altparteigenossen" eingestuft.
© Bundesarchiv

Der Reichsschatzmeister führte monatliche Statistiken über die Mitgliederentwicklung der NSDAP.
© Bundesarchiv

Parteistatistik (Rückseite)
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1945 gelangten die Mitgliederunterlagen der NSDAP in das Berlin Document Center.
© Bundesarchiv



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