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Agglomerationen und Metropolitanregionen
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Agglomerationen
Seit 1930 werden alle zehn Jahre die städtischen Agglomerationen der Schweiz anhand der Ergebnisse der Volkszählung statistisch neu abgegrenzt. Die Ausdehnung der Schweizer Agglomerationen ist – wie schon 1980 und 1990 – grenzüberschreitend berechnet worden. Die statistische Agglomerationsdefinition erlaubt die Ausscheidung urbaner Siedlungsräume eines ganzen Landes nach einem einheitlichen Verfahren, ungeachtet der Einflüsse unterschiedlicher Gemeindegrössen. In den letzten Jahren haben die Agglomerationen eine zusätzliche politische Bedeutung erlangt, seit sich die neue Bundesverfassung auf sie bezieht und die Eidgenossenschaft ausdrücklich eine Agglomerationspolitik an die Hand nehmen will.
Für die jüngste Volkszählung sind die Abgrenzungskriterien unverändert übernommen worden (siehe Definition Seite 2). Die Anwendung der Formel bringt eine deutliche Ausdehnung bestehender Agglomerationen zum Ausdruck und ergibt zusätzliche neue Stadtgebiete. Zudem werden verschiedene ehemals getrennte Agglomerationen verschmolzen. Die städtische Bevölkerung der Schweiz hat zwischen 1990 und 2000 von 68,8% auf 73,3% zugenommen; damit reihen sich die 1990er Jahre hinter das Dezennium 1980/90 ein (mit einer Erhöhung von 61,6 auf 68,8%), jedoch vor die 1970er Jahre (Zunahme der städtischen Bevölkerung von 57,5 auf 61,6%). Die Bevölkerung innerhalb der städtischen Gebiete ist allerdings seit den 1970er Jahren zum dritten Mal in Folge weniger stark gewachsen als im ländlichen Gebiet.
Demographisch haben sich die Schweizer Agglomerationen in ihrer Ausdehnung von 2000 recht unterschiedlich entwickelt. Auffallend ist die Konstanz der Wachstumsraten der meisten Agglomerationen im Vergleich zwischen dem Jahrzehnt 1980/1990 und dem vergangenen Dezennium.
In der Rangfolge der Agglomerationen liegt Zürich mit einer Bevölkerung von 1,08 Mio. weiterhin deutlich vor Basel (480'000 Einwohner) und Genf (470'000 Einwohner) im Schweizer Teil. Zusammen mit dem ausländischen Teil erreicht Basel 690’000 Einwohner und Genf 640’000. Mit 123 000 Einwohner bildet Winterthur die zweitgrösste Agglomeration im Kanton Zürich.

Metropolitanregionen
Im schweizerischen Vergleich haben sich die einzelnen Agglomerationen unterschiedlich stark ausgeweitet. Besonders stark gewachsen ist die Metropolitanregion Zürich, die neben der Agglomeration Zürich noch elf weitere Agglomerationen umfasst. Auch die Metropolitanregion Basel hat sich stark erweitert unter Einbezug von Liestal ins Oberbaselbiet sowie ins Laufental und zudem ins Elsass und nach Südbaden. Das Wachstum der Agglomeration Genf konzentrierte sich fast ausschliesslich auf die französischen Nachbargebiete in Hochsavoyen.
Die Metropolitanregion Zürich umfasst neben der Agglomeration Zürich folgende Agglomerationen: Winterthur, Frauenfeld, Wetzikon-Pfäffikon, Rapperswil-Jona-Rüti, Lachen, Zug, Lenzburg, Wohlen (AG), Baden-Brugg, Schaffhausen sowie die Einzelstadt Einsiedeln. Diese Metropolitanregion umfasst damit 221 Gemeinden mit zusammen 1,675 Mio. Einwohnern.

Definition der städtischen Gebiete und Agglomerationen

  1. Zum städtischen Gebiet zählen
    1. Agglomerationen
    2. Städte, die keiner Agglomeration angehören.
  2. Agglomerationen werden durch folgende Bedingungen definiert:
    1. Agglomerationen sind zusammenhängende Gebiete mehrerer Gemeinden mit insgesamt mindestens 20'000 Einwohnern.
    2. Jede Agglomeration besitzt eine Kernzone, die aus der Kerngemeinde und gegebenenfalls weiteren Gemeinden besteht, die jede mindestens 2000 Arbeitsplätze und mindestens 85 Arbeitsplätze (in der Gemeinde arbeitende Personen) auf 100 wohnhafte Erwerbstätige aufweist. Diese Gemeinden müssen ferner entweder mindestens 1/6 ihrer Erwerbstätigen in die Kerngemeinde entsenden oder mit dieser baulich verbunden sein oder an sie angrenzen.
    3. Eine nicht der Kernzone zugehörige Gemeinde wird einer Agglomeration zugeteilt, wenn :
      1. mindestens 1/6 ihrer Erwerbstätigen in der Kernzone arbeitet und
      2. mindestens drei der fünf folgenden Kriterien erfüllt sind:
        1. Baulicher Zusammenhang mit der Kerngemeinde; Baulücken durch Nichtsiedelgebiet (Landwirtschaftsland, Wald) dürfen 200 Meter nicht überschreiten.
        2. Die kombinierte Einwohner-/Arbeitsplatzdichte je Hektare Siedlungs- und Landwirtschaftsfläche (ohne Alpweiden) übersteigt 10.
        3. Das Bevölkerungswachstum im vorangegangenen Jahrzehnt liegt um 10 Prozentpunkte über dem schweizerischen Mittel. (Dieses Kriterium findet nur Anwendung für Gemeinden, die noch keiner Agglomeration angehört haben; für bestehende Agglomerationsgemeinden gilt es unabhängig vom erreichten Wert als erfüllt).
        4. Mindestens 1/3 der wohnhaften Erwerbstätigen arbeitet in der Kernzone. Schwellengemeinden, die an zwei Agglomerationen angrenzen, erfüllen dieses Kriterium auch dann, wenn mindestens 40% der Erwerbstätigen in beiden Kernzonen zusammen arbeiten und auf jede einzelne mindestens 1/6 entfällt.
        5. Der Anteil der im 1. Wirtschaftssektor Erwerbstätigen (Wohnortsprinzip) darf das Doppelte des gesamtschweizerischen Anteils nicht überschreiten (für 1990 ist wegen des massiven Rückgangs von 6,2% auf 4,1% der Schwellenwert in Abweichung von dieser Bestimmung auf 10,3 festgelegt worden, d.h. es ist nur der einfache Rückgang von 2,1 Prozentpunkten in Rechnung gestellt worden).
  3. Städte sind Gemeinden mit mindestens 10'000 Einwohnern.

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