Agglomerationen
Seit 1930 werden alle zehn Jahre die städtischen Agglomerationen der Schweiz
anhand der Ergebnisse der Volkszählung statistisch neu abgegrenzt. Die
Ausdehnung der Schweizer Agglomerationen ist – wie schon 1980 und 1990
– grenzüberschreitend berechnet worden. Die statistische Agglomerationsdefinition
erlaubt die Ausscheidung urbaner Siedlungsräume eines ganzen Landes nach
einem einheitlichen Verfahren, ungeachtet der Einflüsse unterschiedlicher
Gemeindegrössen. In den letzten Jahren haben die Agglomerationen eine zusätzliche
politische Bedeutung erlangt, seit sich die neue Bundesverfassung auf sie bezieht
und die Eidgenossenschaft ausdrücklich eine Agglomerationspolitik an die
Hand nehmen will.
Für die jüngste Volkszählung sind die Abgrenzungskriterien unverändert
übernommen worden (siehe Definition Seite 2). Die Anwendung der Formel
bringt eine deutliche Ausdehnung bestehender Agglomerationen zum Ausdruck und
ergibt zusätzliche neue Stadtgebiete. Zudem werden verschiedene ehemals
getrennte Agglomerationen verschmolzen. Die städtische Bevölkerung
der Schweiz hat zwischen 1990 und 2000 von 68,8% auf 73,3% zugenommen; damit
reihen sich die 1990er Jahre hinter das Dezennium 1980/90 ein (mit einer Erhöhung
von 61,6 auf 68,8%), jedoch vor die 1970er Jahre (Zunahme der städtischen
Bevölkerung von 57,5 auf 61,6%). Die Bevölkerung innerhalb der städtischen
Gebiete ist allerdings seit den 1970er Jahren zum dritten Mal in Folge weniger
stark gewachsen als im ländlichen Gebiet.
Demographisch haben sich die Schweizer Agglomerationen in ihrer Ausdehnung von
2000 recht unterschiedlich entwickelt. Auffallend ist die Konstanz der Wachstumsraten
der meisten Agglomerationen im Vergleich zwischen dem Jahrzehnt 1980/1990 und
dem vergangenen Dezennium.
In der Rangfolge der Agglomerationen liegt Zürich mit einer Bevölkerung
von 1,08 Mio. weiterhin deutlich vor Basel (480'000 Einwohner) und Genf (470'000
Einwohner) im Schweizer Teil. Zusammen mit dem ausländischen Teil erreicht
Basel 690’000 Einwohner und Genf 640’000. Mit 123 000 Einwohner
bildet Winterthur die zweitgrösste Agglomeration im Kanton Zürich.
Metropolitanregionen
Im schweizerischen Vergleich haben sich die einzelnen Agglomerationen unterschiedlich
stark ausgeweitet. Besonders stark gewachsen ist die Metropolitanregion Zürich,
die neben der Agglomeration Zürich noch elf weitere Agglomerationen umfasst.
Auch die Metropolitanregion Basel hat sich stark erweitert unter Einbezug von
Liestal ins Oberbaselbiet sowie ins Laufental und zudem ins Elsass und nach
Südbaden. Das Wachstum der Agglomeration Genf konzentrierte sich fast ausschliesslich
auf die französischen Nachbargebiete in Hochsavoyen.
Die Metropolitanregion Zürich umfasst neben der Agglomeration Zürich
folgende Agglomerationen: Winterthur, Frauenfeld, Wetzikon-Pfäffikon, Rapperswil-Jona-Rüti,
Lachen, Zug, Lenzburg, Wohlen (AG), Baden-Brugg, Schaffhausen sowie die Einzelstadt
Einsiedeln. Diese Metropolitanregion umfasst damit 221 Gemeinden mit zusammen
1,675 Mio. Einwohnern.
Definition der städtischen Gebiete und Agglomerationen
- Zum städtischen Gebiet zählen
- Agglomerationen
- Städte, die keiner Agglomeration angehören.
- Agglomerationen werden durch folgende Bedingungen definiert:
- Agglomerationen sind zusammenhängende Gebiete mehrerer Gemeinden
mit insgesamt mindestens 20'000 Einwohnern.
- Jede Agglomeration besitzt eine Kernzone, die aus der Kerngemeinde und
gegebenenfalls weiteren Gemeinden besteht, die jede mindestens 2000 Arbeitsplätze
und mindestens 85 Arbeitsplätze (in der Gemeinde arbeitende Personen)
auf 100 wohnhafte Erwerbstätige aufweist. Diese Gemeinden müssen
ferner entweder mindestens 1/6 ihrer Erwerbstätigen in die Kerngemeinde
entsenden oder mit dieser baulich verbunden sein oder an sie angrenzen.
- Eine nicht der Kernzone zugehörige Gemeinde wird einer Agglomeration
zugeteilt, wenn :
- mindestens 1/6 ihrer Erwerbstätigen in der Kernzone arbeitet und
- mindestens drei der fünf folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Baulicher Zusammenhang mit der Kerngemeinde; Baulücken durch
Nichtsiedelgebiet (Landwirtschaftsland, Wald) dürfen 200 Meter
nicht überschreiten.
- Die kombinierte Einwohner-/Arbeitsplatzdichte je Hektare Siedlungs-
und Landwirtschaftsfläche (ohne Alpweiden) übersteigt 10.
- Das Bevölkerungswachstum im vorangegangenen Jahrzehnt liegt um
10 Prozentpunkte über dem schweizerischen Mittel. (Dieses Kriterium
findet nur Anwendung für Gemeinden, die noch keiner Agglomeration
angehört haben; für bestehende Agglomerationsgemeinden gilt
es unabhängig vom erreichten Wert als erfüllt).
- Mindestens 1/3 der wohnhaften Erwerbstätigen arbeitet in der
Kernzone. Schwellengemeinden, die an zwei Agglomerationen angrenzen,
erfüllen dieses Kriterium auch dann, wenn mindestens 40% der Erwerbstätigen
in beiden Kernzonen zusammen arbeiten und auf jede einzelne mindestens
1/6 entfällt.
- Der Anteil der im 1. Wirtschaftssektor Erwerbstätigen (Wohnortsprinzip)
darf das Doppelte des gesamtschweizerischen Anteils nicht überschreiten
(für 1990 ist wegen des massiven Rückgangs von 6,2% auf 4,1%
der Schwellenwert in Abweichung von dieser Bestimmung auf 10,3 festgelegt
worden, d.h. es ist nur der einfache Rückgang von 2,1 Prozentpunkten
in Rechnung gestellt worden).
- Städte sind Gemeinden mit mindestens 10'000 Einwohnern.
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