Haushalts- und personenbezogene Dienstleistungen
Auf Grund der steigenden Erwerbstätigkeit von Frauen in den letzten 20 Jahren wird sowohl in Deutschland als auch in anderen Industriestaaten und schnell wachsenden Wirtschaftsregionen wie Singapur oder Hong Kong verstärkt unbezahlte Haus- und Familienarbeit an Anbieter und Anbieterinnen haushalts- und personenbezogener Dienstleistungen abgegeben.
Dies liegt zum einen an der nach wie vor geringen Beteiligung von Männern an der unbezahlten Arbeit in Haus und Familie, was zu einer Doppelbelastung von Frauen führt, sofern diese erwerbstätig sind. Zum anderen führt die Alterung der Bevölkerung zu einer verstärkten Nachfrage nach Pflegediensten und Haushaltshilfen, welche alte und kranke Menschen versorgen.
In Deutschland beschäftigten im Jahr 2000 knapp drei Millionen Haushalte regelmäßig eine Putz- oder Haushaltshilfe, von denen jedoch weniger als 40.000 uneingeschränkt sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren (vgl. Schupp 2002, 13). Wie im Rahmen einer Studie des International Monetary Fund (IMF) errechnet wurde, betrug der Anteil haushaltsbezogener Dienstleistungen am Bruttosozialprodukt in Deutschland Ende der neunziger Jahre 5,5 Mrd. DM (vgl. Lutz 2003, 255).
Eine Chance der vermehrten Abgabe von unbezahlter Haus- und Familienarbeit liegt in der Entlastung von bestimmten Frauen, welche einer Erwerbsarbeit nachgehen können, eine weitere liegt in der Schaffung neuer Arbeitsplätze. Allerdings ist die Art und Weise, wie und an wen die Haus- und Familienarbeit abgegeben wird, kritisch zu betrachten: Sowohl die Personen, welche haushalts- und personenbezogene Dienstleistungen in Anspruch nehmen, als auch die Menschen, die diese verrichten, sind fast ausschließlich Frauen. Während die Arbeitgeberinnen meist dem städtischen Mittelstand angehören, sind die Haushaltshilfen zu einem Großteil Migrantinnen (vgl. Lutz 2003, 255, Thiessen 2005, 7). Die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung und die fehlende Beteiligung von Männern bei der Haus- und Familienarbeit bleibt also bestehen. Zudem kommt es zu einer Arbeitsteilung unter Frauen entlang ethnizitäts- und schichtbezogener Kriterien.
Des Weiteren herrschen im Bereich der haushalts- und personenbezogenen Dienstleistungen oft prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Meist findet die Beschäftigung in arbeitsrechtlicher Illegalität statt, zum Teil zusätzlich auch in aufenthaltsrechtlicher Illegalität. Insgesamt besteht ein hoher Regelungsbedarf.
Die Arbeit im haushalts- und personenbezogenen Dienstleistungsbereich wird trotz hoher Anforderungen an die Arbeit und hoher gesellschaftlicher Relevanz unterschätzt und erhält nur geringe gesellschaftliche Wertschätzung. Dies liegt an der Geschlechtsattributierung der Tätigkeiten. Qualifikationen, die für Putzen, Kochen, Kinderbetreuung o.ä. benötigt werden, werden als „typ
Dies liegt zum einen an der nach wie vor geringen Beteiligung von Männern an der unbezahlten Arbeit in Haus und Familie, was zu einer Doppelbelastung von Frauen führt, sofern diese erwerbstätig sind. Zum anderen führt die Alterung der Bevölkerung zu einer verstärkten Nachfrage nach Pflegediensten und Haushaltshilfen, welche alte und kranke Menschen versorgen.
In Deutschland beschäftigten im Jahr 2000 knapp drei Millionen Haushalte regelmäßig eine Putz- oder Haushaltshilfe, von denen jedoch weniger als 40.000 uneingeschränkt sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren (vgl. Schupp 2002, 13). Wie im Rahmen einer Studie des International Monetary Fund (IMF) errechnet wurde, betrug der Anteil haushaltsbezogener Dienstleistungen am Bruttosozialprodukt in Deutschland Ende der neunziger Jahre 5,5 Mrd. DM (vgl. Lutz 2003, 255).
Eine Chance der vermehrten Abgabe von unbezahlter Haus- und Familienarbeit liegt in der Entlastung von bestimmten Frauen, welche einer Erwerbsarbeit nachgehen können, eine weitere liegt in der Schaffung neuer Arbeitsplätze. Allerdings ist die Art und Weise, wie und an wen die Haus- und Familienarbeit abgegeben wird, kritisch zu betrachten: Sowohl die Personen, welche haushalts- und personenbezogene Dienstleistungen in Anspruch nehmen, als auch die Menschen, die diese verrichten, sind fast ausschließlich Frauen. Während die Arbeitgeberinnen meist dem städtischen Mittelstand angehören, sind die Haushaltshilfen zu einem Großteil Migrantinnen (vgl. Lutz 2003, 255, Thiessen 2005, 7). Die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung und die fehlende Beteiligung von Männern bei der Haus- und Familienarbeit bleibt also bestehen. Zudem kommt es zu einer Arbeitsteilung unter Frauen entlang ethnizitäts- und schichtbezogener Kriterien.
Des Weiteren herrschen im Bereich der haushalts- und personenbezogenen Dienstleistungen oft prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Meist findet die Beschäftigung in arbeitsrechtlicher Illegalität statt, zum Teil zusätzlich auch in aufenthaltsrechtlicher Illegalität. Insgesamt besteht ein hoher Regelungsbedarf.
Die Arbeit im haushalts- und personenbezogenen Dienstleistungsbereich wird trotz hoher Anforderungen an die Arbeit und hoher gesellschaftlicher Relevanz unterschätzt und erhält nur geringe gesellschaftliche Wertschätzung. Dies liegt an der Geschlechtsattributierung der Tätigkeiten. Qualifikationen, die für Putzen, Kochen, Kinderbetreuung o.ä. benötigt werden, werden als „typ